02. Januar 2002
        
Wir gehen, wie immer, mit frohen Erwartungen in ein neues Jahr! Ich 
          schicke unserem Anwalt vorab den Kostenvoranschlag des Mobilen Behindertendienstes 
          per Fax, das Original geht per Post. 
        
04. Januar 2002
        
Unser Anwalt schickt ein Schreiben an die AOK Sachsen mit Bitte um 
          Stellungnahme bis 18.01.02. Sie erhalten den Kostenvoranschlag. Die 
          Kosten des Mobilen Behindertendienstes wären ca. um das Doppelte 
          höher gegenüber den Kosten für unsere Assistentinnen.
        
10. Januar 2002
        
Das Rechtsamt schickt jedem von uns ein Schreiben, dass die Erlassung 
          der Bescheide vom 05.12. rechtmäßig ist. Wir sollen unsere 
          Widersprüche überdenken, weil eine Aufrechterhaltung nicht 
          den gewünschten Erfolg haben wird.
        
 Wir haben eine Überweisung vom Sozialamt auf unserem Konto. Es 
          ist mein Aktenzeichen, entspricht aber nicht meiner Abrechnungssumme. 
          Manchmal hat das Sozialamt einen Abschlag geschickt, dass wäre 
          aber eine runde Summe. Elke’s Anteil kann es auch nicht sein. 
          Mit der Dezemberabrechnung kommt sie über ihr „Limit", 
          aber der überwiesene Betrag ist weder ihr Höchstbetrag noch 
          ihre abgerechnete Summe! 
        
18. Januar 2002
        
Wir erhalten die „Restbeträge". Die Überweisung 
          vom 10.01. war doch ein Abschlag für mich. Mit der Zahlung von 
          heute stimmen die Beträge mit meiner Abrechnungssumme überein. 
          Elke erhält einen rätselhaften Betrag. Es ist weder ihr Höchstbetrag 
          noch ihre Abrechnungssumme.
        
29. Januar 2002
        
Ich schicke ein Fax ans Sozialamt und bitte um Aufklärung der 
          Differenz. Immerhin fehlen 92,32 €. 
        
07. Februar 2002
        
Die Antwort auf meine Anfrage erhalte ich vom Rechtsamt. Zuerst erinnern 
          sie uns an ihr Schreiben vom 08.01.
        
 Durch meine Anfrage haben sie gemerkt, dass ein Berechnungsfehler 
          vorliegt und die Differenz viel höher ist. Klasse! 
        
 Nach Auslegungsweise des Sozialamtes stehen Elke maximal 5.730,98 
          DM, also 2.930,20 € zu. Ihre Abrechnung ergab im Dezember Kosten 
          in Höhe von 6.031,17 DM, also 3.083,69 €. Überwiesen 
          wurden 2.991,37 €, also bleibt am Ende eine Differenz von 153,49 
          €. Mal sehen, ob sie die „Überzahlung" mit der 
          Februar-Abrechnung verrechnen!
        
13. Februar 2002
        
Unser Anwalt schickt dem Rechtsamt ein Fax mit dem Hinweis, dass der 
          Vergleich keine Festlegung eines Höchstbetrages enthält und 
          bittet um Stellungnahme.
        
25. Februar 2002
        
Bisher ist weder die Stellungsnahme der AOK noch die des Sozialamtes 
          eingegangen. 
        
25. Februar 2002
        
 Unser Anwalt schickt eine Anfrage an das Sozialgericht Leipzig, wann 
          mit einem Termin für die erste Verhandlung zu rechnen sei. 
        
 05. März 2002
        
 Das Sozialgericht teilt mit, dass ältere Verfahren vorrangig 
          bearbeitet werden müssen und deshalb kein Termin zum jetzigen Zeitpunkt 
          genannt werden kann. Außerdem hat die Krankenkasse noch keine 
          Klageerwiderung vorgelegt, obwohl in dem Verfahren „Elke gegen 
          die AOK" bereits im Juli 2001 Klage eingereicht wurde.
        
 13. März 2002
        
 Unser Anwalt erhält vom Rechtsamt eine Erklärung zur Festlegung 
          der Höchstbeträge. Trotz der Formulierung im Vergleich, gemäß 
          unseren monatlichen Abrechnungen zu zahlen, wurden Höchstbeträge 
          errechnet, die wir monatlich nicht überschreiten dürfen. Begründet 
          wird das mit der Überprüfbarkeit des Einsatzes der finanziellen 
          Mittel. 
        
