Neue
Wege für die Unterstützung behinderter Menschen auf Landesebene
am Beispiel Rheinland-Pfalz Vortrag von Dr. Richard Auernheimer,
Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie
und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Gliederung
1. Blickwechsel
2. Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen
3. Paradigmenwechsel in Rheinland-Pfalz
4. Mainzer Bündnis für ein Selbstbestimmtes
Leben
5. Teilhabe verwirklichen
Sehr gehrte Frau Ministerin Schmidt,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Beutel,
sehr geehrter Herr Frevert,
meine sehr verehrten Damen und Herren ,
1. Blickwechsel
es war in den 70ern und Anfang der 80er Jahre, als wir übers Fernsehen
mit Werbespots der Aktion Sorgenkind oder mit einem gut gemeinten Aufklärungsfilm
konfrontiert wurden: „Unser Walter - Walter ist ein besonderes
Kind. Spendenkonto 33..."
Walter war ein Junge mit dem sogenannten Down-Syndrom, der immer lächelnd
um unser Verständnis bat. Damit sollte der Gesellschaft gezeigt
werden, dass Menschen wie Walter zwar unserer Hilfe bedurften, gleichzeitig
aber „Sorgenkinder" waren. Walter wurde zu einem Synonym:
Menschen, die uns nervten, die sich dumm anstellten, die nicht so schnell
waren, wie wir, nannten wir „Walter".
Diese Werbestrategie formte unseren Blick auf Menschen mit Behinderungen.
Am augenfälligsten waren und sind solche, die an Trisomie 21 leiden
oder im Rollstuhl sitzen.
Dabei gibt es wie in anderen Bevölkerungsgruppen den behinderten
Menschen nicht. Das Spektrum ist vielfältig und viele Fassetten
sind unsichtbar.
Vieles hat sich seit Beginn der 90er Jahre zum Glück verändert.
Ein Beispiel, an dem dies prägnant deutlich wird, ist, dass sich
die Aktion Sorgenkind vor zwei Jahren einen anderen Namen gegeben hat:
Aktion Mensch - und der ist Programm: Nicht mehr die Behinderung steht
im Mittelpunkt, sondern der Mensch, der ein möglichst unabhängiges
und selbstbestimmtes Leben führen will und soll.
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2. Das Europäische Jahr der Menschen
mit Behinderungen 2003
Heute – im Jahr 2003-, dem Europäischen Jahr der Menschen
mit Behinderungen wird der Paradigmenwechsel der Politik für Menschen
mit Behinderungen besonders deutlich.
Die Politik für Menschen mit Behinderungen ist in der Bundesrepublik
Deutschland und in Rheinland-Pfalz geprägt von einem umfassenden
Bewusstseinswandel, der den programmatischen Leitsatz des Europäischen
Jahres „Nichts über uns - ohne uns" aufgreift. Behinderte
Menschen verstehen sich nicht mehr als Objekte staatlicher Fürsorge,
sondern als selbstbestimmte und handelnde Menschen, die ihren Alltag
aktiv gestalten und ihr Recht auf eine umfassende gesellschaftliche
Teilhabe beanspruchen.
Die neue Dynamik in der Behindertenpolitik wird auch im Logo für
das Europäische Jahr ausgedrückt. Die drei nach vorne gerichteten
Pfeile stehen aus deutscher Sicht für die zentralen Botschaften:
- Teilhabe verwirklichen
- Gleichstellung durchsetzen
- Selbstbestimmung ermöglichen.
Für uns in der Bundesrepublik sind das Europäische Jahr und
seine Leitsätze eine logische Schlussfolgerung der Politik für
behinderte Menschen seit Beginn dieser Bundesregierung. Es wurden wegweisende
Schritte unternommen, um die berufliche und soziale Integration für
Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, Barrieren abzubauen und ihr
Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung auf ein stabiles, rechtliches
Fundament zu stellen:
- Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
ist es gelungen, durch die Anwendung neuer Instrumentarien, die Kompetenzen
und Fähigkeiten behinderter Menschen in Arbeit und Beruf in den
Mittelpunkt zu rücken.
- Mit dem Sozialgesetzbuch IX wurde nach jahrzehntelanger Diskussion
das bis dahin gültige Rehabilitationsrecht modifiziert und weiterentwickelt.
Dem Neuansatz in der Sozialpolitik, den Schwerpunkt auf die Ermöglichung
von gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung zu legen, wurde
Ausdruck verliehen.
