Sehr geehrter Herr Bartz,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 30. Januar 2017 erreicht hat.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass Martin Schulz nicht alle an ihn gerichteten Zuschriften persönlich beantworten kann. Ich antworte Ihnen in seinem Auftrag.
Ich bedaure, dass Sie das BTHG als Rückschritt empfinden. Im Bundessozialministerium, wie auch in der SPD-Bundestagsfraktion, ist die von Ihnen angesprochene Kritik bekannt.
Auch Ministerin Andrea Nahles erklärte zum BTHG, dass noch nie „ein Sozialgesetz auf einen Schlag gemacht worden." Es Bedarf einiger Nachbesserungen.
Das Gesetz ist aus diesem Grund jedoch nicht per se anzulehnen. Menschen mit Behinderung sind für ihre Teilhabeleistungen nicht mehr auf die Sozialhilfe angewiesen. Auch wurden
behördliche Vorgänger vereinfacht, um die Arbeit der Antragsteller zu erleichtern.
Um das Gesetz weiterzuentwickeln, sind wir auf Ihr Fachwissen angewiesen. Daher möchte ich Sie gerne dazu einladen, weiterhin am Reform-Prozess des BTHG teilzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus,
SPD-Parteivorstand
Direktkommunikation
Anmerkung ForseA e.V.: Gut, die vielen Schreibfehler werfen ein seltsames Licht auf die Abteilung Direktkommunikation im SPD-Parteivorstand. Aber davon abgesehen, dass man uns als Bundesverband der Behindertenselbsthilfe einen solchen Schmäh vor die Füße wirft, macht schon nachdenklich. Wir sind und bleiben in den Fängen der Sozialhilfe. Wir haben über Jahre mitgearbeitet und unsere Ansichten gingen der SPD sonstwo vorbei. Die Einladung, weiterhin am Reform-Prozess des BTHG teilzunehmen, ist sicherlich im selben Ernst zu verstehen.