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04.12.2012 Brief an Deutsche Krankenhausgesellschaft

per Mail: dkgmail@dkgev.de
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Herrn Alfred Dänzer, Präsident
Wegelstraße 3
10623 Berlin

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 / Bitte um entsprechende Bekanntmachung

Sehr geehrter Herr Dänzer, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir bitten Sie um Unterstützung in einer Angelegenheit, die sehr wichtig ist und uns entsprechend am Herzen liegt: Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus wurde 2009 der § 11 Absatz 3 SGB V geändert. Dieser lautet seitdem: „Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten oder bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus nach § 108 die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Versicherte ihre Pflege nach § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen."

Diese Änderung ist auch mehr als drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten in den Kliniken weitgehend unbekannt. Dies berichten uns Mitglieder, die stationär aufgenommen werden mussten. Erheblichen Widerstand gegen die Mitaufnahme von Assistenzpersonen erlebten unsere Mitglieder auf Intensivstationen. Gerade dort, wo behinderte Menschen aus medizinischen Gründen noch weniger Kontrolle über sich haben, ist die Anwesenheit des auf ihre speziellen Bedarfe geschulten Personals unabdingbar.

Zur Erklärung für die Klinikverwaltung und das Klinikpersonal haben wir eine Handlungsempfehlung entwickelt, die im Internet erreichbar ist. Wir bitten Sie, dieses Thema und ggf. auch den Link zu unseren Handlungsempfehlungen über ihre sicherlich vorhandenen Verteiler weiterzugeben.

Kommt ein behinderter Mensch in eine Klinik, hat er vermutlich genug Probleme. Es muss und darf nicht sein, dass er in dieser Situation auch noch die Mitaufnahme der Assistenz erstreiten muss.

Es war sehr schwer, den Gesetzgeber von der Notwendigkeit des Gesetzes zu überzeugen. Es gilt ja bislang auch nur für behinderte Menschen, die ihre Assistenz im Rahmen des Arbeitgebermodelles sicherstellen, also selbst angestellt haben. Da die Mitaufnahme der Assistenz seit mehr als drei Jahren gesetzlich geregelt ist, sollte es nicht mehr erforderlich sein, mit den Verwaltungen und leider auch innerhalb der Klinik mit den einzelnen Stationen diese Regelung erneut zu diskutieren.

Diesen Brief werden wir auf unserer Homepage – gern auch mit Ihrer Antwort darauf - veröffentlichen. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen
FORUM SELBSTBESTIMMTER ASSISTENZ BEHINDERTER MENSCHEN E.V.
Gerhard Bartz, Vorsitzender

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