04. Februar 2001
Elke ist krank. Wir müssen jetzt zwei Assistentinnen rund um die Uhr einsetzen
und können uns bis zur Besserung ihres Zustandes nicht eine teilen.
05. Februar 2001
Elke's Zustand hat sich dramatisch verschlechtert, wir mussten die letzten Tage
immer wieder den Notdienst rufen.
06. Februar 2001
Am Abend geht es ihr ganz schlecht. Der Notarzt hat sie mitgenommen. Unsere Assistentin
ist mitgefahren und hat aufgepasst, dass Elke vorsichtig und behutsam getragen und
bewegt wird. Sie liegt mit einer schweren Lungenentzündung auf der Intensivstation
im künstlichen Koma und wird beatmet. Spät ruft noch eine Ärztin
an und erklärt mir alles, ihr Zustand ist sehr ernst. Wir können aber
jederzeit zu ihr.
07. Februar 2001
Obwohl ich eigentlich an nichts anderes als an Elke denken kann, muss ich mich
mit dem Fahrdienst herum ärgern. Kurzfristig kann ich kaum eine Fahrt kriegen,
beim letzten sage ich dann: "Wie ihr es macht ist mir egal, ich muss dahin".
Elke geht es sehr schlecht und unsere größte Angst ist,
dass sie es nicht schafft. Die Ärzte wollen von uns eine Entscheidung:
Was sollen sie machen, wenn sie ohne Beatmungsgerät nicht mehr
selbst atmen kann? Wieder anschließen oder nicht...? Wir sind
völlig geschockt und ich lehne die Entscheidung ab. Wir haben nie
über solche Möglichkeiten gesprochen und auch wenn, denke
ich, dass man in so einem Fall seine Meinung ändert. Sie sollen
Elke selbst fragen und das machen sie dann auch.
08. Februar 2001
Wir sind, sooft es geht, im Krankenhaus, reden mit Elke, hoffen, dass sie uns hört,
hoffen, dass sie kämpft und nicht aufgibt. Am Monitor sehen wir, dass sie sehr
aufgeregt ist. Bin ich zu Hause und das Telefon klingelt, habe ich immer Angst,
dass es das Krankenhaus ist.
Elke wurde in ein anderes Zimmer verlegt, damit wir ungestört
sind. Die Ärztin berät sich mit anderen Kliniken wegen der
Grunderkrankung. Sie will Elke, so schnell es geht, vom Beatmungsgerät
weg haben. Sie machen heute den Versuch und es klappt, sie kann allein
atmen! Wir sind total erleichtert, obwohl sie nicht über den Berg
ist und es ihr nicht besser geht.
09. Februar 2001
Ich unterrichte die Pflegekasse und das Sozialamt per Fax vom Krankenhausaufenthalt.
Für die Zeit, die Elke im Krankenhaus ist, fallen die 7-h-Schichten
aus. Entlassen können wir aber keine von unseren Assistentinnen,
da sie sofort, wenn Elke nach Hause kommt, wieder zur Verfügung
stehen müssen. Das muss ich als nächstes dem Sozialamt klarmachen.
14. Februar 2001
Elke's Zustand wechselt täglich. Mal geht es ihr besser, am nächsten
Tag wieder sehr schlecht. Die Ärzte befürchten, dass sie die Lungenentzündung
nicht in Griff kriegen, weil Elke nicht selbst abhusten kann. Sie wird öfter
abgesaugt, eigentlich zu oft, es wird aber nicht besser. Die einzige Möglichkeit
ist ein Luftröhrenschnitt.
19. Februar 2001
Das Tracheostoma wird dauerhaft angelegt, da Elke auch in Zukunft abgesaugt
werden muss. So richtig weiß ich noch nicht, was das bedeutet.
Ich befürchte, dass sie dann nicht mehr richtig reden kann.
Im Krankenhaus wird Elke gut versorgt, es ist immer eine Schwester nur für
sie da. Die Ärztin hat uns versichert, dass sie bis zur Entlassung auf der
Intensivstation bleiben und nicht auf ein andere Station verlegt wird, da dort eine
ausreichende Versorgung nicht gewährleistet ist. Ich hatte schon bei Verlegung
auf eine andere Station daran gedacht, die Assistentin ihren Dienst im Krankenhaus
machen zu lassen. Aber das ist nun nicht nötig.
Zur Zeit komme ich zu nichts anderem: ich bin im Krankenhaus, esse,
telefoniere und schlafe, damit ich am nächsten Tag wieder fit bin.
Am Ärgerlichsten ist es, ständig dem Fahrdienst hinterher
zu telefonieren. Kurzfristig können die nicht, langfristig wollen
die keine Aufträge annehmen. Die nerven mich total!
22. Februar 2001
Elke geht es jeden Tag ein bisschen besser. Ãœber das Krankenhaus werden die
notwendigen Geräte für die Tracheostoma-Versorgung bestellt. Der Vertreter
der Medizin-Technik-Firma bringt ein Gerät ins Krankenhaus und stellt es uns
vor.
Elke soll am 27.02. wieder nach Hause kommen, wenn alles gut klappt,
und bis dahin werden unsere Assistentinnen in den Umgang mit den Geräten
und der nun nötigen Versorgung angelernt. Uns ist klar, dass wir
uns dann nie mehr eine Assistentin teilen können. Wir benötigen
nun jede eine Assistentin rund um die Uhr.
Unser Anwalt teilt das auch dem Sozialamt mit und weist auf die sich
grundlegend geänderte Situation hin.
26. Februar 2001
Unsere Hausärztin hat häusliche Krankenpflege für 14 Stunden täglich
für die Versorgung des Tracheostoma verordnet. Ich reiche die Verordnungen
bei der Krankenkasse mit einem Kostenplan und einem Begleitschreiben ein, in dem
ich unsere Situation schildere und erkläre, dass für die Tracheostoma-Versorgung
kein fester Zeitplan aufgestellt werden kann.
27. Februar 2001
Elke wird nach Hause gebracht. Wir sind froh, dass sie wieder da ist.
Sie natürlich auch! Ich habe den Dienstplan geändert und ab
sofort zwei Assistentinnen rund um die Uhr eingeteilt.
Der Vertreter der Medizin-Technik-Firma erläutert noch einmal
allen Assistentinnen die Geräte. Er hat das Inhalier-Gerät
mitgebracht, obwohl die Krankenkasse die Kostenübernahme bisher
nicht bestätigt hat. Aber ohne Inhalier-Gerät hätten
die Ärzte Elke nicht aus dem Krankenhaus gelassen, so wichtig ist
das!
Ich schicke der Pflegekasse und dem Sozialamt wieder ein Fax, um Elke's
Heimkehr mitzuteilen. Sie war 3 Wochen im Krankenhaus.
01. März 2001
Unverhofft und unangemeldet kommen zwei Mitarbeiterinnen der Pflegekasse.
