Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Schweden

Logo der Kampagne, Vergrößerung durch Maus-KlickWohnformen für Menschen mit Behinderungen in Schweden

Vortrag von Boel Ballke
anlässlich der Fachtagung
Mitten drin - Gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen
am 13. und 14. September 2004 in Bad Kreuznach

Auf der Karte sieht Schweden dünn und mickrich aus. Es ist aber das viertgrößte Land Europas. Und sehr geräumig. Nur 3% von der Fläche ist besiedelt.

Die Hälfte de Bevölkerung lebt in den Großstadtgebieten: Stockholm, Göteborg und Malmö.

Dass 1,2 Mio. Einwohner mit einer herabgesetzten Funktionsfähigkeit leben bedeutet nicht, dass es über 1 Mio. Behinderte in Schweden gibt. Zu den 1,2 Mio. gehören unter anderen

  • 800 000 Rheumatiker
  • 780 000 Schwerhörige
  • 600 000 Bewegungsbehinderte
  • 120 000 Kinder mit eine neuropsychiatrische Diagnose
Ich werde Ihnen in der kommenden halbe Stunde über:
  • Das politische System
  • Die allgemeine Sozialversicherung
  • LSS – eine Art Schwerbehindertengesetz
  • Schule, Ausbildung und Berufsleben - Schwerpunkt Menschen mit Behinderungen
erzählen.

Und dazwischen über Oskar, Päivi und Fredrick – drei junge Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.

 

DAS POLITISCHE SYSTEM

Es gibt drei Beschlussebenen in Schweden:

  • Eine zentrale mit Reichstag und Regierung
  • Eine regionale Ebene mit 21 Provinziallandtage
  • Eine lokale Ebene mit 289 Gemeinden/Kommunen

Foto von Boel BallkeJedes vierte Jahr im September werden die Parlamente gleichzeitig gewählt.

Um die geografischen Verhältnisse etwas zu verdeutlichen, folgen ein paar statistische Zahlen:

Provinz Stockholm 1,7 Mio., Gemeinde Stockholm 700 000, Gotland 57 000 und Bjurholm 2 000 Einwohner. Die größte Gemeinde der Welt, Kiruna, hat wie Sachsen-Anhalt fast 20 000 Quadratkilometer.

Zentrale Aufgaben: Gesetzgebung, Planung, Arbeit und Sozialversicherung.

Die Provinziallandtage sind für so was zuständig was zu groß und umfassend ist für die Gemeinden. Und das ist das Gesundheitswesen und Fürsorge samt Arzneimittelkosten. Zur 70 % werden diese Aufgaben mit Personensteuer finanziert. Im Provinz Stockholm beträgt in dieses Jahr der Steuersatz 11,62 %. Ein bisschen Geld bekommt man von Staat.

Und dann gibt es auch die Patientengebühren z.B.:

  • Arztbesuch 14 €
  • Krankenschwesterbesuch 7 €
  • Notaufnahme Krankenhaus 26 € Erwachsene und 14 € Kinder.

Die Gemeinden sind für den Rest zuständig: Bildung, Wohnungsbau, sozialer Service, Altersfürsorge u. Pflege samt Menschen mit körperliche, geistige oder psychische Behinderung. Diese Aufgaben werden auch hauptsächlich mit 22 % der Einkommensteuer finanziert.

Im Unterschied zu Deutschland hat nur der Reichstag gesetzgebende Befugnis. Die Provinzen und Gemeinden finanzieren ihre Wirksamkeit hauptsächlich mit Einwohnersteuern. Die Dienstleistungen werden zum größten Teil mit eigenem Personal (insgesamt fast 850 000 Angestellte) ausgeführt. Es gibt also wenig private Träger.

Die Verantwortung für Rehabilitation ist auf diese drei Ebenen verteilt.

Schweden in den 90er Jahren

Es ist noch nicht so lange her, da durchlebte Schweden eine tiefgehende Krise mit:

  • Bankpleiten
  • Massenarbeitslosigkeit (im Laufe von zwei 2 Jahren von 3,5% bis 15%. heute 6 %)
  • Miserable Staatsfinanzen
  • Verschlechterte kommunale Leistungen
  • Kräftige Einschnitte in der Sozialpolitik</li>

Gleichzeitig wurden einige große und wichtige Reformen durchgeführt. Neue Gesetze kamen auch dazu, unter anderem ein Schwerbehindertengesetz. Dazu komme ich gleich. Zuerst aber etwas über die Sozialversicherung.

