Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Beiträge zur Assistenz » Unser Weg zum Arbeitgeberinnenmodell » 1999

1999

Januar 1999

Wir entschließen uns endgültig für das Arbeitgebermodell und beginnen mit der Ausarbeitung des Antrages auf Kostenübernahme ans Sozialamt. Gleichzeitig arbeiten wir einen Kostenplan aus, in dem alle anfallenden Lohnkosten entsprechend unseres Assistenzbedarfs aufgeführt sind.

19. Februar 1999

Ich rufe bei der Stadtverwaltung an, um mich zu erkundigen, wer für die Unfallversicherung für unsere zukünftigen Assistentinnen zuständig ist. Ich werde ein paar Mal weiter verbunden bis ich erfahre, dass es die Unfallkasse Sachsen ist. Wir stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach §39, Hilfe zu Pflege nach §68ff., Pauschales Pflegegeld nach § 69a, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts § 70 und fügen einen Kostenplan bei.

8. April 1999

Wir erhalten die Eingangsbestätigung unseres Antrages. Das Sozialamt verlangt die Pflegegeldbescheide der Pflegekasse und die Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wir sollen zusätzlich die Pflegekasse von unserem Vorhaben unterrichten, was wir umgehend tun, damit diese ihren Standpunkt dazu äußern kann. Wir wissen aber, dass die Pflegekasse nicht mit entscheiden kann, weil diese nur die Geldleistung für unsere Pflegestufen zahlen wird und die reicht nicht zur Kostendeckung. Genau das teilt uns die Pflegekasse am 30.06.99 mit. Dazu haben sie eineinhalb Monate gebraucht.

13. Juli 1999

Das Sozialamt hat die Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse immer noch nicht. Es wäre schneller gegangen, wenn wir die Gutachten selbst angefordert, kopiert und hingeschickt hätten. Wir mahnen die Pflegekasse deswegen. Aber der Pflegekasse liegen keine Anforderungen vom Sozialamt vor. Wir sollen mitteilen, ob wir schon den Umwandlungsantrag von Kombi- in Geldleistung bei der Pflegekasse gestellt haben und wann die selbst organisierte Pflege starten soll.

22. Juli 1999

Wir teilen dem Sozialamt schriftlich mit, dass der Umwandlungsantrag von Kombi- in Geldleistung noch nicht gestellt werden kann, weil die Geldleistung der Pflegekasse nicht für die Vollfinanzierung des Arbeitgebermodells ausreicht. Deshalb haben wir ja den Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt gestellt! Außerdem mahnen wir, dass die weitere Bearbeitung unseres Antrages nicht verzögert werden soll.

10. August 1999

Ablehnung unseres Antrages vom 27.02.99. Begründung: Unverhältnismäßige Mehrkosten. Obwohl das Sozialamt erfasst hat, dass wir eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung brauchen, darf eine ambulante Hilfe nicht teurer sein als eine stationäre. In Leipzig gäbe es genügend stationäre Hilfen und ambulante Pflegedienste, die in Frage kämen.

20. August 1999

Wir legen Widerspruch ein und beginnen mit der Ausarbeitung der Widerspruchsbegründung. Elke Bartz berät uns und gibt uns wieder viele wertvolle Tipps.

6. September 1999

Wir nehmen Kontakt zu einem Anwalt auf, um uns beraten zu lassen, welche Möglichkeiten bestehen, in das Verfahren gerichtlich einzugreifen und es dadurch zu beschleunigen. Der Anwalt übernimmt unsere Rechtssache und will eine Einstweilige Anordnung beantragen. Zwischenzeitlich arbeiten wir an einer Eidesstattlichen Versicherung, bringen ein medizinisches Gutachten zum Gesundheitszustand unserer Mutter bei und eine Bestätigung unseres derzeitigen Pflegedienstes, dass er keine Vollversorgung übernehmen kann. Wir schreiben verschiedene ambulante Pflegedienste in unserer Stadt an, um zu beweisen, dass diese keine "Rund-um-die-Uhr"- Versorgung anbieten bzw. was diese bei Stundensätzen zwischen 35.- und 60.- DM kosten würden.

8. September 1999

Wir erhalten die Eingangsbestätigung für unseren Widerspruch und uns wird mitgeteilt, dass dieser an die Widerspruchsstelle der Stadt Leipzig weitergeleitet wurde. Wir erfahren zwischenzeitlich von einer Mitarbeiterin des Sozialamtes, dass das Verfahren unweigerlich auf eine Klage hinausläuft, die länger dauern wird. Solange können wir nicht warten: der Gesundheitszustand unserer Mutter wird immer bedenklicher.

14. September 1999

Mitteilung eines von uns angeschriebenen Pflegedienstes, dass eine Versorgung, wie wir sie benötigen, jeglichen finanziellen Rahmen sprengen würde und er deshalb keinen Kostenplan erstellen werde.

16. September 1999

Wir leiten das Schreiben an unseren Anwalt weiter. Wir schreiben eine weitere Eidesstattliche Versicherung, dass sich von 5 angeschriebenen Pflegediensten nur 2 überhaupt gemeldet haben, 3 haben gar nicht reagiert.

22. September 1999

Der Erlaß einer Einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht wird beantragt.

23. September 1999

Das Sozialamt erfährt, dass ein Anwalt unsere Vertretung übernommen und gerichtliche Schritte eingeleitet hat.

