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Archiv » Artikel » 10.02.2011 20 Jahre Selbstbestimmt Leben-Bewegung behinderter Menschen

20 Jahre Selbstbestimmt Leben-Bewegung behinderter Menschen

Forderung nach einem Gesetz zur Sozialen Teilhabe (GST)

20 Jahre Selbstbestimmt Leben-Bewegung behinderter Menschen
Unsere bisherige Arbeit – unsere Ziele für die Zukunft

Vortrag von Dr. Klaus Mück
anlässlich des 20-jährigen Dienstjubiläums von Karl Finke
Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen
am 10. Februar 2011 in Hannover

Foto: Dr. Klaus MückSehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Finke,

zunächst möchte ich Ihnen zu Ihrem bemerkenswerten Dienstjubiläum von 20 Jahren gratulieren und Ihnen die Glückwünsche unseres Vorstands übermitteln, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für Ihre Arbeit.

„20 Jahre Selbstbestimmt Leben-Bewegung behinderter Menschen, Unsere bisherige Arbeit – unsere Ziele für die Zukunft" – so lautet das Thema meines Vortrags. Ich habe lange überlegt, wie man diese Arbeit der letzten 20 Jahre bildhaft darstellen kann, ohne Statistiken zu bemühen oder relativ nichtssagende Fakten aufzuzeigen. Ich kam dann zum Entschluss, ein bisschen aus meinem Leben und Erlebtem zu plaudern, um zu zeigen, was bislang erreicht wurde und was noch notwendig ist für unsere Zukunft.

Die Anreise

Ich möchte mit einem ganz jungen Erlebnis beginnen, nämlichmit der heutigen Zugfahrt von Karlsruhe nach Hannover. Als ich vor 14 Tagen die Fahrkarte am Fahrkartenschalter organisiert habe und die Verbindung von Karlsruhe nach Hannover klar war, fragte ich außerdem, ob es nicht ein Sparkontingent gäbe, das man nutzen könne. Ja, das gäbe es, aber nur für das dahinterliegende Abteil, aber in das käme man nicht mit dem Rollstuhl. Die Dame konnte das nicht entscheiden und holte den Fahrdienstleiter, der sich die Sachlage genau anhörte und dann folgendes sagte: Es gibt doch das Gesetz, dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf. Wenn Herr Mück nicht im Rollstuhl sitzen würde, dann würde er den günstigeren Preis im Abteil dahinter nutzen und nur weil er im Rollstuhl sitzt, kann er das nicht. Es wäre also diskriminierend, wenn wir ihm den günstigeren Preis nicht gestatten würden.

Hier gibt es also einen Fahrdienstleiter, der Artikel 3 Absatz 3 GG – Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – nicht nur kennt, sondern im alltäglichen Leben auch danach handelt. Ich finde das bemerkenswert, zumal dieser Artikelzusatz erst am 15. November 1994 in Kraft trat, also gerade einmal vor 16 Jahren.

