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Kein Geld für die Liebe

Kein Geld für die Liebe?

von Elke Bartz

Wer jetzt etwas über käufliche Liebe lesen will, kann getrost weitersurfen. Hier geht es nicht um Prostitution oder bezahlte Körperkontaktdienste wie „Sensis" aus Wiesbaden. Hier geht es um Benachteiligungen von (Ehe-) paaren, die sich ihre Beziehungen eigentlich finanziell nicht leisten können, weil eine/r von ihnen auf Assistenz durch Dritte angewiesen ist.

Noch immer werden behinderte Menschen von ihrer nichtbehinderten Umgebung eher als sexuelle Neutren, seltener als potenzielle PartnerInnen wahrgenommen und akzeptiert. Aktive, gut aussehende, vor allem selbstbewusste und nicht auf Assistenz angewiesene Menschen mögen es bei der PartnerInnensuche einfacher haben.

Doch auch die anderen, auf die eine oder mehrere der obigen Auflistungen nicht zutreffen, haben die gleichen Wünsche, Sehnsüchte und Bedürfnisse wie alle anderen – gleichgültig ob behindert oder nicht – auch. Ob lesbisch, schwul oder hetero: Die wenigsten leben gerne ohne Beziehung. Dabei geht es nicht um Trauschein oder um die sogenannte wilde Ehe, die im amtsdeutsch als eheähnliche Gemeinschaft bezeichnet wird. Es geht um Paare, die ihr Leben zusammen verbringen wollen. Vollkommen normal und legitim? In der Regel ja!

Aber.....

Es ist nicht immer einfach, wenn ein/e PartnerIn Assistenzleistungen benötigt. Schon die ständige Anwesenheit von AssistentInnen kann eine große Belastung darstellen. Privatsphäre und Intimität lassen sich nicht immer einfach und unbeschwert leben, wenn Dritte in der Wohnung sind. Mit viel Taktgefühl und Verständnis lassen sich solche Probleme jedoch lösen.

Also Friede, Freude, Eierkuchen? Mitnichten, denn Assistenzleistungen kosten in der Regel Geld. Nicht jede Partnerschaft „überlebt", wenn plötzlich ein/e PartnerIn zur Pflegeperson der/des anderen wird. Die Abhängigkeit voneinander ist zu groß, Konflikte können nicht mehr „normal" ausgetragen werden. Erotik und Sexualität gehen manchesmal im Pflegealltag unter.

Also werden (ergänzende) Leistungen ambulanter Dienste oder Assistenz nach dem ArbeitgeberInnenmodell in Anspruch genommen. Und hier beginnen häufig die finanziellen Probleme. Sobald zwei Menschen Bett und Tisch teilen, also gleichgültig ob verheiratet oder nicht, wird das als Wirtschaftsgemeinschaft angesehen. Ein gemeinsamer Kühlschrank, erst recht ein gemeinsames Konto, dienen Behörden als Beweis. Solche Lebensgemeinschaften müssen laut Gesetzgeber auch finanziell füreinander einstehen. Zieht ein Paar also zusammen oder heiratet gar, wird das Einkommen und Vermögen beider zusammengerechnet.

Höhere Assistenzkosten als die, die durch einkommens- und vermögensunabhängigen Leistungen von Pflegeversicherung oder z.B. Haftpflichtversicherungen gedeckt werden, müssen die Sozialhilfeträger übernehmen. Da Sozialhilfeleistungen einkommens- und vermögensabhängig gewährt werden – also nachrangig sind - muss also zunächst das eigene Einkommen und Vermögen eingesetzt werden. Im Klartext: PartnerInnen müssen für die Assistenzkosten ihrer behinderten LebensgefährtInnen aufkommen.

Das bedeutet ein Leben auf Sozialhilfeniveau. Zwar gelten bei der Hilfe zur Pflege, der sogenannten Hilfe in besonderen Lebenslagen, höhere Freibeträge als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Doch ist es nicht mehr möglich, uneingeschränkt über das eigene Einkommen zu verfügen, wenn es diesen Freibetrag übersteigt. Auch Ansparungen für größere Anschaffungen oder vielleicht eine teuere Fernreise sind unmöglich. Häufig muss der Kauf oder Besitz eines neuen oder neuwertigen PKWs vor dem Sozialhilfeträger gerechtfertigt werden. Ansonsten wird das Nutzen eines älteren Fahrzeuges zugemutet.