Sie bringen die Ablehnung für Elke’s häusliche Krankenpflege,
weil wir oder besser unsere Assistentinnen keinen Versorgungsvertrag
mit der Pflegekasse haben. Ich vergewissere mich, dass Behandlungspflege
Sache der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse ist. Und trotzdem würde
die häusliche Krankenpflege nur übernommen werden können,
wenn wir die Tracheostoma-Versorgung einem ambulanten Pflegedienst übertragen
würden. Schon für die Qualitätssicherung wäre das
notwendig. Auf meinen Einwand, dass der Pflegedienst nur zu festgelegten
Zeiten seine Einsätze macht, Elke aber die Hilfe bei Bedarf benötigt,
auch nachts, und dann sofort, sind die beiden ratlos. Dass wir die kostengünstigere
Variante sind, sehen sie auch ein, aber... das Gesetz. Selbst wenn sie
wollten, so könnten sie nicht! Tja, jedenfalls wollten sie die
Ablehnung nicht so per Post schicken, sondern selbst vorsprechen (...
und vermutlich nachsehen!).
02. März 2001
Das Sozialamt will den Mehrbedarf natürlich nicht so ohne weiteres
übernehmen, bisher sträuben sie sich ja schon bei unserer
beantragten Stundenzahl. Sie wollen ein ärztliches Attest mit einer
Aufstellung der Maßnahmen für die Tracheostoma-Versorgung.
Ein Schreiben von den behandelnden Ärzten der ITS habe ich bereits.
Darum habe ich sie ziemlich zeitig gebeten. Die Aufstellung der Maßnahmen
machen wir selbst, da Elke im häuslichen Bereich andere Geräte
hat, als in der Klinik benutzt werden und zu Hause üblicherweise
alles etwas anders ist, vor allem was die Reinigung und Ordnung betrifft.
Außerdem werden nun wieder neue Kostenpläne nötig, diesmal
mache ich getrennte, weil für uns beide 24-h-Assistenz notwendig
ist. Wir machen die Unterlagen fertig und schicken alles unserem Anwalt.
03. März 2001
Die Pflegekasse hat nur mein Pflegegeld überwiesen und ich nehme
an, dass sie Elke’s kürzen wollen und daher erst mal einbehalten.
Ich weiß von meiner Beraterin Elke Bartz, dass das unzulässig
ist. Ich warte 2 Tage, ob das Geld eingeht.
04. März 2001
Elke legt Widerspruch bei der Krankenkasse wegen der Ablehnung der
häuslichen Krankenpflege ein. Wir haben auch da die entsprechenden
Paragraphen des SGB V herausgesucht. Es gibt nämlich doch die Möglichkeit,
die Kosten für häusliche Krankenpflege mit selbstbeschafften
Kräften zu erstatten.
05. März 2001
Ich suche den Paragraph aus dem SGB XI heraus, der klar aussagt, dass
Pflegegeld „in den ersten 4 Wochen einer vollstationären
Krankenhausbehandlung" weiter zu zahlen ist und schicke der betreffenden
Mitarbeiterin der Pflegekasse, die uns schon mal das Pflegegeld kürzen
wollte, ein Fax.
06. März 2001
Das Pflegegeld ist auf dem Konto!
08. März 2001
Eine Mitarbeiterin der Krankenkasse ruft an, bestätigt den Eingang
des Widerspruchs, bittet aber um Geduld bei der Bearbeitung. Sie wollen
sehen, was sie ausschöpfen können.
Sie sagt mir auch, dass das Sozialamt den MDK angefordert hat, um
prüfen zu lassen, ob die Härtefallregelung bei uns in Betracht
kommt. Ich frage mich aber, ob das Sozialamt den MDK überhaupt
beauftragen kann, da es der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
ist. Wie schon erwähnt, würde das auch nichts an der Höhe
des Pflegegeldes ändern und das Sozialamt weiß das. Warum
bestehen sie dann trotzdem darauf?
10. März 2001
Wir haben ein Stellenangebot in der Zeitung. Wir suchen neue Assistentinnen,
um für den Mehrbedarf gerüstet zu sein.
13. März 2001
Unser Anwalt schickt die neuen, getrennten Kos-tenpläne, die
Aufstellung der Tracheostoma-Maß-nahmen und das ärztliche
Attest ans Rechtsamt der Stadt Leipzig mit Bitte um Beantwortung bis
31.03.2001.
26. März 2001
Jeden Monatsende muss Elke eine Folgeverordnung für die Kostenerstattung
der häuslichen Krankenpflege bei der AOK einreichen. Da bis jetzt
noch nichts geklärt ist, ist noch keine längerfristige Verordnung
möglich, obwohl das hier natürlich logisch wäre.
27. März 2001
Die Stadt Leipzig lehnt die Erhöhung der Kostenübernahme
trotz der geänderten Situation ab. Einerseits, weil das Verfahren
noch läuft, andererseits wegen unverhältnismäßiger
Mehrkosten. Sie sprechen jetzt vom 3fachen eines stationären Angebots
und übersehen wiederum, dass stationäre Unterbringung und
ambulante Hilfe nicht miteinander verglichen werden kann. Eine Entscheidung
treffen sie nicht.
28. März 2001
Wir werden ab 01.04.2001 eine Assistentin mehr beschäftigen und
melden deshalb eine weitere Beschäftigte bei der Unfallversicherung
an.
02. April 2001
Bis jetzt ist die Finanzierung des Mehrbedarfs nicht geklärt.
Das Sozialamt windet sich, Krankenkasse und Verwaltungsgericht können
derzeit wegen Ãœberlastung keine Entscheidung treffen und bitten
um Geduld. Wir wissen nicht, wie wir den Lohn für den März
aufbringen sollen. Alle zuständigen Stellen wissen Bescheid und
warten ab. Das können wir einfach nicht verstehen!
04. April 2001
Wir beantragen erneut eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht,
um die Finanzierung des Mehrbedarfs zu klären. Aber auch das wird
wieder Wochen oder sogar Monate dauern bis der Beschluss ergeht. Elke
schreibt eine eidesstattliche Versicherung, in der sie alle notwendigen
Maßnahmen für die Tracheostoma-Versorgung aufführt,
detailliert, jeden einzelnen Handgriff und wie lange alles dauert. Es
ist sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass sich ihr Zustand von einer
Minute zur anderen drastisch ändern kann und wir deshalb jede eine
Assistentin rund um die Uhr benötigen, obwohl wir gemeinsam in
einer Wohnung leben.
05. April 2001
Seit heute notieren wir wieder unsere Tagesabläufe, wieder jeden
Handgriff, den die Assistentinnen für uns erledigen, mit genauer
Zeitangabe und wie lange es im Einzelnen dauert. Tag und Nacht. Das
ist sehr belastend und wir sind ziemlich wütend darüber. Als
hätten wir nichts anderes zu tun!
10. April 2001
Anscheinend wird auch die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse
wegen der Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege länger
dauern, deshalb schicken wir den gesamten bisherigen Schriftwechsel
an unseren Anwalt. Er setzt sich erst einmal telefonisch mit der AOK
in Verbindung. Da es sich hier um eine sozialgerichtliche Auseinandersetzung
handelt, übernimmt wohl unsere Rechtsschutzversicherung die Kosten
dafür.
11. April 2001
Wir haben die Aufstellungen zu unseren Tagesabläufen beendet.
