Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


Sie befinden sich hier »
Beiträge zur Assistenz » Unser Weg zum Arbeitgeberinnenmodell » 2003

2003

07. Januar 2003 

Unser Anwalt schickt eine Anfrage an die AOK in Dresden, ob sie zur Verfahrensvereinfachung den Anspruch anerkennt und dementsprechend einen Bescheid erlassen will. Offensichtlich hat sich die Versorgung inzwischen eingespielt.

06. Februar 2003

Auf die Anfrage hat die AOK nicht reagiert. Im Januar stieg der Stundenlohn von 8,82 € (14 Stunden = 123,48 €) auf 9,13 € (14 Stunden = 127,82 €). Entsprechend erhält die Kasse die Abrechnung auf Basis des neuen Stundenlohnes mit einer Mitteilung.

19. Februar 2003

Die Ãœberweisung dauert wieder länger; erst jetzt geht das Geld auf unserem Konto ein. Obwohl im Beschluss von 123,48 € ausgegangen wird, übernimmt die AOK die gesamten Kosten in neuer Höhe. Prima! Vielleicht bekommt Elke doch noch einen Bescheid und das Klageverfahren kann beendet werden.

11. März 2003

Elke erhält ein Schreiben der AOK. Sie haben bemerkt, dass bei der Berechnung der Lohnkosten ein veränderter Tagessatz zugrunde gelegt wurde. Sie wollen für die kommenden Monate die Abrechnungen weiterhin auf der 123,48 € - Basis. Laut Beschluss sind sie nur zu dieser Ãœbernahme verpflichtet und mehr werden sie nicht bezahlen. Wenn die Kasse nur diesen Betrag übernimmt, bedeutet das für uns wieder jeden Monat eine Differenz, denn unsere Assistentinnen erhalten jetzt den höheren Lohn.

19. März 2003

Elke beantragt erneut eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Leipzig, weil die AOK der Lohnerhöhung nicht folgt und Elke nicht die finanziellen Mittel hat, jeden Monat die Differenz auszugleichen.

26. März 2003

Elke gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, welches Einkommen ihr zur Verfügung steht und wie hoch ihre monatlichen Ausgaben sind.

28. März 2003

Wir erhalten die Bestätigung vom Gericht, dass der Antrag eingegangen ist. Kurzfristig haben sich zwei Vertreterinnen der AOK bei uns zu Hause angemeldet. Die eine ist die Sachbearbeiterin, die andere kommt extra aus Dresden. Der Termin musste unbedingt noch vor einer am nächsten Tag in Dresden stattfindenden Veranstaltung der PDS sein. Dorthin bin ich eingeladen worden, um über unser Arbeitgebermodell in Leipzig zu berichten. Ich weiß nicht, welchen Zusammenhang die AOK zwischen dem anhängigen Verfahren und der PDS-Veranstaltung vermutet, denn die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse ist nur ein Teil meines Berichtes. Elke nimmt nicht an dem Treffen teil. Die Vertreterin aus Dresden will uns ein Mischsystem vorschlagen.

Nicht nur Elke, sondern auch ich sollen täglich morgens die Grundpflegeverrichtungen von einem ambulanten Pflegedienst erledigen lassen. Somit könnte die Sachleistung der Pflegeversicherung voll ausgeschöpft werden, die doch höher als die Geldleistung ist, die wir jetzt erhalten. Ich halte dagegen, dass wir dadurch zeitlich festgelegt werden und kein Wahl- und Weisungsrecht mehr hätten. Außerdem muss die Pflegekasse für dieselben Leistungen, die jetzt unsere Assistentinnen erbringen, erheblich mehr bezahlen. Eine wirkliche Verbesserung ist es nur, wenn wir als behinderte Arbeitgeberinnen die Sachleistung von der Pflegekasse erhalten könnten. Das ist aber leider nicht möglich, weil die Pflegekasse keinen Versorgungsvertrag mit uns abschließen kann.

01. April 2003

Da ich befürchte, dass die AOK gar nicht bezahlt, wenn sie die Abrechnung in neuer Höhe erhält, schicke ich zwei Abrechnungen für März hin. Einmal auf Basis von 127,82 € und einmal nachrichtlich auf Basis von 123,48 €. Das will ich jeden Monat bis zur Klärung so machen.

08. April 2003

Die AOK reagiert mit Unverständnis auf den neuen Eilantrag, da sie der beantragten Forderung bereits nachkommt. Sie weisen darauf hin, die sie in keiner Weise zum Ausdruck gebracht hätten, den Ausgleich nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe vorzunehmen. Doch genau das haben sie im Schreiben vom 11.03.2003 getan!

08. Mai 2003

Die Krankenkasse erklärt gegenüber dem Gericht, dass sie bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren die Zahlungen gemäß der monatlichen Abrechnung vornehmen werde. Damit ist der Eilantrag vom 19.03. erst einmal erledigt.

05. Juni 2003

Wir erhalten eine Stellungnahme der AOK an das Gericht. Sie hält die Klage und den letzten (inzwischen zurückgenommenen) Antrag auf einstweilige Anordnung für unverständlich, da sie inzwischen die Kosten monatlich entsprechend den Abrechnungen übernimmt. Das Assistentinnen-Modell stellt in ihren Augen keine typische Versorgungsleistung dar und sie ist seit längerem bemüht, eine optimale Versorgungsvariante für Elke zu finden. Dafür seien aber „neuartige und nicht einfache Abstimmungen" erforderlich und sie sieht sich nicht in der Lage, derzeit eine andere Lösung anzubieten. Und deshalb beantragt sie, die Klage abzuweisen! Unser Anwalt schickt sofort eine Erwiderung auf diese Stellungnahme. Er fordert die AOK auf, sich zu entscheiden, ob sie den Anspruch anerkennt oder an dem Klageabweisungsantrag festhalten will.

12. November 2003

Wir erhalten jeden Monat nach unserer Abrechnung die Mitteilung, dass die Zahlungen der Kasse unter Vorbehalt bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfolgen. Ansonsten läuft alles ruhig und problemlos. Es gibt immer wieder Telefonate zwischen unserem Anwalt und der AOK..Meistens ist der Grund, dass Elke doch die Klage zurücknehmen soll, denn inzwischen zahlt doch die AOK immer die gesamten Kosten, auch wenn Lohnerhöhungen erfolgen. Aber wir sind da ganz vorsichtig. Bis jetzt hat Elke keinen entsprechenden Bescheid erhalten und wir vermuten, dass die AOK im Falle der Klagerücknahme die Zahlungen zwar nicht einstellen, aber wieder nur in Höhe der ehemals 196,- DM (100,21 €) leisten wird.

Zurück zum Jahr 2002 - Weiter zum Jahr 2004 - Zurück zur Übersicht

 

Links

Kontakt

Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

Login

 
Hilfe
Impressum 










All Rights Reserved by ForseA

copyright © Thomas Kappel -> TK CMS & Shopsoftware

Banner und Link www.assistenzjobonline.de

copyright © 2018 mobile & more gmbh. All rights reserved