Sozialgesetzbuch IX - eine Lösung für die Assistenz Behinderter?
Das Modell der persönlichen Assistenz - Wie organisiere ich meine Hilfe/Pflege selbst?
19.00 Uhr Vortrag mit Elke Bartz im Rolli-Point, Platanenweg 4-6 in Dossenheim
Veranstalter: Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum für behinderte Frauen - BiBeZ - und Rolli-Point
Nähere Infos bei Claudia Weitzel von Rolli-Point
Tel. 06221-868021
"Das Modell der persönlichen Assistenz - wie organisiere ich meine
Hilfe/Pflege selbst?" und "SGB IX - eine Lösung für die Assistenz
behinderter Menschen?"
Zu gleich zwei Schwerpunktthemen hatten der Rolli-Point und BiBeZ
(Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum für behinderte Frauen und
Mädchen e.V.) als Kooperationspartner der Assistenztour eingeladen. Mehr als
40 TeilnehmerInnen waren der Einladung gefolgt.
ForseA-Vorsitzende Elke Bartz erklärte das Arbeitgebermodell und die
rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung. Die Art der Fragestellung bewies,
dass viele noch nie von dieser Alternative zu voll- und teilstationärer,
sowie der Versorgung durch ambulante Dienste gehört hatten. Gerade in den
vergangenen Monaten gab es wegen der Kürzung der Zivildienstzeit und der
Streichung vieler Zivildienstplätze große Engpässe bei der Versorgung der
behinderten Menschen. Das Einstellen hauptamtlicher Kräfte als Ersatz für
die Zivis ist zwangsläufig mit höheren Kosten verbunden. Diese Kosten wollen
die örtlichen Träger der Sozialhilfe in der Regel nicht tragen.
Daher erhielten vor einigen Monaten etliche behinderte Menschen aus dem
Rhein-Neckar-Kreis die Aufforderung, sich nachkostengünstigeren Alternativen
der Versorgung umzusehen, oder sich um einen Heimplatz zu kümmern. Grundlage
für diese Schreiben war § 3a BSHG, der die ambulante Versorgung nur dann
bevorzugt, wenn diese nicht mit unverhältnissmäßigen Mehrkosten verbunden,
sowie das Leben in einer Anstalt zumutbar ist. Da das Arbeitgebermodell (in
der Regel) niedrigere Kosten als die Versorgung durch einen allgemeinen
Dienst verursacht, gleichzeitig aber mehr Selbstbestimmung und damit auch
mehr Lebensqualität mit sich bringt, interessieren sich immer mehr
behinderte Menschen dafür.
Elke Bartz konnte Fragen nach der Verfahrensweise bei der Antragstellung
ebenso beantworten wie die der rechtlichen Grundlage, der Gründung eines
Betriebes im eigenen Haushalt, den Möglichkeiten, AssistentInnen auf dem
freien Arbeitsmarkt zu suchen und vieles andere mehr.
Zum SGB IX erläuterte sie, dass das Recht auf Arbeitsassistenz nochmals
verstärkt wird. Sie zeichnete jedoch auch die sich schon jetzt abzeichnenden
Mankos des kommenden Gesetzes zur Rehabilitation und Teilhabe auf. So werden
sämtliche Assistenzleistungen im Privatbereich weiterhin nach dem
Bundessozialhilfegesetz durch die Sozialhilfeträger gewährt. Obwohl die
Sozialhilfeträger künftig in den Kreis der Rehabilitationsträger aufgenommen
werden sollen, bleiben die Leistungen nach dem BSHG weiterhin einkommens-
und vermögensabhängig.
Kein Wunder, dass auch in dieser Runde die Forderungen nach einem
eigenständigen Leistungsgesetz für behinderte Menschen laut wurden, damit
eine tatsächliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die
Chancengleichheit gegenüber Nichtbehinderten in absehbarer Zukunft Realität wird.