Elke’s Dokumentation umfasst 62 Seiten, meine 35.
15. April 2001
Wir kopieren die Tagesabläufe und schicken diese an unseren Anwalt.
Außerdem mache ich ein Anschreiben an den Professor der Universitätsklinik
Leipzig, der voriges Jahr die Gutachten erstellt hat, erläutere
die veränderte Situation und bitte ihn um Hilfe.
18. April 2001
Unser Anwalt fordert die AOK auf, mitzuteilen, in welcher Weise die
häusliche Krankenpflege gewährleistet werden soll. Im Bescheid
vom 01.03.2001 steht trotz Ablehnung der selbstbeschafften Pflegekräfte
nicht, wie es sonst gehen könnte. Er setzt ihnen eine Frist. Bei
Überschreitung der Frist könnte Elke Strafanzeige wegen Verdachts
der unterlassenen Hilfeleistung stellen.
19. April 2001
Die Krankenkasse teilt mit, dass sie ja häusliche Krankenpflege
gewähren wollen und zur Zeit prüfen, ob eine gesonderte Vergütungsvereinbarung
wegen besonderer Umstände geschlossen werden kann.
23. April 2001
Der Gutachter kann uns leider nicht helfen, weil er mit der neuen
Situation nicht vertraut ist.
25. April 2001
In unserer Rechtsschutzversicherung sind anscheinend keine außergerichtlichen
Vorverfahren mit versichert. Die Versicherung greift erst, wenn die
Auseinandersetzung auf gerichtlicher Ebene stattfindet. Deshalb muss
Elke beim Amtsgericht Leipzig einen Beratungshilfeschein beantragen,
damit die anwaltlichen Kosten übernommen werden. Ich denke, dass
das ähnlich wie bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe geht
und die Anträge telefonisch angefordert werden können.
27. April 2001
Ich rufe die Mitarbeiterin der AOK an und wir vereinbaren einen Hausbesuchstermin.
Sie haben eine Entscheidung wegen der häuslichen Krankenpflege
getroffen und das wollen wir besprechen. Ich teile unserem Anwalt mir,
dass ich bei Unsicherheit keine Zusage machen werde.
01. Mai 2001
Gegen 11 Uhr trifft ein Kamerateam ein. Sie drehen bis zum späten
Nachmittag für die ZDF-Sendung „Mach mit!", die den
Beitrag am 5.05. zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung
behinderter Menschen zeigen werden.
02. Mai 2001
Im Rahmen der Assistenztour findet in Leipzig die Veranstaltung „Selbstbestimmt
Leben mit Persönlicher Assistenz" im Sendezentrum des MDR
statt. Neben anderen Referenten berichte ich von unserem Weg zu einem
eigenständiges Leben und den Erfahrungen, die wir bisher gemacht
haben.
03. Mai 2001
Gegen 11 Uhr kommen zwei Vertreterinnen der Krankenkasse. Die AOK
hat eine Entscheidung getroffen, nach der sie Elke für den Einsatz
der Assistentinnen pauschal 196,- DM täglich für die häusliche
Krankenpflege erstatten wollen. Der Betrag ergibt sich durch ziemlich
komplizierte Berechnungen, bei denen sich die AOK an monatliche Bezugsgrößen
halten muss. Bei dieser Vereinbarung werden unsere besonderen Umstände
berücksichtigt. Eine Erstattung gemäß unserem Kostenplan
können sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen im SGB V nicht
übernehmen. Sie verstehen unsere dringliche Situation. Wir können
diese Regelung vorerst annehmen, damit wir wenigstens einen Teil der
Kosten erstattet kriegen - auch wenn wir grundsätzlich nicht zustimmen,
weil nicht die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen
werden. Das wird schriftlich festgehalten und vereinbart, dass für
den Zeitraum vom 27.02. – 30.04. sofort bezahlt wird. Wir teilen
unserem Anwalt den Ausgang des Gesprächs mit und hoffen, dass das
Geld wirklich sofort überwiesen wird.
Das Sozialamt beantragt den Antrag auf einstweilige Anordnung vom
04.04.2001 als unbegründet abzulehnen.
04. Mai 2001
Ich rufe beim Amtsgericht an, um mir die nötigen Unterlagen für
den Beratungshilfeschein schicken zu lassen. Ich erfahre, dass dieser
nur vor Ort ausgestellt wird und das nicht lange dauert. Ich müsste
für die 10 Minuten den Fahrdienst bestellen und versuche meinen
Gesprächspartner zu überzeugen, das es einfacher ist, mir
die Formulare zu schicken. Das geht aber auf keinen Fall, das haben
sie noch nie gemacht.
Elke bestellt den Fahrdienst. Sie will fahren und wenn es ihr schlecht
gehen sollte, fahre ich mit ihrer Vollmacht.
07. Mai 2001
Unser Anwalt setzt sich mit der AOK in Verbindung und erläutert,
dass sich die Bedarfsdeckung nach der Entlohnung der selbstbeschafften
Pflegekräfte richten muss und nicht abstrakte Bezugsgrößen
als Berechnungsgrundlage dienen dürfen.
08. Mai 2001
Unser Anwalt schickt ans Verwaltungsgericht eine Erwiderung, dass
der Antrag auf einstweilige Anordnung begründet ist, weil der Bedarf
jetzt besteht und nach § 44 BSHG eine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers
besteht.
09. Mai 2001
Elke fährt zum Amtsgericht, um sich den Beratungshilfeschein
ausstellen zu lassen. Bekommt aber keinen, weil wir eine Rechtsschutzversicherung
haben.
17. Mai 2001
Beim Besuch der Vertreterinnen der AOK am 3.05. wurde die sofortige
Zahlung der Kosten für die häusliche Krankenpflege für
den Zeitraum vom 27.02. - 30.04. vereinbart. Jetzt sind 14 Tage vergangen
und bisher ist noch nichts auf unserem Konto eingegangen.
22. Mai 2001
Unser Anwalt faxt der AOK eine Nachfrage, warum die Ãœberweisung
für die häusliche Krankenpflege bis jetzt nicht erfolgte.
Das Justitiariat der AOK rechnet noch einmal vor, auf welcher Grundlage
sie auf den Erstattungsbetrag kommen und erklären, dass sie so
dem Wunsch von Frau Hauschild nachkommen, die notwendige tägliche
Behandlungspflege mit privat eingestellten Assistentinnen sicherzustellen.
Andererseits kann der von uns angegebene Stundenlohn der Assistentinnen
im Interesse der Solidargemeinschaft nicht berücksichtigt werden.
28. Mai 2001
Elke erhält einen Rückforderungsbescheid vom Sozialamt.
Sie hat in deren Augen das Pflegegeld für die Zeit ihres Krankenhausaufenthaltes
im Februar angenommen, obwohl sie wusste, dass es ihr nicht zusteht.
Das Pflegegeld für Februar wurde am 29.01.2001 überwiesen,
Elke am 06.02.2001 ins Krankenhaus eingeliefert, das teilte ich per
Fax am 9.02.2001 dem Sozialamt mit und erhielt mit Datum vom selben
Tag eine Bestätigung (mit Genesungswünschen für meine
Schwester). Außerdem wurde das Pflegegeld für März vorsorglich
vom Sozialamt zur Verrechnung einbehalten.
