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Allgemeiner Mindestlohn Euro
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01.01.2025 |
12,82 |
01.01.2024 |
12,41 |
01.10.2022 |
12,00 |
01.07.2022 |
10,45 |
01.01.2022 |
9,82 |
01.07.2021 |
9,60 |
01.01.2021 |
9,50 |
01.01.2020 |
9,35 |
01.01.2019 |
9,19 |
01.01.2017 |
8,84 |
01.01.2015 |
8,50 |
Da für die Assistenz kein Tarifvertrag zuständig ist, gilt hier der allgemeine Mindestlohn als Untergrenze der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht hat eine frühere Entscheidung präzisiert und festgelegt, dass in der Summe der Stunden der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Urteil vom 29.6.2016, 5 AZR 716/15
Die Auswirkung dieses Urteil an einem Praxisbeispiel:
Stundenlohn TVöD-P, Gruppe P6 Stufe 2 (Ost): 15,15 €
16 Stunden voll bezahlt, 8 Stunden Bereitschaft zu 20 %
Berechnung (16 x 15,15 + 8 x 15,15 x 0,2) : 24 = 11,75 €
Damit ist der gesetzliche Mindestlohn bis zum 30.09.2022 mit 10,45 € noch erreicht. Zum 1. Oktober 2022 muss jedoch die Bereitschaftsbezahlung auf mindestens 38 % erhöht werden, damit der Mindestlohn in der Summe nicht unterschritten wird.
Da die Stunden und die Tarifgruppe vermutlich festgeschrieben sind, ist der Prozentsatz der Bereitschaftsbezahlung zu erhöhen. Bei einer Bezahlung der Bereitschaft mit 38 % wird der Mindestlohn erreicht.
Berechnung neu (16 x 15,15 + 8 x 15,15 x 0,38) : 24 = 12,02 €
Wir empfehlen, den Faktor der Abwertung auf den nächsten Fünfer-Schritt aufzurunden, hier also auf 40 %, was einen Durchschnittslohn von 12,12 zur Folge hätte.