Das ForseA setzt sich auf allen politischen und gesellschaftlichen
Ebenen für ein gleichberechtigtes Leben behinderter, chronisch
kranker und alter Menschen in unserer Gesellschaft ein (siehe auch unsere
Satzung). Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben steht, unabhängig
von Ursache und Art der Beeinträchtigung, dem Alter, sowie der
Art und dem Umfang des Assistenzbedarfs, jedem Menschen zu.
Wir fordern gesetzlich verankerte Rechte auf Wahlmöglichkeit der
verschiedenen Alternativen der Assistenznahme - wie z.B. das ArbeitgeberInnenmodell
oder die Inanspruchnahme ambulanter Dienste - damit jeder Mensch die
Assistenz nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen, unabhängig
von Kostenfaktoren erhält. Jeder Mensch muss das Recht erhalten,
seine Assistenzpersonen selbst zu wählen. Behinderte Frauen dürfen
nicht gezwungen werden, gegen ihren erklärten Willen Assistenzleistungen
von Männern zu erhalten.
Assistenz bildet für assistenznehmende Menschen die Basis ihres
Lebens. Ohne diese Hilfeleistungen wären sie nicht in der Lage,
ein menschenwürdiges Leben zu führen und am Leben in der Gemeinschaft
gleichberechtigt teilzuhaben. Diese Nachteilsausgleiche sollen einkommens-
und vermögensunabhängig gewährt werden. Wir setzen uns
für Änderungen in der Pflegeversicherung ein, da diese den
ganzheitlichen Begriff von Pflege und die Forderung nach Selbstbestimmung
und Eigenverantwortung ad absurdum führt. Menschen lassen sich
nicht in Module und Zeitkorridore pressen. Die Pflegeversicherung reduziert
behinderte, chronisch kranke und alte Menschen auf ein Dasein als medizinisch
defizitäre Pflegeobjekte.
Pflichtpflegeeinsätze nach § 37, Abs. 3 SGB XI unterstreichen
diese Objektivierung, denn sie stellen (häufig) unnötige Eingriffe
in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Dieser Paragraf muss modifiziert
werden, damit sich nicht alle PflegegeldempfängerInnen ständig
und ausnahmslos diesen Zwangskontrollen unterziehen müssen. Das
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und hier insbesondere der § 3a ist
schnellstmöglich zu ändern, damit Kostenträger nicht
weiterhin versuchen, behinderte, chronisch kranke und alte Menschen
ausschließlich aus Kostengründen in Anstalten zu zwingen
und damit aus der Gesellschaft zu entfernen.
Mindeststandards müssen eine menschenwürdige Pflege und Assistenz
sichern. Diese Standards müssen sich jedoch an den Bedürfnissen
der AssistenznehmerInnen und nicht (ausschließlich) an denen der
"Pflege"personen orientieren. Gesetze garantieren nicht unbedingt
die Akzeptanz der Gesellschaft gegenüber behinderten, chronisch
kranken und alten Menschen. Doch sie bilden die rechtliche Grundlage
für den Umgang miteinander. Wenn schon der Gesetzgeber nicht die
Notwendigkeit der Gleichstellung anerkennt, sehen viele "Normalbürger"
erst recht keinen Anlass dazu.
Wir informieren assistenznehmende Menschen über die verschiedenen
Alternativen der Assistenznahme. Durch unsere Beratungen unterstützten
wir sie bei der Umsetzung ihrer Individuellen Ansprüche gegenüber
Behörden und sonstigen Kostenträgern. Wir beraten ausschließlich
nach den Grundlagen des "peer counseling" der Beratung von
Betroffenen für Betroffene.
Das chancengleiche Leben behinderter, chronisch kranker und alter Menschen
mit Assistenzbedarf in der Gesellschaft ist unserer vorrangigstes Ziel.