11. Oktober 1999

Wir erhalten die Kopie der Erwiderung der Stadt Leipzig auf den Antrag auf Einstweilige Anordnung. Diese beantragt wiederum unseren Antrag als unzulässig, hilfsweise als unbegründet, abzulehnen. Unser Anwalt rechnet mit einer kurzfristigen Entscheidung.

12. Oktober 1999

Es soll eine Anhörung in der Widerspruchsstelle stattfinden. Der Termin findet aber nicht statt, weil unsere Widerspruchsbegründungen sehr ausführlich sind und das Amt durch eine Anhörung keine weiteren Erkenntnisse erlangen wird.

3. November 1999

Unser Anwalt bittet das Gericht um Erledigung der Angelegenheit. Grund: unsere dringliche Situation! Das Verwaltungsgericht teilt mit, dass unsere Anträge "baldmöglichst" entschieden werden.

23. November 1999

Wir erhalten den Gerichtsbeschluss vom 12.11.99: unserem Antrag auf einstweilige Anordnung wurde stattgegeben, und die Stadt Leipzig muss die Kosten für das Arbeitgebermodell befristet bis zum 31.03.2000 übernehmen.

25. November 1999

Unsere Widersprüche werden wegen unverhältnismäßig hoher Kosten abgelehnt. Unser Anwalt bereitet die Klage vor und reicht sie beim Verwaltungsgericht ein. Wir geben beim Arbeitsamt ein Stellenangebot, in der Tageszeitung eine Anzeige auf und machen Aushänge, mit denen wir Behindertenassistentinnen suchen.

27. November 1999

Unsere Anzeige erscheint in der größten Tageszeitung. Und seit dem Vormittag klingelt ununterbrochen das Telefon. Gleichzeitig suchen wir eine Wohnung für unsere Mutter und lassen uns die Formulare für die Unfallversicherung für die Assistentinnen von der zuständigen Unfallkasse schicken. Wir erkundigen uns beim Finanzamt wegen einer Steuernummer. Die Beamtin ist überfragt. Sie weiß nicht, wie sie unseren Betrieb einordnen soll. Eine Steuernummer für uns beide als Geschwister geht nicht. Wir sollen den Antrag schriftlich stellen, es gibt Bearbeiter, die sich darüber den Kopf zerbrechen sollen. Dieses Jahr werden wir die Steuernummer nicht mehr bekommen und im Januar nicht sofort.

29. November 1999

Das Sozialamt ist der Meinung, dass in unserem Fall nur Hilfe zur Pflege in Betracht kommt und keine Eingliederungshilfe. Wir schreiben eine Erklärung, warum sehr wohl auch Eingliederungshilfe gewährt werden muss. Unser Anwalt reicht diese der Klageschrift nach. Außerdem schlägt die Stadt einen Beratungstermin mit allen Beteiligten vor, um den Umfang der Hilfegewährung nach dem BSHG bestimmen zu können. Unser Anwalt findet diese Besprechung entbehrlich, weil das Verwaltungsgericht die Stadt zur Übernahme der Kosten fürs Arbeitgebermodell verpflichtet hat. Inzwischen beginnen bei uns die ersten Vortellungsgespräche mit Bewerberinnen. In einer Woche haben wir ungefähr 25 Termine vergeben. Die Bewerberinnen füllen gleich Personalbögen aus, damit wir uns bei unseren Entscheidungen orientieren können.

30. November 1999

Die Stadt hält an dem Beratungstermin fest. Unser Anwalt lehnt das kategorisch ab und droht mit Vollstreckungsmaßnahmen durch das Gericht, wenn die Stadt ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

1. Dezember 1999

Wir suchen die AOK auf und lassen uns das Umlageverfahren genau erklären und nehmen die nötigen Formulare mit. Unsere Mutter hat eine schöne Wohnung gefunden, bezieht diese am 1.01.2000, darf aber schon ab 15.12.99 hinein.

7. Dezember 1999

Wir legen fest, dass wir mit 4 Assistentinnen am 15.12.99 beginnen und erstellen dementsprechend einen Dienstplan und die ersten Arbeitsverträge werden unterschrieben. Es finden weitere Vorstellungsgespräche statt. Anfang und Mitte Januar kommen noch 2 Assistentinnen dazu, so dass unsere Belegschaft komplett ist. Telefonisch erhalten wir vom Arbeitsamt eine Betriebsnummer. Die nötigen Unterlagen schicken sie uns zu. Völlig unbürokratisch, zu unserer Überraschung!

12. Dezember 1999

Wir stellen bei der AOK Pflegekasse einen Umwandlungsantrag, damit unsere Pflegegelder der Stufe III ab Januar 2000 als reine Geldleistung gezahlt werden. Diese Pflegegelder werden mit in die Lohnkosten hineinfließen.

14. Dezember 1999

Wir schicken unserem Anwalt die Kopien der Arbeitsverträge, er leitet sie weiter an die Stadt Leipzig.

15. Dezember 1999

Nach drei stressigen Wochen und mehreren schlaflosen Nächten beginnt heute um 7:00 Uhr die erste Schicht. Die Assistentin ist pünktlich und genauso aufgeregt wie wir.

16. Dezember 1999

Wir bringen persönlich die Meldung unserer ersten Assistentin zur Krankenkasse. Mehr zur Kontrolle, dass alles richtig ausgefüllt ist.

17. Dezember 1999

Unsere Mutter räumt ihr Bett in ihre neue Wohnung, geht abends und genießt die Ruhe. Ihre neuen Möbel werden erst Mitte bis Ende Januar geliefert. Die Einarbeitungszeit ist sehr anstrengend. Wir fallen abends total erledigt in die Betten.

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