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Kurzbericht

Die ambulante Versorgung intensivpflichtiger Patienten und ihre Finanzierung

Podiumsdiskussion anlässlich des diesjährigen "European Congress of Nursing" vom 14. bis 16. Oktober in München.

Es ging "heiß" her anlässlich der von ZDF-Moderatorin Angelica Fell geleiteten Podiumsdiskussion, bei der über die Finanzierung der Kosten für beatmete Menschen debattiert wurde. In der Diskussion ging es um das konkrete Beispiel einer jungen Frau, die auf permanente Beatmung angewiesen ist. Christoph Jaschke vom Heimbeatmungsservice Brambring und Jaschke stellte dar, welche Problematiken sich hinsichtlich der Kostenübernahme auftun. Die zuständige Krankenkasse will nur einen geringen Teil der notwendigen Behandlungspflege finanzieren und verweist auf die Leistungen der Pflegversicherung bzw. des Sozialhilfeträgers.

Schnell wurden die Fronten klar: Während die Vertreter behinderter Menschen und der ambulanten Pflegedienste eine gesicherte Kostenübernahme fordern, suchen die Vertreter der Kostenträger, insbesondere der Krankenkassen, nach Möglichkeiten, die Kosten teilweise auf andere Rehaträger wie die Pflegeversicherung und Sozialhilfeträger „abzuwälzen". Der Leiter der Abteilung Gesundheitsfürsorge, Krankenversicherung und Pflegeversicherung beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Franz Knieps, sowie Robert Schurer, Direktor der AOK München, sahen die Ursachen darin im Gesundheitsmodernisierungsgesetz sowie angeblichen Schnittstellen der Leistungsbereiche Behandlungspflege/Grundpflege. Auf die Hinweise, dass die aktuelle Rechtsprechung etwas anderes besagt, gingen sie nicht ein.

Vielmehr meinte Knieps, es stehe den Mitarbeitern ambulanter Dienste nicht zu, die Interessen der behinderten Menschen zu vertreten. Das könnten diese selbst. Er bedachte nicht, dass diejenigen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit neu in der Beatmungssituation sind, häufig noch keine Kontakte zu Selbsthilfeorganisationen haben. Außerdem sind sie in dieser oft angstbeladenen Situation nicht in der Lage sich schnellmöglich über ihre Rechte und Möglichkeiten kundig zu machen. Die Dienste hingegen kennen sich aus. Außerdem können sie nicht unbegrenzt in Vorleistung gehen, ohne in finanzielle Nöte bis zum Konkurs getrieben zu werden.

Claus Fussek, von der Vereinigung Integrationsförderung im München: "Wir leisten uns ein hervorragendes Rettungssystem. Es gilt jedoch nicht, nur das Überleben zu sichern sondern auch ein menschenwürdiges Weiterleben. Es ist doch wohl jeder froh, wenn er selbst oder sein Angehöriger einen Unfall oder eine Krankheit überlebt auch wenn als Folge eine intensivmedizinische Versorgung wie Beatmung notwendig ist. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber, was uns dieses Weiterleben wert ist".

Dazu ergänzt Elke Bartz, die menschenwürdigste Versorgung sei die zuhause in der eigenen Wohnung. Als Alternative stünden meist nur Intensivbetten in Krankenhäusern oder wenige Pflegeheimen mit strukturell bedingten Einschränkungen der Selbstbestimmung und Lebensqualität zur Verfügung. Außerdem wären die Kosten einer stationären Versorgung bei gleichwertiger Qualität und Quantität keineswegs geringer als die ambulante. „Hier bei der Podiumsdiskussion geht es hauptsächlich um die auf den ersten Blick hoch erscheinenden Kosten bei der Inanspruchnahme professioneller Anbieter. Wir mussten in der Beratung jedoch die Erfahrung machen, dass es selbst bei viel niedrigeren Kosten – wenn die Pflege und Assistenz beispielsweise im Arbeitgebermodell organisiert werden soll – sehr oft zunächst zu negativen Bescheiden kommt".

Die rege Beteiligung aus dem Plenum zeigte deutlich auf, dass die Anwesenden nicht mit einer Reduzierung des Themas auf die reinen Kostenaspekte einverstanden waren. Vielmehr müsse eine menschenwürdige, gesicherte Versorgung der betroffenen Menschen im Vordergrund der Diskussionen stehen.

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