Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für
Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit Selbstbestimmung sicherzustellen, indem sie unter anderem
a) die persönliche
Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt
ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern fördern;
b) den Zugang von
Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten,
unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe Assistenz sowie
Mittelspersonen erleichtern ermöglichen, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen
Kosten;
c) Menschen mit
Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten,
Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;
d) Hersteller von
Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle
Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.