Zweck dieses Ãœbereinkommens ist es, den vollen und
gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle
Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die
Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die
langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen
haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der
vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern
können die in Wechselwirkung mit verschiedenen
Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der
Gesellschaft behindern können.