Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


Sie befinden sich hier »
Rechtliches » Behindertenrechtskonvention » Schattenübersetzung des Netzwerkes Artikel 3 mit deutlicher Kennzeichnung der Unterschiede » Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit,sich Informationen und Gedanken gut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen barrierefreien Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen barrierefreien Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern fördern;

c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind;

d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich barrierefrei zu gestalten;

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

Derzeit aktuell:

Unsere Rechte oder der Unterschied zwischen Theorie und der oftmals traurigen Praxis

Neue Tarife ab dem 1.3.2024 im TVöD-P

Respekt? Aber doch nicht für die! 

Die Zielvereinbarung - Vom Traum der Politik zum Albtraum der davon abhängigen Menschen

Inklusion, ein anderes Wort für Demokratie
Eine Kolumne von Prof. Dr. Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung

Menschliche Winterkälte: Ansichten vom Rande der Norm

Kommentar von cNicoletta Rapetti

Wir versenden an unsere Mitglieder bei aktuellen Anlässen Rundschreiben. Das letzte war vom 30.03.24 und wies auf einen interessanten MDR-Beitrag hin. Sollten Sie diese Rundmail nicht erhalten haben, obwohl sie diese mal angefordert haben, teilen Sie uns bitte eine neue Mailadresse mit. Vielen Dank!

 

Links

Kontakt

Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

Login

 
Hilfe
Impressum 










All Rights Reserved by ForseA

copyright © Thomas Kappel -> TK CMS & Shopsoftware

Banner und Link www.assistenzjobonline.de

copyright © 2018 mobile & more gmbh. All rights reserved