... und da ist die Bearbeiterin der Meinung, Elke hat etwas „unrechtmäßig"
angenommen?
31. Mai 2001
Unser Anwalt antwortet dem Justitiariat der AOK, dass sich der Erstattungsanspruch
aus § 37 Abs. 4 SGB V ergibt. Der Begriff der Angemessenheit ist
in diesem Sinne ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es gibt genügend
einschlägige Urteile, in denen die angemessene Höhe der Kostenerstattung
nach dem tariflichen oder üblichen Entgelt der Pflegekraft bestimmt
wird. Außerdem bittet er um zügigen Erlass eines Widerspruchsbescheids,
da der Widerspruch bereits am 4.03.2001 eingelegt wurde.
05. Juni 2001
Laut einer Mitteilung vom Justitiariat der AOK wird der Widerspruch
vom 4.03.2001 bei der nächsten Sitzung des Widerspruchsausschusses
zur Entscheidung vorgelegt. Ausschusssitzung ist im Juli.
Trotz Zusage und Ermahnung des Anwalts wurde die Kostenerstattung
der AOK immer noch nicht überwiesen. Wir warten jetzt seit 4 Wochen,
haben kein Geld mehr und können uns auch keines mehr leihen. Ich
weiß nicht, wie es weiter gehen soll. Wir haben noch 200 DM auf
dem Konto. Jeden Tag hoffe ich aufs neue, dass das Geld da ist. Hat
es sich die AOK anders überlegt und sie zahlen nun doch nicht?
Ich mache Stundungsanträge an die Krankenkassen fertig, mit der
Bitte, die Beiträge zur Sozialversicherung nicht zum 15., sondern
erst zum Ende des Monats einzuziehen. Genauso muss ich mich ans Finanzamt
wenden. Ob es was nützt, weiß ich nicht. Ich warte aber noch
mit dem Absenden.
06. Juni 2001
Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt den „Schadenfall".
Allerdings hat die Allianz unserem Anwalt die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung
erst für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten angezeigt, so
dass die außergerichtlichen Vorverfahren zwischen Elke und der
AOK nun doch nicht versichert sind. Woran die das sehen, weiß
ich nicht. Das erkennt man nicht mal im Kleingedruckten!
07. Juni 2001
Das Geld ist endlich da!!! Die AOK hat den Mai mit überwiesen.
Ich schicke die Stundungsanträge nicht ab.
Wir besuchen die „rehavision", die auf dem neuen Messegelände
stattfindet. Neben vielen interessanten Ausstellern und Veranstaltungen
gibt es auch eine Diskussion zum Thema „Gleichstellungsgesetze
für Menschen mit Behinderung".
08. Juni 2001
Das Sozialamt übernimmt die Unfallversicherung für unsere
7. Assistentin nicht. Sie sehen die Ãœbernahme als einmalige Beihilfe
für unsere 6 Assistentinnen als ausgeschöpft an und deshalb
ist eine Übernahme weiterer „Zusatzkosten" nicht möglich.
18. Juni 2001
Der Beschluss vom 07.06.2001 zu unserem Antrag auf einstweilige Anordnung
vom 04.04.2001 ist jetzt da. Darin wird die Stadt Leipzig verpflichtet
35 volle Stunden zu übernehmen. Für die Nacht ist es, trotz
Elke’s Tracheostoma-Versorgung, aus deren Sicht ausreichend, wenn
eine Assistentin anwesend ist. Obwohl es eine höhere Übernahme
als vorher bedeutet, ist es trotzdem nicht kostendeckend. Wir haben
getrennte Kostenpläne eingereicht und sie werfen wieder alles in
einen Topf. In deren Berechnung fehlt eine Stunde überhaupt. Das
klingt nicht viel, sind im Monat aber ungefähr 600,- DM, die zusätzlich
fehlen.
25. Juni 2001
In einem Schreiben an das Sozialamt bittet unser Anwalt um Mitteilung,
ob eine Korrektur bezüglich des zugrundegelegten Stundenlohns vorgenommen
werden kann, denn das Sozialamt geht von 15,39 DM aus, die Kostenerstattung
muss aber auf einer Stundenlohn-Basis von 16,28 DM erfolgen. Außerdem
geht es um die Anrechnung des AOK-Anteils. Da Grundlage der ganzen Stundenaufteilung
das Gutachten vom Juli 2000 ist, darf nur ein Teil der häuslichen
Krankenpflege angerechnet werden.
Ebenso stellen wir einen Antrag auf Streitwertfestsetzung und unser
Anwalt legt eine Berechnung vor. Aus dem Beschluss vom 7.06.2001 ist
nicht ersichtlich, welcher Stundensatz zugrundegelegt wurde.
28. Juni 2001
Wir reagieren noch auf den Rückforderungsbescheid für das
Pflegegeld vom 28.05.2001 und Elke schickt eine Klarstellung ... von
wegen „unrechtmäßig" entgegengenommen!
03. Juli 2001
Wir legen Widerspruch gegen die Ablehnung der Unfallversicherung für
die 7. Assistentin ein. Weder in unserem Antrag noch im Beschluss des
Verwaltungsgerichts steht eine Beschränkung auf 6 Assistentinnen.
07. Juli 2001
Die Widerspruchsausschusssitzung fand statt. Die Berechnung der AOK
unter Zuhilfenahme der „monatlichen Bezugsgröße"
und Begrenzung der Kostenübernahme für die häusliche
Krankenpflege ist richtig, eine Übernahme der tatsächlichen
Kosten wäre nicht angemessen. Elke’s Widerspruch wird somit
als unbegründet abgelehnt. Außerdem beanstanden sie, die
angegebene Stundenzahl sei zu hoch angesetzt. Sie gehen nur von der
Zeit aus, in der tatsächlich Behandlungspflege erbracht wird und
haben, trotz Dokumentation, die Zeiten für die einzelnen Tätigkeiten
auf 3 –5 Minuten beschränkt. Obwohl die AOK einsieht, dass
die Maßnahmen nicht geplant werden können, bleibt die Zeit
der Bereitschaft außen vor. Sollen die Assistentinnen ihre „Freizeit"
bei Elke verbringen und nur die Zeiten bezahlt kriegen, in denen sie
tatsächlich tätig werden?
09. Juli 2001
Elke erhält die Juni-Erstattung für die häusliche Krankenpflege
in „angemessener Höhe".
10. Juli 2001
Das Sozialamt bleibt bei seiner Berechnungsweise, sieht keinen Grund
für eine Korrektur.
Und hier ein typisches Beispiel für den Umgang des medizinischen
Personals einer Arztpraxis mit dem behinderten Patienten: Elke muss
wegen einer Nagelbettentzündung am Zeh zum Arzt. Die Schwester
besieht sich den Zeh und fragt die daneben stehende Behindertenassistentin,
ob der Schuh drückt!!! Antwortet die Assistentin: Weiß ich
doch nicht, ich hab’ den ja nicht an!
