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Die ticken doch nicht richtig! Oder - vielleicht sind sie doch nicht dumm und wollen nur spielen?

Ein Sozialamt in Sachsen antwortet auf einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Arbeitgebermodell im Rahmen eines Persönlichen Budgets:

Sehr geehrte Frau ......,
mit Datum vom 3.11.2008 (eingegangen am 10.11.2008) beantragten Sie ein Trägerübergreifendes persönliches Budget gem. § 17 SGB IX bzw. Hilfe zur Pflege in Form des Arbeitgeberassistenzmodells. Da das trägerübergreifende persönliche Budget nach § 17 SGB IX bereits Hilfe zur Pflege beinhaltet, ist eine zusätzliche Gewährung des Arbeitgeberassistenzmodells nicht möglich. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, welche Leistung Sie beantragten, entweder das trägerübergreifende persönliche Budget nach § 17 SGB IX oder Hilfe zur Pflege in Form des Arbeitgeberassistenzmodells. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Vom YAEL ELYA INSTITUT, Bochum erhielten wir folgende
Erfahrungen aus ihrer Beratungsarbeit mit psychatrie-erfahrenen Menschen:

Beispiele zur Verdeutlichung der Probleme mit denen Psychiatrie-Erfahrene konfrontiert werden, wenn sie Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets beantragen. Alle Beispiele stammen von Anrufern, die sich an die Projektleitung gewandt haben:

  • Beispiel 1: Die zuständige Sachbearbeiterin vom LWL kontaktiert die gesetzliche Betreuerin einer Antragstellenden und kündigt an, den Antrag auf PB direkt abzulehnen (eine Anwältin wurde eingeschaltet).
  • Beispiel 2: Der LWL unterstellt in einem Antwortschreiben auf einen durch die Projektleitung verfassten PB-Antrag, die Antragstellerin hätte Ambulant Betreutes Wohnen beantragt und schickt gleich eine zweiseitige Liste mit vom LWL anerkannten Anbietern des Ambulant Betreuten Wohnens mit, mit der Aufforderung, die Antragstellerin möge sich aus dieser Liste einen Dienst aussuchen, der ihr die Leistungen zur Teilhabe erbringen soll! Die Antragstellerin hatte jedoch keine Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens beantragt. Sie hatte stattdessen konkret sowohl ihre eigenen Ziele, als auch die beantragten Leistungen und die selbst gewählten Leistungserbringer benannt (eine Anwältin wurde eingeschaltet).
  • Beispiel 3: Der Kostenträger fordert den Antragsteller auf, den Antrag auf PB zurückzunehmen, die Leistungen stünden ihm nicht zu. Der Betroffene war völlig verunsichert, nach dieser Reaktion. Die Projektleitung wandte sich daraufhin selbst an den Kostenträger. Der Projektleitung gegenüber verhielt sich der zuständige Sachbearbeiter höflich, der Antrag wurde abgegeben und ist nun in Bearbeitung.
  • Beispiel 4: Der Sozialdienst reagiert auf einen PB-Antrag mit dem Satz: „Entweder Sie entscheiden sich für Betreutes Wohnen oder Sie erhalten gar nichts!" Der Antragsteller hatte keine Leistungen des Betreuten Wohnens beantragt, da er andere Hilfen brauchte (eine Anwältin wurde eingeschaltet, der PB-Antrag ist mittlerweile bewilligt).
  • Beispiel 5: Der gesetzliche Betreuer einer Anruferin hatte im Juni 08 einen PB-Antrag für die Betroffene gestellt, ohne sie darüber zu informieren. Die Anruferin wusste nichts über das PB, bevor sie sich – im September 08 – bei uns meldete. Der PB-Antrag war jedoch bereits für 2 Monate bewilligt worden, ohne Absprache über Ziele, Leistungen und Leistungserbringer und ohne Clearing-Verfahren. Der bewilligte monatliche PB-Satz von 1200 Euro sollte laut Angabe des Betreuers  an eine mit ihm befreundete Sozialarbeiterin gehen. Die Betroffene kannte diese Sozialarbeiterin seit mehreren Jahren und hatte bereits regelmäßig Unterstützung durch sie erfahren, in Form von Sachleistung. Die Sozialarbeiterin forderte nun im Rahmen des PB 70 Euro Stundenlohn…
  • Beispiel 6: Ein Anrufer hatte, bevor er sich bei uns telefonisch meldete, bereits beim Sozialamt versucht, PB zu beantragen. Dort sagte ihm die Sachbearbeiterin: „Wenn Sie nicht einmal ein Zeichen in ihrem Behindertenausweis haben, müssen Sie gar nicht her kommen, um PB zu beantragen!"
  • Beispiel 7: Ein Anrufer hatte vor der Kontaktaufnahme mit uns bei der Krankenkasse versucht, PB zu beantragen. Dort sagte man ihm: „Sie können kein PB beantragen, wenn Ihre Kinder bei Ihnen leben."
  • Beispiel 8: Ein Anrufer hatte bereits vor der Kontaktaufnahme mit uns versucht, einen PB-Antrag zu stellen. Man sagte ihm: „Sie können nicht mit Geld umgehen, darum können Sie auch keinen PB-Antrag stellen, Sie brauchen eine gesetzliche Betreuung!"
  • Beispiel 9: Die zuständige Sachbearbeiterin vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) kontaktiert die gesetzliche Betreuerin einer Antragstellerin und teilt ihr mit, der Antrag auf PB sei völlig falsch formuliert, nämlich so, wie die Anträge im Einzugsbereich des LWL formuliert werden -  und würde darum nicht bearbeitet werden! Es handelt sich um einen formlosen Antrag, den die Projektleitung selbst verfasst hat und der sich nicht von anderen Anträgen unterscheidet. Die Antragstellerin hat sich durch diese Aussage einschüchtern lassen und den Antrag zurückgenommen.

Zusammengefasst haben die bisherigen Erfahrungen in der Projektarbeit gezeigt:

Das Interesse am Persönlichen Budget von Seiten psychiatrie-erfahrener Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet ist hoch.

  • Der Aufklärungsbedarf über Möglichkeiten des Ausstiegs aus langjähriger Abhängigkeit ist hoch.
  • Die Hürden von Seiten der Kostenträger, Psychiatrie-Betroffenen Persönliche Budgets zu gewähren, mit denen Alternativen zur Psychiatrie finanziert werden, sind hoch.
  • Die Anzahl gezielter Falsch-Informationen von Seiten der Kostenträger ist  ebenfalls hoch.
  • Der vom Vorstand des BPE e.V. vor Projektbeginn angenommene hohe Bedarf an unabhängiger Beratung und Aufklärung im Sinne der Ziele des BPE hat sich bestätigt.

Derzeit aktuell:

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