- Mit dem Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde
die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass aus dem Benachteiligungsverbot
des Grundgesetzes durch den Abbau von Mobilitäts- und Kommunikationsbarrieren
gelebte gesellschaftliche Wirklichkeit erwachsen kann.
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3. Paradigmenwechsel
in Rheinland-Pfalz
Nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte
Teilhabe, nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung,
nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung
sind die Ziele rheinland-pfälzischer Politik für und mit Menschen
mit Behinderungen.
Deshalb sind wir auch stolz darauf, als erstes Land nach der Verabschiedung
des Bundesgleichstellungsgesetzes ein eigenes Landesgesetz zur Herstellung
gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen
im Landtag verabschiedet zu haben. Auch darin kommt der Perspektivenwechsel
zum Ausdruck, der seine Wurzeln in einer international schon zum Teil
sehr weit fortgeschrittenen Entwicklung findet, die die Menschenrechte
von behinderten Menschen verstärkt in den Mittelpunkt stellt und
einen diskriminierungsfreien Umgang, eine barrierefreie Umwelt und eine
gemeindenahe Unterstützung von behinderten Menschen erfordert .
Konkret hat sich dieser Perspektivenwechsel hier im Land in einer Reihe
neuer Gesetze und Reformen niedergeschlagen, welche die Behindertenpolitik
zurzeit auf den unterschiedlichsten Ebenen massiv verändern.
Ich darf Ihnen für das Land Rheinland-Pfalz einige Beispiele nennen:
- Der Modellversuch „Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß
für behinderte Menschen" mit der Erprobung von persönlichen
Budgets,
- die kontinuierliche Steigerung der Plätze im betreuten Wohnen,
- das Instrumentarium der Individuellen Hilfeplanung sowie
- der Ausbau des Peer Counseling mit der Beratung von Behinderten
für Behinderte.
Das Modellprojekt „Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß für
behinderte Menschen" geht seit 1998 in Rheinland-Pfalz neue Wege
für die Gewährung von persönlichen Budgets, die den Betroffenen,
die in den Genuss eines solchen Budgets kommen, einen größeren
Handlungsspielraum für ein selbst bestimmteres Leben einräumen.
Dabei sind drei neue Komponenten sehr wichtig:
- Menschen mit Behinderungen können ein persönliches Budget
erhalten, dass auf ihren individuellen Hilfebedarf zugeschnitten ist,
- die Hilfen und Unterstützungsformen sind stärker Personen
zentriert und
- die Zuständigkeitsregelungen wurden dahingehend vereinfacht,
dass die bisher getrennten kommunalen Mittel und Landesmittel modellhaft
zusammengeführt und dadurch vorhandene Hemmnisse der finanziellen
Zuordnung im Sinne einer Stärkung der Selbstbestimmung behinderter
Menschen abgebaut werden.
Die gerade eben beschriebenen Erfolge des Modells „Selbst bestimmen
- Hilfe nach Maß" haben Einfluss und Eingang gefunden in das
SGB IX.
Der § 17 des Sozialgesetzbuches IX macht Aussagen zum persönlichen
Budget.
Die Budgets müssen so bemessen sein, dass Bedarfsdeckung unter
Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
gegeben ist. Leistungen in Form eines persönlichen Budgets sollen
nach diesem § in entsprechenden Modellvorhaben erprobt werden.
Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, haben wir in Rheinland-Pfalz diese
Modellphase bereits hinter uns gelassen.
Das in Rheinland-Pfalz eingeführte Instrumentarium der individuellen
Hilfeplanung (IHP) bringt eine Reihe neuer Möglichkeiten, aber
auch Herausforderungen für eine zielgerichtete Planung der Hilfen
mit und für behinderte Menschen mit sich. Die individuelle Hilfeplanung
kann, wenn sie richtig angewandt wird, einige positive Elemente der
bereits beschriebenen Entwicklung aufnehmen und eine wichtige Basis
für ein selbst bestimmteres Leben bieten.
Das Instrumentarium soll zudem zur Bildung von Gruppen mit vergleichbarem
Hilfebedarf und zur Kalkulation von Maßnahmepauschalen dienen.
Mit einer Expertise zur Stärkung gemeindenaher Wohnformen für
Menschen mit Behinderungen wollen wir in diesem Jahr offensiv für
eine größere Vielfalt bei Wohn- und Unterstützungsangeboten
für Menschen mit Behinderungen werben.