 Legt somit das Sozialamt am Jahresanfang die Verwendung der Mittel 
          für einen bestimmten Zweck fest? Und wenn das errechnete Limit 
          überschritten wird, ist finito? Wenn sie das auch mit den Stromkosten 
          für die Ämter so machen würden, wäre es in den Amtsstuben 
          schon Mitte Oktober duster!
        
 Die Berechnungsweise des Sozialamtes entbehrt ohnehin jeglicher Logik: 
          Sie haben einen jährlichen Betrag für unsere Assistenzkosten 
          errechnet und diesen durch 12 Monate geteilt. Diesen monatlichen Betrag 
          können wir gern unterschreiten (und erhalten dann weniger), aber 
          nicht überschreiten (mehr kriegen wir nicht). 
        
 Logisch wäre dann, jeden Monat diesen errechneten Betrag zu überweisen, 
          egal wie hoch unsere Abrechnung ausfällt und am Jahresende eine 
          Aufrechnung zu machen. Damit würde uns das finanzielle Risiko abgenommen, 
          in manchen Monaten zuzahlen zu müssen, da der Ausgangspunkt für 
          das Sozialamt die jährlich zu erwartenden Gesamtkosten sind. 
        
 Aber, was das Sozialamt bis heute nicht begriffen hat: Unsere eingereichte 
          Kostenkalkulation ist eine durchschnittliche Berechnung auf Grundlage 
          des Stundenlohnes und niemand kann am Jahresanfang voraus sehen, welche 
          Entwicklung die SV-Beiträge nehmen und welcher Krankheitsausfall 
          bevorsteht. Die Kalkulation ist demnach eine Orientierungsgrundlage 
          und die tatsächlich anfallenden Kosten können nicht auf Euro 
          und Cent genau voraus berechnet werden.
        
 14. März 2002
        
 Das Sozialamt hat, entgegen meinen Befürchtungen, ihre Überzahlung 
          von der Dezemberabrechnung nicht von der Überweisung für Februar 
          einbehalten. 
        
 18. März 2002
        
 Da im Klageverfahren gegen die AOK kein Verhandlungstermin absehbar 
          ist, muss Elke eine einstweilige Anordnung beantragen. Unsere finanzielle 
          Situation ist wieder sehr gespannt und wir wissen nicht, wie wir unsere 
          Assistentinnen bezahlen sollen, wenn es so weitergeht. Die AOK bezahlt 
          nicht ausreichend, das Sozialamt hat seine Zahlungen limitiert und die 
          Differenz können wir nicht ausgleichen.
        
 Für den Antrag auf einstweilige Anordnung schreibt Elke eine 
          eidesstattliche Versicherung, die ihre jetzige Situation darstellt. 
          Besonders deutlich muss sie beschreiben, das unzureichende Versorgung 
          für sie lebensbedrohlich ist. Außerdem machen wir eine Aufstellung 
          aller nötigen Tracheostoma-Maßnahmen sowie eine Gegenüberstellung 
          zwischen den Kosten für täglich 14 Stunden Behandlungspflege 
          und der Zahlweise der AOK.
        
 25. März 2002
        
 Nach erneuter Aufforderung geht die Klageerwiderung mit Datum vom 
          15.03.02 bei unserem Anwalt ein. Die Krankenkasse fordert, die Klage 
          abzuweisen, weil bei dem Treffen im Oktober 2001 (mit dem Sozialamt 
          der Stadt Leipzig und uns) keine außergerichtliche Einigung mit 
          der AOK erzielt werden konnte. Wieder weist die AOK auf ihre Großzügigkeit 
          hin. Der MDK hat im Widerspruchsverfahren nur 6 Stunden für Behandlungspflegemaßnahmen 
          ermittelt (anhand von Unterlagen, ein Hausbesuch zur Überprüfung 
          fand nicht statt!), sie bezahlen aber trotzdem für 14 Stunden täglich. 
          Die Stundenanzahl ist ja auch nicht strittig, sondern der Stundensatz. 
          Andererseits läuft das Klageverfahren ja gerade, weil keine außergerichtliche 
          Einigung im Oktober erzielt wurde. 
        
