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Menschen mit Behinderung

Archiv - INFORUM 2/2000

Menschen mit Behinderungen

von Elke Bartz

Objekte zur Sicherung und Finanzierung der sogenannten Wohlfahrtsverbände. Kostenfaktoren, Manipuliermasse? Oder, ab in die Anstalt, raus aus der Gesellschaft, Kostensparen!

Peter Straub, Isolde und Elke Hauschild, Erika Michels: Namen von Menschen und Synonyme für Menschenrechtsverletzungen. Doch dazu später.

Es geschieht zur Zeit etwas in Deutschland, das viele Menschen, die nicht direkt betroffen sind, gar nicht mitbekommen. Die es aber auch nicht glauben können, wenn darüber berichtet wird. Und sicher gibt es auch etliche, die diesen Trend begrüßen, wenn sie ihn kennen, bzw. begrüßen würden, wenn sie davon wüssten. Letztere sind die Erhabenen, welche die ewige Gesundheit gepachtet zu haben glauben, die als vermeintliche Privilegierte, sich wohl als "wertvollere" Menschen dazu berechtigt fühlen, auf andere herabzusehen, ihnen Lebensqualität und Bürgerrechte absprechen.

Mag sein, dass diese Einleitung bitter oder zynisch klingt. Bitter vielleicht, aber nicht verbittert. Und schon bittere Speisen haben bei mir immer ein Übelkeitsgefühl hervorgerufen, eben genau wie die "neuesten Trends im Assistenz- bzw. Pflegebereich". Gepaart ist dieses Gefühl jedoch auch mit Wut, Unverständnis und dem Willen, den Entwicklungen mit aller Kraft entgegenzutreten. Diese breite, negative Gefühlspalette resultiert aus meiner Beratungstätigkeit in den letzten Monaten, dem Besuch diverser Tagungen, Werkstattgespräche und vielen anderen Veranstaltungen, ergänzt durch das Lesen der sich in Vorbereitung befindenden Texte vom SGB IX, Gleichstellungsgesetz, Änderung des Schwerbehindertengesetzes etc.

Neue Gesetze kommen

Wir fordern schon lange, dass sich in der Behindertenpolitik etwas tun muss, damit unsere Bürgerrechte und Gleichstellung gesichert und bedarfsdeckende Nachteilsausgleiche zur Verfügung gestellt werden. Und es geschieht jetzt auch einiges, häufig unter dem Deckmantel, etwas Gutes für uns tun zu wollen und unsere Selbstbestimmung zu fördern. Und manche Ansätze klingen auch tatsächlich nicht schlecht. Doch wer genau hinsieht, merkt sehr schnell, dass insbesondere assistenznehmende Menschen - und hier besonders auch diejenigen mit hohem Assistenzbedarf - auf der Strecke bleiben.

So sieht das künftige SGB IX keinerlei einkommens- und vermögensunabhängige Absicherung der Assistenz im Privatbereich aus. Arbeitsassistenz wird vermutlich insoweit zur Verfügung gestellt, dass der behinderte Mensch gerade soviel verdienen kann, dass er den Sozialhilfeträgern nicht zur Last fällt. Es muss sich halt rechnen!

Arbeitgebermodell als sinnvolle Alternative

Dabei wäre es so einfach - und vor allem kostenneutral oder gar kostensenkend - wenn die Hilfeleistungen, die tatsächlich benötigt werden, effektiv zur Verfügung gestellt würden. So ist das Arbeitgebermodell selbst bei Zahlung von Tariflöhnen wesentlich kostengünstiger als alle anderen Möglichkeiten der Assistenznahme, es sei denn, es stehen ausreichend ehrenamtliche Helferinnen zur Verfügung. Wenn die Kosten in einer Anstalt geringer sind als die des Arbeitgebermodells, kann das nur daran liegen, dass dort nicht annähernd der gleiche Leistungsumfang zur Verfügung steht. Dies wiederum kann nur mit Einschränkungen der Selbstbestimmung und damit verbunden dem Verlust der Lebensqualität der AnstaltsbewohnerInnen einhergehen. Ein ganz einfaches Rechenbeispiel beweist diese Tatsache: Die Pflegestunde in einer Anstalt kostet durchschnittlich rund 50 DM, die Assistenzstunde beim Arbeitgebermodell weniger als 30 DM.

Zivildienst auf dem Abstellgleis

Der Bereich Zivildienst kann/muss in diesem Zusammenhang außer Acht gelassen werden, da durch die Kürzung der Zivildienstzeit und der Abbau von zunächst 30.000 Zivildienstplätzen, mit den Zivis keine Kontinuität in der Assistenz mehr gewährleistet ist.