Die Sozialversicherung

Erhebliche Einschnitte in der Sozialpolitik trafen die Sozialversicherung. Der Grundcharakter dieser Versicherung ist aber geblieben: Sie ist immer noch ein Ausdruck für das, was wir "Die allgemeine Wohlfahrtspolitik" nennen. Dass heißt:

  • sie umfasst alle in Schweden lebende Personen
  • sie wird mit Sozialabgaben und Steuern finanziert
  • sie besteht aus über 30 verschiedene Versicherungsarten
  • Träger sind die lokalen, allgemeine Versicherungskassen

Die Sozialversicherung / Krankenversicherung

Wer krank wird oder ein Unfall erlitten hat und deshalb nicht arbeiten kann, hat während den ersten 3 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung mit 80 % des Gehaltes von dem Arbeitsgeber. Ausnahme der erste Tag. Der sogenannte Karenztag. Ab 3 Wochen bezahlt die Versicherungskasse. Auch 80 % des Gehaltes.

Nach 4 Wochen ist der Arbeitsgeber verpflichtet, zusammen mit der Versicherungskasse und den Betroffenen eine Rehabilitationsuntersuchung durchzuführen.

Kommt man da zu der Schlussfolge dass eine Rehabilitation nötig ist, mit z. B.: Arbeitsfähigtests, Berufstraining oder Ausbildung, hat der Betroffene Anspruch auf Rehabilitationszuschuss. Auch mit 80 % d. Gehaltes.

Sozialversicherung / Familien mit Kinder

Es gibt folgende Leistungen:
  • Elterngeld
    Anspruch auf 450 Tage Elternurlaub. 80 % die ersten 360 Tage, danach 90 Tage mit 6 €/Tag.
  • Wer ein krankes Kind (bis zum Alter von 12 Jahren) pflegt, erhält 60 Tage im Jahr 80 % des Gehaltes. Ausnahmen sind möglich.
  • Kindergeld ( 95 € im Monat bis zum Abitur)
  • Unterhaltsbeihilfe

Wer ein krankes oder behindertes Kind zu Hause pflegt, kann ein Pflegezuschuss erhalten. Bis 3 000 € im Jahr, um die Mehrkosten zu decken. Ab dem 19. Lebensjahr gibt es eine Behindertenzulage in der selbe Höhe.

Renten

Es gibt 1,5 Mio. Altersrentner und 400 000 Frührentner in Schweden. Junge Menschen mit herabgesetzter Funktionsfähigkeit bekommen statt Rente ein befristetes Krankengeld oder für längstens drei Jahre einen Aktivitätszuschuss.

Zur Sozialversicherung gehört auch die Berufsschadenversicherung. Diese bezahlt zum Beispiel einen Ausbildungszuschuss für Menschen, die sich wegen Krankheit oder Behinderung umschulen müssen oder Wohngeld für Familien mit Kindern.

Die Behindertenzulage wegen Mehrkosten habe ich eben erwähnt und zur Assistentenzuschuss komme ich gleich.

LSS / allgemein

Gesetz über Hilfs- und Dienstleistungen für bestimmte Personen (unter 65 Jahre) mit herabgesetzter Funktionsfähigkeit

Mitten in der Krise in der 90er Jahren hat man es geschafft, einige wichtigen Reformen durchzuführen. Dazu gehört das Schwerbehindertengesetz, LSS genannt. Es umfasst die Zuständigkeit für ungefähr 50.000 Personen.

  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen mit nicht alterbedingten Gehirnschäden
  • Menschen mit großer, bestehender, nicht altersbedingter körperlicher oder psychischer Behinderung.

