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RECHT.DE Sozialrecht
RECHT.DE Verwaltungsrecht
Diese Seite wurde letztmals am 12.08.2010
aktualisiert
| Nr. |
Datum |
Gericht, AZ, Inhalt |
| 099 |
28.01.2010
***NEU*** |
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Celle
L 8 SO 6/08 / S 53 SO 57/05 (Sozialgericht Hannover)
Urteil, das die Region Hannover verpflichtet, die Steuerberatungskosten für das Arbeitgebermodell zu übernehmen. Darüber hinaus hat das Gericht die Verwendung des pauschalen Pflegegeldes erläutert Die Lohnabrechnungskosten seien nicht aus dem Kläger von der Beklagten gewährten Pflegegeld nach zu entrichten. Das Pflegegeld und die Kosten der Fremdpflege sind nebeneinander zu gewähren und dienen verschiedenen Zwecken. Auch sehr interessant ist der folgende Satz: "Ein Pflegebedürftiger, der sich wie der Kläger zur Sicherstellung seines pflegerischen Bedarfs für das sogenannte Arbeitgebermodell entschieden hat, kann nicht darauf beschränkt werden, seinen "Arbeitnehmern“ stets nur den tariflichen Lohn zukommen zu lassen." |
| 098 |
03.12.2009 |
Sozialgericht Hamburg
S 56 SO 457/09 ER
Einstweilige Anordnung auf Erstattung der Kosten für eine 24-Stunden-Assistenz. Zwei Sätze aus dem Beschluss sind hervorzuheben: "Ob der Verweis auf diese Einrichtung dem Antragsteller zumutbar wäre, ist mit Blick auf Art. 19 der von Deutschland ratifizierten und 2009 in Kraft getretenen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2008 fraglich." und " Dem Antragsteller droht ohne die begehrten Leistungen eine Verletzung seines grundrechtlich und völkervertraglich geschützten Rechts auf Führung eines menschenwürdigen und benachteiligungsfreien Lebens, da er auf die Beschäftigung von Assistenzkräften verzichten und entweder die Unterbringung in einer die persönliche Freiheit beschränkenden stationären Einrichtung oder die Gefahr unzureichender Pflege in Kauf nehmen müsste." |
| 097 |
31.07.2009 |
Verwaltungsgericht Minden
6 L 382/09
In dem Verfahren wurde der Sozialhilfeträger vorläufig verpflichtet, die Kosten der Elternassistenz in Höhe von 1400 Euro zu übernehmen. Diese Entscheidung wurde mittlerweile am 31.07.2010 in der Hauptverhandlung bestätigt
Verwaltungsgericht Minden
6 K 1776/09
Hier ging das altbewährte Ping-Pong-Spiel mit den Zuständigkeiten gründlich schief. Die Antragstellerin stellte den Antrag auf Elternassistenz zunächst richtigerweise beim LWL. Dieser erklärte sich nicht zuständig und leitete weiter an die Stadt der Antragstellerin. Da aber die Jugendhilfe nach SGB VIII nicht greift, denn es ist richtigerweise die Eingliederungshilfe der behinderten Mutter zuständig, gab man den Vorgang in Unkenntnis des § 14 SGB IX nochmals an den LWL zurück. Da diese zweite Weitergabe unzulässig ist, wurde die Stadt jetzt zur Zahlung verpflichtet und klagt nun seinerseits gegen den LWL auf Erstattung der Aufwendungen. Dies berührt die Klägerin vermutlich nicht mehr sehr. |
| 096 |
26.01.2009 |
Verwaltungsgericht Trier
2 L 41/09.TR
Beschluss einer einstweiligen Anordung, dass das Sozialamt die Kosten einer Schulbegleitung bezahlen muss, damit das Abitur der Antragstellerin nicht gefährdet wird. |
| 095 |
10.11.2008 |
Amtsgericht München
1115 OWi 298 Js 43552/07
Urteil, in dem festgestellt wird, dass viele in deutschen Familien als Pfleger- und Pflegerinnen arbeitenden Osteuropäer als Selbstständige illegal beschäftigt sind. Sie werden von Agenturen vermittelt, leben und betreuen meist nur in einer Familie, haben nur einen Arbeitgeber und seien abhängig von der Familie. Daher handelt es sich hier um "Scheinselbstständigkeit". |
| 093 |
14.10.2008 |
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Münster
Az.: 16 A 1409/07
Bewohner von Pflegeheimen müssen ihre Kinder nicht auf Rückgabe größerer Geschenke verklagen, um Pflegegeld aus öffentlichen Mitteln erhalten zu können. |
| 094 |
09.10.2008 |
Sozialgericht Osnabrück
Az: S 5 SO 64/05
Urteil vom 09.10.2008, in dem eine Krankenkasse (als Beigeladene) zur Übernahme ungedeckter Kosten für zusätzliche Pflegekräfte verpflichtet wird, da ein Krankenhaus die Pflege einer schwerbehinderten Patientin während des Krankenhausaufenthaltes nicht sicherstellen konnte und die Patientin deshalb ihr eigenes Personal mitbrachte. Interessant ist, dass der eigentlich beklagte Sozialhilfeträger die bereits zugesagten Kosten für eine fest eingestellte Vollzeitkraft trotz Krankenhausaufenthalt tragen muss. |
| 092 |
28.08.2008
|
Sächsisches Landessozialgericht, Chemnitz
L 3 B 613/07 SO-ER
Beschluss im Beschwerdeverfahren, das eine Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht Leipzig aufhebt. Das Sozialgericht war der Auffassung, dass die Antragstellerin bis zur Entscheidung über das angestrebte Arbeitgebermodell von einem ambulanten Dienst oder in einem "Heim" versorgt werden kann. Das Landessozialgericht beschäftigt sich sehr ausführlich mit der Zumutbarkeit. |
| 091 |
29.02.2008 |
Sozialgericht Oldenburg
Az.: S 2 SO 26/08 ER
Beschluss vom 29. Februar 2008, auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss. |
| 090 |
28.02.2008 |
Sozialgericht Oldenburg
Az.: S 2 SO 17/08 ER
Beschluss vom 28. Februar 2008, auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss. |
| 089 |
15.01.2008 |
Sozialgericht Oldenburg
Az: (S 2 SO 166/07 ER