Die Kürzungen im Zivildienstbereich bedeuten für viele assistenznehmende Menschen, auf andere Art und Weise ihren Bedarf decken zu müssen (siehe auch Pressemitteilung zum Zivildienst auf Seite 56). Für viele bietet sich dazu das Arbeitgebermodell an. Andere, welche die damit verbundenen Eigenverantwortung nicht übernehmen können oder wollen, werden auch künftig auf professionelle Anbieter angewiesen sein. Daher gilt es auch, nicht dogmatisch auf eine bestimmte Art der Bedarfsdeckung zu verweisen.

Gegner des Arbeitgebermodells

Doch je mehr behinderte Menschen das Arbeitgebermodell favorisieren und umsetzen wollen, desto größer wird die Schar derer, die es ihnen verweigern wollen. Dabei folgt niemand mehr als behinderte ArbeitgeberInnen den Gesetzestexten, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fordern.

Auch arbeitsmarktpolitisch bietet das Arbeitgebermodell große Chancen. Es werden Arbeitsplätze geschaffen (häufig mit individuellen Arbeitszeiten für Menschen, die während der sonst üblichen Arbeitszeiten nicht arbeiten können), dadurch die Arbeitslosenquote reduziert, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in die jeweiligen Kassen gezahlt, anstatt diese zu belasten. Eine von uns erstellte Berechnung hat ergeben, dass von den Kosten des Arbeitgebermodells gut 50% direkt wieder der Gesellschaft zugute kommt. Die erhöhte Kaufkraft der AssistentInnen ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Doch die Gegner des Arbeitgebermodells stehen an verschiedenen Fronten. Zum einen sind es die Kostenträger, die am liebsten gar nichts bezahlen würden. Sie verweisen unter vollkommener Ignoranz der Lebensqualität und der Individualität des Einzelnen häufig auf die billigste Art der Versorgung. Und wenn - wie im Artikel von Isolde und Elke Hauschild nachzulesen – das Arbeitgebermodell die einzig mögliche Art der Assistenzsicherung ist, zweifelt flugs eine Richterin am seit Jahren bestehenden und anerkannten Hilfebedarf, will sogar den häuslichen Bedarf im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einer neurologischen Klinik ermitteln lassen. Eine äußerst konkrete Auflistungen der Hilfeleistungen durch die Schwestern zweifelt sie trotz eidesstattlicher Erklärung kurzum an. Schließlich leben assistenznehmende Menschen zu Lasten der Gesellschaft, verlangen stets mehr, als sie benötigen und ihnen nach Meinung der Richterin zusteht und sollen sich gefälligst bescheiden.

Und da ist die Frau, die wegen einer Poliarthritis auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Bedingt durch einen beginnen Morbus Crohn, einer Entzündung des Darmes, hat sie täglich mehrfach Durchfall. Der meldet sich, wie das wohl typisch für Durchfälle ist, nicht Stunden vorher an. Nun kann die Frau nicht alleine zur Toilette. Ihr seitheriger Helfer ist selbst psychisch krank, kann und darf ihr eigentlich so gut wie gar nicht mehr helfen. Doch das zuständige Sozialamt bewilligt "großzügig" statt der beantragten 11 Stunden gerade mal 7 Stunden nach dem Arbeitgebermodell. Das sei doch schon sehr viel, meint die Amtsärztin.

Vorausgegangen ist eine vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Mitwirkungspflicht erzwungene Magen- und eine Darmspiegelung und eine Umstellung auf andere Medikamente. Leider hat die Frau die neuen Medikamente nicht vertragen: Sie musste sich tagelang übergeben, die Durchfälle wurden häufiger und schlimmer, es ist Blut im Stuhl. Dazu der Kommentar der Ärztin: Sie müssen sich nun mal gedulden. In einem Vierteljahr müssen sie doch wieder zur Darmspiegelung, um zu sehen, ob sich ihr Zustand geändert hat.

Vielleicht interessant: Das Gesundheitsamt stand, bevor es in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes fiel, dem Antrag auf das Arbeitgebermodell sehr positiv gegenüber.

Und die Geschichte des 30jährigen Peter Straub, der seit rund drei Jahren um sein selbstbestimmtes Leben in Freiheit kämpft, kennen wohl die meisten LeserInnen des INFORUM. Peters Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim findet demnächst statt. Peter, der sich nach jahrelangem Leben in einer Anstalt freikämpft hat, der weiß, mit welchen Einschränkungen ein solches Leben verbunden ist, soll bis zum Tod dorthin zurück? Humanität und Menschenrechte im Jahre 2000 in Deutschland? In einem Deutschland mit dem Hintergrund der zunehmend offenbarten Alten- und Pflegeheimskandale? Der oft noch nicht einmal zur Verfügung gestellten Satt- und Sauberpflege?

Bei all diesen Negativbeispielen sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es auch in der jüngsten Vergangenheit mehrfach gelungen ist, rund-um-die-Uhr-Assistenzen nach dem Arbeitgebermodell, sogar mit Zahlung von Tariflöhnen, bewilligt zu bekommen. Die jeweiligen Kostenträger haben schlicht und einfach die Lebensumstände, Bedürfnisse und Wünsche der AntragstellerInnen anerkannt und den realen Bedarf gedeckt.