LSS

Das Gesetz beinhaltet zehn Rechte:

  1. Beratung und persönliche Hilfsleistung z.B. Krankengymnasten, Logopäden und Psychologen.
  2. Persönliche Assistenz – jemanden, wer das macht, was man selbst nicht machen kann, wer Deine Beine, deine Augen oder deine Hände ist.
  3. Begleiterdienst (wenn kein Bedarf von persönlicher Assistenz vorliegt)
  4. Kontaktperson (um sozialer Isolierung zu vermeiden)
  5. Ablösungsservice zu Hause (um das Leben für Angehörige zu erleichtern)
  6. Zeitbegrenzte Aufenthalte ausser Haus
  7. Aufsicht vor und nach der Schule und in den Ferien bis Schulabschluss mit 19/20 Jahre.
  8. Familienwohnheim oder Gruppenwohnung für Kinder und Jugendliche, die nur zeitweise oder gar nicht zu Hause wohnen können.
  9. Wohnung mit besonderen Service oder behindertengerechte Wohnung für Erwachsene
  10. Tägliche Beschäftigung für Personen mit geistiger
    Behinderung oder Gehirnschaden

Für diese, kostenfreie Hilfs- und Dienstleistungen sind, mit Ausnahme von Punkt 1. die Gemeinden verantwortlich. Punkt 1. ist eine Aufgabe für die Provinzen

Päivi

Foto von Boel BallkeMit 18 Jahre besucht Päivi das Gymnasium. Sie wird immer mehr verschlossen und schweigsam. Einige Klassenkameraden machen sich sorgen und wenden sich an der Schulschwester. Die Schwester, der Schulpsychologe und der Schularzt treffen sich mit Päivi und ihre Familie.

Päivi besucht danach eine ambulante psychiatrische Einrichtung für finnischsprechende Kinder und Jugendliche. Für diese Einrichtungen sind die Provinzen verantwortlich.

Es geht so einigermaßen. Sie macht Abitur. Mit 20 hat sie einen festen Job im kommunalen Pflegedienst, wo ihre Sprachkenntnisse sehr geschätzt werden. Sie bleibt aber oft zu Hause. Lässt manchmal nicht einmal von sich hören.

Das führt dazu, dass der Arbeitgeber sich mit der lokalen Versicherungskasse in Verbindung setzt, und man errichtet zusammen mit Päivi und ein Vertreter der kommunalen Sozialfürsorge ein Rehabilitationsplan. Päivi bekommt neue Arbeitsaufgaben, ein Mentor, einen festen Kontakt mit der ambulanten Psychiatrie und mit Hilfe der Sozialfürsorge eine eigene Wohnung.

Nun kann man nur die Daumen drücken und hoffen, dass es sich hier nicht um die ersten Anzeichen einer schweren psychischen Krankheit handelt. Das würde für Päivi bedeuten, dass sie bei der Gruppe von Menschen mit Behinderungen landet, die die größten Schwierigkeiten in Schweden haben.

BILDUNGSSYSTEM

Die meisten funktionsbehinderten Kinder leben bei den Eltern (hier spielt Ablösungsservice und Kurzzeitheim eine wichtige Rolle), sie haben einen Platz in der regulären Vorschule, Grundschule oder Gymnasium

Das Bildungssystem ist recht unkompliziert:

  • Vorschule 0-6 Jahre
  • Eine 9-jährige Grundschule
  • und ein 3-jähriges Gymnasium

Kinder mit geistiger Behinderung können, müssen aber nicht die zehnjährige Grundsonderschule besuchen. Die Grundsonderschulklassen sind meistens in den normalen Schulen integriert. Zur Zeit gibt es 8600 Schüler in den Grundsonderschulen. Die normale Grundschule umfasst z.Z. 1 Mio. Kinder. Der Behindertenombudsman möchte die Sonderschulklassen abschaffen.

Es gibt auch 6 Spezialschulen für gehörlose, sprachgestörte, blinde und multibehinderte Kinder. Insgesamt besuchen zur Zeit 800 Grundschüler die Spezialschulen.

Das Gymnasium ist 3-jährig (derzeit 306.000 Schüler) mit Ausnahme von dem Sondergymnasium (4.800). Es gibt auch einige Gymnasien für Schwerbehinderte Jugendliche (insgesamt 175 Schüler).

Die Gemeinden sind verpflichtet, zuzusehen, dass es funktioniert mit:

  • Speziallehrer
  • angepasste Schulgebäude
  • Schulfahrten
  • Schulassistenten
  • Aufsicht vor und nach der Schule und in den Ferien.
Die Rehabilitationszentren der Provinzen müssen Ressourcen für medizinische Behandlung, Physiotherapie, Sprachtherapie u.s.w. anbieten.

