Bei der Beschäftigung von ausländischen Pflegekräften und Haushaltshilfen insbesondere aus osteuropäischen Ländern gelten zahlreiche ausländerrechtliche Beschränkungen, die in der Bevölkerung kaum bekannt sind. Die Verbraucherzentrale hat Informationen auf einer Internetseite zusammengefasst, über die Sie auch an weitere Infoseiten gelangen können
Grundsätzlich raten wir, an dieses Thema mit jeder nur denkbaren Vorsicht heranzugehen. Denn bei Gesetzesverstößen drohen empfindliche Bußgelder. Da hilft es auch nicht, wenn man von Kostenträgerseite geradezu genötigt wird, mit Billiganbietern beispielsweise aus Osteuropa zusammenzuarbeiten.
Wenn man genau recherchiert, kann man mitunter feststellen, dass solche Billiganbieter Töchter namhafter Sozialkonzerne sind, die auch auf diesem Markt noch mitverdienen wollen. Es gibt aber auch "Agenturen" die auf wöchentlichen Touren Menschen aus Osteuropa nach Deutschland bringen und zwei Monate später wieder austauschen. Dabei wird dann versichert, dass Steuern und Beiträge im Heimatland ordnungsgemäß abgeführt werden. Für Unterkunft und Verpflegung ist der Auftraggeber dann ebenfalls zuständig. Wann immer möglich, sollte man solche Lösungen nur im äußersten Notfall in Betracht ziehen.
Allerdings gibt es immer wieder mal Kostenträger, die Antragsteller in diese Grauzone zwingen wollen. Aktuell wird das vom Landesamt für Arbeit und Soziales des Saarlandes berichtet.
Aber es gibt auch ganz reguläre steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Arbeitnehmern. Aber stets empfiehlt sich, engen Kontakt mit Behörden (Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörden) zu halten, um auf dem gesetzlich sicheren Weg zu bleiben.