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Das Ziel lautet: Vereinfachung der Verwaltung

INFORUM: Ausgabe 1/2004

Logo der Bilanzveranstaltung des EJMB 2003 in BerlinDas Ziel lautet: Vereinfachung der Verwaltung

Beitrag von ForseA-Vorstandsmitglied Dr. Corina Zolle anlässlich der Arbeitsgruppe Persönliche Assistenz im Rahmen der Abschlussveranstaltung zum EJMB

Die Lösung: Persönliche Budgets. Sie sind akzeptabel, sofern sie bedarfsdeckend sind und zwar bedarfsdeckend in allen Bereichen, in denen persönliche Assistenz erforderlich ist. Wir müssen weg von der Gewichtung Behandlungspflege, also beispielsweise Spritzen geben, der Pflege im Sinne der Pflegeversicherung, wie waschen, anziehen, Toilette usw., der Arbeitsassistenz, der hauswirtschaftlichen Hilfe wie beispielsweise Staub saugen und der so genannten Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese Bereiche lassen sich nicht auseinanderdividieren, vielmehr kann Pflege im Sinne der Pflegeversicherung, das heißt der Gang zu Toilette, durchaus auch während Maßnahmen der Eingliederungshilfe, also im Kino, erforderlich sein.

Und vor allem müssen wir vom Kostenvergleich zwischen ambulant und stationär wegkommen. Persönliche Assistenz hat eine völlig andere Qualität als die Unterbringung in einem Heim. Ich weiß so genau wovon ich rede, da ich selbst einige Jahre in einer Einrichtung gelebt habe und die Situation kenne (Stadtbesuch vier Wochen vorher anmelden, duschen - einmal die Woche - fällt leider aus, wegen Personalmangels.

Die Unterbringung in einem Heim kann nur so kostengünstig sein, weil die Menschen dort einfach unterversorgt leben. Beispiele brauche ich hier keine mehr zu nennen; Sie müssen einfach nur die Zeitung aufschlagen.

Ich kann hier immer wieder nur auf das "schwedische Modell" hinweisen, in dem zunächst ein bestimmtes Budget festgelegt wird, errechnet aus Anzahl der erforderlichen Assistenzstunden pro Tag und einem pauschalen Stundensatz. Dieser beträgt derzeit 22 Euro. Mit diesem Budget kann nun der Assistenznehmer seine Assistenten und die anfallenden Lohnnebenkosten bezahlen. Er hat aber auch die Möglichkeit, auf Genossenschaften zurückzugreifen oder sich an andere Dienstleister, das heißt ambulante Dienste und Sozialstationen zu wenden. Der Stundensatz ist also einheitlich vereinbart und unabhängig davon, welche Art von Hilfe der Assistenznehmer in Anspruch nimmt.

Wir müssen erreichen, dass es keine Gewichtung der einzelnen Hilfebedarfe mehr gibt. Persönliche Assistenz ist eine Teilhabeleistung und keine Pflege und sollte im SGB IX aufgenommen werden.

Problem: Einkommensabhängigkeit

Hubert Hüppe (CDU) hat Ende des vergangenen Jahres Zahlen ins Spiel gebracht, die besagen, dass es bundesweit etwa 650 „gut verdienende" behinderte Menschen gibt, die zudem umfänglich auf Assistenz angewiesen sind. (Das sind die Arbeitswütigen, die morgens nicht nur sich selbst sondern auch noch ihre Assistenten motivieren müssen, aufzustehen.) Dadurch dass ihr Einkommen bei der Finanzierung ihrer Assistenz herangezogen wird, rechnet der Staat mit Einnahmen von etwa drei Millionen Euro pro Jahr! Mit diesen Einnahmen in Höhe von etwa drei Millionen Euro müsste nun ein Verwaltungsapparat finanziert werden, der eigentlich durch Einführung des persönlichen Budgets reduziert werden sollte. Sind drei Millionen Euro ausreichend, um die Einkommensverhältnisse aller berufstätigen Assistenznehmer bundesweit zu kontrollieren? Nicht nur das der 650 Gutverdienenden, nein, es muss ja bundesweit kontrolliert werden, ob nicht noch vielleicht ein oder zwei dazukommen!

Drei Millionen Euro Einnahmen, die auf das Penibelste kontrolliert und beobachtet werden müssen. Ist so etwas wirtschaftlich? Ich denke nein! Das ist eine Geldvernichtungsmaschinerie. Die Kosten für die Kontrolle der Einnahmen sind höher als die Einnahmen selbst.