Doch die Geschichte geht noch weiter: Kaum zwei Stunden später erhielt ich einen Anruf von einer Dame der Fahrkartenausgabe, sie habe meine Fahrt beim MobiService angemeldet, sodass ich auch in den Zug ein- und ausgeladen werden kann. Leider wurde ihr mitgeteilt, dass ich nicht den Zug um 05:58 nehmen könne, sondern erst eine Stunde später, da erst ab 06:00 jemand bereit stünde. Ich müsste also umbuchen. In solchen Momenten – und die gibt es leider immer noch viel zu oft – ist man versucht, etwas in der Art zu sagen: Prima, die Bahn kommt doch eh immer zu spät, dann klappt das doch alles. Also, um es nochmal zu verdeutlichen, wir reden hier allenfalls über 10 Minuten! Ich bin höflich geblieben und meinte, ich habe einen Vortrag in Hannover zu halten, sodass ich nicht später losfahren könne. Ich habe schon einmal bei der Rückfahrt von Berlin ein ähnliches Problem gehabt, bei dem der Bahnschutz ausgeholfen habe. Das könne sie nicht entscheiden und wir vereinbarten, dass ich zwei Tage später mit ihrem Teamleiter telefonieren werde, den sie bis dahin informieren wolle. Gesagt, getan. Die Antwort des Teamleiters war knapp, enttäuschend und im Ton unfreundlich: Es gibt keine andere Lösung, ich müsse eine Stunde später fahren. Ich erwiderte dass, das nicht ginge, oder ich müsse meinen Vortrag beim Landesbehindertenbeauftragten von Niedersachsen zu seinem Dienstjubiläum absagen. Die Antwort war: Dann wird das wohl so sein. Nun, er kannte mich nicht, denn inzwischen sind solche Antworten eine Herausforderung, bei der ich dann erst recht nicht locker lasse. Letztlich habe ich dann mit dem Bahnhofsmanagement gesprochen und plötzlich war es möglich, dass ein Mitarbeiter um 05:45 am ServicePoint stand und mir in den Zug half. Musste das sein? Leider sind solche Situationen für behinderte Menschen nicht selten, sondern eher typisch, sodass wir lernen mussten und müssen, hartnäckig zu bleiben, einfallsreich und kompro missbereit zu sein. In Norwegen beispielsweise geht man als Rollstuhlfahrer einfach zur Bahn wie jeder andere auch, steigt ein und aus, ohne dass weitere Hilfe nötig ist.

Doch nochmal zurück zur Bahnreise. Als ich 1989 von Karlsruhe nach Heidelberg gefahren bin, musste ich den Zug nach einem besonderen Kriterium aussuchen: Ich musste schauen, ob am Zug ein Postwagen dranhängt. Flapsig ausgedrückt, damals ist man als Rollstuhlfahrer, insbesondere mit einem Elektro-Rollstuhl. nicht verreist, sondern man wurde verschickt. Es wurde allerdings dann doch davon abgesehen, auf die Stirn eine Briefmarke zu kleben. Doch wie kam ich in den Zug, oder besser in den Postwaggon? Über Holzdielen rechts und links gestützt mit zwei starken Männern, musste ich auf ein gelbes Postwägelchen hoch fahren. Das hat man dann mit einem Fahrzeug auf den Bahnsteig gezogen und so stand ich dann da, als lebende Statue, interessiert beäugt von anderen Mitreisenden. Ich brauche nicht zu sagen, dass man sich dabei reichlich blöd vorkommt. Aber ich habe mir von einem anderen Rollstuhlfahrer erzählen lassen, dass es im Vergleich zu 20 Jahren vorher, doch einen Fortschritt gab: Der Postwaggon, den ich benutzen konnte, hatte Fenster – das gab es früher nicht.

Hilfsmittelprobleme

Bleiben wir noch kurz bei der Mobilität. Seit August letzten Jahres habe ich diesen tollen Rollstuhl, in dem ich prima sitze und mit dem ich sehr gut zurechtkomme. Um mit einem Rollstuhl im Auto fahren zu können, gibt es sog. Kraftknoten, die am Rollstuhl befestigt werden und die das Festmachen des Rollstuhls im Auto sehr erleichtern. Leider musste ich feststellen, dass der Hersteller der Kraftknoten für diesen Rollstuhl keine Kraftknoten herstellen darf! Per Gesetz! Bislang war das auch für neue Rollstuhltypen nie ein Problem. Seit einem Jahr hat sich aber das Medizinproduktegesetz dahingehend geändert, dass man Rollstühle in für den Transport in Fahrzeugen geeignet und nicht geeignet unterscheidet. Der Unterschied manifestiert sich in einem Crashtest, bei dem der Rollstuhl mit 30 km/h gegen die Wand gedonnert wird. Alle Rollstühle produziert vor dem Jahr 2010 sind nicht betroffen. Die Hersteller von Rollstühlen mauern nun und warten ab, wer diese Crashtests macht. Der Hersteller meines Rollstuhls sagt, jaaa, das ist ein Aktivrollstuhl und Nutzer dieses Rollstuhls setzen sich in ein Auto auf einen normalen Autositz.

