Diese ist wirklich bundesweit eingeführt und akzeptiert. Zwar gibt es immer noch Kostenträger, die selbstentwickelte Rechenschemen verwenden wollen. Aber diese sind in aller Regel nicht komplett und dienen augenscheinlich nur dazu, durch Weglassungen Kosten zu sparen. Wir empfehlen wirklich dringend, auf diese Kalkulation zu bestehen. Denn nur so haben Sie Sicherheit, dass nichts von Wichtigkeit übersehen wird und dass auch die Berechnungen stimmen.
Die wenigen bedienbaren Felder sind gelb unterlegt und verfügen auch noch über einen Kommentar. Die Kalkulation ist auch in der Präsentation "Das Arbeitgebermodell in Zeiten des Persönlichen Budgets" sowie im "Ratgeber für behinderte Arbeitgeber*innen" beschrieben. Am Ende der Berechnungen können Sie unten rechts das Jahres- und Monatsbudget ablesen sowie den sich daraus ergebenden Stundensatz. Dieser ist dann von Interesse, wenn Sie in Konkurrenz mit Anbietern ambulanter Dienstleistungen treten müssen oder Honorarkräfte beschäftigen wollen.
Wichtiger Hinweis: Nicht gearbeitete Zuschläge sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig! Dadurch erhöht sich der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Dieser wurde wegen der moglichen Midijobs erhöht eingetragen, somit gibt es hier ja etwas Spielraum. Nicht verbrauchtes Budget verbleibt in der Schwankungsreserve und damit beim Kostenträger. Sollte das Budget deshalb unzureichend bermessen sein. muss der Kostenträger ohnehin nachschießen. Jede andere Vorgehensweise wäre unkalkulierbar.
Link zu den Kalkulationen als EXCEL-Tabelle
ab dem 01.03.2024 Neuer Tariflohn
ab dem 01.01.2024
ab dem 01.07.2023