12. Juli 2001
Wir erhalten Änderungsbescheide vom Sozialamt gemäß
Beschluss vom Verwaltungsgericht vom 07.06.2001. Die Zahlungen in neu
festgesetzter Höhe erfolgen „vorläufig". Das Sozialamt
hat wieder seine eigenen Berechnungen angestellt und nimmt diese als
Grundlage für ihre Kostenübernahme. Sie haben für jede
von uns einen Festbetrag errechnet, der überwiesen wird. Bei Elke
wird der gesamte AOK-Anteil angerechnet. Sie haben weder den neuen Stundenlohn
berücksichtigt, noch die fehlende Stunde.
17. Juli 2001
Das Sozialamt lässt sich Zeit mit der Überweisung der Lohnkosten.
Es ist immer noch nichts bei uns eingegangen. Ich habe ein Fax geschickt,
damit die Ãœberweisung umgehend vorgenommen wird.
Wir erhalten den Widerspruchsbescheid für die Unfallversicherung
für unsere 7. Assistentin. Der ursprüngliche Bescheid wird
zurückgenommen und die Unfallversicherung bezahlt.
Elke erhält einen Rückforderungsbescheid über ca. 6.900.-
DM. Sie muss bis 25.07.2001 erklären, ob sie zustimmt und den Betrag
zurück überweist. Wir werden aber gegen alle Bescheide Widerspruch
einlegen.
18. Juli 2001
Das Rechtsamt muss zur Streitwertfestsetzung eine Stellungnahme abgeben.
Sie legen eine Berechnung vor, bei der sie ca. 1 Stunde täglich
als häusliche Krankenpflege für abzugsfähig halten. Tatsächlich
ziehen sie aber den gesamten AOK-Anteil ab und verringern so ihren Anteil
der Ãœbernahme auf ein Drittel.
Unser Anwalt setzt sich mit dem Rechtsamt in Verbindung und schlägt
einen Gesprächstermin mit allen Beteiligten vor.
19. Juli 2001
Unsere Assistentinnen warten auf ihren Lohn. Das Sozialamt hat nicht
auf mein Fax reagiert. Ich rufe die zuständige Bearbeiterin an,
die mir versichert, dass es nicht an der Außenstelle liegt. Sie
muss die Abrechnungen jetzt immer an die Rechts- und Widerspruchsstelle
in die Innenstadt schicken. Solch hohe Beträge dürfen nicht
mehr in der Außenstelle bearbeitet und zur Überweisung angewiesen
werden. Sie sieht in der Post nach, die Unterlagen sind da und sie wird
heute noch die Ãœberweisung fertig machen.
Jeden Monat kann das nicht so gehen, denn die Steuern sind bis 10.
und die Sozialversicherungsbeiträge bis 15. fällig. Oder will
das Sozialamt die Überziehungszinsen übernehmen, wenn die
Überweisung nicht rechtzeitig für Steuern und Beiträge
kommt? Selbstverständlich können unsere Assistentinnen auch
nicht ewig auf ihren Lohn warten, denn sie haben selbst Zahlungsverpflichtungen.
21. Juli 2001
Die Lohnkosten sind noch nicht eingegangen, aber Elke hat heute ein
weiteres Schreiben vom Sozialamt bekommen. Sie soll einen Nachweis bringen,
welche Zahlungen sie für Juni von der AOK erhalten hat. Hält
die Bearbeiterin die Zahlung zurück, bis sie die Unterlagen hat?
Das betrifft doch Elke und nicht mich! Meinen Teil darf sie deshalb
nicht zurückhalten!
23. Juli 2001
Wir schicken die Widersprüche gegen die Änderungsbescheide
vom 10.07.2001 und gegen den Rückforderungsbescheid, den Elke am
17.07.2001 erhalten hat.
25. Juli 2001
Das Verwaltungsgericht hat zur Streitwertfestsetzung einen Beschluss
gefasst. Er enthält keine genaue Angabe, auf welchem Stundensatz
der Beschluss vom 07.06.2001 basiert.
Erst heute geht die Zahlung des Sozialamtes auf unserem Konto ein.
26. Juli 2001
Ich rufe die Bearbeiterin beim Rechtsamt an, um eine Beschleunigung
der Zahlungen zu erreichen. Sie hat die Problematik erkannt und ihre
Vorgesetzten um die Erteilung einer Ausnahmeregelung für unsere
Außenstelle gebeten, damit sie in unserem Fall auch die höheren
Beträge anweisen kann. Leider sind die zuständigen Beamten
nicht dazu bereit und zur Zeit auch im Urlaub. Sie will aber darauf
dringen, denn Zahlungen am Ende des Folgemonats sind auch nach ihrer
Meinung zu spät.
01. August 2001
Das Rechtsamt der Stadt Leipzig ist an einer Einigung interessiert
und teilt das in einem Schreiben am 27.07.2001 mit. In diesem Schreiben
bekräftigen sie noch einmal, dass sie 15,39 DM Stundenlohn für
angemessen halten und der von ihnen zuerkannte Leistungsumfang das vertretbare
Maß erreicht hat. Eine weitere Erhöhung wird es nicht geben,
da die Kosten eine vergleichbare stationäre Unterbringung bereits
um das Dreifache übersteigen. Außerdem werden unsere Widersprüche
vom 23.07.2001 vorerst nicht bearbeitet, sondern erst, wenn das laufende
Verfahren abgeschlossen ist.
Nach einer Mitteilung des Verwaltungsgericht wird unser Verfahren
erst in 4 – 5 Jahren abgeschlossen sein, weil sie viele andere,
wichtigere Verfahren vorrangig zu bearbeiten haben.
03. August 2001
Elke teilt dem Sozialamt mit, welchen Anteil die Krankenkasse für
den Monat Juli überwiesen hat.
07. August 2001
Ich mache eine Aufstellung, welche Zahlungen seit Februar bei uns
eingegangen sind und stelle das den tatsächlichen Lohnkosten gegenüber.
09. August 2001
Unser Anwalt bittet das Rechtsamt um einen Termin für das Gespräch.
Er erläutert die jetzige Zahlungsweise des Sozialamtes und stellt
unsere kritische Situation dar. Er schickt dem Rechtsamt unsere Aufstellung.
Das Sozialamt überweist für Elke einen „Abschlag".
Erst wenn wir mitteilen, wann und welchen Betrag die Kasse für
häusliche Krankenpflege überwiesen hat, gibt es den Rest!
Die Mitteilung hat Elke bereits am 03.08.2001 geschickt. Sie könnten
natürlich leicht selbst darauf kommen, denn sie wissen, dass die
Krankenkasse pro Tag 196,- DM erstattet...
20. August 2001
Wir formulieren erneut beide eine eidesstattliche Versicherung, in
denen wir unsere derzeitige Situation schildern und hoffen, dass wir
die zum Termin vorlegen können. Als Gesprächstermin ist der
31.08.2001 oder der 07.09.2001 vorgesehen.
23. August 2001
Da die Restzahlung vom Sozialamt für den Monat Juli immer noch
fehlt, schicke ich ein Fax als Zahlungsaufforderung!
27. August 2001
Wir wissen immer noch nicht, ob und welcher Termin nun feststeht.