Auf die genauen Beträge soll hier nicht eingegangen werde, da sie schwanken. Bei der Berechnung der Einkommensfreibeträge spielen zum Beispiel die Höhe der Miete, die Anzahl etwaiger Kinder, Fahrtkosten zur Arbeitsstelle etc. eine Rolle. Der Vermögensfreibetrag beträgt z.B. zurzeit 8000 DM. Dazu kommen Freibeträge für Ehegatten und Kinder etc. Ein „kleines, selbstbewohntes Wohneigentum", nicht aber eine Luxusvilla zählen ebenfalls zum Schonvermögen.

Das über dem Freibetrag liegende Einkommen muss nicht komplett, sondern in der Regel zur Hälfte für die Assistenzkosten eingesetzt werden (Beispiel: errechneter Einkommensfreibetrag 3500 DM, Einkommen 5000 DM, übersteigendes Einkommen 1500 DM, einzusetzendes Einkommen 750 DM). Am sprichwörtlichen Hungertuch muss sicher niemand nagen. Dennoch stellen die entsprechenden Gesetze eine große Benachteiligung und Diskriminierung dar.

Niemals, egal wieviel die PartnerInnen arbeiten und verdienen, können sie wie ihre nichtbehinderten Freunde, Bekannten und Arbeitskollegen über ihr Einkommen verfügen. Sie können sich nie die gleichen Lebensstandards leisten wie ihre Nachbarn, die das gleiche verdienen.

Kein Wunder, wenn nichtbehinderte PartnerInnen sich scheuen, mit ihren behinderten Partnerinnen zusammen zu ziehen. Wer läuft schon gerne in eine „finanzielle Benachteiligung der Liebe wegen"?

Als Lösungen gibt es nur wenige Möglichkeiten: entweder werden die finanziellen Nachteile akzeptiert, oder eine Beziehung kommt erst gar nicht zustande. Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, die Partnerschaft zu leugnen und lediglich als Wohngemeinschaft zu deklarieren. Dann muss erst die Behörde beweisen, dass es sich um eine Wirtschaftsgemeinschaft handelt. Doch ein schaler Beigeschmack bleibt. Sich nicht zu der/dem PartnerIn bekennen zu können, in der Öffentlichkeit nicht miteinander vertraut sein zu dürfen, eigentlich nicht legal zusammen zu leben, liegt nicht jedem und belastet eine solche Beziehung enorm. Andere wagen es gar nicht, eine häusliche Gemeinschaft zu bilden und behalten lieber jede/r die eigene Wohnung.

Es kann letztendlich nur geschätzt und vermutet werden, wie viele Partnerschaften angesichts der aktuellen Gesetzeslage gar nicht erst zustande kommen oder wieviel engere Beziehungen unter diesem Druck scheitern.

Im Übrigen sind nicht nur Partnerschaften betroffen, in denen ein/r nichtbehindert ist. Auch wenn beide PartnerInnnen behindert sind, müssen sie finanziell füreinander einstehen, sobald eine/r auf bezahlte Assistenz angewiesen ist.

Hoffnung machte das angekündigte SGB IX, das ab 1.1.2001 in Kraft treten soll.

Hieß es doch, die Leistungen für behinderte Menschen würden aus dem BSHG herausgenommen und in einem eigenen Gesetz verankert. Es steht zu befürchten, dass diese Hoffnungen wieder einmal (siehe Pflegeversicherung) enttäuscht werden. Trotz etlicher Diskussionen sieht es derzeit so aus, als ob nur die Leistungen für berufstätige Menschen und die Eingliederungshilfen künftig im SGB IX geregelt werden. Wenn die Hilfe zur Pflege (§ 68ff ) nicht in den Bereich des SGB IX kommen, gibt es wieder eine Mehrklassengesellschaft. Wieder würden nur diejenigen, die berufstätig sein können, einen weiteren Schritt zu einem gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft gehen können. Die anderen müssten weiterhin auf dem Sozialhilfeniveau leben. Kein Wunder, wenn manche Partnerschaft aus Angst vor finanziellen Problemen gar nicht erst zustande kommt, oder zumindest nicht ganz legal und heimlich gelebt wird.

Es bleibt wieder einmal an uns, im Vorfeld des SGB IX diese Diskriminierungen zu thematisieren und vehement deren Beseitigung zu fordern, denn: auch die Liebe zu einem behinderten Menschen mit Assistenzbedarf darf nicht am Geld scheitern.

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