Beschluss vom 15. Januar 2008 auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss. - Wie in den Beschlüssen 90 und 91 hebt das Gericht stets auf die Zumutbarkeit der stationären Versorgung und die durch die stationäre Versorgung möglicherweise entstehenden Nachteile hin. Unter dem Aspekt spielten die teilweise erheblichen Mehrkosten der ambulanten Versorgung keine Rolle mehr. |
| 086 |
18.12.2007 |
Sozialgericht Halle
S 16 KR 263/07 ER
Einstweilige Verfügung, in der das Gericht sich unter anderem mit der Praxis der Vergütungsermittlung der Sozialagentur Halle auseinandersetzt und diese korrigiert. |
| 088 |
29.11.2007 |
Sozialgericht Detmold
S 6 SO 127/06
Das Sozialgericht Detmold hat den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verpflichtet, die Kosten für das behindertengerechte Umrüsten eines Autos zu übernehmen. Ehrenamtliche Tätigkeit war ausschlaggebend. |
| 085 |
09.11.2007 |
Sozialgericht Hannover
S 53 SO 57/05
Urteil, wonach die Kosten für die Erstellung der Lohnabrechnung Bestandteil der Kosten für das Arbeitgebermodelles und damit erstattungsfähig sind. |
| 084 |
12.10.2007 |
Sozialgericht Hamburg
S 56 SO 350/06
Urteil, das folgendes feststellt:
Hält sich eine Hilfeempfängerin, die aufgrund ihrer Schwerstbehinderung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen ist, für ein dreimonatiges Praktikum im Ausland auf, ohne dabei ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufzugeben, so hat sie auch während dieser Zeit einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. |
| 083 |
30.05.2007 |
Sozialgericht Augsburg
Az.: S 15 SO 153/06
Beschluss, durch den die Prozesskostenbeihilfe für den Kläger bewilligt wird. Im Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Grundsicherungsstelle einem Rollstuhlnutzer Mietkosten erstatten muss, die über dem üblichen Mietspiegel liegen. Es seien stets die individuellen Umstände zu bewerten. Hier gehe es um einen Rollstuhlfahrer mit erhöhtem Wohnraumbedarf, für den nicht jede beliebige Wohnung geeignet sei. Da die Klage im Hauptsacheverfahren hinreichend Aussicht auf Erfolg habe, ist dem behinderten Mann Prozesskostenhilfe zu gewähren. |
| 079 |
27.04.2007 |
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Halle
L 8 B 40/06SO
S 4 SF 49/06 SO (Sozialgericht Stendal)
Beschluss in einem Beschwerdeverfahren, durch den die Sozialagentur Halle dazu verpflichtet wird, die Kosten für eine rund-um-die-Uhr-Assistenz des Klägers in vollem Umfang, entweder durch persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell oder einen ambulanten Pflegedienst zu finanzieren. Eine wichtige Textpassage des Beschlusses lautet: "…, dass die Antragsgegnerin bis zur Grenze des offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller verpflichtet ist, die Aufwendungen des Antragstellers zu übernehmen. Eine Prüfung der geltend gemachten Kosten auf weiter gehende Angemessenheit steht der Antragstellerin in diesem Zusammenhang nicht zu". Zuvor wollte die Sozialagentur Halle lediglich einen Stundenlohn von 6.55 Euro vergüten. |
| 078 |
24.05.2006 |
Sozialgericht Dortmund
Az.: S 40 KR 37/05
Urteil das wie das Urteil Nr. 077 besagt, dass ein Medikament, das an sich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist, trotzdem im Rahmen der häuslichen Krankenpflege auf Kosten der Kasse verabreicht werden kann. |
| 082 |
10.04.2006
|
Sozialgericht Heilbronn
Az.: S 5 SO 1230/06 ER
Beschluss, nach dem der Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme für das Arbeitgebermodell verpflichtet wird. Im Verfahren strittig war "nur" noch die Höhe der Kosten, da der behinderte Kläger wegen seiner erworbenen Selbstständigkeit nicht mehr auf das betreute Wohnen verweisen werden konnte. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Beschlusses: Aus Qualitätssicherungsgründen sei es dem Kläger nicht zuzumuten ausschließlich auf geringfügig Beschäftigte zurückzugreifen. |
| 077 |
16.03.2006
|
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz
Az.: L 5 KR 40/05
Urteil über die Häusliche Krankenpflege zur Verabreichung eines nicht zu Lasten der
GKV verordnungsfähigen Medikaments |
| 076A |
06.06.2005 |
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Az.:
1 K 2268/04
Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, nach dem der Sozialhilfeträger die gestiegenen Kosten eines ambulanten Dienstes für einen schwer behinderten Mann zu tragen hat. Der Sozialhilfeträger habe keinen anderen, kostengünstigeren Dienst benennen können, der die notwendigen Leistungen in der gleichen Art und im gleichen Umfang erbringen könnte. Also blieb keine Alternative, da ansonsten die Versorgung des behinderten Mannes nicht mehr gewährt wäre. |
| 076B |
06.06.2005 |
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Az.: 1 K 851/04
Urteil, welches den Beschluss (siehe 76a, Az 1 K 2268/04) bestätigt. Wichtig in der Begründung ist ferner die Ansicht des Gerichtes, dass es dem behinderten Kläger nicht zuzumuten ist (überwiegend) auf die (kostengünstigere) Versorgung durch Zivildienstleistende verwiesen zu werden. Er benötige vielmehr eine verlässliche Versorgung, die durch den permanenten Wechsel der Zivildienstleistenden nicht gegeben sei. |
| 076C |
07.03.2006
|
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
7 S 1603/05
Beschluss, nach dem der Antrag des Sozialhilfeträgers auf Berufung gegen das das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 6. Juni 2005, Az 1 K 851/04 (siehe 76b) nicht zugelassen wurde und das Urteil somit endgültig rechtskräftig ist.
