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Jürgen Linnemann mit Soraia Da Costa Batista bei Jan Böhmermann Foto: Die Neue Norm aus ZDF
Münster (kobinet)
Am 8. Mai 2026 hat Jan Böhmermann im ZDF Magazin ROYALE das Thema der Ausbeutung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen aufgegriffen. Unter anderem war damals Jürgen Linnemann zu Gast in der Sendung, der mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte den Klageweg für einen Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen gestartet hat. Das Arbeitsgericht in Münster will nun am 15. Oktober 2026 (9.00 Uhr) verkünden, "ob es ein Urteil gibt oder ob möglicherweise weiter verhandelt wird. Zuletzt hatten die Freckenhorster Werkstätten in einem Schriftsatz ausführlich erläutert, warum sie den Kläger nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sehen. Die Anwälte des Klägers haben die Möglichkeit, sich schriftlich dazu zu äußern. Sollte Linnemann mit seiner Klage scheitern, will er in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht in Hamm ziehen", heißt es in einer von der Deutschen Presseagentur verbreiteten Meldung, die von verschiedenen Medien wie der WELT aufgegriffen wurde. In Kürze läuft übrigens eine Petition an den Deutschen Bundestag ab, womit erreicht werden soll, dass sich das Parlament mit der Situation von behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen befasst. Die bisher ca. 3.000 Unterstützer*innen reichen bisher noch nicht aus.
Die Menschen in Niedersachsen geben im Durchschnitt monatlich über 1.100 Euro für Wohnen und Energie aus. Vor zehn Jahren lag dieser Wert bei rund 880 Euro, wie aktuelle Zahlen des niedersächsischen Landesamts für Statistik (LSN) zeigen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht darin eine weitere Verschärfung der Lage auf dem Wohnungsmarkt und fordert, dass Kommunen Wohnungsbestände aufkaufen und nicht renditeorientierten Investor*innen überlassen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Zwangsmaßnahmen gegen unter Betreuung stehende Personen auch außerhalb von Kliniken legalisiert. Der vollständige Name dieses Gesetzentwurfs lautet "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen". Der Entwurf folgt nach Informationen des Bundesverband Psychiatrie Erfahrener dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom November 2024. Das Gericht entschied, dass der Krankenhausvorbehalt bei Zwangsmaßnahmen nicht mit den Grundrechten vereinbar wäre. Begründet wird das damit, dass die Verlegung in ein Krankenhaus (um dort eine Zwangsbehandlung durchzuführen) belastender für Betroffene wäre, als eine Zwangsbehandlung an deren derzeitigen Aufenthaltsort.
"Wählen zu gehen, ist unser Privileg. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr - und zwar gut informiert!" So lautet der Appell des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel an alle, die bei den anstehenden Landtagswahlen - und vor allem bei der Wahl am 6. September 2026 in Sachsen-Anhalt - wahlberechtigt sind. Dabei weist Jürgen Dusel in einem Facebook-Post auf das Angebot des Wahl-O-Mat hin: "Nicht jede Partei, die jetzt in Sachsen-Anhalt zur Wahl steht, findet Inklusion und Barrierefreiheit gut. Und nicht jede Partei bietet barrierefreie Informationen zu ihren Parteiprogrammen an. Ein hilfreiches und barrierefreies Angebot ist der Wahl-O-Mat der Landeszentrale für politische Bildung! Alle Infos gibt es hier auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Das Prinzip ist vielen bekannt: Hier kann jede und jeder mittels 38 Fragen die Programminhalte der Parteien mit den eigenen Positionen abgleichen. Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot zu den Inhalten und Zielen der Parteien. Alle 15 Parteien, die zur Wahl am 6. September antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet."
Was passiert, wenn der Staat selbst diskriminiert? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt bislang nicht vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei und andere staatliche Stellen. Diese zentrale Schutzlücke muss nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! endlich geschlossen werden. 20 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18. August 2026 besteht gerade jetzt die Chance dazu: Das AGG soll nach 20 Jahren reformiert werden und der Gesetzentwurf wird im parlamentarischen Verfahren beraten. Doch der aktuelle Entwurf schafft keinen Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln. Deshalb fordert das Bündnis AGG Reform Jetzt!: Staatliches Handeln muss in den Anwendungsbereich des AGG aufgenommen werden und hat hierzu und zu weiteren Aspekten, die im Gesetzentwurf fehlen, eine Petition gestartet, die bereits von über 50.000 Menschen unterstüzt wird.
"NRW: Wo bleibt die Bildungswende zu mehr Bildungsgerechtigkeit?" So titelt die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann ihren Gastbeitrag auf der Plattform bildungsklick. "Mit dem geplanten 'Gesetz zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der Demokratiebildung' hält die NRW-Landesregierung krampfhaft an der Hauptschule fest und bedient damit ausschließlich institutionelle Interessen des gegliederten Schulsystems", heißt es in der Einführung in den Beitrag.