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Unterhalt der Eltern für das Sozialamt

Dieser Abschnitt ist ab dem 1.1.2020 ungültig, die Unterhaltszahlung der Eltern an das Sozialamt gehört der Vergangenheit an.

Unterhalt der Eltern für das Sozialamt

Ausgesprochen perfide wirkt der § 94 SGB XII. Eltern von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege beziehenden behinderten Kindern wird ein Unterhaltsbeitrag für das Sozialamt auferlegt. Dieser ist in der Höhe an das Kindergeld gekoppelt. Welchen Sinn diese Verbindung macht, ist nirgends nachzulesen. Als Anteil am Kindergeld kann es nicht gelten. Denn auch Eltern, die kein Kindergeld beziehen, werden zur Kasse gebeten.

Bei Leistungen nach dem 3. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) des SGB XII beträgt der Elternunterhalt für das Sozialamt ca. 13 % des Kindergeldes

Bei Leistungen nach dem 6. und 7. Kapitel (Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege) des SGB XII beträgt der Elternunterhalt für das Sozialamt ca. 17 % des Kindergeldes

Höhe des Unterhaltsbeitrages für das Sozialamt

 

Jahr
Kindergeld
"Unterhalt" 3. Kapitel
"Unterhalt" 6. und 7. Kapitel
2017
192 €
24,94 €
32,42 €
2018
194 €
25,19 €
32,75 €
2019
204 €
26,50 € *)
34,44 € *)

*) geschätzt

 

Die Motivation des Gesetzgebers für diese Strafabgabe der Eltern von behinderten Kindern bleibt im Dunkeln. Diese Eltern leisten in aller Regel sehr viel für ihre Kinder und da steht dann auch noch das Sozialamt und hält die Hand auf. Völlig undurchsichtig sind hier Einkommens- und Vermögensgrenzen. Und wenn die Eltern nachweisen, dass sie Unterhalt in der Höhe dieser Zwangsabgabe für Sozialämter leisten - egal ob in Form von Geldzuwendungen oder durch persönliche Hilfeleistungen - können Sie davon befreit werden. Wenn durch das Unterhaltsbegehren des Sozialamtes der Familienfrieden gefährdet wird, kann das Sozialamt auf den Unterhalt verzichten. Diese Ansprüche gehen nicht über, soweit der Anspruchsübergang eine unbillige Härte bedeuten würde. Als Beispiel gilt beispielsweise in Hamburg, "wenn die Höhe des Heranziehungsbetrages in keinem Verhältnis zu der dadurch zu befürchtenden nachhaltigen Störung des Familienfriedens steht". Alleine die Tatsache, dass Eltern plötzlich für sechzigjährige Kinder Unterhalt zahlen müssen und mit einem Packen Formulare konfrontiert werden, mit denen sie ihre Einkünfte und Vermögen offenlegen müssen, hat nachweislich Familien entzweit.
Weitere Ungereimtheiten:

  • Zahlungen von 34 Euro werden sicherlich in großen Teilen vom Verwaltungsaufwand "aufgefressen.
  • Für Streitfälle sind keine Sozial- sondern Familiengerichte zuständig
  • Geschiedene Eltern haften jeweils für den halben Betrag. Verwitwete Elternteile haften jedoch auch für den verstorbenen Elternteil
Diese Mithaftung für behinderte Kinder hat viel böses Blut in die Familien gebracht. Und für was? Damit der Staat seine Macht demonstriert. 

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