Das Verfahren endete letztendlich dahingehend, dass der behinderte Kläger nun das Arbeitgebermodell hat und dieses mittels eines Persönlichen Budgets finanziert. Die Modalitäten des Persönlichen Budgets sind in einer Zielvereinbarung festgehalten. |
| 074 |
10.11.2005
|
Bundessozialgericht
Az.: B 3 KR 38/04 R
Urteil vom 10. November 2005, nach dem die Leistungen der häuslichen Behandlungspflege nicht ausschließlich auf die reinen Verrichtungstätigkeiten begrenzt sind, sondern auch die notwendigen Beobachtungszeiten umfassen. Folglich dürfen Krankenkassen die Kostenübernahmen nicht auf die reinen Maßnahmen begrenzen. |
| 075 |
06.10.2005
|
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Az.: 3 L 544/03 4 A 170/03 DE
Beschluss, nach dem das Gericht den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dessau (Nr. 46. auf dieser Urteilsliste, 4 A 170/02 DE) vom 21.10.2003 ablehnt. Damit kann die behinderte Klägerin aus dem Heim ausziehen. Die Kosten für die Rund-um-die-Uhr-Assistenz müssen vom Landkreis Bernburg übernommen werden. |
| 071 |
15.09.2005 |
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
Az.: 12 ME 354/05
Beschluss (Vorinstanz 4 B 1080/05 VG Stade Beschluss vom 29. Juli
2005) nach dem die Kosten für den Schulbegleiter eines am Asberger
Syndrom erkrankten Realschülers im Rahmen einer einstweiligen Anordnung
übernommen werden müssen. |
| 073 |
22.08.2005
|
Landessozialgericht Berlin/Brandenburg
Az.: L 15 B 59/05 SO ER
Beschluss, nach dem im Rahmen einer einstweiligen Anordnung dem behinderten Kläger sowohl die Prozesskostenhilfe als auch die Kostenübernahme für die Assistenz bis zum Hauptsacheverfahren zugebilligt wird. |
| 068 |
08.07.2005 |
Bayerisches
Landessozialgericht
Az.: L 4 B 225/05 KR ER
Beschluss nach dem eine Kranken eine Krankenkasse im Rahmen einer
einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens
verpflichtet wird, die Kosten für eine 20-Stunden-Behandlungspflege
zu erstatten. Vier Stunden zusätzlich leistet die Ehefrau (siehe
auch Beschlüsse Nr. 65, 66. und 67 dieser Liste). |
| 067 |
29.04.2005 |
Sozialgericht Bayreuth
Az.: S 9 KR 110 / 05 ER
Beschluss, wonach eine Krankenkasse im Rahmen einer einstweiligen
Anordnung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens verpflichtet
wird, die Kosten für eine 24-Stunden-Behandlungspflege zu erstatten
(siehe auch Beschlüsse Nr. 65, 66 und 68 dieser Liste).
Vergleich vor dem Bayer. Landessozialgericht
München, 17.08.2005 |
| 066 |
04.04.2005 |
Sozialgericht Bayreuth
Az.: S 6 KR 67/05 ER
Beschluss auf eine einstweilige Anordnung nach dem eine Krankenkasse
bis zur Widerspruchsentscheidung verpflichtet wird, die Kosten
für eine 24-Stunden-Behandlungspflege als Sachleistung zu erstatten
(siehe auch Beschlüsse Nr. 65, 67 und 68 dieser Liste) |
| 072 |
17.03.2005 |
Bundessozialgericht
Az.: B 3 KR 35/04 R
Urteil, nach dem gezielte Bewegungsübungen, die den Folgen bestimmter
Erkrankungen und nicht nur den Folgen der Bettlägerigkeit entgegenwirken
sollen, als Maßnahmen der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen
Krankenpflege von den Krankenkassen zu gewähren sind. |
| 069 |
17.03.2005 |
Bundessozialgericht
Az.: B 3 KR 8/04 R
Urteil, nach dem die Medikamentengabe nicht der Grundpflege zuzurechnen,
sondern von der Krankenkasse zu erstattende häusliche Behandlungspflege
sei. Das Urteil enthält interessante Ausführungen zur Systematik
der Behandlungspflege (gegenüber der Grundpflege nach dem SGB XI). |
| 065 |
17.03.2005 |
Sozialgericht Bayreuth
Az.: S 9 KR 62/05 ER
Beschluss auf eine einstweilige Anordnung nach dem eine Krankenkasse
bis zur Widerspruchsentscheidung verpflichtet wird, die Kosten
für eine 24-Stunden-Behandlungspflege als Sachleistung zu erstatten.
Die Ehefrau könne als Laienkraft nicht zugemutet werden, lebensbedrohliche
Situationen ihres tracheostomierten, von einem Atemgerät abhängigen
Mannes, zu erkennen, zu verhindern oder zu beseitigen (siehe auch
Beschlüsse Nr. 66, 67 und 68 dieser Liste). |
| 062 |
07.06.2005
|
Bundesverfassungsgericht
Az.: 1 BvR 1508/96
Urteil, mit dem die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren
Eltern eingeschränkt wird. Der Sozialhilfeträger kann von einer
Tochter nicht verlangen, dass diese ihr Wohngrundstück mit einem
Darlehen belastet, um für die "Heim"kosten ihrer pflegebedürftigen
Mutter aufzukommen. |
| 063 |
30.05.2005
|
Sozialgericht Oldenburg
Az.: S 2 SO 49/05 ER
Beschluss einer einstweiligen Anordnung, nach der ein Sozialhilfeträger
verpflichtet wird, bis zur Hauptverhandlung die Kosten für eine
hauswirtschaftliche Hilfe einer behinderten Frau weiterhin zu
finanzieren. Diese hatte bis zum 31. Dezember 2004 hauswirtschaftliche
Leistungen (im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt) bezogen.
Das Gericht erkannte eine Regelungslücke durch die Überführung
von Leistungen nach BSHG in das SGB II bzw. SGB XII, die jedoch
nicht zu Lasten der behinderten Frau gehen dürften. |
| 064 |
28.04.2005 |
Bundesverwaltungsgericht
Az.: C 20.04
Urteil nach dem der Träger der Sozialhilfe die Kosten eines Integrationshelfer
für ein körperlich und "geistig" behindertes Kind tragen muss, wenn
nur so der Besuch einer Regelschule möglich ist. Dabei ist es unerheblich,
ob diese Kosten nicht anfallen würden, wenn das Kind eine Sonderschule
besuchen würde. Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der
Schulbehörde gebunden. |
| 061 |
28.04.2005 |
Bundesgerichtshof
Az.: III ZR 399/04)
Urteil, nach dem eine stationäre Einrichtung nicht schadensersatzpflichtig
ist, wenn sie eine Heimbewohner nicht ans Bett fixiert und diese
bei einem Sturz aus dem Bett zu Schaden kommt. Die Selbstbestimmung
und Menschenwürde von Heimbewohnern sei zu wahren, pauschale Fixierungen
nicht zulässig. |
| 059 |
18.03.2005 |
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
az.: 7 S 1248/04
Beschluss wonach ein Sozialhilfeträger im Rahmen einer einstweiligen
Anordnung verpflichtet wird, die Kosten für einen ambulanten Dienst
(zunächst als Darlehen) in voller (durch andere vorrangige Kostenträger
ungedeckter) Höhe zu erstatten. Der behinderte Kläger erhält Pflegeleistungen
etc. durch einen ambulanten Dienst, der Zivildienstleistende und
fest eingestellte Kräfte einsetzt. Laut Gericht könne der behinderte
Kläger entgegen der Meinung des Sozialhilfeträgers nicht auf die
(kostengünstigere) ausschließliche Versorgung durch Zivildienstleistende
verweisen werden. Eine akzeptable, konkrete und kostengünstige
versorgungsalternative habe der Sozialhilfeträger indessen nicht
angeboten. |
| 057 |
24.01.2005 |
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Az.: 12 S 2904/04
Urteil das besagt, dass das Sozialamt von ihm verschuldete Säumniszschläge
auf Steuern und Sozialabgaben erstatten muss. |
| 058 |
07.10.2004 |
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
München
12 CE 04.2041
Beschluss des vom 7. Oktober 2004 auf Antrag einer einstweiligen
Anordnung, der den Sozialhilfeträger verpflichtet, die Kosten
für fest eingestellte Assistenten zu erstatten. Die Versorgung
(ausschließlich) durch Zivildienstleistende war nicht mehr gesichert.
