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Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Pflegeversicherung, da werden Sie geholfen

Archiv - INFORUM 1/2002

Nachstehenden Text haben wir von unserem Mitgliedsverein Zugvogel e.V. aus Freiburg erhalten. Ein altes Thema wird mal aus einem anderen Blickwinkel geschildert. Diese Zeilen eignen sich hervorragend für lokale Aktionen, um bei Passanten Betroffenheit zu erzeugen. Die Erfahrungen haben ja gezeigt, dass der Eingang in das Bewusstsein anderer Leute nur durch Betroffenheit gelingt. Dies gilt auch bei Politikern und Medien.

In Freiburg wurde damit eine Unterschriftensammlung verknüpft, mit der gegen die menschenverachtende Praxis der Pflegeversicherung Protest erhoben wird. Falls Sie sich in Freiburg direkt beteiligen wollen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf.

ARBEITSKREIS - BEHINDERTE - NICHTBEHINDERTE - AKBN

Träger: Zugvogel - Förderverein für Selbsthilfeprojekte von Menschen mit und ohne Behinderung e.V. Egonstr. 54, 79106 Freiburg

Telefon: 0761/27 64 76, Fax: 0761/27 64 82, e-mail: Hilfsdienst-AKBN@gmx.de

PFLEGEVERSICHERUNG - "DA WERDEN SIE GEHOLFEN"

Sie zahlen doch nicht umsonst monatlich in die Pflegeversicherung und opfern den Buß - und Bettag ? Dafür wollen Sie doch auch etwas haben !

Stellen Sie sich dann mal vor:

Sie geraten unter die Räder, leisten sich nun notwendigerweise einen fahrbaren Untersatz (Rollstuhl) und kommen endlich in den "Genuss" der Pflegeversicherung.

Ein reichhaltiges Angebot von 18 Leistungspaketen (Modulen) erwartet Sie.

Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI
Die Leistungsbeschreibungen sind abschließend, es können auch Teile in Anspruch genommen werden.

Modul Nr. 1 Große Toilette / Bad / Dusche

An-/Auskleiden, Hautpflege, Kämmen, Mundpflege, Zahnpflege, Rasieren, Waschen / Duschen / Baden inclusive Haarwäsche, Transfer, Bett machen

Modul Nr. 2 Kleine Toilette

An-/Auskleiden, Hautpflege, Mundpflege, Zahnpflege, Teilwäsche ( im Bett oder am Waschbecken ), Transfer, Bett machen

Modul Nr. 3 Transfer / An- / Auskleiden

Transfer aus dem Bett / ins Bett, An-/ Auskleiden, Bett machen/richten, nicht abrechenbar gleichzeitig mit Leistungspaketen Nr. 1,2,5

Modul Nr. 4 Hilfe bei Ausscheidungen

Leistungen, die nur von der Pflegefachkraft durchgeführt werden dürfen, wie Instillation, Blasenspülung, Katheterwechsel und Stomaversorgung und einfache Hilfen bei Ausscheidungen

Modul Nr. 5 Einfache Hilfen bei Ausscheidungen

An-/ Auskleiden, Hilfe beim Gang zur Toilette, Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenen, Teilwaschen, Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung

Modul Nr. 6 Spezielles Lagern

Bett machen/ richten, Lagern, Dekubitusprophylaxe ggf. mit Hautpflege

Modul Nr. 7 Mobilisation

Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke, Vorbeugen von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen

Modul Nr. 8 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Aufrichten im Bett, bzw. an den Tisch setzen, Mundgerechtes Portonieren, Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes

Modul Nr. 9 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Aufrichten im Bett, bzw. an den Tisch setzen, mundgerechtes Portionieren, Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes, Essen und Trinken geben, Mundpflege bzw. Prothesenpflege, Teilwaschen

Modul Nr. 10 Verabreichung von Sondennahrung

wird nur von der Pflegefachkraft durchgeführt

Modul Nr. 11 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung ( keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranstaltungen )

An-/ Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung, Treppensteigen, Begleitung zu Behörden, Ärzten, Einkauf, Abrechnung pro angefangene 1/4 Std.

Modul Nr. 12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit

Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit, Anrichten, Tisch decken, Aufräumen, Spülen bezogen auf die Mahlzeit

Modul Nr. 13 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch

Modul Nr. 14 Zubereitung einer (i.d.R. warmen ) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

Kochen, spülen, Geschirr aufräumen, Reinigen des Arbeitsbereiches

Modul Nr. 15 Einkauf / Besorgungen

Erstellung eines Einkaufs-/Speiseplans, Einkaufen von Lebensmitteln und sonst. notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung, Besorgungen (Apotheke, Post, Reinigung), Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung, Abrechnung je angefangene 1/4 Std.

Modul Nr. 16 Waschen, Bügeln, Putzen

Die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung ( auch Ausbessern ), Bügeln und Einräumen der Wäsche, Fensterputzen, Vorhänge abnehmen, waschen und wieder aufhängen, Reinigen und Abtauen des Kühlschrankes oder Gefrierschrankes, Reinigen des Haustierkäfiges Trennung und Entsorgung des Abfalls, Reinigung des Bades,Toilette, Küche, Staubsaugen, Nassreinigen, Spülen, Staubwischen, Reinigung des Treppenhauses, Abrechnung je angefangene 1/4 Std.

