Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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18.11.2016 Eine Interpretation nimmt ihren Weg

Nicht nur zum Einwickeln von Stullen!

Eine Interpretation nimmt ihren Weg

Die Stringenz ist deutlich sichtbar.

Grundgesetz

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz

 Bundesverfassungsgericht

„Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behin-derung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfal-tungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen." BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014, Az.: 1 BvR 856/13

Landessozialgericht als Fachgericht

"Der Teilhabebedarf besteht im Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile; maßgebliche Vergleichsgruppe ist der nichtbehinderte und nicht sozialhilfebedürftige Mensch vergleichbaren Alters." LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.4.2016, Az.: L 7 SO 1119/10

Und dennoch ist der Gesetzgeber der Ansicht, hier noch gegen die Grundrechte von Menschen mit Behinderung gestaltend eingreifen und diese beschränken zu können. Wie schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger, in diesen Tagen an ForseA: „Wir werden sicherstellen, dass es nicht ungewollt zu Verschlechterungen für behinderte Menschen kommt." Mit anderen Worten, da die bundesweite Kritik an vielen Punkten lautstark verkündet wird:

„Wenn es zu Verschlechterungen kommt, dann waren diese durchaus gewollt!"

Die Abgeordneten der Großen Koalition vertreten die Ansicht, dass die Proteste behinderter Menschen von der Opposition angestachelt werden. Sie selbst haben sich nachhaltig suggeriert, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes Fortschritte in der Behindertenpolitik bringen wird. Aber was sollen das für Fortschritte sein, die innerhalb des Gesetzes an anderer Stelle von den behinderten Menschen durch Verschlechterungen selbst bezahlt werden müssen? Nur weil man sich im Koalitionsvertrag selbst mit der Festlegung belogen hat, dass mit dem Gesetz keine Ausgabendynamik entstehen dürfe, glaubt man der sozialdemokratischen Sozialministerin Andrea Nahles mehr, als den von dieser Politik betroffenen Menschen. Muss man Politiker sein, um zu glauben, dass das Aufholen eines jahrzehntelangen Rückstandes zum Nulltarif möglich sei? Drei Jahre hat man nun mit dieser Lüge gelebt und durchaus in dieser Zeit andere Erkenntnisse gewonnen. Dennoch hängt man weiter an dieser Lüge und präsentiert einen Gesetzentwurf, der mit der Behindertenrechtskonvention außer der verwendeten Terminologie recht wenig am Hut hat. Und schreibt zu Beginn, dass die Konvention den Hintergrund des Gesetzes darstellen würde. Wer einmal lügt …!

In einem Telefonat mit dem designierten amerikanischen Präsidenten hat Bundeskanzlerin Angela Merkel an die gemeinsamen Werte erinnert: Sie nannte die Demokratie und Freiheit, den Respekt vor dem Recht und der Würde des Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung. Dass sie in der Aufzählung die Behinderung ausklammerte, könnte zwei Ursachen haben: Entweder diese befindet sich nicht in ihrem Bewusstsein oder sie hatte Angst, dass ihr Trump sofort den Spieß umdreht und fragt, wie es Deutschland mit der Diskriminierung behinderter Menschen hält. Beides ist nicht unwahrscheinlich. Wann hat man die Kanzlerin je Stellung zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes nehmen hören? Dieses wird ja am Ende des Prozesses ihre Unterschrift tragen.

Es ist unglaublich, völlig unmoralisch und entsetzlich, dass unsere wesentlichen Probleme durch das geplante Gesetz nicht oder nur unwesentlich entschärft, in anderen Bereichen gar noch vergrößert werden!

Der totgeglaubte Kostenvorbehalt wird mit dem Entwurf wieder exhumiert. Dies stellt eine Ignoranz bestehender Gesetze und Urteile dar, die ihresgleichen sucht. Gleichzeitig gilt das auch für das neu erfundene Mittel des Zwangspoolens von Leistungen. Die eingebaute Zumutbarkeitsregelung ist angesichts der ungleichen Machtverhältnisse zwischen Assistenznehmer und Kostenträgern eine Farce. Es ist an der Zeit, dass sich die Regierung von manchen Einflüsterern befreit, die nur das Wohl ihrer Wohlfahrtskonzerne und die Auslastung ihrer Anstalten zur Prämisse ihrer Ratschläge machen. Dass dem so sein könnte, dieser Eindruck drängt sich nach der Lektüre des Entwurfes geradezu auf.

Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderungen werden nach wie vor mit ihren Problemen alleine gelassen, sollten sie sich entscheiden, ihre Kinder nicht in eine Werkstatt oder sonstige Einrichtung zu geben. Werkstätten für behinderte Menschen werden ihrem ursprünglich zugedachten Auftrag nicht gerecht, Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Behinderte Menschen, die dies schaffen könnten, werden in den Werkstätten als Umsatzbringer gebraucht. Andere wiederum, die wenig oder gar nichts zur Wirtschaftlichkeit der Werkstätten beitragen können, leiden unter der oft unzureichenden Betreuung und Förderung durch das dortige Personal. Hinzu kommt, dass für zuhause lebende Kinder gleich welchen Alters, die Eltern und allzu oft die Mütter personell und finanziell in Anspruch genommen werden. Ist dies die Rache der Gesellschaft dafür, dass die Kinder der Fürsorge der sozialen Strukturen entzogen werden? Weshalb schafft man es in Schweden, die Werkstätten für behinderte Menschen abzuschaffen und den beeinträchtigten Menschen Arbeitsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt zu offerieren, weshalb schafft man das in Deutschland nicht?

Auch bei der Antragstellung gibt es keinerlei Verbesserungen. Dem derzeitigen Machtmissbrauch der Mehrzahl der Kostenträger wird durch das Gesetz kein Einhalt geboten. Von Antragstellung auf Augenhöhe ist keine Rede. Nach wie vor werden sich Menschen mit Behinderung sagen lassen müssen, dass nicht alle „Wünsche" erfüllt werden, dass viele Einschränkungen zumutbar sind und unser Leben nach eigenen Wünschen der Gesellschaft nicht zu vermitteln ist. Die sozialdemokratische Ministerin gibt hierfür ein schlechtes Beispiel, wenn sie im Bundestag verkündet, dass nicht alle Wünsche zu erfüllen sind. Es geht den Betroffenen nicht um „Wünsche", die vielleicht der Weihnachtsmann erfül-len kann, es geht ihnen „nur" um die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft!

Das Beharren auf unsere Menschenrechte als Wünsche abzutun, ist ein Angriff auf unsere Menschenwürde, Frau Ministerin Nahles! Wir fordern unsere Menschenrechte zurück, die uns der Staat genommen hat, als wir erstmals gesetzlich verbürgte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen haben. Es ist unerträglich, wie gönnerhaft Sie mit der vom Wähler verliehenen Macht umgehen und damit auch Nötigungen, Erpressungen, Falschinformationen, unterlassene Hilfeleistungen, Betrügereien, denen sich behinderte Menschen mit Assistenzbedarf ständig ausgesetzt sehen, einen legalen Anstrich verpassen!

Erwähnt seien auch noch die permanenten Enteignungen von Menschen, die ihre Rechte in Anspruch nehmen. Abgesehen von der Unrechtmäßigkeit kostet das die Gesellschaft auch noch richtig viele Steuergelder. Wir weisen auf unserer Internetseite nach, dass seit dem Beginn der Berechnungen am 1.12.2011 bis heute nahezu 2.500.000.000 Euro, also 2,5 Milliarden oder 2.500 Millionen Steuergelder missbraucht wurden, um Bürgerinnen und Bürger von der Inanspruchnahme abzuschrecken. Oder welcher andere Zweck wird damit verfolgt, dass dieses Geld zum Fenster hinausgeworfen wird?

Die persönliche und finanzielle Mithaftung von Lebensgefährten führt dazu, dass Menschen mit Behinderung auch sozial isoliert bleiben. Ich kenne nur wenige Beispiele, wo die Liebe so stark war, dass man sich mit einem behinderten Partner oder einer Partnerin in die gemeinsame Armut stürzte. Dieser Staat ist für Menschen mit Behinderung der Beziehungsverhinderer schlechthin! Auch damit verletzt er uns in unseren Grundrechten!

Warum nicht auch

  • alle Erbschaften einziehen, nicht nur die von behinderten Menschen?
  • alle Vermögen oberhalb von 2600 Euro gnadenlos besteuern?
  • alle Einkommen deckeln, denn jeder Mensch nimmt ständig gesellschaftliche Leistungen in An-spruch, ohne sich darüber irgendwelche Gedanken zu machen.
  • Theater- und Erlebnisbadbesucher einer Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen, denn die nehmen staatliche Leistungen für sich in Anspruch (und dies sogar, ohne sich in einer Notlage zu befinden!)?

Behindert zu sein ist eine Lebenssituation, die zwar mitunter schwierig ist, der man sich jedoch anpassen kann. Unerträglich wird es, wenn sich Menschen erdreisten, sich „steuernd" in unser Leben einzumischen. Menschen, die uns sagen, wie wir zu leben haben, was uns zumutbar und dem Rest der Menschheit unzumutbar ist. Schlimm sind meist die, die unsere Themen studiert haben. Dies oft nicht zu unserem Nutzen, sondern um unsere Ansprüche so weit als möglich wegzudiskutieren oder wenigstens deutlich herunter zu verhandeln. Kraft ihrer Ausbildung neutralisieren sie gegenüber den Entscheidungsträgern in der Politik unsere Forderungen und Vorschläge. Gegen deren wissenschaftliche Expertisen haben Fachleute in eigener Sache keine Chancen. Sie werden überhört und übersehen, denn vor deren Emotionalität muss man sich anscheinend hüten, wenn man Ansprüche sachlich abwehren will!