Die Justiziarin vom Rechtsamt ist telefonisch kaum zu erreichen und
hat im Amt einen Anrufbeantworter geschaltet. So kann sie zurückrufen,
wen sie will und wann sie will.
28. August 2001
Der Gesprächstermin wird weder am 31.08.2001 noch am 07.09.2001
stattfinden. Das Rechtsamt schlägt den 12.10.2001 als Ausweichtermin
vor. Das ist viel zu spät!
30. August 2001
Das Rechtsamt bezweifelt unsere Angaben bezüglich unseres tariforientierten
Stundenlohnes. Ich gebe genau an, wann ich vom Personaldezernat der
Universitätsklinik Leipzig die Stundensätze erhalten habe.
31. August 2001
Ich schicke erneut ein Fax ans Sozialamt, als Erinnerung und Mahnung
sozusagen: Die Restzahlung für Juli fehlt immer noch!
Wir beantragen die Vollstreckung beim Verwaltungsgericht. Damit soll
geklärt werden, wie der Beschluss vom 07.06.2001 auszulegen ist.
Es geht vor allem darum, welcher Stundensatz bei der Kostenerstattung
zugrundegelegt werden muss und wie hoch der abzugsfähige Anteil
der Häuslichen Krankenpflege ist.
Wir wollen die Zahlungsweise unseres Sozialamtes bildlich darstellen
und so erstelle ich ein Diagramm, in dem die Zahlungen vor Elke’s
Erkrankung und danach gegenüber gestellt werden. Daraus ist ersichtlich,
dass trotz höherem Hilfebedarf das Sozialamt weniger bezahlt.
Außerdem haben wir uns überlegt, ein Video zu schicken.
Im Mai war ein Fernsehteam bei uns und hat auch den Absaugvorgang gefilmt.
Ich setze mich mit dem Sender in Verbindung und frage an, ob wir das
Rohmaterial bekommen können.
03. September 2001
Mit den Beitragsnachweisen für August schicke ich auch Stundungsanträge
an die Krankenkassen. Wir haben keine Deckung mehr auf unserem Konto,
wenn die Zahlungen wieder verspätet wie im Juli, bei uns eingehen.
04. September 2001
Endlich erhält Elke ein Schreiben vom Sozialamt. Die Restzahlung
wird heute überwiesen. Die betrifft noch die Lohnkostenerstattung
vom Juli!
05. September 2001
Ich fahre zum Rechtsamt unserer Stadt, um mit der Justiziarin zu sprechen.
Große Hoffnung habe ich nicht, denke aber, dass sie mir nicht
ausweichen kann, wenn ich erst einmal in ihrem Büro bin. Zu meiner
Überraschung kann ich ihr Büro gar nicht erreichen, weil es
nur einen Aufzug gibt und der für meinen E-Rolli zu klein ist.
In dem Moment ist mir auch klar, dass sie nicht zu mir herunter kommen
wird. Und ich behalte Recht! Eine Mitarbeiterin vom Bürgeramt geht
sie holen, kommt aber nach einer Weile allein zurück, um mir auszurichten,
dass die Justiziarin wegen dem anhängenden schwebenden Verfahren
nicht mit mir sprechen wird. Sie hält es nicht mal für nötig,
mir das persönlich zu sagen!
06. September 2001
Die AOK-Bearbeiterin bestätigt mir telefonisch die Stundung für
10 Tage. Die Restzahlung für Juli vom Sozialamt geht endlich auf
unserem Konto ein.
10. September 2001
Bisher ist keine Zahlung für häusliche Krankenpflege für
August von der Krankenkasse eingegangen. In den anderen Monaten ging
das Geld bis zum 3. des Folgemonats ein. Elke ruft an und erfährt
von der Bearbeiterin, dass sie die Ãœberweisung vergessen haben.
Klasse!
Die Bearbeiterin ist sehr erschrocken, als Elke plötzlich kaum
noch reden kann und röchelt.
11. September 2001
Alle Krankenkassen haben positiv auf die Stundungsanträge reagiert.
Eine bietet sogar an, die Beiträge ohne direkte Stundung später
einzuziehen, um uns die Zuschläge zu ersparen.
12. September 2001
Das Verwaltungsgericht hält den Antrag auf Vollstreckung für
unzulässig. Im Beschluss vom 07.06.2001 wurde nichts über
die Höhe der Kostenansätze entschieden und so kann daraufhin
auch keine Vollstreckung beantragt werden. Weitere Fragen sollen wir
in dem dafür vorgesehenen Verfahren klären. Ich frage mich
nur, wann das sein soll. Anscheinend begreifen die nicht, dass wir keine
Zeit zum Warten haben. Das Sozialamt bezahlt, was es will und eine eindeutige
Entscheidung muss vom Gericht getroffen werden. Das Sozialamt reagiert
auf nichts anderes. Unser Anwalt erklärt dem Verwaltungsgericht
zum wiederholten Male den ganzen Sachverhalt.
13. September 2001
Die Kostenerstattung für die Häusliche Krankenpflege für
August ist endlich auf dem Konto.
18. September 2001
Das Rechtsamt bezweifelt unsere Stundenlohnangabe. Wir sollen eine
möglichst schriftliche Bestätigung beibringen, die unsere
Angaben belegt. Bisher habe ich die neuesten BAT-Ost-Stundensätze
von unserer Universitätsklinik erfragt. Es wäre für das
Rechtsamt ein leichtes, selbst die Tabelle zu erhalten. Obwohl ich weiß,
dass unsere Angaben stimmen, ist es wohl am sichersten, eine Bestätigung
von der Gewerkschaft zu bekommen. Ich habe das schon vor längerer
Zeit versucht und wurde ziemlich abgefertigt. Arbeitgeber erhalten von
der Gewerkschaft keine derartige Auskunft. Nicht mal, wenn es zum Vorteil
für die Arbeitnehmer ist. Daher versuche ich es diesmal per Fax,
damit die Bearbeiterin ihren Vorgesetzten um Erlaubnis fragen kann.
Ich erläutere die ganzen Umstände, die zu meiner Anfrage führen
und bringe auch an, dass die Stadt Leipzig 12,- DM/Brutto für unsere
Assistentinnen für ausreichend hält.
19. September 2001
Schon nach einem Tag halten wir die neueste BAT-Tabelle für die
neuen Bundesländer in den Händen, direkt von der Gewerkschaft
„ver.di" an einen Arbeitgeber geschickt!
Außerdem bekommen wir heute das Videoband mit dem Absaugvorgang.
Nicht zu sehen ist, welche Reinigungstätigkeiten nötig sind,
um das Gerät wieder einsatzbereit zu machen.
20. September 2001
Wir kopieren das Band zweimal: einmal für das Rechtsamt und einmal
kann es eventuell ans Verwaltungsgericht geschickt werden.
21. September 2001
Wir schicken die Videos und die BAT-Tabellen an unseren Anwalt.
25. September 2001
Unser Anwalt stellt eine höfliche Anfrage wegen der Vollstreckung
ans Verwaltungsgericht.