Und für die Betroffenen lohnen sich Arbeit und Qualifizierung künftig nicht mehr. Es gibt keinen Anreiz mehr ein höheres Einkommen zu haben, weshalb also arbeiten, wenn das Einkommen für die Finanzierung der eigenen Assistenz drauf geht? Ergo arbeite ich weniger und zahle dementsprechend auch weniger Steuern, dadurch macht der Staat auch noch ein doppeltes Verlustgeschäft.

Weiteres Problem: Selbstbestimmung

Das so genannte Arbeitgebermodell besagt, dass Pflegebedürftige ihre Pflege und Betreuung durch eine oder mehrere Pflegekräfte selbst organisieren, das heißt sich diese selbst aussuchen. Da die Pflege in diesem Fall nicht von Fachkräften - aus von der Pflegekasse anerkannten - Pflegediensten erbracht wird, erhalten diese Pflegebedürftigen das - niedriger bemessene - Pflegegeld und nicht die Pflegesachleistung.

Nach § 2 SGB XI ist es ein Ziel des Gesetzes, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu ermöglichen. Nach § 77 SGB XI ist es aber Pflegebedürftigen untersagt, die AssistentInnen selbst als ArbeitgeberIn anzustellen oder die Persönliche Assistenz von Angehörigen erbringen zu lassen, wenn die Kosten für die Sachleistung von der Pflegekasse übernommen werden sollen.

Es widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht und dem Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen, nicht selbst ArbeitgeberIn der Persönlichen AssistentInnen werden zu können und auf Pflegeverbände und ihre teilweise entmündigenden Pflegestandards angewiesen zu sein. Mir fallen dafür keine vernünftigen sondern nur ideologische Gründe ein. Welcher Sinn steckt in diesem Verbot?

Aus welchem Grund ist es darüber hinaus untersagt, dass persönliche AssistentInnen nicht bei der behinderten Person selbst beschäftigt sein dürfen und somit für die Finanzierung selbstbeschäftigter AssistentInnen nur noch das geringere pauschale Pflegegeld nach S 37 SGB XI zur Verfügung steht und der behinderte Arbeitgeber auch keine Hilfe über die Härtefallregelung nach § 36 Abs.4 SGB XI erhält?

Zwar wurde nachträglich im BSHG ein Ausweg geschaffen, er steht aber im Rahmen der Pflegeversicherung nicht zur Verfügung. Diese Tatsache ist für viele Kommunen auch heute noch ein Grund, das Arbeitgebermodell nicht zu akzeptieren.

Dabei ist es gerade für weibliche Schwerstpflegebedürftige, die ihre Intimpflege durch Frauen absichern wollten, erstmals die Garantie, gleichgeschlechtliche Assistenz zu haben, die auch nicht ständig wechselt. Letzteres ist meines Erachtens ein Qualitätsmerkmal von weit höherem Wert als die berufliche Ausbildung einer „qualifizierten Pflegekraft".

Zum Abschluss noch ein paar Worte zum Thema „qualifizierte Pflegekraft". Ich halte die Pflegeversicherung nicht für grundsätzlich schlecht. Sie hat einer ganzen Reihe von alten und/oder behinderten Menschen viel Unterstützung gebracht. Allerdings ist sie in manchen Bereichen weit über das Ziel hinausgeschossen. Die Forderung, dass pflegerische Tätigkeiten von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden müssen, hat die Kosten für Pflege in schier unermessliche Höhen steigen lassen. Ich halte es für äußerst wichtig, dass medizinische Pflege, wie die Behandlung von offenen Druckstellen oder das Geben von Spritzen natürlich unbedingt von Fachpersonal durchgeführt wird. Aber einfachere Pflegetätigkeiten wie waschen, anziehen, Hilfe beim Toilettengang usw. kann doch durchaus auch von angelerntem Personal durchgeführt werden. Sie gehen ja auch nicht davon aus, dass Ihr Auto von einem KFZ-Meister gewaschen wird. Warum also muss ein behinderter Mensch von einer Krankenschwester gewaschen werden? Der Vergleich Auto-Mensch liegt mir so nahe, da mich die Module der Pflegeversicherung immer an meine Autorechnung erinnern.

Die Pflegeversicherung hat die Kosten für Pflege künstlich in die Höhe getrieben und nun müssen wir sehen, wie die Kosten auf ein vernünftiges Maß reduziert werden und die Qualität dabei noch verbessert wird.

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