Das Teilhabegesetz erfüllt die Verpflichtungen aus unserer Verfassung in keiner Weise. Es verletzt nicht nur Artikel 3 GG, auch Sinn und Zweck der Behindertenrechtskonvention konnte wenig Einfluss auf die Inhalte nehmen. Was ist das für eine Regierung, die nach Gutdünken entscheidet, welche Gesetze sie einhält oder welche sie in einer Art und Weise formuliert, die dem in vollem Umfang auch für beeinträchtigte Menschen gültigen Gleichheitsgrundsatz Hohn spricht?

Deutschland hat mit Artikel 4 der BRK versprochen, bestehende Gesetze konventionsgerecht anzupassen und zukünftig nur noch Gesetze zu verabschieden, die der Konvention entsprechen. Hier schickt sich die Regierung an, dieses Versprechen vor den Augen der Öffentlichkeit bewusst und gewollt zu brechen.

Im Umgang der Regierung und des Parlamentes mit den Problemen behinderter Menschen könnte auch der Schlüssel für die Verständnislosigkeit der von dieser Regierung vertretenen Menschen liegen. Scheinbar regiert man in Berlin ohne Kontakt zur Realität draußen im Land. Sorgen und Nöte der Bevölkerung werden alleine unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der schwarzen Null beurteilt - und ignoriert! Während in Dresden hunderte von Pegida-Anhängern einen Tross gleichstarker Medien im Gefolge hat, können in Berlin weit über 10.000 Menschen gegen den Entwurf des Teilhabegesetzes protestieren, ohne dass die Öffentlichkeit hiervon nennenswert Notiz nimmt. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass Deutschland seiner Verpflichtung nach Artikel 8 der BRK bislang in keiner Weise nachgekommen ist. In diesem Artikel verpflichtete sich Deutschland unter anderem, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und Vorurteile abzubauen.

Wenn die Regierung nach wie vor gegen die Interessen weiter Teile der Bevölkerung (die Zahl behinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird auf über 20 Millionen geschätzt!) Lobbyinteressen verteidigt, indem sie Menschen mit Behinderung ihre Grundrechte verweigert und nach wie vor aussondert und in Einrichtungen verwahrt, sollte sie sich nicht wundern, wenn es nach der nächsten Wahl ein böses Erwachen gibt. Der Umgang mit behinderten Menschen ist ein Gradmesser dafür, wie ernst die Regierung ihren Diensteid nimmt. Ob sie wirklich die Menschenrechte beachtet oder behinderte Menschen auf dem Altar der Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder einer imaginären schwarzen Null opfert. In Deutschland steht eine Wahl vor der Türe. Wir sollten aufpassen, dass wir uns nicht ähnlich wie die Briten oder Amerikaner am Wahlabend verblüfft die Augen reiben. Bei einem Sechs-Parteien-Parlament weiß man sicherlich morgens noch nicht, wie der Abend endet. Die Zeiten der Volksparteien scheinen vorbei zu sein. Daran sind sie jedoch keineswegs unschuldig! Die Rechte behinderter Menschen wurden stets in der Opposition verteidigt und von der Regierungsbank herab weitgehend ignoriert. Dieses schäbige „Spiel" konnte und darf nicht ewig gut gehen.

Die bundesweiten Proteste gegen den Entwurf, so weit verbreitet und so massiv sie auch vorgetragen wurden, beeindruckten die Regierung wenig. Wir appellieren daher an den Bundespräsidenten als letzte Prüfinstanz vor der Gesetzwerdung: Wir bitten ihn, dazu beizutragen, dass die Regierung noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz verfassungsfest und konventionskonform verabschiedet, damit es noch in Kraft gesetzt werden kann.

Im November 2016

Gerhard Bartz Vorsitzender

p.s. Eigentlich wollte ich mich auf drei, vier Beispiele beschränken. Aber mit jeder Zeile wuchs der Zorn über die Beratungsresistenz unserer Regierung und des Parlamentes. Diese grenzt - so empfinde nicht nur ich es - an Arroganz. Man weigert sich, die Wirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen und vertraut zur Gänze auf die Einflüsterungen der Wohlfahrtskonzerne. Deren Wirkung ist am Entwurf des Bundesteilhabegesetzes abzulesen. Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen so schlechten Gesetzentwurf gelesen zu haben. Dass dafür über 380 Seiten erforderlich waren, ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass man versucht hat, für viele der Gemeinheiten Verstecke zu finden.

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