Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Görlitz (19. April 2001)

Selbstverständlich selbstbestimmt!- Symposium zur aktuellen Diskussion: Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen

11.00-17.00 Uhr in der Hochschule Zittau/Görlitz, Brückenstr. 1, 02826 Görlitz mit Elke Bartz, MdB Dr. Ilja Seifert u.v.m.

Veranstalter: Diakonie-Sozialwerk Lausitz in Kooperation mit der Hochschule Zittau/Görlitz

Kontakt: Beate Gostincar
Tel. 03581-387539
E-Mail: mail@dsw-lausitz.de

Symposium an der Hochschule Zittau/Görlitz

"Selbstverständlich Selbstbestimmt" lautete der Titel des Symposiums zum Thema "Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen" veranstaltet vom Diakonie-Sozialwerk Lausitz

Nach der Begrüßung von Helmut A. Walther, Vorstandsmitglied des Diakonie-Sozialwerkes Lausitz und Prof. Dr. Joachim Schulze, Dekan des Fachbereiches Sozialwesen der Hochschule Zittau/Görlitz, führte Christina-Silvia Schwarz ins Thema ein. Dipl.Heilpädagogin Schwarz leitete eine einjährige Projektgruppe, die sich mit der Assistenz für behinderte Menschen auseinander setzte.

Mit Konstanze Fiedler, Sylvia Reisky und Cordula Schubert stellten drei Vertreterinnen der Projektgruppe eindrucksvoll dar, wie schwierig und komplex das Thema ist. Verständlicherweise konnte lediglich eine Bestandsaufnahme erstellt werden. Selbst nach einem Jahr intensiver Arbeit wurde deutlich, wie viele (Detail-)kenntnisse nötig sind, um nach dem Studium in der Praxis effektiv und umfassend beraten zu können. Doch eines war allen ProjektteilnehmerInnen deutlich geworden, nämlich dass es keineswegs selbstverständlich ist, selbstbestimmt zu leben, wenn man auf Hilfeleistungen angewiesen ist.

Eine Weiterführung des Projektes im kommenden Wintersemester zur Vertiefung der Kenntnisse ist daher sehr begrüßenswert.

Aus der Praxis berichteten Elke Bartz vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA), Oswald Utz (ForseA und Verbund behinderter ArbeitgeberInnen, VbA aus München) und Dr. Ilja Seifert (MdB aus Berlin). Die Drei sind selbst auf umfangreiche Assistenz angewiesen, können also aus eigener Erfahrung und den Erfahrungen ihrer diversen Tätigkeiten berichten.

Bartz stellte an Hand diverser Fallbeispiele aus ihrer Tätigkeit als Beraterin dar, wie die Situation assistenznehmender Menschen in Deutschland derzeit ist. Sie zeigte die Probleme fremdbestimmter Hilfen und die Einschränkungen der Lebensqualität durch die Fremdbestimmung auf.

Utz hingegen konnte berichten, dass es behinderte Menschen in München, zumindest im Vergleich zu vielen anderen Orten, relativ einfach haben, ihre Ansprüche auf Assistenz umzusetzen. In München herrscht jedoch ein akuter Mangel an potenziellen AssistentInnen, so dass es sehr schwierig ist, genügend geeignete Helferinnen zu finden. Für diejenigen, die zwar mit persönlicher Assistenz nach dem Arbeitgebermodell leben wollen, aber korrekte Lohnabrechnungen nicht erstellen können oder wollen, bietet der VbA als besondere Dienstleistung einen Lohnabrechnungsservice an.

Seifert berichtete über die parlamentarische Arbeit und wie schwer es ist, Leistungsverbesserungen für behinderte Menschen politisch durchzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn diese Verbesserungen mit Kosten verbunden sind. Wie auch die anderen ReferentInnen betonte er, dass die Umsetzung persönlicher Assistenz weder von der Art der Behinderung, noch vom Alter abhängig gemacht werden darf. Vielmehr gilt es, die jeweiligen Bedürfnisse und Situationen der Betroffenen zu berücksichtigen. - Er forderte die Projektteilnehmerinnen auf, bei der Weiterführung des Projektes nicht nur zu analysieren, sondern auch zu hinterfragen, Lösungsmöglichkeiten für vorhandene Probleme aufzuzeigen und den PolitikerInnen anzutragen.

Norbert Berentz vom Sozialverband Deutschland erläuterte die aktuelle Rechtssituation bei der Finanzierung von Assistenz und anderen Hilfeleistungen. Ebenso ging er auf das für den 1.7.2001 geplante SGB IX ein. Die TeilnehmerInnen des Symposiums waren sehr verwundert und konnten nicht nachvollziehen, warum im SGB IX die soziale Teilhabe, entgegen aller Ankündigungen, keinesfalls berücksichtigt, geschweige denn gesichert wird. Lediglich das Recht auf Arbeitsassistenz wird manifestiert, doch auch dieses nur in begrenztem Umfang.

In den jeweiligen Diskussionsrunden wurde deutlich, wie schnell Begriffe regelrecht missbraucht werden. So sind nicht alle Hilfeleistungen auch gleichzeitig Assistenzleistungen. Von Assistenz kann immer nur dann gesprochen werden, wenn diese die Selbstbestimmung der behinderten Menschen (weitestgehend) wahrt. Andere Hilfeleistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst, sind jedoch in der Regel mehr oder weniger gute Hilfeleistungen, weil sie den KundInnen keinen Freiraum zur Gestaltung des Tagesablaufes, der Auswahl der Helferinnen usw. lassen.

Zwar gibt es auch heute schon rechtliche Voraussetzungen für die Umsetzung persönlicher Assistenz, doch müssen diese Rechte häufig erst bei den Gerichten bestritten werden. Außerdem degradieren sie behinderte Menschen und ihre Angehörigen zeitlebens zu Sozialhilfeempfängern, wenn Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch genommen werden müssen (es gilt auch hier das Nachrangigkeitsprinzip). So war es nicht verwunderlich, dass auch bei dieser Veranstaltung und dem Ausblick in die Zukunft die Forderungen nach einem eigenen Leistungsgesetz laut wurden.

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