Stundenlohn
Bezahlt werden die gearbeiteten Stunden. Das klingt einfach, aber angesichts der Tatsache, dass Sie am fünftletzten Arbeitstag des Monats eine Beitragsschätzung abgeben müssen, wird es schwierig. Prognosen sind deshalb so ungenau, weil sie die Zukunft betreffen :-)! Damit können die Programme zur Lohnabrechnung zwar gut umgehen, aber Sie müssen zunächst die Stundenerfassung für den restlichen Monat mit Bleistift vornehmen, am Monatsende durch die tatsächliche Arbeitszeit ersetzen und erneut in die Abrechnung eingreifen. Wenn Sie die Beitragsschätzung bereits als Echtabrechnung laufen lassen, kosten Fehlschätzungen die doppelte Gebühr einer Abrechnung.
Tageslohn
Er kommt oft da zur Anwendung, wo in Blockarbeitszeit (mehrere Tage am Stück) gearbeitet wird und Bereitschaftszeiten geringer vergütet werden sollen.
Beispiel:
Tagesstunden |
Stundenlohn
|
Bewertung |
Tageslohn |
16,00 |
13,59 € |
100 % |
217,44 € |
Bereitschaft 8,00 |
13,59 € |
40 % |
43,49 € |
|
|
|
260,93 € |
Zur Lohnabrechnung müssen dann nur noch die gearbeiteten Tage gezählt und diese mit dem Tageslohn multipliziert werden.
Wichtig ist, dass der Arbeitstag stets auf den Tag notiert wird, an dem die Arbeit begonnen wird. Denn ansonsten müsste beim Austritt am Monatsletzten im Folgemonat noch eine Abrechnung erstellt werden. Arbeitet die ehemalige Assistenz am 1. bereits bei einem anderen Arbeitgeber, kommt es zu langwierigen Klärungen wegen der Beschäftigungsüberschneidung.
Der Vorteil des Tages- gegenüber dem Stundenlohn liegt darin, dass der Tag immer mit diesem Tageslohn bezahlt wird, unabhängig davon, ob das Verhältnis 16 : 8 Stunden gestimmt hat oder nicht. Abweichungen müssten ggf. an anderen Tagen ausgeglichen werden.
Wochenlohn
Nur der Vollständigkeit halber. Er macht in der Praxis keinen Sinn. Er stammt aus der Zeit, in der noch jeden Freitag (oder wohl eher Samstag) Zahltag war.
Monatslohn
Er hat sich in der Praxis als einfachstes Modell herausgestellt. Ausgehend vom Stundenlohn wird der Monatslohn ermittelt, indem der Stundenlohn mit der wöchentlichen vertraglichen Arbeitszeit und mit 4,348 (tarifliche Wochenstunden) multipliziert wird. Dieser Lohn wird so lange bezahlt, bis sich die Wochenstunden oder der Stundenlohn (beispielsweise durch Tariflohnänderung) ändert.
Schwankende Arbeitszeiten werden über ein außerhalb der Lohnabrechnung zu führendes Stundenkonto erfasst. Zunächst wird die monatliche Sollzeit ermittelt: Monatslohn geteilt durch den Stundenlohn. Gegen diese Sollzeit wird die Istzeit (tatsächliche Arbeitszeit einschließlich der bezahlten Ausfallzeiten) verglichen und in einem Saldo ausgewiesen.
Beispiel:
Monatslohn: 2363,07 €
Stundenlohn: 13,59 €
Sollzeit im Monat: 173,88 Stunden
Stundenkonto
Man kann das Stundenkonto beispielsweise mit EXCEL erstellen und fortschreiben, dann ist der Aufwand in wenigen Minuten erledigt.
Entweder es wird für das gesante Asistenzteam für einen Monat geführt oder wie nachstehend, als Liste für je eine Person fortgeschrieben.
Monat |
Saldo Anfang |
Istzeit |
Sollzeit |
Differenz |
Ausgleich durch
Bezahlung/Abzug
|
Saldo Ende |
August 2017 |
0,00 |
180,00 |
173,88 |
6,12 |
|
6,12 |
September 2017 |
6,12 |
160,00 |
173,88 |
-13,88 |
|
-7,76
|
Oktober 2017 |
-7,78 |
175,00 |
173,88 |
1,12 |
|
-6,64 |
November 2017 |
-6,64
|
135 |
173,88 |
-38,88
|
|
-45,52
|
Dezember 2017 |
-45,52 |
180,00 |
173,88 |
6,12 |
40,00 |
0,60 |
Auf diese Weise können Sie den Einsatz Ihrer Assistenzpersonen flexibel gestalten, ohne immer wieder in die Lohnabrechnung eingreifen zu müssen. Nur wenn Sie feststellen, dass der Saldo aus dem Ruder läuft, müssen Sie gegensteuern:
Wenn es sich um sichtbar regelmäßig aufbauende Plus- oder Minus-Salden handelt, sollte der Monatslohn angepasst werden. Aber diese Differenzen müssen dann audh im restlichen Team sichtbar werden und ebenfalls zu Anpassungen führen.
Handelt es sich hingegen um kurzfristige Ereignisse, wie beispielsweise Krankheitsvertretung, dann sollte der aufgelaufende Saldo wenigstens in Teilen ausbezahlt werden. Umgekehrt gilt jedoch auch: Wenn der Saldo andauernd im Minus ist, sollte auch hier entweder der Monatslohn angepasst oder das Minuskonto durch Lohnabzug entlastet werden.Im obigen Beispiel wurde im Dezember das Minuskonto um 40 Stunden aufgefüllt und der Monatslohn einmalig durch eine Korrektur von 40,00 Stunden x 13,59 € = 543,60 € nach unten korrigiert.
Man hätte jedoch auch beispielsweise dieser Person die Sollzeit und damit auch den Monatslohn um 10 Stunden kürzen können. Aber dann müssen diese Stunden wieder auf das Restteam verteilt werden und auch dort der Monatslohn angepasst werden. Der Aufwand ist - sofern keine regelmäßige Überziehung droht - mit einer Korrekturbuchung wesentlich geringer.
Denkbar wäre auch, eine Assistenzperson so lange Vertretungen machen zu lassen, bis das Minuskonto ausgeglichen ist.
An diesen Beispielen wird deutlich, dass der Monatslohn bei den Beteiligten überwiegend bevorzugt wird, weil er eben eine große Flexibilität erlaubt. Wichtig ist jedoch, dass man sich stets auf Lösungen verständigen kann.