Ich möchte gar nicht wissen, ob dies möglicherweise sogar versicherungsrechtliche Konsequenzen hat, wenn ich dennoch mit diesem Rollstuhl im Auto festgeschnallt werde. Ich habe vielleicht zukünftig zu entscheiden, ob ich in einem Rollstuhl sitze, mit dem ich im Alltag sehr gut zurecht komme, aber nicht mit dem Auto fahren darf, oder ein Rollstuhl, mit dem ich nicht gut im Alltag klar komme, aber dafür eine Autofahrt zulässig ist. Ach ja, eine Versorgung mit zwei Rollstühlen ist nicht möglich! Und ein ständiges Hin- und Hersetzen zwischen zwei Rollstühlen ist weder angenehm noch praktikabel. Was soll ich nun tun?

Wechselwirkungen

Mit diesem Beispiel wird deutlich, dass die persönlichen Einschränkungen eines Einzelnen durch die Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur Behinderung werden. Und genau diese Beobachtung führt in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu einer neuen Definition des Behindertenbegriffs: Anschaulich ausgedrückt gehören Einschränkungen zur Natur, zum Leben und das ist auch in Ordnung. Erst die Wechselwirkung dieser Einschränkungen mit den Rahmenbedingungen in einer Gesellschaft führen dazu, dass Teilhabe nicht möglich ist. Der Gedanke der Inklusion führt nun weg von der paternalistischen Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe oder genauer zur vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft!

Oder ein anderes Beispiel: Wenn Sie in ein Restaurant gehen, dann schauen Sie in die Speisekarte, was sie Leckeres essen und trinken wollen. Als Rollstuhlfahrer muss man zunächst einmal nachschauen, ob es eine rollstuhlzugängliche Toilette gibt. Danach entscheidet sich, ob und wie viel man trinken kann, ohne Gefahr zu laufen, dass man einem drängenden Bedürfnis nachgehen muss und nicht kann, worüber sich sonst niemand Gedanken macht. Wenn eine behindertengerechte Toilette vorhanden ist, dann ist nicht garantiert, dass sie auch benutzbar ist, denn oft werden dort Putzmittel und –geräte abgestellt Würden Sie dann jedes Mal, wenn Sie das feststellen, sich mit dem Wirt anlegen wollen? Eigentlich soll es doch ein schönes Ereignis sein, wenn man Essen geht …

Startsprung in die Behinderung

Gehen wir nochmal in meine Vergangenheit zurück. Ich saß nicht immer im Rollstuhl, sodass ich ein Leben mit und ohne Behinderung kenne. Ich hatte mit 15 Jahren einen Badeunfall – der Klassiker: Köpfer in einen Baggersee. Nicht von einem Bagger oder einer anderen spektakulären Aktionen, sondern aus einer Höhe von vielleicht 50cm und nur als flach angelegter Startsprung. Es war also eher Unachtsamkeit als Leichtsinn oder Risikofreude. Sie glauben gar nicht, wie schnell das passieren kann, von einer Lebenslage in eine völlig andere zu kommen. Da bedarf es auch keiner spektakulären Wette und es kann ausnahmslos jeden zu jeder Zeit treffen. Wie froh ist man dann, wenn man auf Strukturen trifft, die die selbstbestimmte Teilhabe weiter ermöglicht!

Nach einem Jahr Rehabilitation wollte ich wieder zur Schule gehen und mein Abitur machen. Mit der 10. Klasse sollte es weitergehen. Der Direktor meines ehemaligen Gymnasiums in Ettlingen bei Karlsruhe hätte mich gerne genommen, doch die Räumlichkeiten ließen es nicht zu. Der Direktor des anderen Gymnasiums, das passende Räumlichkeiten geboten hätte, sah sich der Aufgabe nicht gewachsen. Zudem gab es 1983 noch nicht wirklich das Modell der Assistenz. Auch hier wäre Pionierarbeit notwendig gewesen. So kam ich in das Rehazentrum Neckargemünd und machte dort auch mein Abitur. Mit dem heutigen Inklusionsgedanken der Behindertenrechtskonvention wäre mein Lebensweg sicherlich anders verlaufen.