Erwachsenenbildung

Zum kommunalen Bildungssystem gehört auch die Erwachsenbildung. Eine wichtige Rolle für Menschen mit Behinderungen spielen auch die Heimvolkshochschulen. Viele sind für Menschen mit Behinderungen angepasst. Hier gibt es die Möglichkeit, einzelne Fächer, Abschlüsse oder Berufsausbildungen zu absolvieren. Träger sind Kirchen, Gewerkschaften, Stiftungen u .s.w.

Oskar

Oskar ist 16 Jahre alt und hat Down Syndrom.

  • Er hat eine normale Vorschule besucht.
  • und geht jetzt in eine Grundsonderschulklasse die in eine normale Schule integriert ist.
  • Die ersten Schuljahre hat er einen normalen Hort und später, nach der Schule, einen Hort für Behinderte besucht. Dann wollte er nicht mehr, sondern er nimmt nur an den Ferienangeboten teil.
  • Ein Wochenende im Monat verbringt er in einem Kurzzeitheim, bei einer Familie, die Oskars Eltern ausgesucht haben. Oskar ist eine sehr charmante Person, die viel Platz für sich beansprucht. Es ist sehr wichtig für sein jüngerer Bruder Johan, die Eltern auch mal für sich zu haben.

    Als Oskar jünger war hatten die Eltern auch die Möglichkeit zu Hause abgelöst zu werden.
  • Oskar hat auch eine Kontaktperson. Man kann Freundschaft nicht kaufen – aber manchmal muss man. Oskars Kontaktperson Andreas ist Student und macht das ehrenamtlich. Die beiden unternehmen so was, was Oskar gerne macht. Mac Donalds zu besuchen, mit der Bus fahren u s.w.
  • Oskar hat auch einen persönlichen Plan. Das bedeutet, dass Oskar und seine Eltern sich mit den Leuten, mit denen Oskar zu tun hat, ein oder ein paar Mal im Jahr trifft. Oskar ist mit seinen Vorstellungen und Wünschen die Hauptperson. Man versucht dabei, kurz- und langfristige Perspektiven für Oskar zu entwickeln. Verantwortlich dafür, dass diese Treffen zu Stande kommen, sind kommunal Angestellte. Sie beklagen sich oft darüber, wie mühsam es ist, alle an einen Tisch zu versammeln. Sie vergessen aber dabei, dass es sonst immer die Aufgabe den Eltern war.
  • In ein paar Jahre geht Oskar weiter zum Gymnasium. Und danach ist er berechtigt, eine sinnvolle Beschäftigung zu erhalten.
  • Wahrscheinlich wird er auch an einer Erwachsenbildung teilnehmen, damit er nicht vergisst, was er in der Schule gelernt hat.
  • Eine eigene Wohnung mit gewissem Service ist auch geplant.

Oskar bekommt Sprachtraining bei einem Rehabilitationszentren der Provinzen.

Als Erwachsener bekommt er auch Rente von der Sozialversicherung. Ein Pflegezuschuss wegen Mehraufwand war und ist nicht derzeit nicht erforderlich.

Ãœbergang zum Erwerbsleben

Vom Gymnasium, Erwachsenenbildung, Volkshochschule, Universität oder Hochschule geht rüber ins Berufsleben. Oder als geistig Behinderter in eine Beschäftigung.

Es gibt 400 staatliche, lokale Arbeitsämter in Schweden, davon einige spezielle Ämter für Menschen mit Behinderungen. Dafür braucht man eine ärztliche Überweisung.

Diese Ämter bieten neben Rat verschiedene Funktionsprüfungen und Tests an. Sie sind auch verantwortlich für arbeitstechnische Hilfsmittel und Arbeitsplatzgestaltung.

SAMHALL

Es gibt aber eine andere Möglichkeit – nämlich Samhall. Samhalls Aufgabe ist es, Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten.

Es funktioniert wie ein normales Unternehmen mit zur Zeit 31.000 Angestellte. Industrielle Fertigung für z B IKEA und H&M ist ein Standbein. Dienstleistungen ein anderes. SAMHALL wird zur Hälfte von Verkaufserlöse und zur Hälfte von staatlichen Zuschüsse finanziert. Ca. 10.000 Personen pro Jahr verlassen Samhall für eine reguläre Arbeit.