 Unser Anwalt fordert mit Schreiben vom selben Datum die Einholung 
          eines Sachverständigengutachtens.
        
 28. März 2002
        
 Wir schicken alle Unterlagen an unseren Anwalt. Elke informiert ihre 
          Hausärztin und ihre behandelnde HNO-Ärztin, dass sie für 
          den Antrag jeweils einen Befundbericht braucht.
        
 07. April 2002
        
 Im Kino steht plötzlich eine Frau neben mir und sagt: „Wir 
          kennen uns!" Ja, bekannt kam sie mir auch vor, aber es dauerte 
          einige Sekunden, bis es bei mir dämmerte. Neben mir stand die Oberärztin, 
          die Elke vor über einem Jahr auf der Intensivstation behandelte. 
          In „Zivil" hätte ich sie fast nicht erkannt. Sie erkundigte 
          sich sofort nach Elke's Befinden und freute sich, dass es ihr soweit 
          gut geht und sie mit ihrer veränderten Situation zurecht kommt. 
          Sie hat mich gleich erkannt, sogar den Namen wusste sie noch. Immerhin 
          hat sie übers Jahr viele „Fälle", die alle ernsthaft 
          und außergewöhnlich sind. 
        
 09. April 2002
        
 Wir erhalten das Schreiben von der Hausärztin und leiten es umgehend 
          an unseren Anwalt weiter.
        
 15. April 2002
        
 Die HNO-Ärztin bringt ihren Bericht persönlich und auch 
          diesen schicken wir sofort unserem Anwalt. 
        
 17. April 2002
        
 Unser Anwalt beantragt eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht 
          Leipzig.
        
 19. April 2002
        
 Für den Antrag ist eine ergänzende eidesstattliche Versicherung 
          nötig, aus der hervorgeht, wie viele Stunden Behandlungspflege 
          Elke derzeit verordnet werden und wie ihre Einkommenssituation ist. 
        
        
 30. April / 01. Mai 2002
        
 Ich fahre zur Festveranstaltung anlässlich des Inkrafttretens 
          des Bundesgleichstellungsgesetzes nach Berlin. Ich muss erst ins Hotel 
          und komme trotz aller Anstrengung zur Pressekonferenz zu spät. 
          Das Festzelt steht direkt neben dem Martin-Gropius-Bau. Bis zum „Markt 
          der Möglichkeiten" ist noch Zeit und so kann ich die Gelegenheit 
          nutzen, um mir dort die Ausstellung „Der (im)perfekte Mensch" 
          anzusehen. Ich bin begeistert und sehr beeindruckt! 
        
 Um 14 Uhr beginnt der „Markt der Möglichkeiten". 
          Viele bundesweite Organisationen und Vereine haben ihre Stände 
          aufgebaut und informieren die Besucher, wie der Name schon sagt, über 
          die Möglichkeiten, die behinderten Menschen geboten werden. Die 
          Angebote reichen von Beratung für Persönliche Assistenz über 
          Begleit- und Informationsdienste bis hin zu Reiseveranstaltern. 
        
 Gegen 19 Uhr beginnt das Fest, es kommen immer mehr Gäste und 
          das Festzelt platzt bald aus allen Nähten. Wir können uns 
          kaum von der Stelle bewegen. Im Laufe des Abends sehe ich mir die Ausstellung 
          „Der (im)perfekte Mensch" noch einmal in Ruhe an. Zur Feier 
          des Tages ist der Eintritt gratis und sogar bis Mitternacht geöffnet. 
        
        
 Die Freude über das Erreichte ist groß und fast pünktlich 
          0 Uhr wird das Bundesgleichstellungsgesetz von allen Gästen mit 
          einem Glas Sekt begrüßt! 
	          Ich habe ein bisschen Hummeln, weil überall vor den Krawallen gewarnt 
          wird, die immer in der Nacht zum 01. Mai in Berlin stattfinden. Vor 
          allem, weil das Hotel in dieser Gegend ist. Das Taxi kommt pünktlich 
          und wir treffen glücklicherweise niemanden Gewalttätigen auf 
          dem Weg ins Hotel. 
        
 Ohne umfassende persönliche Assistenz hätte ich nie nach 
          Berlin fahren können ...
        
