Persönliche Budgets in der Beratung
Mit in der Beratung tätigen Profis hatte es ForseA-Vorsitzende
Elke Bartz am 21. Oktober zu tun. Sie war zu Gast in der Geschäftsstelle
des Sozialverbandes, SoVD, in Hannover.
Die Mitglieder des frauenpolitischen und des sozialpolitischen Ausschusses
wollten sich über Details, Chancen und Risiken von Persönlichen
Budgets informieren. Konkrete Fragen und Anmerkungen zeigten, dass das
Thema für die meisten der Anwesenden nicht völlig neu war.
Zunächst erläuterte Elke Bartz die Unterschiede zwischen den
Modellen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem seit 1.
Juli in Kraft getretenen bundesweiten Persönlichen Budget.
Sie zeigte an Beispielen auf, welche Gefahren der Unterversorgung Budgets
beinhalten, wenn diese zu knapp bemessen sind. Gleichzeitig ist angesichts
der allgemeinen Sparmaßnahmen der Rehaträger nicht zu erwarten,
dass die Budgets so reichlich bemessen sein werden, dass sie mögliche
Kostenschwankungen auffangen können.
Gezielte
Fragen gab es auch nach der Bedarfsermittlung und der verfahrenstechnischen
Umsetzung. Vereinfachte Bedarfsermittlungsverfahren sollen den Antrag
stellenden Personen Mehrfachbegutachtungen ersparen und ihnen schneller
zu ihren Leistungen verhelfen. Dies wird durch die Nichtanerkennung
von Gutachten anderer Rehaträger jedoch erschwert. Ebenfalls diskutiert
wurde darüber, gegen welchen der am trägerübergreifenden
Budget beteiligten Rehaträger gegebenenfalls Widerspruch eingelegt
bzw. geklagt werden muss. Es zeigte sich, dass es noch sehr viele offen
stehende Praxisfragen gibt, die auch mit der Anwendung der vorläufigen
Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(BAR) nicht beantwortet werden können.
Es gilt also in der Beratung genau zu prüfen, für welche Personen
Persönliche Budgets tatsächlich mehr Selbstbestimmung und
Wahlfreiheit bringen, eventuelle Heimeinweisungen vermeiden oder Heimauszüge
ermöglichen und wo sie Gefahren der Unterversorgung bergen.