Offener Brief an die Damen und Herren Fraktionsvorsitzenden
der im Bundestag vertretenen Parteien und an die Mitglieder
der Bundestagsausschüsse Haushalt, Gesundheit, Arbeit und Soziales
Hollenbach, den 3. Februar 2016
Faires Teilhabegesetz
Sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren der Bundestagsfraktionen Haushalt, Gesundheit, Arbeit und Soziales,
seit dem Frühjahr 2009 warten behinderte Menschen in Deutschland darauf, dass das ihnen mit der Unterschrift unter die Behindertenrechtskonvention (BRK) gegebene Versprechen eingelöst wird. Bis jetzt, sieht man vom Conterganstiftungsgesetz (§18 Absatz 2) ab, war nicht zu erkennen, dass daran gearbeitet wird. Wie oft wurden Vereine und Verbände zu Anhörungen, Tagungen, Fachkonferenzen eingeladen? Es ist nicht erkennbar, dass wir dort einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben. Selbst die Zusage, im Herbst einen ersten Entwurf eines Teilhabegesetzes vorzulegen, wurde nicht eingehalten. Nun werden wir auf das Frühjahr vertröstet und es werden immer mal wieder angebliche Inhalte des Gesetzes ins Volk gestreut, wohl um Reaktionen zu testen. Dabei werden die Adressaten anscheinend ausgewählt, denn auf offiziellem Weg haben wir noch kein Exemplar erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gar nicht den Spielraum, den es vorgibt. Deutschland kann nach Artikel 4 der BRK keine Gesetze erlassen, die der Konvention widersprechen. Gleiches gilt dann, wenn Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG4 verletzt wird. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt: "Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen." (BVerfGE 10.10.2014 Az.: 1
BvR 856/13). Grundrechte unserer Verfassung binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1 Absatz 3 GG).
Wenn behinderten Menschen Einkommen und Vermögen weggenommen wird, weil sie Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, wenn ihnen durch Versagung der Bedarfsdeckung durch die Kostenträger die Freiheit, mitunter sogar die Gesundheit und mehr genommen wird, dann wird sowohl gegen unsere Grundrechte als auch gegen die BRK verstoßen. Diese Regelungen werden, sie dürfen keine Gesetzeskraft erlangen. Die Vereinten Nationen haben darauf geachtet, dass die BRK an keiner Stelle weitergehende Regelungen als die allgemeinen Menschenrechte beinhaltet. Umso entsetzlicher, dass dennoch seitens des BMAS versucht wird, die BRK abzuwerten. Behinderte Menschen haben Jahrzehnte darauf gewartet, dass es ihnen endlich gestattet wird, inmitten der Gesellschaft mit den jeweils erforderlichen Nachteilsausgleichen zu leben. Lassen Sie nicht zu, dass so leichtfertig mit unseren Menschenrechten umgegangen wird.
Es tauchen immer wieder Informationen auf, dass die Anrechnung von Einkommen und Vermögen davon abhängig gemacht wird, ob der behinderte Mensch Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege bezieht. Diese Unterscheidung ist jedoch absolut untauglich, denn diese wird bei den Kostenträgern sehr oft willkürlich getroffen. Entscheidend ist einzig und alleine, ob der betroffene Mensch behindert ist oder nicht. Alles andere würde eine zusätzliche Ungerechtigkeit erzeugen, die nicht hingenommen werden kann.
Sie erhalten vierteljährlich unsere Verbandszeitschrift INFORUM. In der letzten Ausgabe vom Dezember war unsere Forderung nach einem fairen Teilhabegesetz abgedruckt. Unter Umständen haben Sie dies im Trubel der Vorweihnachtszeit übersehen. Daher geben wir hier nochmals den Link zur PDF-Datei wieder. Wir bitten Sie – sofern noch nicht geschehen – diesen Text aufmerksam durchzuarbeiten. Wissen Sie, gegen wieviel Grundrechte und Gesetze von den Kostenträgern – nicht nur von denen der Sozialhilfe – verstoßen wird? Die ungleiche Machtverteilung zwischen Kostenträgern und AntragstellerInnen wird oft brutal ausgenutzt. Beispiele finden Sie in der Sammlung Geschichten aus Absurdistan. Wir versichern Ihnen, dass es sich hierbei um keine Einzelfälle, sondern um wiederkehrende Beispiele aus unserer täglichen Beratungsarbeit handelt.
Wir werden uns mit allen zu Gebot stehenden Mitteln dagegen wehren, sollte das Gesetz in Teilen gegen die UN-BRK oder gegen unsere Grundrechte verstoßen. Wenn wir jetzt nicht unsere Rechte bekommen, müssten wir wieder lange Jahre darauf warten. ForseA und seine angeschlossenen Vereine und Verbände haben von ihren Mitgliedern kein Mandat, in Sachen Menschenrechte Zugeständnisse zu machen. Mit gezielten Vorabveröffentlichungen – wie jetzt geschehen – wird unnötig Zeit vergeudet, die für die ehrliche und faire Weiterentwicklung des Rechtes dringend gebraucht wird.
Behinderte Menschen erwarten von Ihnen, dass Sie im Sinne unserer Verfassung und der Behindertenrechtskonvention für ein faires Teilhabegesetz eintreten und abstimmen. Und dass Sie die Regierung auffordern, endlich dieses unwürdige Spiel zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
FORUM SELBSTBESTIMMTER ASSISTENZ BEHINDERTER MENSCHEN E.V.
Gerhard Bartz, Vorsitzender