 06. Mai 2002
        
 Das Sozialgericht hat am 19.04.02 den Eingang des Antrages bestätigt. 
          Unser Anwalt bittet um Mitteilung, wann mit einer Entscheidung zu rechnen 
          ist, weil die Krankenkasse immer noch keine Erwiderung vorgelegt hat. 
        
        
 08. Mai 2002
        
 Die AOK hat eine Erwiderung zum Antrag auf einstweilige Anordnung 
          bis zum 10.05.02 zugesagt und nach Eingang wird das Sozialgericht entscheiden. 
          Wir rechnen mit einer Entscheidung gleich nach Pfingsten.
        
 10. Mai 2002
        
 Die Krankenkasse schickt ihre Erwiderung. Sie sehen keinen Grund für 
          eine einstweilige Anordnung, bestätigen aber, dass Behandlungspflege 
          für Elke unumstritten benötigt wird und sie das nie in Frage 
          gestellt haben. Sie verstehen zwar die Gründe für die Inanspruchnahme 
          von selbsteingestellten Pflegekräften, sehen darin aber auch das 
          Problem. Sie müssen die Kosten für Behandlungspflege in angemessener 
          Höhe erstatten und wenn dieser Betrag für die Personalkosten 
          nicht ausreicht, sind sie als Krankenkasse dafür nicht zuständig. 
          Sie schlagen die Suche nach einer Lösung vor, die den Gesamtpflegebedarf 
          in optimaler Weise sichert. Sie erkennen auch deshalb keinen Anordnungsgrund, 
          da seit der Klageerhebung schon mehr als 6 Monate vergangen seien und 
          erst jetzt ein Eilantrag gestellt wird.
        
 Die ganze Begründung ist mir unverständlich. 
        
 Die Krankenkasse kritisiert, dass solange mit dem Eilantrag gewartet 
          wurde, aber sie ist daran Schuld. Das Klageverfahren konnte nicht weitergeführt 
          werden, weil die AOK lange Zeit keine Klageerwiderung vorgelegt hat, 
          erst nach mehrmaliger Aufforderung. 
        
 Und wie soll in deren Augen eine optimale Sicherung des Gesamtpflegebedarfs 
          aussehen? Die optimale Lösung hat Elke bereits. Alles andere wäre 
          unrealistisch, weil viel teurer. Will die AOK eine Behandlungspflegekraft 
          bezahlen, die wirklich nur Behandlungspflegemaßnahmen erledigt? 
          Diese müsste dafür 24 Stunden vor Ort sein. Andererseits müsste 
          aber auch die Assistentin 24 Stunden vor Ort sein, um alle pflegerischen, 
          hauswirtschaftlichen und begleitenden Tätigkeiten zu erledigen. 
          Denn die Behandlungspflegekraft wäre dafür nicht zuständig, 
          genauso wenig wie die Assistentin dann für die Behandlungspflege.
        
 Unser Anwalt schickt eine Stellungnahme an das Sozialgericht. Wenn 
          die Krankenkasse mit Elke's Mischsystem Bedenken hat, wird eine einstweilige 
          Anordnung beantragt, mit der die AOK zur Übernahme der Behandlungspflege 
          als Sachleistung rund um die Uhr verpflichtet wird. 
        
 15. Mai 2002
        
 Unser Anwalt erhält ein Erinnerungsschreiben vom Rechtsamt. Sie 
          erwarten eine Mitteilung, ob wir unsere Widersprüche vom 18.12.02 
          aufrechterhalten. Wir nehmen die Widersprüche nicht zurück, 
          da die Bescheide nach dem Vergleich nicht zulässig sind und die 
          Festlegung eines Höchstbetrages gleich gar nicht. 
        
 17. Mai 2002
        
 Am frühen Vormittag erhalten wir einen Anruf von unserem Anwalt. 
          Der Beschluss vom Sozialgericht ist gekommen ... 
        
 22. Mai 2002
        
 ... und nun halte ich den in den Händen.
        
 Die AOK wird verpflichtet, 14 Stunden Behandlungspflege täglich 
          mit Tariflohn zuzüglich Arbeitgeberanteile zu bezahlen. Uns fallen 
          mehrere Steine vom Herzen!!!
        
