Beschäftigung von Honorarkräften
Immer mal wieder melden sich bei Stellenausschreibungen auch Menschen, die als Honorarkräfte eingesetzt werden wollen. Es wird ein Stundensatz vereinbart, mit dem dann die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt werden. Weitere Kosten fallen nicht an. Kein Urlaub, keine Entgeltfortzahlung, keine Arbeitgeberanteile. Das klingt zunächst verlockend.
ABER
Rechtliche Aspekte: Es müssen viele Voraussetzungen stimmen, damit der Verdacht enthärtet werden kann, es handele sich um Scheinselbstständige. Gelingt das nicht, haftet die oder der Arbeitgeber*in auch für die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und die Lohnsteuern. Rechtliche Klarheit und Sicherheit bringt eine Anfrage bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Menschliche Aspekte: Kritisch betrachtet ist die Beschäftigung als Honorarkraft Beihilfe zur Selbstausbeutung. Diese Leute bekommen keinen Urlaub, keinen Feiertag bezahlt. Da sie keine Entgeltfortzahlung erhalten, schleppen sie sich oft krank zur Arbeit. Dies ist mit Risiken für beide Seiten verbunden.
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