Der Sozialhilfeträger hat auf acht "Heime" verwiesen, in denen
der behinderte Kläger angeblich kos-tengünstiger versorgt werden
könnte. Das Gericht wies einen pauschalen Verweis auf die "Heime"
zurück, die dazu auch nicht geeignet wären den Kläger angemessen
zu versorgen. |
| 070 |
07.09.2004 |
Bundessozialgericht
Az.: B 2 U 46/03 R
Urteil, nach dem der Unfall einer ehrenamtlichen Pflegeperson
- hier die Tochter - auf dem Weg vom pflegebedürftigen Vater nach
Hause, als Arbeitsunfall bewertet wird. Der Vater ist in Pflegestufe
I der Pflegeversicherung eingestuft. Die Klägerin/Pflegeperson
pflegt weniger als 14 Stunden wöchentlich. |
| 052 |
07.05.2004 |
Verwaltungsgericht Greifswald
Az.: 5 B 58 / 04
Beschluss, wonach das Sozialamt dem Antragsteller bis zur Entscheidung
im Hauptsacheverfahren die Kosten für ein Arbeitgebermodell
im Umfang der beantragten 12 Stunden täglich erstatten muss.
Das pauschale Pflegegeld darf in diesem Fall nur um 50 Prozent
gekürzt werden. |
| 056 |
24.04.2004 |
Sozialgericht Freiburg
Az.: S 5 P 3179/03
Urteil, nach dem eine Pflegekasse mit einer Fachpflegekraft einen
Einzelvertrag nach § 77 SGB XI abschließen kann, wenn das im Sinne
und zum Wohl der pflegebedürftigen Person ist. Dabei sei nicht
ausschlaggebend, dass kein ambulanter Dienst als Vertragspartner
der Pflegekasse in der Nähe vorhanden sei, sondern ausschließlich
auf das Wohl der pflegebedürftigen Person, wenn es dieser nicht
zuzumuten sei, zwischen den üblichen Einsätzen des Dienstes alleine
zu sein. |
| 054 |
28.04.2004 |
Verwaltungsgericht Köln
Az.: 21 L 518 / 04
Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, der besagt,
dass die Träger der Sozialhilfe bis zum Hauptsacheverfahren
die Kosten für die Persönliche Assistenz zu tragen hat.
Die Entfaltungsmöglichkeiten und die Gestaltung eines selbstbestimmten
Lebens und Studiums der Klägerin, einer 24-jährigen
Studentin, seien in einer eige-nen Wohnung mit Persönlicher
Assistenz wesentlich besser gegeben als in einem Wohn- und Pflegeheim
mit seinen engen Leistungsgrenzen. |
| 048 |
19.03.2004
|
Bundesgerichtshof Karlsruhe
Az.:IXa ZB 321/03
Beschluss der besagt, dass der PKW eines außergewöhnlich
Gehbehinderten nicht gepfändet werden darf. Es diene der
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Es kann dem Schuldner wegen
seiner Behinderung nicht zugemutet werden, öffentliche Verkehrsmittel
oder Taxis zu benutzen. Dabei beruft sich der BGH auf Artikel
§ Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes, das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz. |
| 047 |
26.02.2004
|
Verwaltungsgericht
Bremen
Az.: 7 K 59/02
Urteil das besagt, dass die Kosten für die persönliche
Assistenz vom Sozialhilfeträger erstattet werden müssen.
Dem behinderten Kläger sei es weder zuzumuten, in die nahe
gelegene stationäre Einrichtung zu wechseln, noch, dass seine
Wohnung als „Außenwohnstelle“ der stationären
Einrichtung „umgewidmet“ wird. |
| 049 |
12.02.2004 |
Sozialgericht Leipzig
Az.: S 13 KR 25/03
Urteil das besagt, dass eine Krankenkasse die Kosten für
die häusliche Behandlungspflege im Rahmen einer persönlichen
Assistenz erstatten muss. Die behinderte Klägerin muss wegen
eines Tracheostomas in unregelmäßigen zeitlichen Abständen
abgesaugt werden. Ansonsten besteht Erstickungsgefahr. Das Gericht
betonte, eigentlich müssen die Krankenkasse sogar die Kosten
für 24 Stunden täglich und nicht nur für die beantragten
14 Stunden bezahlen. (siehe auch einstweilige Anordnung vom 16.05.2002, Nr. 028) |
| 051 |
22.01.2004 |
Bundesgerichtshof
Az.: III ZR 68/03
Urteil das besagt, dass Pflegeheime nicht die (vollen) Verpflegungskosten
berechnen dürfen, wenn der/die Bewohner/in ausschließlich
Sondenernährung erhalten. Geklagt hatte eine Frau, deren
Mann außer etwas Trinkflüssigkeit keine Verpflegung
durch das Heim erhielt. |
| 041 |
23.12.2003
|
Sozialgericht
München
Az.: S 47 KR 1045/03 BR
Beschluss auf eine einstweilige Anordnung, der besagt, dass eine
Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Behandlungspflege
um Umfang von 20 Stunden täglich erstatten muss. Der Kläger
hatte 24 Stunden beantragt, die Krankenkasse wollte sechs Stunden
bewilligen. |
| 046 |
21.10.2003 |
Verwaltungsgericht
Dessau
Az.: 4 A 170/02 DE
Nach diesem Urteil kann die Klägerin ein Seniorenzentrum verlassen.
