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Eine „Fall"-Sammlung aus dem Deutschland unserer Tage oder die etwas andere "Inklusionslandkarte" (in jedem Bundesland, das in der Karte grau dargestellt ist, werden behinderte Menschen diskriminiert).
Wir denken, dass manche Leistungsträger selbst die besten Argumente für ein Leistungsgesetz in Sachen Assistenz liefern. Da ist kein Argument zu abstrus, um nicht gegen antragstellende behinderte Menschen ins Feld geführt zu werden.
Das Vorgehen gegen assistenznehmende Menschen zeigt oft Züge einer planmäßigen strukturellen Gewalt. Es entsteht der Eindruck, dass diese Vorgehensweise den Sachbearbeitern an manchen Schulen im Rahmen ihrer Ausbildung beigebracht wird.
Die nachstehende Sammlung erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Sie soll lediglich aufzeigen, dass zwischen dem, was uns die Politiker erzählen und den Zuständen bei uns an der Basis meilenweite Unterschiede bestehen. Vielleicht erreicht man Berlin irgendwann nicht mehr per Auto, irgendwann muss es wohl ein Raumschiff sein.
Das Bundesverfassungsgericht schrieb am 10.10.2014 in einem Beschluss "Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen". Der nachfolgende Link öffnet ein neues FensterAz.: 1 BvR 856/13
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Jedes der nachfolgenden Beispiele stellt somit ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Grundgesetz dar, da bereits eine evtl. vorhandene gesetzliche Grundlage gegen das Grundgesetz verstößt!