Er leitet das Video mit einer Erläuterung und die BAT-Tabelle
für Pflegepersonal mit einem Hinweis auf die Stundenlohnentwicklung
auf dieser Basis ans Rechtsamt weiter.
02. Oktober 2001
Das Verwaltungsgericht hat sich noch nicht wieder zur Vollstreckung
geäußert. Trotz wiederholter Nachfragen. Genauso geht es
mit dem Rechtsamt, erst wollten sie nur eine gerichtliche Entscheidung
akzeptieren, jetzt soll der Termin am 12.10.2001 doch stattfinden. Bis
jetzt wissen wir weder wann noch wo das Treffen stattfinden soll. Hoffentlich
bedenken sie, dass wir das Büro der Justiziarin mit E-Rolli nicht
erreichen können. Außer, sie wollen gar nicht, dass wir persönlich
daran teilnehmen ...
08. Oktober 2001
Inzwischen weiß ich, in welchem Raum im Neuen Rathaus das Treffen
statt finden soll. Es ist ein Sitzungszimmer und wir können diesen
Raum problemlos erreichen.
11. Oktober 2001
Ich bin aufgeregt und habe ein ungutes Gefühl. Ich glaube nicht,
dass etwas bei diesem Treffen eine Einigung herauskommt, die auch in
Zukunft funktioniert.
12. Oktober 2001
Der Fahrdienst kommt pünktlich und wir sind als erstes vor Ort,
das Zimmer ist noch abgeschlossen. Kurze Zeit später erscheinen
die Vertreter der Stadt. Unser Anwalt kommt zu diesem Treffen extra
aus den alten Bundesländern.
Die Diskussion verläuft sachlich. Die Vertreter der Stadt tun
so, als müssten sie persönlich für unsere Kosten aufkommen.
Elke hat ziemliche Probleme mit der Luft und muss abgesaugt werden.
Die Protokollantin weiß gar nicht, wie sie am besten „wegschauen"
soll.
Es wird eine Vereinbarung getroffen und wenn wir das so wirklich schriftlich
kriegen, sind unsere Probleme gelöst. Aber beruhigt bin ich erst,
wenn wir es in den Händen halten!!!
15. Oktober 2001
Wir erhalten Nachzahlungsbescheide, die auf einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes
basieren. Das Gericht hat festgestellt, dass ein Stundenlohn von 16,28
DM gerechtfertigt ist und verpflichtet das Sozialamt zur Zahlung.
16. Oktober 2001
Zu den Nachzahlungsbescheiden erhält Elke einen Rückforderungsbescheid
für April und Mai. Durch den Beschluss vom Verwaltungsgericht wurde
die Rückzahlungssumme gegenüber dem Bescheid vom Juli korrigiert.
In diesen Monaten wurde der Anteil der Krankenkasse für Behandlungspflege
noch nicht vom Sozialamt abgezogen, weil bis dahin über die Zahlung
der AOK keine Entscheidung getroffen war. In den Folgemonaten hatten
wir riesige Differenzen. Das Sozialamt zahlte immer weniger und wir
wussten uns keinen anderen Rat, als dieses Geld mit einzusetzen. Und
nun heißt es: zurückzahlen!
18. Oktober 2001
Wir erhalten von unserem Anwalt eine Aufstellung aller am 12.10.01
besprochenen Details. Das Sozialamt übernimmt die Kosten für
meine Assistenz für 24 Stunden und für Elke’s für
10 Stunden täglich (den Rest muss die Krankenkasse als Behandlungspflegeanteil
übernehmen). Die Erstattung erfolgt entsprechend unseren monatlichen
Abrechnungen.
22. Oktober 2001
Ich schicke unserem Anwalt ein Fax mit einigen Fragen zum Vergleich.
Bisher haben wir jedes Mal nach einem Beschluss vom Verwaltungsgericht
von unserem Sozialamt einen Bescheid erhalten, in dem ein Höchstbetrag
festgelegt wurde. Nur bis zu diesem Betrag wurden die Lohnkosten erstattet,
kamen wir in einigen Monaten darüber, war das unser Problem. Die
Behörde hat nie begriffen, dass Lohnabrechnungen monatlich schwanken,
obwohl wir das öfter erklärt haben. Ich weiß nicht,
ob es besser wäre, wenn im Vergleich ausdrücklich darauf hingewiesen
wird. Aber die Formulierung, dass die Erstattung des Sozialamtes entsprechend
unseren Abrechnungen erfolgt, lässt eigentlich keinen Spielraum.
23. Oktober 2001
Unser Anwalt schickt dem Rechtsamt diese Aufstellung. Jetzt warten
wir auf die Erwiderung bzw. auf deren Ausarbeitung. Wenn sie unsere
Formulierung übernehmen und auf dieser Basis der Vergleich von
beiden Seiten akzeptiert wird, ist das Verfahren zwischen uns und der
Stadt Leipzig beendet. Ich schwanke zwischen Erleichterung und Misstrauen.
Ich will mich eigentlich freuen, bin aber immer hin- und hergerissen.
Erst muss alles unterschrieben und unter Dach und Fach sein! Und es
muss auch funktionieren!
Dann bleibt „nur" noch die Auseinandersetzung mit der
Krankenkasse. Sie sind nicht bereit, für Elke’s Behandlungspflege
entsprechend den anfallenden Lohnkosten zu zahlen. Sie haben einen Stundensatz
von 14,- DM errechnet. Der sei in Sachsen üblich und der wird bezahlt.
Arbeitgeberanteile, Mehraufwendungen durch Urlaub oder Krankheit finden
keine Berücksichtigung. Ich muss nun die Stundensätze heraus
kriegen, die professionelle Dienste bei den Kassen, vor allem der AOK,
für Behandlungspflege abrechnen und auch erhalten.
26. Oktober 2001
Ich schicke eine Anfrage an den Heimbeatmungsservice Brambring &
Jaschke in den alten Bundesländern und erhalte die Auskunft, dass
die Kassen zwischen 65,- und 75,- DM pro Stunde für Behandlungspflege
bezahlen. Auch die AOK bezahlt diese Sätze, da die Versorgung der
Patienten zuhause einem Krankenhausaufenthalt vorbeugt. Herr Jaschke
will uns seine Info-Broschüre schicken.
Obwohl Elke nicht beatmet wird, muss sie auch ständig überwacht
werden, da sie keine der notwendigen Tätigkeiten für die Tracheostoma
-Versorgung selbständig ausführen kann. Die Oberärztin
sagte damals zu uns, eine ausreichende Versorgung wäre für
Elke nur auf der Intensivstation möglich oder zu Hause, wo immer
jemand für sie da ist, der in das Absaugen eingewiesen wurde.
06. November 2001
Wir erhalten die Broschüre vom Pflegedienst Brambring & Jaschke.
Die ist sehr informativ gestaltet. Es wird auch auf die Probleme mit
den Krankenkassen aufmerksam gemacht.
Ich suche im Internet Adressen und Ansprechpartner von ambulanten
Diensten, die Heimbeatmung anbieten und Kliniken, die mich eventuell
an Patienten oder Pflegedienste vermitteln können. Ich wende mich
an die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) und bekomme
am selben Tag Antwort.
