Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


Sie befinden sich hier »
Beratung für behinderte Arbeitgeber*innen » Honorarkräfte

Honorarkräfte

Beschäftigung von Honorarkräften

Immer mal wieder melden sich bei Stellenausschreibungen auch Menschen, die als Honorarkräfte eingesetzt werden wollen. Es wird ein Stundensatz vereinbart, mit dem dann die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt werden. Weitere Kosten fallen nicht an. Kein Urlaub, keine Entgeltfortzahlung, keine Arbeitgeberanteile. Das klingt zunächst verlockend.

ABER

Rechtliche Aspekte: Es müssen viele Voraussetzungen stimmen, damit der Verdacht enthärtet werden kann, es handele sich um Scheinselbstständige. Gelingt das nicht, haftet die oder der Arbeitgeber*in auch für die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und die Lohnsteuern. Rechtliche Klarheit und Sicherheit bringt eine Anfrage bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung

Menschliche Aspekte: Kritisch betrachtet ist die Beschäftigung als Honorarkraft Beihilfe zur Selbstausbeutung. Diese Leute bekommen keinen Urlaub, keinen Feiertag bezahlt. Da sie keine Entgeltfortzahlung erhalten, schleppen sie sich oft krank zur Arbeit. Dies ist mit Risiken für beide Seiten verbunden.

Beiträge zum Thema bei Anwalt.de

Links

Kontakt

Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

Login

 
Hilfe
Impressum 










All Rights Reserved by ForseA

copyright © Thomas Kappel -> TK CMS & Shopsoftware

Banner und Link www.assistenzjobonline.de

copyright © 2018 mobile & more gmbh. All rights reserved