Das Gericht setzte sich ausführlich mit dem § 3a BSHG
auseinander. |
| 050 |
03.07.2003
|
Bundesverwaltungsgericht
Leipzig
Az.: 5 C 7.02
Urteil das bestätigt, dass das so genannte Pauschale Pflegegeld
nach § 69a BSHG höchstens um 2/3 (§ 69c BSHG) gekürzt
werden darf. Hier ging es um einen behinderten Mann, der seine Pflege
im Rahmen des Assistenzmodells sichert und die Kosten dafür
vom Träger der Sozialhilfe erstattet bekommt. Der Sozialhilfeträger
wollte das Pauschale Pflegegeld komplett kürzen. |
| 087 |
20.05.2003 |
Sozialgericht Aachen
Az.:S 13 P 34/02
Urteil vom 20.05.2003. Danach muss eine Versicherte nicht im Vornhinein festlegen, in welcher Quotierung sie die Kombinationsleistung aus der Pflegeversicherung erhalten will, wenn diese von Monat zu Monat schwankt. Die Festlegung im Voraus würde eine 6-monatige Bindungsfrist mit sich bringen. |
| 039 |
25.04.2003 |
Verwaltungsgericht Kassel
Az.: 7 G 906/03
Einstweilige Anordnung die besagt, dass die Kosten für die
Teilnahme eines behinderten Mannes an einer Tagung zur persönlichen
Assistenz übernommen werden müssen. Grundlage dafür
ist die Eingliederungshilfe (§ 39 Abs. 1 und § 40 Abs.
1 BSHG) |
| 034 |
06.03.2003
|
VG Dessau
Az.: 2 B 43/03 DE
Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dessau auf eine einstweilige
Anordnung, der den Träger der Sozialhilfe zur Kostenübernahme
für die ambulante Versorgung verpflichtet (siehe auch Urteil
des Verwaltungsgerichtes A 2 387/01 DE vom 26.9.2002). Besonders
wichtig bei der Begründung: Dem Kläger sei ein längeres
Verbleiben im Heim nicht zuzumuten. Außerdem erkannte das
Gericht, dass Personen in Pflegestufe III zwar eventuell nur einige
Stunden am Tag konkrete Hilfeleistungen benötigen würden.
Eine rund-um-die-Uhr-Versorgung sei dennoch notwendig, da die Hilfebedarfe
jederzeit auftreten könnten. |
| 032 |
13.02.2003
|
Verwaltungsgericht Stuttgart
Az.: 8 K 3917/02
Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, der besagt, dass
es bei Verhältnismäßigkeit der Kosten nicht erster
Linie auf die Höhe der Kosten im Vergleich zu den Kosten
einer anderen Versorgung ankommt. Vielmehr muss geprüft werden,
in welcher Lebensform die Menschenwürde und Selbstbestimmung
am besten gewahrt wird. Das Gericht war auch der Begründung
des Klägers gefolgt, der meinte, andere junge Männer
in seinem Alter (28 Jahre) würden in der Regel auch in einer
eigenen Wohnung leben wollen. Deshalb kommt es laut Gericht auch
nicht darauf an, ob die vorherige Lebensform (Betreutes Wohnen)
als stationär oder ambulant geführt wird. |
| 055 |
12.12.2002 |
Verwaltungsgericht
Karlsruhe
Az.: 2 K 413/00
Urteil, wonach auch bei einer Rund-um-die-Uhr-Assistenz das Pauschale
Pflegegeld nach § 69a BSHG nur um 2/3 gekürzt werden kann. |
| 033 |
21.11.2002
|
Bundessozialgericht Kassel
Az.: B 3 KR 13/02 R
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 21. November 2002, das besagt,
dass die häusliche Krankenpflege nicht an die häusliche
Umgebung gebunden sei. Demzufolge muss die Krankenkasse die Kosten
für das Verabreichen von Insulinspritzen während des Schulbesuches
übernehmen. |
| 040 |
22.10.2002 |
Sozialgericht Ulm
Az.: S 1 KR 518/02
Urteil, das eine Krankenkasse zur Kostenübernahme für
eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme verurteilt. Eine
Krebspatientin beantragte die Rehabilitationsmaßnahme bei
ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse hatte zwar die Notwendigkeit
der Maßnahme anerkannt, jedoch trotz mehrfacher Nachfragen
weder einen Bescheid erlassen, noch geeignete Rehakliniken vorgeschlagen.
Deshalb trat die Klägerin eine Rehamaßnahme in der
von ihr ausgesuchten Klinik an. Erst während der Rehamaßnahme
erging der Bescheid, in dem drei Kliniken zur Wahl gestellt wurden.
