Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Dossenheim (19. März 2001)

Sozialgesetzbuch IX - eine Lösung für die Assistenz Behinderter?

Das Modell der persönlichen Assistenz - Wie organisiere ich meine Hilfe/Pflege selbst?

19.00 Uhr Vortrag mit Elke Bartz im Rolli-Point, Platanenweg 4-6 in Dossenheim

Veranstalter: Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum für behinderte Frauen - BiBeZ - und Rolli-Point

Nähere Infos bei Claudia Weitzel von Rolli-Point
Tel. 06221-868021

"Das Modell der persönlichen Assistenz - wie organisiere ich meine Hilfe/Pflege selbst?" und "SGB IX - eine Lösung für die Assistenz behinderter Menschen?"

Zu gleich zwei Schwerpunktthemen hatten der Rolli-Point und BiBeZ (Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum für behinderte Frauen und Mädchen e.V.) als Kooperationspartner der Assistenztour eingeladen. Mehr als 40 TeilnehmerInnen waren der Einladung gefolgt.

ForseA-Vorsitzende Elke Bartz erklärte das Arbeitgebermodell und die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung. Die Art der Fragestellung bewies, dass viele noch nie von dieser Alternative zu voll- und teilstationärer, sowie der Versorgung durch ambulante Dienste gehört hatten. Gerade in den vergangenen Monaten gab es wegen der Kürzung der Zivildienstzeit und der Streichung vieler Zivildienstplätze große Engpässe bei der Versorgung der behinderten Menschen. Das Einstellen hauptamtlicher Kräfte als Ersatz für die Zivis ist zwangsläufig mit höheren Kosten verbunden. Diese Kosten wollen die örtlichen Träger der Sozialhilfe in der Regel nicht tragen.

Daher erhielten vor einigen Monaten etliche behinderte Menschen aus dem Rhein-Neckar-Kreis die Aufforderung, sich nachkostengünstigeren Alternativen der Versorgung umzusehen, oder sich um einen Heimplatz zu kümmern. Grundlage für diese Schreiben war § 3a BSHG, der die ambulante Versorgung nur dann bevorzugt, wenn diese nicht mit unverhältnissmäßigen Mehrkosten verbunden, sowie das Leben in einer Anstalt zumutbar ist. Da das Arbeitgebermodell (in der Regel) niedrigere Kosten als die Versorgung durch einen allgemeinen Dienst verursacht, gleichzeitig aber mehr Selbstbestimmung und damit auch mehr Lebensqualität mit sich bringt, interessieren sich immer mehr behinderte Menschen dafür.

Elke Bartz konnte Fragen nach der Verfahrensweise bei der Antragstellung ebenso beantworten wie die der rechtlichen Grundlage, der Gründung eines Betriebes im eigenen Haushalt, den Möglichkeiten, AssistentInnen auf dem freien Arbeitsmarkt zu suchen und vieles andere mehr.

Zum SGB IX erläuterte sie, dass das Recht auf Arbeitsassistenz nochmals verstärkt wird. Sie zeichnete jedoch auch die sich schon jetzt abzeichnenden Mankos des kommenden Gesetzes zur Rehabilitation und Teilhabe auf. So werden sämtliche Assistenzleistungen im Privatbereich weiterhin nach dem Bundessozialhilfegesetz durch die Sozialhilfeträger gewährt. Obwohl die Sozialhilfeträger künftig in den Kreis der Rehabilitationsträger aufgenommen werden sollen, bleiben die Leistungen nach dem BSHG weiterhin einkommens- und vermögensabhängig.

Kein Wunder, dass auch in dieser Runde die Forderungen nach einem eigenständigen Leistungsgesetz für behinderte Menschen laut wurden, damit eine tatsächliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Chancengleichheit gegenüber Nichtbehinderten in absehbarer Zukunft Realität wird.

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