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Archiv » Artikel » 23.10.1999 Resolution der internationalen Sonnenbergtagung 1999

Resolution der internationalen Sonnenbergtagung 1999

Resolution

erstellt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung

„Gleichstellungsgesetze in Europa"vom 17.10. bis 23.10.1999 im Internationalen Haus Sonnenberg

veranstaltet vom internationalen Arbeitskreis Sonnenberg

Menschen mit Behinderungen werden nach wie vor von der Gesellschaft diskriminiert und benachteiligt. In jedem Staat existiert eine unterschiedliche Gesetzgebung, doch überall hindern nicht vorhandene oder mangelhafte Gesetze behinderte Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe in der Gemeinschaft. – Behinderte und nichtbehinderte Vertreterinnen und Vertreter aus den Staaten Frankreich, Groß Britannien, Kroatien, Malta, Österreich, Tschechien, Weißrussland, Deutschland, verabschiedeten am 22. Oktober 1999 folgende Resolution:

Unsere Forderungen an Politik und Gesellschaft

  • Die Würde eines jeden Menschen ist zu wahren!
  • Die Würde des Menschen beginnt mit dem Tag seiner Zeugung und wirkt selbst über seinen Tod hinaus.
  • Die Rechte eines jeden Menschen sind zu wahren!
  • Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
  • Jeder Mensch hat das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit!

Weder eine Behinderung noch die Inanspruchnahme von personellen, finanziellen und sachlichen Nachteilsausgleichen dürfen das Recht auf die freie Entfaltung beschneiden. Das betrifft die freie Berufswahl, das selbstbestimmte Wohnen, die Zurverfügungstellung von Assistenz und Kommunikationhilfen sowie das Recht auf uneingeschränkte Mobilität!

Es ist Aufgabe der Politik,

  • die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft zu ermöglichen!
  • Gesetze, die bis in alle Lebensbereiche wirken, müssen Benachteiligungen und Diskriminierungen verbieten und Gleichstellung und Chancengleichheiten mit sogenannten nichtbehinderten Menschen gebieten.
  • Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,
    unabhängig finanzieller Ressourcen und individueller Nachteilsausgleich!
  • Menschenwürde und Menschenrechte und diese ermöglichende Nachteilsausgleiche Behinderter müssen stets gewahrt werden. Sie dürfen nicht eventuellen Finanzmiseren zum Opfer fallen
  • Objektive Beratung von Schwangeren bei festgestellter Behinderung des Ungeborenen!
  • Schwangere, die ein behindertes Kind erwarten, müssen objektiv über die Behinderung, deren eventuelle Folgen sowie Möglichkeiten der Therapien und des Zusammenlebens mit den behinderten Kind informiert werden. Nötigungen, ein ungeborenes Kind wegen seiner Behinderung abtreiben zu lassen, müssen strikt verboten werden.
  • Integration durch gemeinsame Schul- und Berufsausbildung!
    Nichtaussonderung macht (häufig teuere) Integration unnötig. Behinderte Kinder dürfen nicht gegen den eigenen oder den Willen ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Sondereinrichtungen untergebracht werden. Der Besuch in Sonderschulen, Sonderkindergärten, stationären Einrichtungen zur Ausbildung und Wohnen müssen absolute Ausnahme werden. Der Besuch von Regeleinrichtung muss behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen uneingeschränkt möglich sein.
  • Adäquate Hilfsmittel und medizinische Versorgung
    müssen unabhängig von einer Kosten-Nutzenrechnung zur Verfügung stehen!
  • Hilfsmittel und medizinische Versorgung dürfen nicht altersabhängig oder wegen Art, Schwere und Ursache der Behinderung verweigert werden.

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