Die Klägerin beendete die Maßnahme in der von ihr gewählten
Klinik und stellte die Kosten der Krankenkasse in Rechnung. Diese
lehnte die Übernahme ab. Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse
mit Verweis auf das SGB IX, dem darin enthaltenen Wunsch- und
Wahlrecht, vor allem aber mit dem Hinweis, dass die Krankenkasse
den Bescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt hatte. |
| 029 |
26.09.2002 |
Verwaltungsgericht Dessau
Az: 2 A 387/01 DE
In seinem Urteil verpflichtet das Verwaltungsgericht Dessau den
örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der
Kosten für häusliche Pflege. Einige Aspekte der Urteilsbegründung
sind besonders interessant: Der schwerbehinderte Kläger (46)
lebt schon seit rund 17 Jahren in einer Einrichtung. Das bedeutet
laut Gericht nicht, dass er bisher mit dieser Lebensform zufrieden
war und deshalb dort verbleiben muss. Außerdem kann man ihm
nicht zumuten, in eine andere Einrichtung zu ziehen und seine Heimatstadt
zu verlassen, nachdem er dort einen Bekanntenkreis hat und er sich
in einem Behindertenverband engagiert. Der Beklagte Landkreis hatte
die Kostenübernahme wegen der "unverhältnismäßigen
Mehrkosten" gegenüber der stationären Versorgung
verweigert. Das Gericht betont, dass wegen der persönlichen
Umstände ein Verbleib in einer Einrichtung nicht mehr länger
zumutbar sei und deshalb der Kostenvergleich gar nicht erst zum
Tragen kommen darf. Wichtig ist auch, dass das Gericht erkannt hat,
dass der Gesetzgeber mit "geeigneten Pflegekräften"
nicht "Fachpflegekräfte" meint, sondern Pflegekräfte,
die geeignet sind, die notwendigen Hilfen zu erbringen. Das 15-seitige
Urteil enthält noch weitere wichtige Begründungspunkte,
die das Recht auf häusliche Pflege bekräftigen. |
| 044 |
04.07.2002 |
Bundesfinanzhof
III R 58/98
Ein Körperbehinderter, bei dem die Notwendigkeit ständiger
Begleitung nachgewiesen ist, kann Mehraufwendungen, die ihm auf
einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung
und Verpflegung der Begleitperson entstehen, bis zu 1500 DM (767
EUR) neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte als
außergewöhnliche Belastung abziehen. |
| 028 |
16.05.2002 |
Sozialgericht Leipzig
Az.: S 13 KR 73/02 Er
Beschluss des Sozialgerichtes Leipzig vom 16.05.2002 auf eine einstweilige
Anordnung nach dem die AOK Sachsen einer Frau mit Tracheostama
die Kosten für 14 Stunden Behandlungspflege zum Tariflohn
erstatten muss. Eigentlich seien sogar 24 Stunden angemessen,
argumentiert das Gericht. Das Urteil hierzu erging am 12..02.2004 (Nr. 049) |
| 081 |
11.04.2002 |
Bundessozialgericht
Az.: B 3 P 8/01 R
Urteil das besagt: Wenn ein Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig ist, kann es von der Behörde nicht unter Berufung auf § 48 SGB X zurückgenommen werden. (Beispiel: Bewilligung der Pflegestufe I bei nur 33 Minuten Grundpflege täglich). |
| 026 |
19.03.2002 |
Verwaltungsgericht Bremen
Az: 7 V 60/02
Beschluss auf eine einstweilige Anordnung, der besagt, dass dem
Kläger fünf Stunden täglich Eingliederungshilfe (neben acht Stunden
Pflege täglich) zu bezahlen ist. Das Gericht befindet, dass der
Antragsteller nicht nur in den Abendstunden Eingliederungshilfe
benötigt, da nicht berufstätig ist und daher mehr Zeit zur Verfügung
hat, seinen ehrenamtlichen Aktivitäten und sonstigen Freizeitbeschäftigungen
nachzugehen. Der Sozialhilfeträger darf auch nicht darauf verweisen,
dass der Antragsteller vom nur fünfhundert Meter entfernten Heim
"mitbetreut" werden kann, da das dessen Bedürfnissen nicht entspricht.
Ein Wechsel in eine stationäre Einrichtung sei ebenfalls nicht
zumutbar. Der Sozialhilfeträger hatte u.a. mit unverhältnismäßigen
Mehrkosten (§ 3a BSHG) argumentiert. Es wird ebenfalls deutlich,
dass zu erstattende Hilfeleistungen weit über die Modulleistungen
der Pflegeversicherung hinausgehen können. |
| 030 |
13.12.2001 |
Oberwaltungsgericht Münster
Az: 16 A 327/00
Das Gericht bestätigt in seinem Urteil den Anspruch auf mindestens
ein Drittel des sogenannten pauschalen Pflegegeldes nach §
69 a BSHG, selbst wenn die Pflege in vollem Umfang durch das Arbeitgebermodell
organisiert ist. Damit folgt das Gericht einem ähnlichen Urteil
des OVG Kaiserslautern, das ebenfalls das Recht auf mindestens ein
Drittel des pauschalen Pflegegeldes, hier bei Inanspruchnahme eines
ambulanten Dienstes, zuspricht. |
| 060 |
20.09.2001 |
Bundesverfassungsgericht
Az.: 1 BvR 1791/94
Urteil vom 20. September 2001, nach dem nahe stehende Personen nicht
als besondere Pflegekräfte im Rahmen es § 69b BSHG (jetzt SGB §
65 XII) anerkannt - und damit im Arbeitgebermodell - beschäftigt
werden können. Geklagt hatte eine schwer behinderte Frau, die ihre
Schwester beschäftigen wollte. Die Schwester hatte dafür extra ihre
Erwerbstätigkeit aufgegeben. Das Gericht befand, dass die Schwester
zwar keine Entlohnung, durchaus aber Leistungen nach § 69b,
sogar höher als in der begehrten Leistung (hier 1600 DM) erhalten
könnte. |
| 023 |
07.09.2001 |
Verwaltungsgericht Stuttgart
Az: 9 K 5427/00
Urteil zu der Entscheidung vom 21.05.2001. Es bekräftigt nochmals
die Entscheidung in der einstweiligen Anordnung und hebt als "Heimeinweisungsschutz"
die Einbindung in das familiäre und soziale Umfeld hervor. |
| 042 |
06.09.2001 |
Verwaltungsgericht
Braunschweig
Az: 3 A 238/00
Urteil das besagt, dass ein behinderter Schüler nicht verpflichtet
ist, Pflegehilfen bei der Klassenfahrt anteilig aus dem Pflegegeld
der Pflegeversicherung zu bezahlen. Geklagt hatte ein Schüler,
der auf einer Klassenfahrt einen Zivildienstleistenden für
seine rund-um-die-Uhr-Hilfen mitnahm. Die Kosten dafür wurden
im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger
der Sozialhilfe übernommen. Allerdings verlangte der Sozialhilfeträger,
dass der in Pflegestufe III eingestufte Schüler das Pflegegeld
aus der Pflegeversicherung für die Zeit der Klassenfahrt anteilig
für die Zivi-Kosten einsetzen müsse. Das Gericht war der
Meinung, die Pflegeleistungen würden im Zusammenhang mit den
Leistungen der Eingliederungshilfe stehen und müssten deshalb
vom Sozialhilfeträger übernommen werden. |
| 025 |
05.09.2001 |
Verwaltungsgericht Kassel
Az: 5 G 1814/01
Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, der besagt, dass
dem Kläger bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren KFZ-Betriebskostenbeihilfe
zu erstatten ist. Es handelt sich dabei zwar um eine geringe Summe;
wichtig ist jedoch die Erkenntnis des Gerichtes, dass ein behinderter
Mensch auf die regelmäßige Nutzung eines PKW angewiesen ist, wenn
er nur so sein Wohngrundstück verlassen kann (§ 10, Abs. 6 EingliederungshilfeVO).
