Dieser Abschnitt ist ab dem 1.1.2020 ungültig, die Unterhaltszahlung der Eltern an das Sozialamt gehört der Vergangenheit an.
Unterhalt der Eltern für das Sozialamt
Ausgesprochen perfide wirkt der § 94 SGB XII.
Eltern von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege beziehenden
behinderten Kindern wird ein Unterhaltsbeitrag für das Sozialamt
auferlegt. Dieser ist in der Höhe an das Kindergeld gekoppelt. Welchen
Sinn diese Verbindung macht, ist nirgends nachzulesen. Als Anteil am
Kindergeld kann es nicht gelten. Denn auch Eltern, die kein Kindergeld
beziehen, werden zur Kasse gebeten.
Bei Leistungen nach dem 3. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) des SGB
XII beträgt der Elternunterhalt für das Sozialamt ca. 13 % des
Kindergeldes
Bei Leistungen nach dem 6. und 7. Kapitel (Eingliederungshilfe und
Hilfe zur Pflege) des SGB XII beträgt der Elternunterhalt für das
Sozialamt ca. 17 % des Kindergeldes
Höhe des Unterhaltsbeitrages für das Sozialamt
Jahr
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Kindergeld
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"Unterhalt" 3. Kapitel
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"Unterhalt" 6. und 7. Kapitel
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2017
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192 €
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24,94 €
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32,42 €
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2018
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194 €
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25,19 €
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32,75 €
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2019
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204 €
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26,50 € *)
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34,44 € *)
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*) geschätzt
Die Motivation des Gesetzgebers für diese Strafabgabe der Eltern von
behinderten Kindern bleibt im Dunkeln. Diese Eltern leisten in aller
Regel sehr viel für ihre Kinder und da steht dann auch noch das
Sozialamt und hält die Hand auf. Völlig undurchsichtig sind hier
Einkommens- und Vermögensgrenzen. Und wenn die Eltern nachweisen, dass
sie Unterhalt in der Höhe dieser Zwangsabgabe für Sozialämter leisten -
egal ob in Form von Geldzuwendungen oder durch persönliche
Hilfeleistungen - können Sie davon befreit werden. Wenn durch das
Unterhaltsbegehren des Sozialamtes der Familienfrieden gefährdet wird,
kann das Sozialamt auf den Unterhalt verzichten. Diese Ansprüche gehen
nicht über, soweit der Anspruchsübergang eine unbillige Härte bedeuten
würde. Als Beispiel gilt beispielsweise in Hamburg, "wenn die Höhe des
Heranziehungsbetrages in keinem Verhältnis zu der dadurch zu
befürchtenden nachhaltigen Störung des Familienfriedens steht". Alleine
die Tatsache, dass Eltern plötzlich für sechzigjährige Kinder Unterhalt
zahlen müssen und mit einem Packen Formulare konfrontiert werden, mit
denen sie ihre Einkünfte und Vermögen offenlegen müssen, hat
nachweislich Familien entzweit.
Weitere Ungereimtheiten:
- Zahlungen von 34 Euro werden sicherlich in großen Teilen vom Verwaltungsaufwand "aufgefressen.
- Für Streitfälle sind keine Sozial- sondern Familiengerichte zuständig
- Geschiedene Eltern haften jeweils für den halben Betrag. Verwitwete
Elternteile haften jedoch auch für den verstorbenen Elternteil
Diese Mithaftung für behinderte Kinder hat viel böses Blut in die
Familien gebracht. Und für was? Damit der Staat seine Macht
demonstriert.