 Ulrich 
					Lorey kann sich sicher sein, dass er auf Verwunderung stößt, wenn er 
					danach gefragt wird, was er denn so mache. Einen männlichen diplomierten Märchenerzäh-ler 
					im Rollstuhl kennt kaum jemand. Und das ist kein Wunder, denn Ulrich Lorey ist der 
					einzige in Deutschland.
Ulrich 
					Lorey kann sich sicher sein, dass er auf Verwunderung stößt, wenn er 
					danach gefragt wird, was er denn so mache. Einen männlichen diplomierten Märchenerzäh-ler 
					im Rollstuhl kennt kaum jemand. Und das ist kein Wunder, denn Ulrich Lorey ist der 
					einzige in Deutschland.
Einladungen aus dem gesamten Bundesgebiet, Märchenveranstaltungen für 
					Kinder und Erwachsene durchzuführen, kann der ab dem fünften Halswirbel 
					Gelähmte nur annehmen, weil er mit persönlicher Assistenz lebt. Das gleiche 
					gilt für seine ehrenamtliche Mitarbeit bei WüSL, der Selbstbestimmt-Leben-Initiative 
					im Würzburg.
Doch Ulrich Loreys selbstbestimmtes Leben ist gefährdet. Mittlerweile befindet 
					er sich im Klageverfahren gegen seinen zuständigen Sozialhilfeträger. 
					Der Grund: Seit 1986 erhielt er die notwenigen Rund-um-die-Uhr-Hilfeleistungen durch 
					Zivildienstleistende (Zivis) über einen ambulanten Dienst. Da die Zivildienstzeit 
					immer mehr gekürzt wurde und die Anzahl der Zivis immer weiter zurück 
					ging, konnte die Hilfe so nicht mehr gesichert werden. Der ambulante Dienst stellte 
					daraufhin hauptamtliche Assistenten für ihn ein. Zwangsläufig stiegen 
					die Kosten gegenüber der Versorgung mit "billigen" Zivis. 
Dadurch musste Ulrich Loreys erneut um die existenzielle Grundlage seines Lebens 
					bangen. Der Sozialhilfeträger will die gestiegenen Kosten nicht übernehmen. 
					Er limitiert auf einen Betrag, der eine totale Unterversorgung bedeutet. Für 
					Ulrich Lorey kann das im Extremfall gesundheits- ja sogar lebensbedrohliche Folgen 
					haben, wenn zum Beispiel bei Verschlucken nicht unmittelbar Hilfe zur Verfügung 
					steht. Das beeindruckt den Sozialhilfeträger indes wenig.
Als Alternative bietet er Ulrich Lorey den Umzug in SOG. betreutes Wohnen an. Auf 
					eine stationäre Anstalt kann er wegen eines Bestandschutzes (§ 143 BSHG) 
					nicht verwiesen werden. "Auch wenn es keine Anstalt ist, und das betreute Wohnen 
					als ambulante Versorgung geführt wird, will ich unter keinen Umständen 
					umziehen", meint er. "Mir stünde nicht annähernd die gleiche 
					Hilfe zur Verfügung wie jetzt, ganz zu schweigen von der Assistenzqualität, 
					die ich durch Auswahl und Schulung meiner Assistenten erreiche. Die Märchenveranstaltungen, 
					mein Engagement bei WüSL und meine anderen vielfältigen Aktivitäten 
					außer Haus wären unmöglich. Für mich wäre es wie ein Leben 
					im Käfig. Mein jetziges eigenständig und selbstbestimmtes Leben wäre 
					vorbei. Mir bleibt keine Wahl. Ich werde dafür kämpfen mit allen Mitteln, 
					die mir zur Verfügung stehen", ergänzt er.
Uli Lorey ist kein Einzelfall. Deshalb fordern wir
Kostenerstattung für Assistenzleistungen und Persönliche Budgets 
					auf der Basis von Tariflöhnen