Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Stuttgart (21. März 2001)

Anhörung Sozialgesetzbuch IX mit Karl Hermann Haack

15.00 - 18.00 Uhr, Haus der Wirtschaft, Vortragssaal,
Willi-Bleicher-Strasse 19, Stuttgart
Veranstalter: SPD Kreis und Region Stuttgart

Bericht über die Veranstaltung der Stuttgarter SPD im Stuttgarter Haus der Wirtschaft zum SGB IX mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl-Hermann Haack

Gut 60 TeilnehmerInnen aus verschiedenen Verbänden sowie seitens der Kostenträger nahmen an der, von der Kreisvorsitzenden Ute Kumpf moderierten, Veranstaltung teil.

Karl-Hermann Haack erläuterte den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise im Gesetzgebungsverfahren bis das SGB IX in Kraft tritt. Nach wie vor ist der 1. Juli 2001 dafür vorgesehen. Er betonte, dass schon jetzt im Rahmen des Programms "50.000 Arbeitsplätze für behinderte Menschen" 15.000 eine Anstellung gefunden hätten. Dabei hob er das Recht auf Arbeitsassistenz, das seit dem 1. Oktober 2000 im SGB III festgeschrieben ist, besonders hervor.

Gleichzeitig machte er jedoch keinen Hehl daraus, dass sich die Hauptfürsorgestellen mit der Bewilligung von Arbeitsassistenz sehr schwer tun, da es derzeit (noch) keine verbindlichen Ausführungsverordnungen gibt.

Mit der Darstellung von einigen Fallbeispielen verdeutlichte er die Problematik für die betroffenen Menschen. Er selbst hätte einen schwerbehinderten Mitarbeiter, der 38,5 Wochenstunden Arbeitsassistenz erhält, dies zeigte er als positives Beispiel auf. Zu diesem Punkt ergänzte Elke Bartz in der Diskussionsrunde, ebenfalls von Problemen bei der Antragstellung zu wissen. Sie berichtete von einer Antwort Ulrike Maschers auf die Frage, warum es auch fünf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes noch keine verbindlichen Ausführungsverordnungen gibt, dass diese erst zum Sommer hin erarbeitet würden. Man wolle erst Erfahrungen mit der Arbeitsassistenz sammeln, bevor die Verordnungen erlassen würden! Der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz bestünde ja schon!

Weiterhin betonte Haack, dass künftig Rehaverfahren binnen weniger Wochen - und nicht mehr wie bisher mit zeitlichen Verzögerungen von bis zu anderthalb Jahren - eingeleitet werden sollen. Basis dafür sollen kreiseigene Servicestellen sein. Schon jetzt formiert sich jedoch der Widerstand gegen diese Servicestellen, da der Bundesrat als Vertreter der Städte und Kommunen steigende Kosten befürchtet und nicht weiß, wie diese Servicestellen organisatorisch verwirklicht werden sollen. Außerdem stelle sich die Frage in Bezug auf die Entscheidungsbefugnis bei der Bewilligung der Rehamaßnahmen.

Zu §40a, der mit Inkrafttreten des SGB IX in das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) eingefügt werden soll, konnte Haack auf Nachfrage von Elke Bartz nicht leugnen, dass dieser die Gefahr beinhaltet, dass behinderte Menschen gegen ihren Willen von einer Einrichtung (in der sie unter Umständen schon seit vielen Jahren leben) in eine andere verlegt werden können. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Mensch, der in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe lebt, aufgrund von Alter und/oder fortschreitender Behinderung, mit steigendem Hilfebedarf nunmehr überwiegend pflegebedürftig wird. Stehen in der Einrichtung der Eingliederungshilfe dann keine "Pflegeplätze" zur Verfügung, wird der betroffene Mensch in eine Pflegeeinrichtung verlegt. Die Entscheidung darüber treffen die jeweiligen Kostenträger; die Wünsche des Betroffenen sind lediglich angemessen zu berücksichtigen. (Was immer auch angemessen bedeutet!)

Seitens eines Rollstuhlfahrers wurde kritisiert, dass viele Leistungen auch weiterhin einkommens- und vermögensabhängig gewährt werden. Die Persönliche Assistenz im Privatbereich findet sogar überhaupt keine Berücksichtigung. Damit werden selbst beruflich etablierte behinderte Menschen auch künftig zu Sozialhilfeempfängern degradiert, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind.

Zum geplanten Gleichstellungsgesetz erklärte Haack, dass dies auf der Grundlage des Entwurfes des Forums behinderter Juristinnen und Juristen erarbeitet würde und schon zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll. Eine schwer hörbehinderte Frau war der lebende Beweis, wie wichtig das Gleichstellungsgesetz auch für hörbehinderte, schwerhörige und ertaubte Menschen ist. Da im Veranstaltungssaal keine Höranlage vorhanden war, konnte sie den Ausführungen nur sehr bruchstückhaft folgen. Noch konnte sich Organisatorin Ute Kumpf lediglich dafür entschuldigen, dass es nicht gelungen war, für die gehörlosen TeilnehmerInnen Gebärdendolmetscher zu organisieren. Bei einem Rechtsanspruch auf Hilfe bei der Kommunikation, ist es künftig nicht mehr mit einer Entschuldigung getan.

Auch vier Wochen nach der Anhörung von Behindertenorganisationen, Kostenträgern und Leistungserbringern im Berliner Reichstag wurde deutlich, dass das SGB IX sicher in einigen Bereichen Verbesserungen bringen wird. Es bedarf aber noch etlicher Ergänzungen und Korrekturen, damit es die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen tatsächlich sichert.

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