Als
engagierter Streiter und Berater für die Selbstbestimmung Behinderter der ersten
Stunde ist der Sozialpädagoge Uwe Frevert weit über die Grenzen Kassels
hinaus bekannt und ein gefragter Referent. Daher muss der mit zwei Jahren an Kinderlähmung
erkrankte und auf Assistenz angewiesene Elektrorollstuhlnutzer viele Dienstreisen
unternehmen.
Nach vielfältigen Erfahrungen mit dem Leben in einer stationären Einrichtung
oder mit der Unterstützung durch Ambulante Dienste, organisiert der Vater von
zwei Kindern seit Jahren seine personellen Hilfen im Rahmen des Arbeitgebermodells
selbst. Dass er jedoch für die eigenständige Einstellung, Anleitung und
Lohnabrechnung der Assistenzkräfte im Rahmen seines eigens dafür angemeldeten
Betriebes einmal bestraft wird, hätte sich der 45jährige nie träumen
lassen.
Während dieses Modell der Selbstorganisation der Assistenz für die Betroffenen
gut funktioniert und von den Sozialhilfeträgern anerkannt wird, werden diejenigen,
die selbst Verantwortung für ihre Hilfen übernehmen, durch die Pflegeversicherung
bestraft. "Wenn ich meine Hilfen selbst und nicht über einen Ambulanten
Hilfsdienst organisiere, bekomme ich nur ca. die Hälfte des Geldes und kann
damit weniger Stunden der Assistenz finanzieren. Diese Regelung ist mir völlig
unverständlich, denn nur durch diese Form der Selbstorganisation der Assistenz
kann ich für mich die nötige Ganzheitlichkeit der Hilfe sichern, um meiner
Arbeit und der Kindererziehung verlässlich nachgehen zu können",
beschreibt Uwe Frevert diese Ungerechtigkeit.
Auch das Argument, dass durch diese Ãœbernahme der Eigenverantwortung der Betroffenen
weitere dringend notwendige Kapazitäten bei den Ambulanten Diensten freigesetzt
werden, hat bisher nichts an dieser unsinnigen Regelung geändert. "Ich
werde also dafür bestraft, dass ich selbst Verantwortung übernehme, um
selbstbestimmt leben und meiner Arbeit nachgehen zu können", resümiert
Uwe Frevert diesen Missstand.
Uwe Frevert ist kein Einzelfall, daher fordern wir
Umfassendes Wahlrecht bei der Inanspruchnahme von Leistungen als Kostenerstattung
im Arbeitgebermodell, als Sachleistung und/oder Persönliches Budget