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Servicestellenmitarbeiter bilden sich fort

INFORUM: Ausgabe 4/2002 (Textauszug)

Servicestellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter informieren sich

Vielerorts klagen Behindertenorganisationen über mangelnde Kooperationsbereitschaft der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. In Baden-Württemberg ist das anders.

Mit Inkrafttreten des SGB IX dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am 1. Juli 2001 hat der Gesetzgeber die Träger der Rehabilitation verpflichtet, sogenannte Gemeinsame Servicestellen auf Kreisebene einzurichten. Hintergrund war die Tatsache, dass behinderte Menschen ihre Ansprüche auf Rehamaßnahmen oft erst mit monatelanger Verzögerung und wahren Läufen durch den Zuständigkeitsdschungel umsetzen konnten.

Die Servicestellen sollen als Lotsen und Mittler helfen, Rehamaßnahmen und andere Hilfen schneller zu erhalten. Die Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sollen dabei zugezogen werden. Doch knapp eineinhalb Jahre nach Einführung des SGB IX existieren zum Einen die Servicestellen noch nicht flächendeckend, zum Anderen arbeiten viele noch längst nicht zufrieden stellend.

Behindertenorganisationen beklagen die mangelnde Kooperationsbereitschaft sowie die noch vielfach große Unkenntnis etlicher ServicestellenmitarbeiterInnen, die teilweise auch nicht sehr motiviert scheinen.

Das wundert auch nicht unbedingt, denn es sind mit den Servicestellen hohe Anforderungen auf die MitarbeiterInnen zugekommen. Sie müssen sich in (Rechts-)bereiche einarbeiten, mit denen sie früher nur am Rande oder gar nicht konfrontiert wurden. Weiterbildung und „einfuchsen" in bisher fremde Bereiche sind also unabdingbar.

In Baden-Württemberg sind die Servicestellen und dem Dach der Landesversicherungsanstalt (LVA) angesiedelt. Das süddeutsche Bundesland, das sich gerne als Musterländle bezeichnet, verdient diesen Begriff zumindest in Sachen MitarbeiterInnenschulung und Kooperationsbereitschaft der Gemeinsamen Servicestellen mit den Behindertenorganisationen. So laden die einzelnen Servicestellen die Behindertenverbände ein, stellen sich und ihre Arbeit vor und bilden Qualitätszirkel unter Einbeziehung der Verbände.

Beispiel gebend

Geradezu beispielhaft ist eine Schulung, die in der Servicestelle Schwäbisch Hall statt fand. Die LVA Stuttgart hatte Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA, als Referentin zu einer MultiplikatorInnenschulung eingeladen. Vor Einführung des SGB IX gab es nur wenig Kontakt zu behinderten Menschen. Diese landeten mit ihren Anträgen in der Regel als „Fall" auf den Schreibtischen, erschienen jedoch selten persönlich. Daher bestehen teilweise Unsicherheiten darin, wie mit einem gehörlosen oder blinden Menschen kommuniziert wird, welche Hilfen rollstuhlbenutzende Menschen brauchen und/oder wollen (oder aber auch nicht). So lautete der Titel des ersten Lehrthemas „Barrierefreie Kommunikation".

Auch assistenznehmende Menschen könne sich an die Gemeinsamen Servicestellen wenden, wenn sie zum Beispiel die Kostenübernahme für das Arbeitgebermodell bei dem oder den jeweiligen Kostenträgern beantragen wollen. Viele ServicestellenmitarbeiterInnen haben noch nie von persönlicher Assistenz und dem Arbeitgebermodell gehört, geschweige denn, dass sie in diesem Bereich adäquat beraten können. Daher lautete der Titel des zweiten Blockes „Persönliche Assistenz und ihre Bedeutung für behinderte Menschen" und Block drei „Das Arbeitgebermodell".

Nach einem siebenstündigen Fortbildungstag waren sich die Teilnehmenden einig, dass es nicht bei einer MultiplikatorInnenschulung bleiben solle, sondern dass alle ServicestellenmitarbeiterInnen auf den gleichen Wissenstand gebracht werden müssen, um künftig auch in diesem Bereich hoch qualifizierte Beratung und Begleitung bieten zu können. Auf Elke Bartz kommt da noch einiges an Arbeit zu. „Aber es lohnt sich, denn so kann dazu beigetragen werden, dass behinderte Menschen auf gut geschulte und informierte SachbearbeiterInnen treffen", meint sie.

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