Ziel dabei ist die Umwandlung von großen überregionalen Komplexeinrichtungen
hin zu gemeindenahen Wohn- und Unterstützungsformen.
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4. Mainzer Bündnis für ein Selbstbestimmtes
Leben
Mit einer Tagung „20 Jahre Assistenz", deren Veranstalter
das Zentrum für selbstbestimmtes Leben und das Ministerium für
Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit waren, wurde ein Prozess in
Sachen Persönliche Assistenz in Gang gesetzt.
Persönliche Assistenz bedeutet Lebensqualität.
Die folgenden Kriterien sind Qualitätsmerkmale persönlicher
Assistenz:
- Organisationskompetenz
Ausgangspunkt sind die Gestaltungswünsche und Bedürfnisse
der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer. Persönliche Assistenz
wird von den betroffenen Menschen selbst geprägt und gestaltet.
Die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer entscheiden, wo und wann
Assistenz erfolgt.
- Personalkompetenz
Die betroffenen Menschen entscheiden, wer als Assistentin oder Assistent
eingesetzt wird.
- Anleitungskompetenz
Die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer bestimmen selbst, was zu
tun ist und wie es zu tun ist.
- Finanzkompetenz
Der Einsatz und die Verwendung der finanziellen Mittel muss von den
Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern gesteuert und kontrolliert
werden.
Im Unterschied zu den traditionellen Unterstützungsangeboten erhält
die Idee der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung bei der PERSÖNLICHEN
ASSISTENZ eine ganz neue Qualität.
Persönliche Assistenz gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit
ein normales Leben zu führen. Die persönliche Entwicklung und
Durchsetzungsfähigkeit eines jeden behinderten Menschen muss bei
der Umsetzung der persönlichen Assistenz berücksichtigt werden.
Es trägt zur Qualität bei, dass persönliche Assistenz das
Ergebnis der persönlichen Auseinandersetzung mit der eigenen Situation
ist. Und es ist eine Revolution, dass die Kompetenz dazu nicht bei den
Behörden, sondern bei den Betroffenen selbst zu finden ist.
Durch die Tagung „20 Jahre Assistenz" wurde bewusst gemacht,
welche Erfolge die Betroffenen erzielt haben und welche Schwierigkeiten
dabei zu überwinden waren und immer noch zu überwinden sind.
Wir stehen am Anfang einer Entwicklung, die die Wirklichkeit verändern
kann. Hierzu sind neue Instrumente erforderlich. Hilfen müssen anders
strukturiert werden.
Der Aufbau eines solchen Systems in Rheinland-Pfalz ist erklärtes
politisches Ziel und muss in einem entsprechenden Prozess umgesetzt werden.
Aus diesem Grund brauchen wir ein Bündnis zwischen den Betroffenen
und den Kostenträgern um für die Zukunft Lösungsschablonen
zu finden.
Wichtige Aspekte dabei sind:
- Erstellung eines Katalogs, in dem Informationen zur Persönlichen
Assistenz gesammelt werden, der Betroffenen und Kostenträgern
zur Verfügung gestellt wird.
Ein solcher Katalog soll auch einen Kostenvergleich Arbeitgebermodell
- ambulantes – stationäres Angebot beinhalten.
Zudem muss ein entsprechendes Fortbildungsangebot Eingang finden.
- Qualität der Personalausstattung im Arbeitgebermodell.
Sie muss sich an den Erfahrungen der Betroffenen bezüglich Gestaltung
und Zeitbedarf orientieren. Dabei muss es auch möglich sein,
dass angepasst an den individuellen Bedarf eine bestimmte Grenze gezogen
wird. So muss beispielsweise die notwendige Personalausstattung nicht
nur Fachpflegekräfte umfassen.
- Differenzierung der Hilfen über stärkere, Personen orientierte
Betrachtung der jeweiligen Entscheidung, so dass einfachere Hilfen
in der Zukunft möglich werden und auf der anderen Seite dadurch
ein Kostenpotenzial für notwendige teuerere Lösungen gewonnen
wird. Dabei geht es um die Anwendung des Individuellen Hilfeplaninstrumentariums
, um Entscheidungen zu erleichtern. Der nächste Überlegungsschritt
ist die Schaffung eines bedarfsdeckenden Budgets. Dies verlangt Autonomie
der Verwaltung eines zuerkannten finanziellen Betrages. Dies erfordert
auch ein gewisses unternehmerisches Risiko beim Arbeitgebermodell.
