Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Erfurt (30. März 2001)

Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe
"Gleichstellung Behinderter - was bedeutet das?"
mit dem Themenschwerpunkt Assistenz

11.00 Uhr im Plenarsaal des Thüringer Landtages u.a. mit
Uwe Frevert, Tilo Bösemann u. Elke Bartz

Veranstalter: PDS Fraktion im Thüringer Landtag - behindertenpolitischer Sprecher MdL Maik Nothnagel,
Kontakt: Tel. 0361 3772622

Bericht über die Veranstaltung im Plenarsaal des Thüringer Landtages

"Assistenz für Menschen mit Behinderungen - Chancen für ein selbstbestimmtes Leben"

Gut 60 TeilnehmerInnen fanden sich am 30. März 2001 zur Veranstaltung "Assistenz für Menschen mit Behinderungen - Chancen für ein selbstbestimmtes Leben" ein. Kooperationspartnerin des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen - ForseA - war die Landtagsfraktion der PDS.

Werner Buse, Fraktionsvorsitzender der PDS, eröffnete die Veranstaltung. Er unterstrich die Notwendigkeit eines Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen und wies auf einen entsprechenden Entwurf der PDS hin.

MdL Maik Nothnagel führte die Anwesenden in die Thematik ein. Er schilderte die Entwicklung der Behindertenemanzipation der 60er Jahre in den USA und die parallel stattgefundene Krüppelbewegung in Deutschland, sowie die Historie in der damaligen DDR, bzw. die Zeit nach der Wende. Nothnagel zitierte mit Adolf Ratzka den "großen alten Mann" der europäischen Behindertenbewegung, der betont, wie wichtig es ist, Stolz zu entwickeln und selbstbewusst seine Rechte einzufordern.

Noch heute leben viele Menschen mit Behinderungen in menschenunwürdigen Situationen, da ihnen immer wieder klargemacht wurde, wie dankbar sie für empfangene Hilfen zu sein haben. Der Weg muss endlich weg vom passiven Opfer der Fürsorge zum selbstbewussten und selbstständigen Bürger mit Rechtsansprüchen. Nothnagel betonte dabei, dass diese Frage parteiübergreifend angegangen werden müsse.

Welche verschiedenen Hilfsangebote assistenznehmenden Menschen zur Verfügung stehen, zeigte Elke Bartz in ihrem Beitrag auf. Den Schwerpunkt legte sie auf das Arbeitgebermodell, da diese Alternative besonders in den sogenannten neuen Bundesländern erst sehr wenigen Menschen bekannt ist. Entsprechend interessiert zeigten sich die TeilnehmerInnen.

Bartz erklärte die praktischen und rechtlichen Vorsaussetzung bzw. Bedingungen für das Arbeitgebermodell. Aus ihrer Erfahrung als bundesweit tätige Beraterin sind ihr die Probleme bei der Umsetzung des Arbeitgebermodells bestens bekannt. Häufig verweigern Kostenträger (zunächst) die Kostenübernahme, da das Arbeitgebermodell, insbesondere bei zeitintensiven Assistenzen, vermeintlich teurer ist als die Kosten für ein Anstaltsleben.

Gegen den Willen des Gesetzgebers werden in der Regel nur die Kostenaspekte, nicht aber die individuellen Lebensumstände und Bedürfnisse der AntragstellerInnen bei der Bescheidung berücksichtigt. Dabei missbrauchen die SachbearbeiterInnen der örtlichen Träger der Sozialhilfe §3a BSHG. Diesen als "Heimeinweisungsparagrafen" gefürchteten §3a gilt es zu ändern oder besser ganz aus dem Gesetzestext zu streichen, fordern alle Selbsthilfeorganisationen.