Dem konträr stehen die Aussagen des Würzburger Sozialdezernenten Dr. Motsch, der bei einer Podiumsdiskussion der WüSL am 4. Mai erklärte, mehr als 10.000 DM Kosten (wohlgemerkt incl. Pflegeversicherungsleistungen) würde die Stadt nicht übernehmen. Ansonsten würde – auch unter Inkaufnahme der Aufgabe der Selbstbestimmung – auf eine Anstalt oder das Betreute Wohnen verwiesen.

Behinderte Menschen wieder raus aus der Gesellschaft, ab in die Anstalten? Es scheint so. Dem gegenüber steht der äußerst positive Trend von Leistungsanbietern für Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen. Ob Hephata in Mönchengladbach, die evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg oder die Caritas Diözese Augsburg: Sie alle suchen nach Wegen der Deinstitutionalisierung, nach Wegen zur Selbstbestimmung und Normalität für das Leben von Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen. Hier scheint tatsächlich ein Paradigmenwechsel in der Behindertenarbeit einzusetzen. Bleibt zu hoffen, dass er nicht unterbunden, sondern sehr forciert wird.

Wohlfahrtsmafia ?

Die Bezeichnung Wohlfahrtsmafia hat sich in den vergangenen Jahren als Begriff etabliert. Warum das so ist, zeigen die Erfahrungen behinderter Menschen, die ihr Leben unabhängig der Anbieter von ambulanten und stationären Leistungen eigenverantwortlich und selbstorganisiert verbringen können und wollen. In den "sozialerfahrenen Ausschüssen", die in Widerspruchsverfahren entscheiden sollen, ob eine Antragstellerin die Assistenz selbst organisieren kann, sitzen häufig genau die Anbieter der Leistungen. Hier wird also der sprichwörtliche Bock zum Gärtner gemacht. Denn jeder Mensch, der seine Assistenz selbst organisiert, ist ein gewinnbringender Kunde weniger. Doch statt sich zu fragen, warum die AssistenznehmerInnen mit den bestehenden professionellen Anbietern nicht zufrieden sind und lieber den enormen organisatorischen Aufwand des Arbeitgebermodells auf sich nehmen, machen diese lieber (politische) Stimmung dagegen. Diese Stimmungsmache bestätigte der Bundesbeauftragte für die Belange der Behinderten, Karl-Hermann Haack, unter anderem am 3. Mai dieses Jahres bei der 1. Behindertenkonferenz des Kreises Düren. Er selbst stehe hinter dem Arbeitgebermodell, betonte er. Doch in den Ministerien säßen nach wie vor die gleichen Beamten wie schon in der vorigen Regierung. Und die seien genau wie die Wohlfahrtsverbände strikt gegen das Arbeitgebermodell. Außerdem seien sie allen vernünftigen Argumenten nicht zugänglich. Der gesellschaftliche Nutzen (auch arbeitsmarktpolitisch) interessiere sie nicht. Der Druck der Wohlfahrtsverbände sei zu stark.

Also doch Wohlfahrtsmafia? Wer so überzeugt von der Qualität der eigenen Leistungserbringung ist, muss doch nicht befürchten, KundInnen zu verlieren. Selbst wir wissen doch, dass diese Anbieter wohl auch in Zukunft benötigt werden. Nur eben mit anderen, kundenorientierteren Strukturen und vielleicht in nicht mehr so großer Anzahl.

Wenn es diesen Organisationen tatsächlich - wie sie stets behaupten – ausschließlich um das Wohl der behinderten, chronisch kranken und alten Menschen gehen würde, müssten sie deren Bestrebungen nach Selbstbestimmung unterstützen. Da sie das nicht tun, sondern im Gegenteil mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel (teils erfolgreich) verhindern wollen, lässt sich nur der Kehrschluss ziehen. Hier geht es nicht um das Wohl der auf Assistenz angewiesenen Menschen. Hier geht es ausschließlich um die Sicherung der eigenen Pfründe, um die eigenen Arbeitsplätze und um Vermögensvermehrung.

Sicher, es gibt immer wieder rühmliche Ausnahmen, wie auch bei Hephata und Co. vorhergehend erwähnt. Dabei muss bei intelligenter Betrachtungsweise gar nicht um die Arbeitsplätze der "Fachleute" gefürchtet werden, denn der Assistenzbedarf verringert sich ja nicht. Lediglich die Art der Assistenz und der Beratung unterliegt einem Wandel.

Die Macht der Wohlfahrtverbände muss gebrochen werden. Sie darf nicht gegen die eingesetzt werden für die sie eigentlich da sein sollte. Die künftigen neuen Gesetze müssen die Bürgerrechte und die Gleichstellung fördern nicht ausschließlich unter dem Kostenaspekt konzipiert werden!

Selbsthilfeorganisationen sind noch stärker in die Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, auch nicht, wenn die Gleichstellung mit Kosten verbunden ist!

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