 Das Gericht erkennt an, dass die gefundene Lösung, Grundpflege 
          und Behandlungspflege von derselben Pflegekraft erledigen zu lassen, 
          dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. 
        
 Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass die AOK eigentlich für 
          24 Stunden Behandlungspflege aufkommen müsste, weil es sich auch 
          bei der reinen Beobachtung der Atmung und der technischen Apparaturen 
          um Behandlungspflege handelt. Das erleichtert mich besonders, denn gerade 
          bei den Krankenkassen gibt es in den einzelnen Bundesländern völlig 
          unterschiedliche Verfahrensweisen in Bezug auf die Erstattung für 
          Behandlungspflege.
        
 Wieder mal sind wir froh über die Entscheidung, auch wenn Mehraufwendungen 
          für Urlaub und Krankheit nicht berücksichtigt wurden. Aber 
          das Hauptverfahren läuft weiter. 
        
 02. Juni 2002
        
 Zum ersten Mal schicke ich eine gesonderte Abrechnung an die AOK inklusive 
          Mehraufwendungen für Urlaub und Krankheit. Ich lass’ mich 
          überraschen, wie viel sie bezahlen werden.
        
 12. Juni 2002
        
 Die Überweisung der Krankenkasse ist auf unserem Konto eingegangen. 
          Ich muss erst nachrechnen, was diese Summe bedeuten soll. Sie haben 
          nur die Bruttolohnsumme überwiesen. Die Arbeitgeberanteile haben 
          sie gleich ganz weggelassen, obwohl eindeutig im Beschluss steht „zuzüglich 
          Arbeitgeberanteile".
        
 18. Juni 2002
        
 Unser Anwalt erhält einen Anruf von der AOK. Sie wollen eine 
          außergerichtliche Einigung, sind sich aber unsicher, weil sie 
          nicht wissen, wie es eigentlich mit der Abrechnung funktionieren soll. 
          Es nützt gar nichts, wenn sie überweisen was sie wollen. Sie 
          müssen die Behandlungspflegekosten auf Basis unserer monatlichen 
          Abrechnung erstatten, alles andere ist nur halbherzig. Es gibt hier 
          noch einen großen Erklärungsbedarf und wir wollen erst mal 
          die nächsten Monate abwarten, wie sich die Zahlungsweise der AOK 
          gestaltet. Bis dahin ruht das Verfahren vor dem Sozialgericht.
        
 Elke muss jetzt immer wieder nachfragen und auch die Zahlung der Differenz 
          verlangen.
        
 03. Juli 2002
        
 Mit der Abrechnung für den Juni schicke ich eine Zahlungsaufforderung 
          für die Differenz vom Mai. Ich weise ausdrücklich darauf hin, 
          dass zu den Lohnkosten auch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge 
          sowie Aufwendungen für Urlaub und Krankheit der Assistentinnen 
          gehören.
        
 04. Juli 2002
        
 In den letzten Tagen habe ich für die AOK eine Erläuterung 
          zu unserer Abrechnung verfasst. Ich beschreibe genau, wie die Arbeitgeberanteile 
          zustande kommen, was das Umlageverfahren ist und wie die Erstattung 
          der Lohnfortzahlung berechnet wird. Ich hoffe, so wird deutlich, dass 
          Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und Arbeitgeberanteile gesetzliche 
          Verpflichtungen der Arbeitgeber sind. Nur mit der Erstattung der Bruttolohnsumme 
          durch die AOK kann kein ordentliches Arbeitsverhältnis aufrecht 
          erhalten werden.
        
 12. Juli 2002
        
 Die AOK überweist für den Juni nur die Bruttolohnsumme.
        
 23. Juli 2002
        
 Elke fragt bei der zuständigen Bearbeiterin der AOK nach den 
          Differenzen der vergangenen beiden Monate. Sie hat die Erläuterung 
          zu den Abrechnungen erhalten und verstanden, hat aber noch keine neuen 
          Anweisungen zu den Überweisungen von der Justiziarin bekommen. 
          Sie will sich in Dresden danach erkundigen und zurück rufen.
        
 25. Juli 2002
        
 Wir erhalten neue Bescheide von unserem Sozialamt: Sie verpflichten 
          sich, die Bezahlung für selbst angestellte Pflegekräfte zu 
          übernehmen. Von einem Höchstbetrag, den wir nicht überschreiten 
          dürfen, steht nichts mehr drin!!!
        
