Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
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Ziele

Das ForseA setzt sich auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen für ein gleichberechtigtes Leben behinderter, chronisch kranker und alter Menschen in unserer Gesellschaft ein (siehe auch unsere Satzung). Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben steht, unabhängig von Ursache und Art der Beeinträchtigung, dem Alter, sowie der Art und dem Umfang des Assistenzbedarfs, jedem Menschen zu.

Wir fordern gesetzlich verankerte Rechte auf Wahlmöglichkeit der verschiedenen Alternativen der Assistenznahme - wie z.B. das ArbeitgeberInnenmodell oder die Inanspruchnahme ambulanter Dienste - damit jeder Mensch die Assistenz nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen, unabhängig von Kostenfaktoren erhält. Jeder Mensch muss das Recht erhalten, seine Assistenzpersonen selbst zu wählen. Behinderte Frauen dürfen nicht gezwungen werden, gegen ihren erklärten Willen Assistenzleistungen von Männern zu erhalten.

Assistenz bildet für assistenznehmende Menschen die Basis ihres Lebens. Ohne diese Hilfeleistungen wären sie nicht in der Lage, ein menschenwürdiges Leben zu führen und am Leben in der Gemeinschaft gleichberechtigt teilzuhaben. Diese Nachteilsausgleiche sollen einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden. Wir setzen uns für Änderungen in der Pflegeversicherung ein, da diese den ganzheitlichen Begriff von Pflege und die Forderung nach Selbstbestimmung und Eigenverantwortung ad absurdum führt. Menschen lassen sich nicht in Module und Zeitkorridore pressen. Die Pflegeversicherung reduziert behinderte, chronisch kranke und alte Menschen auf ein Dasein als medizinisch defizitäre Pflegeobjekte.

Pflichtpflegeeinsätze nach § 37, Abs. 3 SGB XI unterstreichen diese Objektivierung, denn sie stellen (häufig) unnötige Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Dieser Paragraf muss modifiziert werden, damit sich nicht alle PflegegeldempfängerInnen ständig und ausnahmslos diesen Zwangskontrollen unterziehen müssen. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und hier insbesondere der § 3a ist schnellstmöglich zu ändern, damit Kostenträger nicht weiterhin versuchen, behinderte, chronisch kranke und alte Menschen ausschließlich aus Kostengründen in Anstalten zu zwingen und damit aus der Gesellschaft zu entfernen.

Mindeststandards müssen eine menschenwürdige Pflege und Assistenz sichern. Diese Standards müssen sich jedoch an den Bedürfnissen der AssistenznehmerInnen und nicht (ausschließlich) an denen der "Pflege"personen orientieren. Gesetze garantieren nicht unbedingt die Akzeptanz der Gesellschaft gegenüber behinderten, chronisch kranken und alten Menschen. Doch sie bilden die rechtliche Grundlage für den Umgang miteinander. Wenn schon der Gesetzgeber nicht die Notwendigkeit der Gleichstellung anerkennt, sehen viele "Normalbürger" erst recht keinen Anlass dazu.

Wir informieren assistenznehmende Menschen über die verschiedenen Alternativen der Assistenznahme. Durch unsere Beratungen unterstützten wir sie bei der Umsetzung ihrer Individuellen Ansprüche gegenüber Behörden und sonstigen Kostenträgern. Wir beraten ausschließlich nach den Grundlagen des "peer counseling" der Beratung von Betroffenen für Betroffene.

Das chancengleiche Leben behinderter, chronisch kranker und alter Menschen mit Assistenzbedarf in der Gesellschaft ist unserer vorrangigstes Ziel.

© 2006 ForseA - Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.