Ãœbergang zum Erwerbsleben II

Hier wird ein bisschen mehr detailliert das Angebot für Menschen mit Behinderungen gezeigt. Arbeitstechnische Hilfsmitteln und Arbeitsplatzgestaltung habe ich schon erwähnt.

Bei Rehabilitation werden die Reisekosten, Wohnkosten, Begleitperson übernommen und es gibt einen Rehabilitationszuschuss in Höhe von 80% des Gehaltes.

Mögliche Leistungen für den Arbeitsgeber sind: Hilfsmittel, Arbeitsplatzgestaltung und Lohnkostensubvention.

Behinderte Menschen, die sich selbständig machen möchten, erhalten eine Wirtschaftsbeihilfe.

Frederik

Fredrik ist 24 Jahre alt, Tischler und nach einen Tauchunfall Quersnittsgelähmt.

Im Krankenhaus hat man ein Rollstuhl ausprobiert. Und bevor es weiterging zu einer Rehabilitationseinrichtung, haben sich Fredrik, die Ergotherapeutin und eine Sozialfürsorgerin vom Krankenhaus, ein Vertreter von Fredriks Gemeinde und ein Vertreter der Versicherungskasse getroffen, um zu planen. In diesen Fall war der Arbeitgeber nicht dabei. Aber das kommt auch vor.

Laut LSS, dem Schwerbehindertengesetz, soll die Gemeinde zusehen, dass Fredrik – auf jeden Fall am Anfang – persönliche Assistenz bekommt. Fredrik kann selbst seine Assistenten auswählen. Die Versicherungskasse bezahlt die Assistenz mit einem Assistentenzuschuss.

Die Gemeinde ist auch verantwortlich für den Fahrdienst, bis Fredrik ein behinderungsangepasstes Auto Bekommt und für den Umbau seiner Wohnung.

Die Sozialversicherung bezahlt ihn zuerst Krankengeld in Höhe von 80% sein ehemaligen Gehalt und auch ein Beitrag für ein neues Auto. Eine Behindertenzulage wegen Mehrkosten kommt später dazu.

Foto von Boel BallkeZum Schluss bekommt er eine Überweisung zum Rehabilitationsarbeitsamt. Also ein Arbeitsamt für Behinderte. Da macht man verschiedene Untersuchungen und Tests. Fredrik macht eine Computerausbildung und bekommt in der Ausbildungszeit ein Rehabilitationszuschuss von der Versicherung – auch 80 % des Gehaltes.

Die Tischlerei wo er vor dem Unfall arbeitete, hatte keine Möglichkeiten, ihn weiter zu beschäftigen. Letztlich findet man ein en anderen Arbeitsgeber. Fredrik kann aber nicht Vollzeit arbeiten und bekommt deshalb eine halbe Rente von der Sozialversicherung. Für seine Arbeit bekommt er ein normales Gehalt. Der Arbeitsgeber bekommt aber eine Lohnkostensubvention, weil Fredrik noch nicht eine vollwertige Arbeit leisten kann. Das Arbeitsamt stellt sicher, das der Arbeitsplatz richtig ausgestattet wird. Der Staat finanziert einen Teil davon – der Arbeitgeber muss aber auch einen Beitrag leisten.

Schweden ist immer noch ein Wohlfahrtsstaat. Als Behinderter kann man ziemlich gut leben. Es gibt aber Probleme – die nicht unbedingt mit Geld zu tun haben. Ein Problem können Sie bestimmt ahnen: Das ist, dass die Verantwortung in solchen Fällen ai vier verschiedenen Hände liegt. Es wird Doppelarbeit geleistet. Dass ein Amt nicht weiss, was das andere tut. Fredrik muss selbst einen riesengroßen Haufen von Bälle selbst in der Luft halten. Es wird z.B. überall ärztliche Bescheinigungen verlangt, nur, das ist eine Vollzeitarbeit. Fredrik ist ein fähiger Mensch. Er muss aber auch mit einer schweren Umstellung und seinen Gedanken über die Zukunft kämpfen.

Zusammenfassung

  1. Drei politische Ebenen
  2. bürgernahe Dienstleistungen - die Gemeinden tragen eine große Verantwortung
  3. Wenig private Träger
  4. Eine überwiegend flächendeckende Sozialversicherung
  5. Ein Schwerbehindertengesetz, in dem persönliche Assistenz eine wichtige Rolle spielt
  6. Ein hohes Maß von Integration

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