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Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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15.12.2016 Fax von Karl Schiewerling CDU MdB (Antwort auf unser Brief vom 13.12.2016)

Karl Schiewerling MdB Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Platz der Republik 1,11011 Berlin

 

Berlin, 15. Dezember 2016
Pressegespräch zum Bundesteilhabegesetz

Sehr geehrter Herr Bartz,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2016, mit welchem Sie sich auf das Pressegespräch am 28. November 2016 zum Bundesteilhabegesetz beziehen.

Sie zitieren meine Aussage bezüglich der zukünftig im Gesetz vorgesehenen Unterbringungsform von Menschen mit Behinderungen und deren Wahlrecht zwischen ambulanten Wohnformen und Heimunterbringungen sowie damit verbundenen Assistenzleistungen.

Ich darf Ihnen versichern, dass meine Aussage nicht falsch, aber vielleicht missverständlich war, Die freie Wahl der Wohnform war zurecht ein wichtiges Anliegen in der Debatte. Daher haben wir im parlamentarischen Verfahren durch weitere Änderungen bei der Angemessenheits· und Zumutbarkeitsprüfung die gewünschte Wohnform besonders gewürdigt. Bei der ebenfalls umstrittenen Regelung zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen dürfen Assistenzleistungen, die im Zusammenhang mit dem Wohnen stehen, im Bereich der Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung nicht gegen den Willen des l.eistungsberechtigten gemeinsam erbracht werden.

Demnach wird laut dem Änderungsantrag § 104 durch einen Zusatz geändert:
„Kommt danach ein Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen in Betracht, ist dieser Wohnform der Vorzug zu geben, wenn dies von der leistungsberechtlgten Person gewünscht wird. Soweit die leistungsberechtigte Person dies wünscht, sind in diesem Fall die im Zusammenhang mit dem
Wohnen stehenden Assistenzleistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 im  Bereich der Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung nicht gemeinsam zu erbringen nach § 116 Absatz 2
Nummer 1."

Das von Ihnen geschilderte Problem dürfte damit ausreichend geregelt sein und sollte keine Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Sehr geehrter Herr Bartz, ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleibe mir den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Unterschrift Karl Schiewerling

Anmerkung ForseA e.V.: Die Aussage liegt schriftlich und als Video vor und lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wenn der § 104 in der jetzigen Form durch den Bundesrat bestätigt wird, haben nicht nur Karl Schiewerling, sondern auch seine Kollegen, SPD-Obfrau Katja Mast und der CSU-Obmann Stephan Stracke durch schweigende Zustimmung die Anwesenden beim Pressegespräch getäuscht. Der Zweck war vermutlich, die lästigen Nachfragen abschließen zu können.

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