Der Bedarf muss nicht zwingend zwei Mal die Woche bedeuten. Witterungs-
und/oder krankheitsbedingt kann der Bedarf in einigen Wochen des
Jahres durchaus auch geringer sein, (wie bei Nichtbehinderten auch). |
| 024 |
03.08.2001 |
Verwaltungsgericht Bremen
Az: 7 K 1206/99
Urteil, das besagt, dass der Sozialhilfeträger einer behinderten
Frau, die in einer Wohnungsgenossenschaft leben will und ansonsten
keinen geeigneten Wohnraum findet, den Genossenschaftsanteil in
Höhe von 30.000 DM auf Darlehensbasis gewähren muss. |
| 037 |
28.06.2001 |
Bundessozialgericht
Az.: B 3 P 3/00 R
Eine Gegensprechanlage kann in der Pflegeversicherung eine zuschussfähige
Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sein. |
| 021 |
21.05.2001 |
Verwaltungsgericht Stuttgart
Az: 9 K 3441/00
Beschluss auf Antrag einer einstweiligen Anordnung der besagt,
dass Sozialhilfeträger nicht auf kostengünstigere stationäre
Versorgung verweisen dürfen, wenn damit die Betroffenen aus
ihrem sozialen Umfeld gerissen werden. Generell muss bei Kostenvergleichen
(Anm. zwischen stationärer und ambulanter Versorgung) genau
geprüft werden, ob in der Einrichtung tatsächlich die
gleichen Leistungen erbracht werden wie bei der ambulanten Versorgung. |
| 045 |
26.04.2001 |
Bundessozialgericht
Kassel
Az: B 3 P 24/00 R
1. Ebenso wie der behindertengerechte Umbau einer Wohnung
kann auch der Neubau eines behindertengerecht gestalteten Eigenheimes
als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Zur behindertengerechten Gestaltung eines Hauses zählt auch
der Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe. |
| 080 |
27.03.2001 |
Sozialgericht Mannheim
Az.: S 5 KR 2458/00
Urteil, das eine Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für selbst ins Krankenhaus mitgebrachte Assistenzkräfte zu bezahlen. |
| 020 |
13.03.2001 |
Bundessozialgericht Kassel
Az: B 3 P 20/00 R
Urteil, wonach eine Begutachtung von Personen, die schon vor Einführung
der Pflegeversicherung Leistungen der Krankenkassen (§§ 53 ff
SGB V) erhielten, nicht zulässig ist, wenn nicht eine deutlich
Verbesserung des Gesundheitszustandes erfolgte. Das Gericht bezeichnet
die Untersuchung im Privathaushalt als Eingriff in die Privatsphäre. |
| 053 |
14.02.2001 |
Bundessozialgericht Kassel
Az.: B 9 V 10 / 00
Urteil welches besagt, dass die Krankenkasse die Stromkosten für
einen Elektrorollstuhl bezahlen muss. |
| 022 |
13.02.2001 |
Verwaltungsgericht Braunschweig
Az: 4 B 15/01
Beschluss auf Antrag einer einstweiligen Anordnung der besagt,
dass eine 92-jährige Frau nicht allein aus Kostengründen
gegen ihren Willen auf eine stationäre Einrichtung verwiesen
werden darf. Dies würde gegen die Menschenwürde verstoßen. |
| 019 |
12.02.2001 |
Verwaltungsgericht Kassel
Az: 5 G 303/01 - Ka
Beschluss auf Antrag einer einstweilige Anordnung der besagt,
dass der örtliche Sozialhilfeträger (zunächst) bis zum Hauptverfahren
die Kosten für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch einen ambulanten
Dienst zu übernehmen hat. |
| 018 |
11.09.2000 |
Oberverwaltungsgericht Berlin
Az: OVG 6 SN 28.00
Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht immer bedarfsdeckend.
Sie schließen eine weitergehende Hilfe des Sozialhilfeträgers
im Rahmen des BSHG zur Bedarfsdeckung nicht aus. |
| 031 |
31.08.2000 |
Bundessozialgericht Kassel
Az: B 3 P 14/99 R
Urteil das besagt, dass in der Pflegeversicherung bei der Feststellung
der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigenden Verrichtungen
Waschen/Duschen/Baden auch das Haare waschen umfassen. Und ganz
wichtig: Ein bettlägeriger Pflegebedürftiger, der nicht
ohne fremde Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann, darf zur
Vermeidung eines nächtlichen Hilfebedarfs nicht auf die Versorgung
mit Windeln oder einem Blasenkatheter verwiesen werden, solange
er nicht inkontinent ist und die Pflegeperson verständigen
kann. |
| 017 |
15.06.2000 |
Bundesverwaltungsgericht
Leipzig
Az: 5 C 34.99
Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung schließen einen
weitergehenden Anspruch auf Gewährung von ergänzender
Hilfe zur Pflege gemäß § 69 b Abs. 1 Satz 2 BSHG
nicht aus. |
| 035 |
28.03.2000 |
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Az: 1 BvR 1460/99
Ein Vermieter kann den Einbau eines Treppenliftes nicht grundsätzlich
untersagen. Das BVG geht in dieser Entscheidung auch auf Art.
