Servicestellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter informieren sich
Vielerorts klagen Behindertenorganisationen über mangelnde Kooperationsbereitschaft
der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. In Baden-Württemberg
ist das anders.
Mit Inkrafttreten des SGB IX dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen am 1. Juli 2001 hat der Gesetzgeber die Träger
der Rehabilitation verpflichtet, sogenannte Gemeinsame Servicestellen
auf Kreisebene einzurichten. Hintergrund war die Tatsache, dass behinderte
Menschen ihre Ansprüche auf Rehamaßnahmen oft erst mit monatelanger
Verzögerung und wahren Läufen durch den Zuständigkeitsdschungel
umsetzen konnten.
Die Servicestellen sollen als Lotsen und Mittler helfen, Rehamaßnahmen
und andere Hilfen schneller zu erhalten. Die Organisationen der Behindertenhilfe
und -selbsthilfe sollen dabei zugezogen werden. Doch knapp eineinhalb
Jahre nach Einführung des SGB IX existieren zum Einen die Servicestellen
noch nicht flächendeckend, zum Anderen arbeiten viele noch längst
nicht zufrieden stellend.
Behindertenorganisationen beklagen die mangelnde Kooperationsbereitschaft
sowie die noch vielfach große Unkenntnis etlicher ServicestellenmitarbeiterInnen,
die teilweise auch nicht sehr motiviert scheinen.
Das wundert auch nicht unbedingt, denn es sind mit den Servicestellen
hohe Anforderungen auf die MitarbeiterInnen zugekommen. Sie müssen
sich in (Rechts-)bereiche einarbeiten, mit denen sie früher nur
am Rande oder gar nicht konfrontiert wurden. Weiterbildung und „einfuchsen"
in bisher fremde Bereiche sind also unabdingbar.
In Baden-Württemberg sind die Servicestellen und dem Dach der Landesversicherungsanstalt
(LVA) angesiedelt. Das süddeutsche Bundesland, das sich gerne als
Musterländle bezeichnet, verdient diesen Begriff zumindest in Sachen
MitarbeiterInnenschulung und Kooperationsbereitschaft der Gemeinsamen
Servicestellen mit den Behindertenorganisationen. So laden die einzelnen
Servicestellen die Behindertenverbände ein, stellen sich und ihre
Arbeit vor und bilden Qualitätszirkel unter Einbeziehung der Verbände.
Beispiel gebend
Geradezu beispielhaft ist eine Schulung, die in der Servicestelle Schwäbisch
Hall statt fand. Die LVA Stuttgart hatte Elke Bartz, Vorsitzende des
Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA, als
Referentin zu einer MultiplikatorInnenschulung eingeladen. Vor Einführung
des SGB IX gab es nur wenig Kontakt zu behinderten Menschen. Diese landeten
mit ihren Anträgen in der Regel als „Fall" auf den
Schreibtischen, erschienen jedoch selten persönlich. Daher bestehen
teilweise Unsicherheiten darin, wie mit einem gehörlosen oder blinden
Menschen kommuniziert wird, welche Hilfen rollstuhlbenutzende Menschen
brauchen und/oder wollen (oder aber auch nicht). So lautete der Titel
des ersten Lehrthemas „Barrierefreie Kommunikation".
Auch assistenznehmende Menschen könne sich an die Gemeinsamen Servicestellen
wenden, wenn sie zum Beispiel die Kostenübernahme für das
Arbeitgebermodell bei dem oder den jeweiligen Kostenträgern beantragen
wollen. Viele ServicestellenmitarbeiterInnen haben noch nie von persönlicher
Assistenz und dem Arbeitgebermodell gehört, geschweige denn, dass
sie in diesem Bereich adäquat beraten können. Daher lautete
der Titel des zweiten Blockes „Persönliche Assistenz und
ihre Bedeutung für behinderte Menschen" und Block drei „Das
Arbeitgebermodell".
Nach einem siebenstündigen Fortbildungstag waren sich die Teilnehmenden
einig, dass es nicht bei einer MultiplikatorInnenschulung bleiben solle,
sondern dass alle ServicestellenmitarbeiterInnen auf den gleichen Wissenstand
gebracht werden müssen, um künftig auch in diesem Bereich
hoch qualifizierte Beratung und Begleitung bieten zu können. Auf
Elke Bartz kommt da noch einiges an Arbeit zu. „Aber es lohnt
sich, denn so kann dazu beigetragen werden, dass behinderte Menschen
auf gut geschulte und informierte SachbearbeiterInnen treffen",
meint sie.