Meine 12-jährige Nichte hat eine Klassenkameradin, die ebenfalls im Rollstuhl sitzt. Alle anderen Mitschüler hatten Berührungsängste. Meine Nichte kann problemlos damit umgehen, weil sie von klein auf durch mich gelernt hat, was es heißt, im Rollstuhl zu sitzen, was es heißt, mit Einschränkungen zu leben. Für sie war es kein Problem, sich neben die Klassenkameradin im Rollstuhl zu setzen und mit ihr Freundschaft zu schließen. Dem mühsamen Schritt der Integration können wir uns erleichtern, wenn wir die Inklusion von Anfang an leben und zwar so weitreichend und so früh wie möglich!

Leben mit Assistenz

Bei meinem Studium der Informatik an der Technischen Hochschule in Karlsruhe habe ich zunächst auf ein Assistenzmodell basierend auf Zivildienstleistende zurückgegriffen, mit Zivis, die zum Teil älter waren als ich. Dass es dann zu Diskussionen und Durchsetzungskonflikten kommt, ist sicherlich mehr als naheliegend. Irgendwann habe ich mir dann gesagt, es ist mein Leben, meine Zukunft und ich will mein Leben selbst gestalten. Und plötzlich gab es weniger Konflikte als zuvor. Damals sprach man noch von Betreuung. Ich muss nicht betreut werden, ich weiß selbst, wo ich hin will und wie ich das anstelle. Das hat sich dann irgendwann bei meinen Jungs, wenn sie angesprochen wurden, in dem Satz manifestiert: „Ich bin nur der Zivi!" Und es spiegelt wider, dass sie nicht Betreuer sind, die mir sagen, was ich wie zu handhaben habe, sondern, dass sie mir bei Dingen, die ich nicht selbst kann assistieren und zwar so, wie ich mir das vorstelle. Jedes Jahr muss ich wegen der hohen Fluktuation 6-8 neue Leute einarbeiten, um die im Schnitt notwendigen 4 Assistenten für meinen 24-Stunden Tagesbedarf bereitzustellen. Im Laufe der Jahre habe ich vermutlich an die 200 Assistenten eingearbeitet. All diese Assistenten kennen intimste Dinge von mir, die noch nicht einmal gute Freunde kennen und das ist beileibe nicht immer angenehm. Assistenz ist kein Luxus und nur weil die ein oder andere hauswirtschaftliche Tätigkeit mit dabei ist, weil man es selbst behinderungsbedingt nicht machen kann, ist es nichts auf das man als nichtbehinderter Mensch neidvoll blicken kann, weil man so vieles
nicht selbst machen muss.

Protokolliertes Leben

Da ich derzeit meine Assistenz nicht nach dem Arbeitgebermodell vollständig selbst organisiere, wird die Protokollierung der einzelnen Tätigkeiten meiner Assistenten notwendig – begründet mit bestehenden Durchführungsverordnungen bzw. Richtlinien. In der Praxis bedeutet dies, dass meine Assistenten aufschreiben müssen, wie oft sie was bei mir machen. Und ich muss bestätigen, dass die Anzahl stimmt, sonst begebe ich mich in die Gefahr, meine Mitwirkungspflicht zu verletzen. Um das mal ganz deutlich auszudrücken: Ich muss darüber Buch führen, wie oft ich etwas am Tag esse, mich an- und ausziehe und wie oft ich Pinkeln gehe. Stellen Sie sich mal vor, sie haben an ihrer Badezimmertür eine Liste, auf der sie eintragen, dass sie gerade einen Toilettengang hinter sich haben. Am Ende des Monats geben Sie dann die Liste der Hausverwaltung, damit der Vermieter daraus die Abnutzung ihrer Toilette bestimmen und in Rechnung stellen kann. Das wäre ziemlich absurd, oder? Eigentlich müssten meine Assistenten auch noch täglich darüber Buch führen, wie gut ich psychisch drauf bin! Das jedoch habe ich schriftlich untersagt! Wieso muss das modularisiert werden, wenn der Bedarf klar ist? Wieso muss es protokolliert werden, wenn es immer wiederkehrend und alltäglich ist? Wieso wird hier so ein massiver Eingriff in die Intimsphäre vorgenommen, wenn es nicht nötig ist? Hat das nicht etwas mit Würde zu tun, die dabei verloren geht?

