Resolution
erstellt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung
„Gleichstellungsgesetze in Europa"vom 17.10. bis 23.10.1999 im Internationalen Haus Sonnenberg
veranstaltet vom internationalen Arbeitskreis Sonnenberg
Menschen mit Behinderungen werden nach wie vor von der Gesellschaft
diskriminiert und benachteiligt. In jedem Staat existiert eine unterschiedliche
Gesetzgebung, doch überall hindern nicht vorhandene oder mangelhafte
Gesetze behinderte Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe in der
Gemeinschaft. – Behinderte und nichtbehinderte Vertreterinnen
und Vertreter aus den Staaten Frankreich, Groß Britannien, Kroatien,
Malta, Österreich, Tschechien, Weißrussland, Deutschland,
verabschiedeten am 22. Oktober 1999 folgende Resolution:
Unsere Forderungen an Politik und Gesellschaft
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Die Würde eines jeden Menschen ist zu wahren!
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Die Würde des Menschen beginnt mit dem Tag seiner Zeugung
und wirkt selbst über seinen Tod hinaus.
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Die Rechte eines jeden Menschen sind zu wahren!
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Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Jeder Mensch hat das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit!
Weder eine Behinderung noch die Inanspruchnahme von personellen, finanziellen
und sachlichen Nachteilsausgleichen dürfen das Recht auf die freie
Entfaltung beschneiden. Das betrifft die freie Berufswahl, das selbstbestimmte
Wohnen, die Zurverfügungstellung von Assistenz und Kommunikationhilfen
sowie das Recht auf uneingeschränkte Mobilität!
Es ist Aufgabe der Politik,
- die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft zu ermöglichen!
- Gesetze, die bis in alle Lebensbereiche wirken, müssen Benachteiligungen
und Diskriminierungen verbieten und Gleichstellung und Chancengleichheiten
mit sogenannten nichtbehinderten Menschen gebieten.
- Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,
unabhängig finanzieller Ressourcen und individueller Nachteilsausgleich!
- Menschenwürde und Menschenrechte und diese ermöglichende
Nachteilsausgleiche Behinderter müssen stets gewahrt werden.
Sie dürfen nicht eventuellen Finanzmiseren zum Opfer fallen
- Objektive Beratung von Schwangeren bei festgestellter Behinderung
des Ungeborenen!
- Schwangere, die ein behindertes Kind erwarten, müssen objektiv
über die Behinderung, deren eventuelle Folgen sowie Möglichkeiten
der Therapien und des Zusammenlebens mit den behinderten Kind informiert
werden. Nötigungen, ein ungeborenes Kind wegen seiner Behinderung
abtreiben zu lassen, müssen strikt verboten werden.
- Integration durch gemeinsame Schul- und Berufsausbildung!
Nichtaussonderung macht (häufig teuere) Integration unnötig.
Behinderte Kinder dürfen nicht gegen den eigenen oder den Willen
ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Sondereinrichtungen untergebracht
werden. Der Besuch in Sonderschulen, Sonderkindergärten, stationären
Einrichtungen zur Ausbildung und Wohnen müssen absolute Ausnahme
werden. Der Besuch von Regeleinrichtung muss behinderten Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen uneingeschränkt möglich sein.
- Adäquate Hilfsmittel und medizinische Versorgung
müssen unabhängig von einer Kosten-Nutzenrechnung zur Verfügung
stehen!
- Hilfsmittel und medizinische Versorgung dürfen nicht altersabhängig
oder wegen Art, Schwere und Ursache der Behinderung verweigert werden.