Modul Nr. 17 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes

Modul Nr. 18 Beheizen

Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials, Heizmaterial aufschichten/ einfüllen, anzünden, Asche leeren, Ofen säubern Voraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle oder Öl

(gültig ab 01.07.2000)

Von heute auf morgen stehen Sie im Mittelpunkt eines Pflegedienstes.
Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern, sie werden qualitativ hochwertig gepflegt und gewartet. Vor Überforderung werden Sie geschützt; eine Pflegedienstleitung plant, standardisiert, optimiert und kontrolliert nach der DIN - Norm ISO 2000 ihren Tagesablauf und Ihr Wohlbefinden.

Na, auf den Geschmack gekommen? Vielleicht haben sie ja auch Glück gehabt und konnten in ein Haus mit Pflegeangebot umziehen. Jetzt ein Beispiel:

  • 7:30 h Transfer aus dem Bett, Toilettengang, duschen, anziehen [Modul Nr. 1 und 5] Wenn Sie Glück haben, kommt der Pflegedienst pünktlich. Schnell aus dem Bett gezerrt und Sie sind sicher wieder im Zeitplan.
  • 8:00 h die Pflegefachkraft bereitet das Frühstück [Modul Nr. 12]
  • Schminken Sie sich Ihre Morgenzeitung ab, ein Modul dafür gibt es nicht....
  • 8:15 h frühstücken
  • 8:40 h Transfer ins Auto für Fahrt zur Arbeit [kein Modul, d.h. die Leistung kann nicht über die Pflegeversicherung abgerechnet werden, muss aber trotzdem bezahlt werden]
  • Ein netter Nachbar hilft vielleicht, aber nur manchmal, ...., hat der Zivi heute kein Rückenproblem ?.....
  • 9:00 h Transfer aus dem Auto [kein Modul]
    Der Arbeitskollege hat es leider heute vergessen.... Sie rufen mit dem Handy den Pförtner oder Hausmeister.....
    Der Arbeitsplatz ist vom Arbeitsamt behindertengerecht eingerichtet. Mit einigen Anträgen und vielen Beratungsgesprächen und ganz viel Zeit war das Thema durch......
  • 13:00 h Feierabend; Transfer und Rückfahrt [kein Modul]
  • 13:30 h Transfer aus dem Auto [kein Modul]
    Der Zivi der heute Nachmittagsdienst hat, der ist klasse! Aber wer kommt, wenn es wie geplant bald keine Zivis mehr geben wird.....?
  • 15:00 h Sie müssen mal, Sie wissen schon wohin. Nachdem Sie den Notruf gedrückt haben, kommt ungefähr innerhalb einer halben Stunde eine Hilfe, wenn sie Glück haben [Modul Nr. 5] · Körperbeherrschung sollten Sie inzwischen trainiert haben, oder vielleicht trinken Sie einfach weniger......
  • etc. ..........

Das Leben von Menschen ist mehr als Pflege nach Modulen. Ein Mensch mit Behinderung oder im Alter ist keine defekte Maschine, die mit Servicemodulen in Funktion gehalten werden kann. Die Pflegeversicherung geht von einem standardisierten Tagesablauf aus, den es im Alltag nicht gibt. Die vorhandenen Module (siehe Anhang) sind nicht auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person zuschneidbar und zum anderen muss die Person dauernd darauf achten, nicht zu viele Leistungen in Anspruch zu nehmen, da der Finanzrahmen sonst nicht ausreicht.

Die gängige politische Antwort auf Kritik an der Pflegeversicherung lautet, dass diese nur als Teilleistung verstanden werden darf. Dies führt dazu, dass die Pflegeversicherung für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zuständig ist, die Krankenversicherung für die medizinische Versorgung, das Sozialamt für die gesellschaftliche Integration (Spaziergänge, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen etc.) und das Arbeitsamt für die berufliche Integration. Das ist alles für den Betroffenen nicht einfach zu organisieren.

Der Grundsatz: ambulant vor stationär wird ausgehöhlt. Nicht der individuelle Bedarf wird zugrundegelegt, sondern allein die Kosten entscheiden über den Bedarf und diese dürfen - nach der irrigen Meinung einiger Kostenträger - nicht die Pflegeheimkosten übersteigen.

Wir brauchen ein einfaches pauschaliertes Abrechnungssystem, ähnlich dem, das schon vor Einführung der Pflegeversicherung im ambulanten Bereich bestanden hat. Unser Hauptanliegen ist es, mit geringem bürokratischem Aufwand eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wir möchten eine Änderung der Ausführungsbestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes erreichen. Das zur Zeit gültige System ist diskriminierend. Dazu muss das Thema öffentlich gemacht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Engagement. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für den Vorstand

Heike Sabine Braun

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Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

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