3 GG ein. |
| 016 |
21.03.2000 |
Oberverwaltungsgericht Koblenz
Az: 12 A 12269/99.OVG
Ein Schwerstbehinderter bekommt auch Pflegegeld, wenn er professionell
rund um die Uhr betreut wird. Das entschied das Oberverwaltungsgericht
in Koblenz. Das Pflegegeld dürfe zwar gekürzt, aber
nicht völlig gestrichen werden, hieß es. Professionelle
Pflegekräfte könnten nicht alle Bedürfnisse von
Schwerstbehinderten abdecken. Der Betroffene habe deshalb auch
Anspruch auf Pflegegeld. Das Gericht entschied damit zu Gunsten
eines Rollstuhlfahrers. Dieser hatte gegen seinen Landkreis geklagt,
der die Zahlung eingestellt hatte. |
| 014 |
27.10.1999 |
Verwaltungsgericht Kassel
5 G 2965/99 (1)
Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt
und Hilfe zur Pflege. Besonders interessant ist die Interpretation
der (Un-) Zumutbarkeit der stationären Unterbringung nach Par. 3a
BSHG |
| 005 |
29.09.1999 |
Verwaltungsgericht Göttingen
Az: 2 A 2187/96
Jüngere behinderte Menschen, die geistig nicht behindert sind,
haben einen Anspruch darauf, in einer eigenen Wohnung zu leben,
auch wenn die Unterbringung in einer Pflegeanstalt kostengünstiger
wäre. Kostenlimitierung auf 150 % der Anstaltskosten ist unzulässig! |
| 036 |
18.03.1999 |
Bundessozialgericht
Kassel
Az: B 3 P3/98
Nächtliche Hilfeleistung bedeutet zwischen 22:00 Uhr und 6:00
Uhr, unabhängig davon, ob die Pflegeperson hierfür ihren
Nachtschlaf unterbrechen muss oder nicht |
| 012 |
28.01.1999 |
Bundessozialgericht Kassel
Az: B 3 KR 4/98 R
Bei diesem Urteil des Bundessozialgerichtes, das zwar nicht in
sämtlichen Punkten, jedoch im wesentlichen positiv zu bewerten
ist, geht es um einen dauerbeatmeten Mann, dessen Krankenkasse
(weiterhin) die Kosten für die Behandlungspflege rund um die Uhr
erstatten muss. Dabei ist es unerheblich, dass die Kosten für
die Pflege zu Hause 26.000 DM monatlich kostet, während die stationäre
Versorgung in einer Spezialklinik 22.000 DM kosten würde. |
| 010 |
14.12.1998 |
Verwaltungsgericht Würzburg
Az: W 3 E 98.1458
Beschluss über den Vorrang ambulanter Pflege und Zumutbarkeit
stationärer Hilfe zur Pflege. |
| 013 |
27.05.1998 |
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Az: 12 L 702/98
Urteil zum Art. 51 Pflegeversicherungsgesetz (Besitzstand).Dieses
Urteil besagt, dass diejenigen Anspruch auf Besitzstandsschutz nach
Art. 51 PflegeVG genießen, die bei Eintritt der Pflegeversicherung
Pflegegeld nach § 69 BSHG bezogen haben. Dabei ist es unerheblich,
ob diese Leistungen zu Recht bezogen wurden, oder ob die Voraussetzungen
zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) bestanden, es spielt also keine
Rolle (mehr), ob vor der Einführung tatsächlich Pflegebedürftigkeit
vorlag. |
| 008 |
12.05.1998 |
Verwaltungsgericht Gießen
Az: 4 G 1134/97(2)
Beschluss, verdeutlicht, dass Sozialhilfeleistungen wesentlich weitreichender
sind als die Leistungen der Pflegeversicherung. Es ist nicht zulässig,
dass Sozialhilfeträger den Assistenzbedarf ausschließlich nach den
Kriterien der Pflegeversicherung ermitteln. |
| 011 |
11.05.1998 |
Verwaltungsgericht München
Az: M 15 E 98.1224
Beschluss, besagt, dass eine schwerpflegebedürftige Frau in der
Pflegestufe III nicht stundenlang alleine sein darf, da HelferInnen
innerhalb weniger Minuten erreichbar sein müssen. Das Sozialamt
wollte Leistungen von 24 Stunden auf 16 Stunden täglich "herunterschrauben". |
| 001 |
27.04.1998 |
Verwaltungsgericht
Stuttgart
Az: 8 K 5638 / 96
Urteil zur Handhabung von Vermögen in Verbindung mit Art. 51 Pflegeversicherungsgesetz
(Besitzstand) |
| 006 |
16.04.1998 |
Bundessozialgericht Kassel
Az: B 3 KR 9/97 R
Urteil, verpflichtet eine Krankenkasse, einem behinderten Schüler
die Kosten (abzüglich dessen, was ein "normales" Fahrrad kosten
würde) eines sogenannten Handbikes zu finanzieren mit der Begründung,
dass damit die Integration des Schülers gefördert wird. |
| 009 |
05.03.1998 |
Europäischer Gerichtshof
Luxemburg
Az: C-160/96
Urteil, bestätigt den Rechtsanspruch Pflegebedürftiger auf Leistungen
der Pflegeversicherung bei dauerhaftem Aufenthalt im europäischen
Ausland. |
| 007 |
26.02.1998 |
Sozialgericht Gelsenkirchen
Az: S 4 P 50/97 S
Urteil, es verbietet ausdrücklich die (Wiederholungs-) Begutachtung
derjenigen, die bei Inkrafttreten der Pflegeversicherung Leistungen
nach dem SGB V (400 DM Geld- bzw. 750 DM Sachleistung) erhielten
und automatisch in Pflegestufe II eingestuft wurden. |
| 002 |
04.02.1998 |
Bundessozialgericht Kassel
B 9 V 28/96 R
Urteil, besagt, dass Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(BVG) beziehen, auch Familienangehörige, im vorliegendem Fall die
Ehefrau, in einem sozialversicherungs- und steuerpflichtigem Arbeitsverhältnis
beschäftigen dürfen und dennoch Anspruch auf Erstattung der Kosten
haben. |
| 027 |
12.08.1997 |
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Az: 22 K 1487/94
Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 12. August
1997, das besagt, dass der Sozialhilfeträger einem behinderten
Kläger ein KFZ finanzieren muss, obwohl dieser nicht berufstätig
ist und das Fahrzeug auch nicht selbst steuern kann. Allerdings
ist der Kläger in erheblichem Umfang ehrenamtlich tätig.
Das Gericht verweist u.a. auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
vom 31. August 1995 mit dem Aktenzeichen 5 C 9.94. |
| 015 |
08.07.1997 |
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Az: 4 M 2314/97
Urteil das besagt, dass die Leistungen nach dem BSHG nicht auf eine
Punkthöchstzahl begrenzt werden dürfen (hier 7000 Punkte)
und dass die Leistungen nach dem BSHG wesentlich weitreichender
sind als die der Pflegeversicherung. Hier liegen Auszüge aus
der Urteilsbegründung vor. |
| 043 |
06.02.1997 |
Bundessozialgericht Kassel
Az: 3 RK 12/96
Urteil das besagt, dass Krankenkassen den Ladestrom für Elektrorollstühle
finanzieren müssen. Dies kann in Form einer Pauschale geschehen,
oder durch Installation eines Zwischenzählers, mit dem der
konkrete Verbrauch festgestellt werden kann. |
| 004 |
28.08.1996 |
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Az: 4 L 1845/96
Urteil, besagt, dass der Auszug aus dem Heim möglich ist,
wenn ein weiterer Heimaufenthalt unzumutbar ist. Dabei ist es
unwesentlich, dass die ambulante Versorgung voraussichtlich mehr
als doppelt so teuer wie die stationäre ist. |
| 003 |
04.06.1996 |
Verwaltungsgericht Lüneburg
Az: 6 B 63/96
Beschluss, besagt, dass die Leistungen des Sozialamtes weitreichender
sind als die der Pflegeversicherung. |
| 038 |
18.05.1995 |
Bundesverwaltungsgericht
Az.: 5 C 22/93
Urteil das besagt dass Schmerzensgeld „Schonvermögen“
ist und nicht zur Pflege/Assistenz eingesetzt werden muss. |
|