Weiterhin erklärte Elke Bartz, welche Finanzierungsmöglichkeiten es generell gibt. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen definitiv nicht aus, wenn keine ergänzenden ehrenamtlichen Hilfen zur Verfügung stehen. Die Leistungen nach dem BSHG greifen jedoch erst, wenn keine weiteren vorrangigen Kostenträger vorhanden sind. Dies trifft allerdings auf die oben beschriebene Problematik zu. Vorrangig einzusetzen sind auch eigenes Einkommen und Vermögen der AntragstellerInnen. Dies hat zur Folge, dass die Betroffenen nie über ihr Einkommen und Vermögen uneingeschränkt wie ihre nicht behinderten MitbürgerInnen verfügen können. Um so wichtiger ist es, unmittelbar nach Einführung des geplanten Gleichstellungsgesetzes ein eigenständiges Leistungsgesetz zu schaffen, um die Benachteiligung auf Hilfe Angewiesener endlich zu beseitigen.

Das Persönliche Budget kann, sofern es eingeführt wird, ein geeignetes Mittel für eine selbstbestimmte Assistenz werden. Voraussetzung dafür ist aber, wie Bartz betonte, dass es sich tatsächlich um persönliche, also am Bedarf orientierte, Budgets und nicht um pauschalierte Leistungskürzungen handelt.

Thilo Bösemann vom Helfer- und Assistenzdienst (HAD) in Jena schilderte die Entwicklung vor allem in der Zeit nach der Wende. Immer mehr Menschen entdecken zunehmend ihr Selbstbewusstsein. Sie wollen nicht mehr länger von fremdbestimmenden Strukturen vieler Anbieter abhängig sein. Und manchmal existieren - insbesondere im ländlichen Bereich - diese Angebote nicht einmal. Die ständige und ausschließliche Abhängigkeit von Hilfe durch Familienangehörige bedeutet für alle Beteiligten übergroße Rücksichtnahme und häufig auch Überlastung der pflegenden Angerhörigen.

Thilo Bösemann selbst ist auf umfangreiche Assistenz angewiesen. Obwohl seine Frau zufällig Krankenschwester ist, will er ihre Hilfe nach Möglichkeit nicht beanspruchen. Zu schnell würde die Partnerschaft in ein Pflegeverhältnis abdriften. Schon viele Beziehungen und Ehen sind an solchen Situationen gescheitert.

Der HAD bietet Hilfe- und Assistenzleistungen an, bei denen er seinen KundInnen die größtmögliche Entscheidungsfreiheit bietet. Gleichzeitig bietet er Entlastungen, da die Verwaltungsaufgaben komplett übernommen werden. Dies ist eine gute Unterstützung für alle, die selbstbestimmt leben wollen, sich aber den Pflichten der ArbeitgeberInnen wie korrekte Lohnabrechnungen erstellen zu müssen, (noch) nicht gewachsen fühlen. Weiterhin betonte Bösemann, dass ein Arbeitsschwerpunkt der HAD wie schon jetzt, so auch in Zukunft, die Beratung sein wird.

Dabei spielt das Peer Couseling - die Beratung von Betroffenen für Betroffene - eine herausragende Rolle. Zwar haben unterschiedliche Arten der Behinderungen auch unterschiedliche Folgen. Da behinderte Menschen als Individuen selbstverständlich auch über individuelle Lebensplanungen verfügen, können sich diese natürlich sehr von denen des Peer Counselors unterscheiden. Dennoch schafft ein Rollstuhl oder der Blindenhund bei der Beratung einen Vertrauensbonus. Verfügt der Peer Counselor nicht über entsprechendes Fachwissen, ist dieser Bonus jedoch schnell aufgebraucht.

Bösemann verwies darauf, dass es wichtig ist, viele unterschiedliche Hilfsangebote zu haben. So müssen etablierte, herkömmliche Leistungsanbieter keine Konkurrenz fürchten, da es immer Menschen geben wird, die deren Angebote nutzen. Es kann natürlich sein, dass die auf Assistenz Angewiesenen den Anbietern Menschen künftig mehr als selbstbewusste KundInnen und nicht als PatientInnen begegnen. Dadurch werden die Anbieter gezwungen sein, weit mehr als seither Kunden orientiert zu arbeiten, um diese auch künftig zu halten. Und dies ist gut so, da es für die behinderten Menschen eine wesentlich bessere Lebensqualität bringen wird.

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