"Eigentlich
verdiene ich nicht schlecht und wäre ich mit meinem Einkommen ganz zufrieden",
meint Gerhard Bartz. "Aber wegen meiner Frau muss ich auf Sozialhilfeniveau
leben". Das liegt jedoch nicht daran, dass er von seiner Frau getrennt lebt
und er zu sehr hohen Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.
In Gegenteil sind die beiden seit fast 21 Jahren verheiratet und denken auch nicht
daran, das zu ändern. Vielmehr gründet seine Behauptung darauf, dass seine
Frau Elke auf umfangreiche persönliche Assistenz angewiesen ist. Die bei ihrem
Autounfall zuständige Haftpflichtversicherung muss nicht für die gesamten
Kosten aufkommen. "Meine Frau war damals nicht angeschnallt und nun müssen
wir knapp die Hälfte der Assistenzkosten selbst finanzieren. Trotz Pflegeversicherung
reicht das nicht". So wurde vor elf Jahren, als die Versorgung durch Zivis
zusammenbrach und festeingestellte AssistentInnen beschäftigt wurden, der Gang
zum Sozialamt unumgänglich.
Die Leistungen des Sozialhilfeträgers sind jedoch einkommens- und vermögensabhängig.
Das heißt, das Ehepaar muss für die Assistenzkosten selbst aufkommen.
Lediglich ein Freibetrag auf Sozialhilfeniveau bleibt. Und nur die dann noch ungedeckten
Assstenzkosten werden vom Sozialhilfeträger übernommen.
"Für uns heißt das, jedes Jahr gut 15.000 Euro weniger zur freien
Verfügung zu haben, wie gleich Verdienende. Gleichzeitig werden wir - zum Beispiel
bei Arzneimittelzuzahlungen - aber immer behandelt, als wenn uns das Geld zur Verfügung
stünde", meint Gerhard Bartz. Außerdem berichtet er, dass sie selbst
von dem ohnehin schon "bereinigten" Einkommen, wie es so schön heißt,
nicht einmal Ansparungen machen dürfen, die ein paar Tausend Euro übersteigen.
"Wollen wir eine größere Anschaffung machen, können wir nicht
ansparen und Zinsen kassieren, sondern müssen Kredite aufnehmen und Zinsen
zahlen. Wenn das keine Benachteiligung ist, weiß ich es auch nicht. Wer sich
auf einen Partner mit Assistenzbedarf einlässt, befindet sich sein Leben lang
quasi in finanzieller Geiselhaft. Dabei geht es mir noch besser als anderen Partnern,
da ich selbst behindert bin und meiner Frau nur sehr bedingt helfen kann. Wir haben
viele Bekannte, von denen ein Partner behindert ist. Von ihnen verlangt der Sozialhilfeträger
neben dem finanziellen Einsatz, dass der Nichtbehinderte seine gesamte Freizeit
zur Assistenz bereit steht. Damit verkommen Partnerschaften schnell zu Pflegeverhältnissen,
an denen die Beziehungen oft scheitern ".
Gerhard Bartz ist kein Einzelfall. Daher fordern wir
Abschaffen der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei den Leistungen
der Eingliederungshilfe, der Blindenhilfe und der Hilfe zur Pflege