Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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2004

22. Januar 2004

Die mündliche Verhandlung wird auf den 12. Februar 2004 festgesetzt.

12. Februar 2004

Zu der Verhandlung vor dem Sozialgericht kommt unser Anwalt extra nach Leipzig. Das beruhigt uns sehr, denn wir wissen ja nicht, was uns dort erwartet. Die AOK wird von der Justiziarin und von der Mitarbeiterin vertreten, die am 28.03. bei uns zu Hause war. Da die Vertreterinnen der AOK nichts Konkretes anbieten konnten, wurden viele Vorschläge gemacht. Elke soll die Behandlungspflege von einem professionellen Dienst erledigen lassen. Dann würden diese Pflegekräfte die Behandlungspflege machen und die Assistentinnen alles andere. Also müssten praktisch beide 24 Stunden anwesend sein, weil zeitlich nicht planbar ist, wann Behandlungspflege notwendig wird. Die Kosten für 24 Stunden Behandlungspflege von einem ambulanten Dienst sprengen aber jeglichen Rahmen und sind für die Krankenkasse viel teurer. Man könnte einen Pflegedienst in der Nähe beauftragen, der im Versorgungsfall schnell kommt, das Absaugen erledigt und wieder geht. Es gibt eine Frau, bei der diese Versorgung sehr gut funktioniert. Aber das dauert viel zu lange, weil bei starker Schleimbildung oder verstopfter Kanüle in Sekundenschnelle Erstickungsgefahr besteht und sofort reagiert werden muss. Die betreffende Frau wohnt im Betreuten Wohnen und der Pflegedienst ist im Haus. Also kein vergleichbarer Fall für Elke. Der Pflegedienst kann ja auch täglich die Behandlungspflege in einem bestimmten Zeitumfang erledigen, bis die Sachleistung der Pflegestufe ausgeschöpft ist. In dieser Zeit können auch andere Leistungen, wie Grundpflege und Hauswirtschaft erledigt werden. Auf die Frage, wer denn die Behandlungspflege machen soll, wenn der Pflegedienst weg ist, kam die Antwort, dann ist ja die Assistentin vor Ort. Die Richterin verstand oft die Erläuterungen nicht, weil dann doch die Assistentinnen, wie jetzt praktiziert, die gesamten Leistungen erbringen können. Das ist doch die wirtschaftlichste Variante. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verurteilte die AOK zur Übernahme der Kosten für Behandlungspflege für 14 Stunden täglich auf Basis des BAT - Ost KR 1 in der jeweils gültigen Fassung, zuzüglich Arbeitgeberanteile sowie gesetzliche Leistungen bei Krankheit und Urlaub und der gesetzlichen Umlagebeiträge. Das Gericht vermerkte ausdrücklich im Urteil, dass die AOK eigentlich zur Kostenübernahme von 24 Stunden verpflichtet werden könnte!

25. März 2004

Wir erhalten das Urteil. Nach Zugang des Urteils hat die AOK vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen. Wir hoffen, dass sie es nicht macht, denn erstens hat sie keine vergleichbare Versorgung anzubieten und zweitens hätten wir dann endlich die gesamte Finanzierung für unser Arbeitgebermodell geregelt.

06. Mai 2004

Bis jetzt haben wir noch keine Post von unserem Anwalt erhalten. Also rufe ich ihn an: Die AOK hat keine Berufung eingelegt und das Urteil ist somit rechtskräftig. Jetzt muss Elke eigentlich Champagner spendieren! Oder? Na ja, Rotkäppchen-Sekt geht auch!

Fortsetzung folgt NICHT!

Foto Elke Hauschild

 

Elke Hauschild ist am Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertages 2007 verstorben!

 

 

 

 

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