 26. Juli 2002
        
 Elke fragt wieder bei der AOK nach. Die Bearbeiterin hat nicht vergessen 
          zurück zu rufen, sie hat die Justiziarin bisher nicht erreicht. 
        
        
 02. August 2002
        
 Elke ruft in Dresden bei der Justiziarin an.
        
 08. August 2002
        
 Elke fragt wieder bei der Bearbeiterin nach.
        
 15. August 2002
        
 Wir überweisen die Löhne für Juli. Auch wenn die AOK 
          bis jetzt noch nicht gezahlt hat, rechne ich jeden Tag mit Eingang des 
          Geldes. 
        
 16. August 2002
        
 Elke ruft die Bearbeiterin an: Die Überweisung erfolgt heute. 
          Durch die Hochwasserkatastrophe in Dresden war die Anweisung der Zahlung 
          vorher nicht möglich.
        
 17. August 2002
        
 Wir erhalten ein Schreiben von unserer Sparkasse. Konto überzogen. 
          Zum Glück sind noch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge 
          abgebucht worden, außer die der AOK. Aber die AOK ist ja der Auslöser 
          des Dilemmas.
        
 19. August 2002
        
 Elke ruft die Bearbeiterin der Arbeitgeberkonten bei der AOK an, erklärt 
          ihr unsere Misere und bittet um etwas Zeit bis zur Abbuchung der Beiträge. 
          Sie sagt ihr, dass sie eine Überweisungszusage vom 16. hat. Die 
          Bearbeiterin ist sehr verständnisvoll!
        
 21. August 2002
        
 Endlich! Das Geld ist auf unserem Konto. Die Differenzen für 
          die Monate Mai und Juni und die gesamten Kosten für Juli!
        
 Das bedeutet, wir haben es durchgestanden: Die unendliche Geschichte 
          hat doch ein 
        
ENDE?
        
N E I N     !!!
        
16. September 2002  
        
Bis heute ist noch keine Überweisung für August von der AOK 
          auf unserem Konto eingegangen. Uns ist nicht ganz klar, warum das wieder 
          nicht klappt. Elke ruft die Sachbearbeiterin an und will nachfragen. 
          Die betreffende kann sie nicht erreichen, weil sie zurzeit im Haus unterwegs 
          ist. Elke soll es später erneut versuchen.
        
18. September 2002
        
Elke ruft immer wieder bei der AOK an. Die Sachbearbeiterin ist nie 
          erreichbar. Zuerst ist sie im Haus unterwegs, dann außer Haus. 
          Letztendlich erfährt Elke, dass sie zurzeit im Urlaub ist und erst 
          Ende September zurückkommt.
        
Keine der anderen Mitarbeiterinnen kann die Erledigung übernehmen, 
          weil sie nicht Bescheid wissen. Eine Kollegin will sich erkundigen, 
          was zu tun ist und Bescheid geben. Elke macht ihr klar, dass es dringend 
          ist und die Überweisung doch nicht nur von einer einzigen Sachbearbeiterin 
          abhängen darf.
        
24. September 2002
        
Unser Anwalt schickt an die Justitiarin der AOK in Dresden ein Schreiben. 
          Er macht deutlich, wie wichtig die Zahlungen der AOK sind und dass Urlaub 
          der Sachbearbeiterin die Leistungsgewährung nicht zum völligen 
          Erliegen bringen darf. Er fordert sie auf, in ihrem Haus für entsprechende 
          Ordnung zu sorgen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr geschehen kann. 
          Außerdem soll eine Bestätigung bis zum 30.09. geschickt werden.
        
26. September 2002
        
Die komplette Überweisung für August ist auf unserem Konto. 
          Obwohl im Beschluss nur die Verpflichtung zur Zahlung mit den Arbeitgeberanteilen 
          festgelegt wurde, zahlt die AOK komplett mit Mehraufwendungen für 
          Krankheitsvertretung und Urlaub.
        
19. Dezember 2002
        
In den letzten Monaten klappt die Kostenerstattung durch die AOK reibungslos. 
          Es werden immer die gesamten Kosten überwiesen.
	
	
	
	
	
	
	
	
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