Oberstes Ziel dabei ist die jeweils günstigste Lösung gemeinsam
zu erarbeiten.
- Wirtschaftlichkeit und Qualität.
Hier geht es darum einerseits Qualitätssicherung der gefundenen
Lösung im Interesse der behinderten Menschen zu gewährleisten.
Auf der anderen Seite geht es aber darum Lösungen zu finden und
Entscheidungen so zu treffen, dass sie innerhalb der Vorgaben eines
Haushaltes eines Kreises und Landes zu verwirklichen sind. Es ist
wichtig, dass wir innerhalb der nächsten Jahre auch in den engen
Vorgaben der Haushalte die Entwicklung zu selbstbestimmten Leben fortsetzen.
- Änderung der Kostenerstattung.
Die Verantwortung der Kostenträgerschaft muss immer bei der Kommune
verbleiben, die ursprünglich auch verantwortlich war. Rheinland-Pfalz
wird mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative eine Änderung
des § 103 BSHG initiieren.
Das Mainzer Bündnis für ein selbstbestimmtes Leben strebt Zielvereinbarungen
zwischen den Betroffenen und den Kostenträgern an, die es ermöglichen,
nicht nur auf das Bekannte zurückzugreifen, sondern neue Lösungen
zu wagen. Mit dem Instrument der Zielvereinbarung soll festgeschrieben
werden, in welchen Schritten das Ziel erreicht werden soll und auch mit
welchen Sicherheiten für die Kostenträger.
Unter Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und
Gesundheit wird sich dazu eine Projektgruppe konstituieren, der Vertreter
meines Hauses, die Selbsthilfe behinderter Menschen und Vertreter der
Kommunen angehören werden.
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5. Teilhabe verwirklichen - Selbstbestimmung
ermöglichen - Gleichberechtigung durchsetzen
Die Teilhabe behinderter Menschen an den regulären Möglichkeiten
des gesellschaftlichen Lebens ist das Ziel unserer Politik. Nicht der
alleinige Verweis auf Sonderlösungen soll das Leben behinderter
Menschen bestimmen, sondern gleiche Chancen in den grundlegenden Lebensbereichen
wie für alle anderen auch. Es geht darum, Busse und Bahnen für
alle zugänglich zu machen. Es geht darum, Arbeitsplätze für
behinderte Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und es geht
darum, das Wohnen in selbst gewählten Wohnformen zu ermöglichen.
Die konsequente Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe erfordert
ein neues Denken und Handeln bei den politisch Verantwortlichen, bei
den Trägern der Behindertenhilfe und auch der Behindertenhilfe
selbst. Behindertenpolitik ist kein alleiniges Betätigungsfeld
der Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker, sondern eine Querschnittsaufgabe,
an der wir alle mitarbeiten müssen.
Selbstbestimmung zu ermöglichen, ist eine zweite Leitlinie unserer
Politik. Dazu gehört, eine Vielzahl von Möglichkeiten für
behinderte Menschen zu schaffen. Behinderte Menschen sollen selbstverständlich
die gleichen Chancen haben, eine Ausbildung und einen Arbeitsplatz zu
erhalten, die Freizeit zu gestalten, auf Reisen zu gehen, eine Wohnung
zu finden und ihr soziales Umfeld zu wählen wie jede und jeder
von uns. Mit der Schaffung von Angeboten muss auch die Kompetenz behinderter
Menschen gesteigert werden, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen.
Die Beteiligung behinderter Menschen, wie beispielsweise durch Heimbeiräte
und Werkstatträte, durch Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte,
ist ein wichtiges Element, damit das Motto des Europäischen Jahres
„Nicht über uns - ohne uns" in die Tat umgesetzt werden
kann. Es gilt, die Emanzipation behinderter Menschen voranzubringen.
Lassen Sie uns gemeinsam eine Zukunft gestalten, in denen Barrieren
abgebaut sind und Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
für uns alle eine Selbstverständlichkeit sind.
In den letzten Jahren sind einige Gesetze in Kraft getreten, die für
die Gleichberechtigung behinderter Menschen wesentliche Fortschritte
gebracht haben und in Zukunft noch bringen werden.
Diese Gesetze mit Leben zu erfüllen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe,
die uns alle angeht. Ich lade Sie herzlich dazu ein, gemeinsam mit uns
eine Zukunft zu gestalten, in der eben Barrieren abgebaut sind und Teilhabe,
Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für uns alle Normalität
geworden sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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