Das Persönliche Budget

Hier kann das Persönliche Budget erfolgreich sein, wenn es nicht als Sparmodell missbraucht wird oder dabei den Betroffenen zusätzliche Hürden in den Weg gelegt werden. Und dabei ist Assistenz diejenige Unterstützungsleistung, die einem Menschen mit Assistenzbedarf am ehesten die volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft ermöglicht. Das Assistenzmodel hilft also, ein Menschenrecht zu verwirklichen, es zu leben.

Doch zu welchem Preis? Der weitgehende Verlust der Intimsphäre gegenüber den Assistenten ist sicherlich nicht vollständig zu verhindern. Doch Prüfungen unter Kostengesichtspunkten, ob eine andere Leistungsform, wie z.B. die Unterbringung in einem Heim, nicht günstiger wäre, wenn man gerade mitten im Studium steht und dessen erfolgreiches Ende absehbar ist, machen einem Angst und kosten unnötig Kraft. Sie müssen sich das mal vor Augen führen: Sie strengen sich an, haben tagtäglich mit erhöhtem Energie- und Organisationsaufwand ihr Abitur bestritten, sind halbwegs erfolgreich im Studium und dann wird das alles in Frage gestellt- aus Kostengründen! Inzwischen wurde der Zivildienst erst verkürzt, dann auch die Anzahl der Zivildienstleistenden reduziert und letztlich faktisch abgeschafft. Politisch gewollt! Stattdessen wurden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen – was aus unserer Sicht richtig ist –, die per se zunächst einmal teurer erscheinen. Dadurch, dass man als Betroffener seine Assistenz selbst finanzieren muss, muss man entwederüber hohe private Mittel verfügen, oder man ist auf die Eingliederungshilfe nach SGB XII angewiesen. In diesem Fall ist aber sowohl Einkommen als auch Vermögen für die Assistenz zu verwerten. Das zulässige Einkommen liegt dann beim doppelten Eckregelsatz – also ca. 700 EUR – und das Schonvermögen bei 2600 EUR. Zugegebenermaßen werden beim Einkommen noch die Miete und behinderungsbedingte Ausgaben berücksichtigt, sodass das angemessene Einkommen höher liegt. Aber schon bei den erhöhten Zuzahlungen für behinderungsbedingte medizinische Ausgaben fängt das Geschachere mit den Behörden an. Dieses angemessene Einkommen darf ein Betroffener dann im Monat ohne weitere Einschränkung ausgeben. Immerhin entspringt es ja den Früchten seiner bezahlten Arbeit! Aber angenommen dieser Betroffene ist ein sparsamer Mensch und legt ein Teil dessen, den er nicht verbrauchen möchte auf die Seite, vielleicht sogar noch leicht verzinst. Übersteigt nun dieses aus dem angemessenen Einkommen zusammengesparte Vermögen den Betrag von 2600 EUR, so muss er das übersteigende "Vermögen" vollständig abgeben! Nur weil er behinderungsbedingt zum Leben Assistenz benötigt! So etwas nenne ich Diskriminierung! Noch einmal ganz klar: Ich darf als Assistenznehmer von meinem mir selbst – behinderungsbedingt auch noch oft sehr mühsam – erarbeiteten Einkommen einen Teil behalten; diesen Teil meines Einkommens darf ich im Monat ausgeben aber nicht ansparen, sonst muss ich auch noch diesen Teil abgeben. Ist dies volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft?

Leben in Partnerschaft?

