22. Januar 2004
Die mündliche Verhandlung wird auf den 12. Februar 2004 festgesetzt.
12. Februar 2004
Zu der Verhandlung vor dem Sozialgericht kommt unser Anwalt extra nach
Leipzig. Das beruhigt uns sehr, denn wir wissen ja nicht, was uns dort
erwartet. Die AOK wird von der Justiziarin und von der Mitarbeiterin
vertreten, die am 28.03. bei uns zu Hause war. Da die Vertreterinnen
der AOK nichts Konkretes anbieten konnten, wurden viele Vorschläge
gemacht. Elke soll die Behandlungspflege von einem professionellen Dienst
erledigen lassen. Dann würden diese Pflegekräfte die Behandlungspflege
machen und die Assistentinnen alles andere. Also müssten praktisch
beide 24 Stunden anwesend sein, weil zeitlich nicht planbar ist, wann
Behandlungspflege notwendig wird. Die Kosten für 24 Stunden Behandlungspflege
von einem ambulanten Dienst sprengen aber jeglichen Rahmen und sind
für die Krankenkasse viel teurer. Man könnte einen Pflegedienst
in der Nähe beauftragen, der im Versorgungsfall schnell kommt,
das Absaugen erledigt und wieder geht. Es gibt eine Frau, bei der diese
Versorgung sehr gut funktioniert. Aber das dauert viel zu lange, weil
bei starker Schleimbildung oder verstopfter Kanüle in Sekundenschnelle
Erstickungsgefahr besteht und sofort reagiert werden muss. Die betreffende
Frau wohnt im Betreuten Wohnen und der Pflegedienst ist im Haus. Also
kein vergleichbarer Fall für Elke. Der Pflegedienst kann ja auch
täglich die Behandlungspflege in einem bestimmten Zeitumfang erledigen,
bis die Sachleistung der Pflegestufe ausgeschöpft ist. In dieser
Zeit können auch andere Leistungen, wie Grundpflege und Hauswirtschaft
erledigt werden. Auf die Frage, wer denn die Behandlungspflege machen
soll, wenn der Pflegedienst weg ist, kam die Antwort, dann ist ja die
Assistentin vor Ort. Die Richterin verstand oft die Erläuterungen
nicht, weil dann doch die Assistentinnen, wie jetzt praktiziert, die
gesamten Leistungen erbringen können. Das ist doch die wirtschaftlichste
Variante. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verurteilte
die AOK zur Übernahme der Kosten für Behandlungspflege für
14 Stunden täglich auf Basis des BAT - Ost KR 1 in der jeweils
gültigen Fassung, zuzüglich Arbeitgeberanteile sowie gesetzliche
Leistungen bei Krankheit und Urlaub und der gesetzlichen Umlagebeiträge.
Das Gericht vermerkte ausdrücklich im Urteil, dass die AOK eigentlich
zur Kostenübernahme von 24 Stunden verpflichtet werden könnte!
25. März 2004
Wir erhalten das Urteil. Nach Zugang des Urteils hat die AOK vier Wochen
Zeit, Berufung einzulegen. Wir hoffen, dass sie es nicht macht, denn
erstens hat sie keine vergleichbare Versorgung anzubieten und zweitens
hätten wir dann endlich die gesamte Finanzierung für unser
Arbeitgebermodell geregelt.
06. Mai 2004
Bis jetzt haben wir noch keine Post von unserem Anwalt erhalten. Also
rufe ich ihn an: Die AOK hat keine Berufung eingelegt und das Urteil
ist somit rechtskräftig. Jetzt muss Elke eigentlich Champagner
spendieren! Oder? Na ja, Rotkäppchen-Sekt geht auch!
Fortsetzung folgt NICHT!
Elke Hauschild ist am Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertages 2007 verstorben!
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