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auf die Toilette zu können, wenn man den Drang verspürt, nicht
eine oder zwei Stunden später - und das auch nachts
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essen und trinken zu können, wenn man Hunger oder Durst hat oder wenn
es aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig erforderlich ist
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sich hinlegen bzw. aufstehen zu können, wenn man müde oder erschöpft
ist
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nachts gedreht zu werden, wenn man Schmerzen hat und nicht etwa nach einem
festgelegten Plan
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die Nase putzen zu können, wenn es nötig ist, auch alle drei Minuten,
wenn man Schnupfen hat
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sich zu kratzen, wenn es juckt
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die Wohnung verlassen zu können, zum Einkaufen, zum Arzt- oder Therapiebesuch,
zu beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit, zu Behördengängen,
zum Spazieren gehen, zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft,
zum Besuch von Verwandten und Freunden und zur Gestaltung der Freizeit
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etc. etc.
bedeutet gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können,
wie es für jeden nichtbehinderten Menschen selbstverständlich ist