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Das steht nicht in der Behindertenrechtskonvention, sondern in unserem Grundgesetz, Artikel 6 GG. Unter dem besonderen Schutz! Hier brauchen behinderte Menschen aber eher besonderen Schutz VOR der staatlichen Ordnung. Denn hier greift der Staat besonders drastisch ein! Klingt provokant und paradox, nicht? Was meinen Sie, dürfen behinderte Menschen heiraten? Ja, nach Recht und Gesetz gibt es keinen Paragraphen, der das verbietet. Das wäre ja noch schöner! Aber was passiert, wenn ein auf Assistenz angewiesener behinderter Mann eine nicht behinderte Frau findet, die bereit ist, alle seine Einschränkungen, die auch ihr Leben drastisch verändern, anzunehmen und sogar eine Familie mit ihm gründen möchte? Ihr Einkommen wird bis auf 70% des Eckregelsatzes einbehalten, sodass ihr gerade einmal 245 EUR verbleiben und dieses Paar zusammen nicht einmal 1000 EUR ihres selbst verdienten Einkommens behalten darf. Ihr gemeinsames Schonvermögen wird dabei nicht etwa verdoppelt, sondern lediglich um rund 1000 EUR auf 3600 EUR erhöht. Es wird also in diesem Fall vom Einkommen der Ehefrau besonders viel abgezogen und das gemeinsame Schonvermögen noch nicht einmal verdoppelt! Dazu kommt, dass der Bedarf an Assistenz gekürzt und gefordert wird, dass die Ehefrau diese Lücke schließt. Das alles passiert ausschließlich aufgrund behinderungsbedingter Umstände! "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.", Artikel 3, Abs. 3 GG. Sehen Sie das verwirklicht? Und was ist nun ihr Rat? So lange klagen, bis man vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommt? Vermutlich ist bis dahin die Beziehung kaputt oder die Zeit für eine gemeinsame Familie um.

Assistenz aus volkswirtschaftlicher Betrachtung

Ich möchte mich eigentlich gar nicht auf wirtschaftliche Diskussionen einlassen, denn es geht hier um Menschenrechte. Doch wenn man mal dem Assistenzmodell eine volkswirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde legt, und die Rückflüsse meiner Assistenz sowie meiner Arbeitsleistung hinsichtlich der Generierung von Umsatz-, Einkommenssteuern sowie Sozialabgaben berücksichtigt, so stellt man fest, dass bereits ein mittleres Einkommen ausreicht, um die Aufwendungen für die Assistenz auszugleichen. Zusätzlich hat man auch noch vier Arbeitsplätze geschaffen, die darüber hinaus noch krisensicher sind. Die Abhängigkeit der Assistenzleistung von Einkommen und Vermögen bedeutet Teilhabe unter der Voraussetzung von Bedürftigkeit. Verstehen Sie das als volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft? Das ist nicht nur unsozial, sondern auch volkswirtschaftlich unsinnig, denn irgendwann ist das Vermögen von Assistenznehmern aufgebraucht und Assistenz brauchen sie trotzdem weiterhin, da ihre Behinderung zeitlebens bestehen bleibt.

Blick nach vorn

Was wir für die Zukunft brauchen ist vermutlich schon bei Ihnen angekommen: Die volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft ist die Garantie und die oberste Maxime der Behindertenrechtskonvention. Man kann es nicht oft genug hinausrufen! Wir brauchen ein Verständnis in der Gesellschaft, dass es nicht Luxus ist, wenn man Nachteilsausgleiche benötigt. Wir brauchen ein Verständnis in den Behörden, dass ein Bedarf weder verhandelbar noch vom Schreibtisch aus bestimm- oder korrigierbar ist. Und wir brauchen in der Politik ein Verständnis, dass jede weitere Verzögerung in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auf Kosten unserer Lebenszeit geht! Eine Familie lässt sich nicht mehr gründen, wenn man 50 Jahre alt ist. Eine Altersvorsorge lässt sich nicht mehr aufbauen, wenn man bereits kurz vor der Rente steht! Artikel 8 der Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Politik, dieses Verständnis zu schaffen. Das ist auch schon möglich, bevor irgendwelche Aktionspläne aufgestellt sind. Es muss bei jedem Sachbearbeiter vor Ort ankommen, dass das SGB im Sinne einer vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft zu interpretieren ist.

Deshalb brauchen wir ein Gesetz zur sozialen Teilhabe, wie es ForseA und ISL zusammen mit den behinderten Juristinnen und Juristen demnächst vorschlagen als Experten in eigener Sache. Darüber hinaus begrüßen wir außerordentlich die Resolution der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes gerichtet an die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die u.a. unsere Forderung nach einer einkommens- und vermögensunabhängigen Reformierung der Eingliederungshilfe für behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen alternativlos aufgreift.

Herr Finke, hier haben Sie unsere volle Unterstützung!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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