11. November 2001
Die DGM leitet meine Anfrage an alle möglichen Experten weiter.
Es kommen Anrufe von den Kliniken, die mir Telefonnummern von ambulanten
Diensten geben. Ich telefoniere und telefoniere und es kommt leider
fast nix dabei raus. Außer Brambring & Jaschke wollte mir
kaum einer etwas genaues sagen, wenn überhaupt.
Die Dienste in den alten Bundesländern können nicht unter
60,- DM pro Behandlungspflegestunde gehen, aber schriftlich können
sie mir das nicht geben. Was die Kassen letztlich bezahlen, ist immer
individuell und Verhandlungssache. Obwohl ich ihnen sage, dass es sich
hier auch um eine individuelle Versorgung handelt und wir trotzdem die
Stundensätze zum Vergleich brauchen, geben sie keine Auskunft.
Die Ambulanten Dienste in den neuen Bundesländern waren noch
schlimmer: Je näher ich an Sachsen heran kam, umso zugeknöpfter
wurden sie: Entweder wusste nur „der andere" die genauen
Stundensätze, oder sie haben gar keine Behandlungspflegepatienten,
oder die Behandlungspflegepatienten sind alle privat versichert und
die Privaten zahlen, was es kostet, oder sie könnten mir sowieso
nicht helfen, weil wir in Sachsen leben, oder sie dürfen mir keine
Auskunft darüber geben, nicht mal die Telefonnummern, oder oder
oder ...
Ein sächsischer Dienst sagte mir, er würde auch nur 14,-
DM pro Stunde bekommen und hat einen Beatmungspatienten, der 24-Stunden
versorgt werden muss. Auf meine Frage, wie er mit 14,- DM auf seine
Kosten kommt, da er ja Fachpflegekräfte einsetzen und noch die
Investitions- und Verwaltungskosten berücksichtigen muss, hat er
gelacht und gesagt, er habe einen sehr guten Wirtschaftsberater. Ohne
den wäre es unmöglich. Vielleicht brauchen wir auch so einen!
Aber wo nur 14.- DM pro Stunde zur Verfügung stehen, kann er beraten,
was er will - es wird nicht mehr! Außer noch höheren Kosten,
für den Berater!
Ich verstehe nicht, warum so ein Geheimnis daraus gemacht wird. Ich
wollte doch nur die Stundensätze und nicht die Kreditkartennummer!
12. November 2001
Elke legt Widerspruch gegen den Bescheid vom 15.10. ein, weil bei den
Nachzahlungen der September fehlt. Auch gegen den Rückforderungsbescheid
legt sie Widerspruch ein, weil die schriftliche Bestätigung der
Vereinbarung vom 12.10. noch nicht eingetroffen ist. Es sind schon 4
Wochen vergangen.
14. November 2001
Die Lohnkostenerstattung für Oktober ist immer noch nicht auf
unserem Konto eingegangen. Ich schicke ein Fax ans Sozialamt und frage,
wo die Zahlung bleibt.
16. November 2001
Endlich erhalten wir den außergerichtlichen Vergleich schriftlich.
Ich faxe schnell ein Exemplar an unseren Anwalt, damit er prüft,
ob alles in Ordnung ist. Das Rechtsamt der Stadt Leipzig übernimmt
die Formulierung vom 23.10., wir unterschreiben ein Exemplar und schicken
es zurück ans Rechtsamt. Damit wird der Vergleich ab heute rechtsgültig.
Unsere bisherigen Widersprüche werden aufgehoben und wir müssen
uns überlegen, wie Elke die Rückforderung ans Sozialamt begleichen
kann. Es hat im April und Mai eine Ãœberzahlung gegeben, obwohl
wir in anderen Monaten erheblich weniger vom Sozialamt überwiesen
bekamen. Aber unterschiedliche Monate können nicht gegeneinander
verrechnet werden. Und der Vergleich gilt nicht rückwirkend.
20. November 2001
Unser Anwalt teilt dem Verwaltungsgericht mit, dass das Verfahren Hauschild
/ Stadt Leipzig erledigt ist. Keine Verhandlung mehr, es ist, zumindest
was die Stadt betrifft, geschafft!!!
Solange aber das Verfahren mit der AOK nicht erledigt ist, werden
wir trotzdem jeden Monat mit einer Differenz zu kämpfen haben.
Wir hoffen natürlich, dass es hier zügig voran geht und das
auch bald geklärt sein wird.
26. November 2001
Durch die Umstellung der Abrechnung hat das Sozialamt Schwierigkeiten
mit der Überweisung des Lohnes. Höhere Beträge dürfen
nicht von der Außenstelle angewiesen werden, also müssen
die vorbearbeiteten Unterlagen ans Rechtsamt geschickt werden. Dort
werden sie unterschrieben, wieder zurück geschickt und dann kann
die Überweisung vorgenommen werden. Es ist aber unmöglich,
wenn die Überweisung solange dauert. Immerhin müssen die Steuern
und SV-Beiträge auch pünktlich überwiesen werden und
unsere Assistentinnen brauchen ihren Lohn.
Ich muss sie immer wieder vertrösten!
27. November 2001
Endlich haben wir die Zahlungen für Oktober erhalten!
08. Dezember 2001
Als hätte ich es geahnt (s. 22. Oktober) erhalten wir Bescheide
von unserem Sozialamt, basierend auf dem Vergleich, in denen jeweils
ein Höchstbetrag für die Erstattung der Lohnkosten festgelegt
wird. Jetzt bin ich sprachlos! Unser Anwalt und wir haben x-Mal erklärt
und beschrieben, dass bei Lohnzahlungen monatlich Schwankungen auftreten
und warum. Ist das wirklich so schwer?
Ich halte die Bescheide für falsch. Im Vergleich wird ein Höchstbetrag
nicht mal erwähnt (sonst hätten wir nicht unterschrieben)
und so kann er auch nicht gelten!
10. Dezember 2001
Unser Anwalt rät uns, Widerspruch einzulegen, weil die Bescheide
sowieso unzulässig sind. Der Vergleich ist ein öffentlich-rechtlicher
Vertrag, in dem alle Bedingungen geregelt sind und deshalb ist ein Bescheiderlass
nicht mehr notwendig.
17. Dezember 2001
Wir legen Widerspruch gegen die Bescheide vom 05.12. ein.
Ich rufe den Geschäftsführer vom Behindertenverband Leipzig
an. Vielleicht weiß er noch jemanden der Behandlungspflege von
der Krankenkasse erhält. Direkt kennt er niemanden, gibt mir aber
den Tipp, mich an den Mobilen Behindertendienst zu wenden. Da hätte
ich selbst drauf kommen können, den Leiter kenne ich. Telefonisch
kann ich ihn nicht erreichen, also schicke ich eine Mail.
Noch am selben Abend ruft er mich zurück und sichert mir jede
erdenkliche Hilfe zu.
20. Dezember 2001
Trotz Weihnachtsstress erhalten wir kurzfristig vom Mobilen Behindertendienst
einen Kostenvoranschlag. Darin ist ein Stundensatz von 23,00 €
veranschlagt, wenn der professionelle Dienst die Versorgung von Elke
übernehmen würde.
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