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Logo: Bündnis AGG Reform Jetzt! Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt! Berlin (kobinet) Das Bündnis AGG Reform‑Jetzt! begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 6. Mai 2026 als überfälligen Schritt, kritisiert jedoch, dass der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen an einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurückbleibt.  Das AGG gilt seit 2006 und braucht dringend ein Update. Die Realität von Diskriminierung in Deutschland hat sich verändert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich weiterentwickelt, und die Zahl der Betroffenen bleibt hoch. Trotzdem bleibt der Gesetzentwurf hinter diesen Entwicklungen zurück, heißt es vonseiten des AGG-Bündnis. "Der Entwurf ist halbherzig und berücksichtigt die strukturellen Probleme des AGGs nicht. Statt kleiner Korrekturen ist ein mutiger Schritt hin zu einem durchsetzungsstarken Antidiskriminierungsgesetz erforderlich", betonte Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Bild von der Protesttagsdemo am 5. Mai 2026 in Hamburg Foto: Therese Walther Hamburg (kobinet) Rund 700 Menschen haben am 5. Mai 2026 auf St. Pauli für die Rechte von Menschen mit Behinderung demonstriert. Organisiert wurde die Demonstration in Hamburg von SIT’N’SKATE gemeinsam mit weiteren Selbstvertretungen, Aktivistinnen und Unterstützerinnen. Schon bei der Auftaktkundgebung am Grünen Jäger war der Platz nach Informationen der Veranstalter*innen gut gefüllt. Rund eineinhalb Stunden lang hörten die Teilnehmenden Reden von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Perspektiven. Thematisiert wurden unter anderem Barrierefreiheit, Assistenz, Arbeit, Ableismus, Sozialkürzungen, selbstbestimmtes Leben und die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Menschenrechtsversprechen unter Vorbehalt? Foto: Ralph Milewski / KI Fladungen (kobinet) Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das Bundesteilhabegesetz wurde beschlossen. Selbstbestimmung, Inklusion, personenzentrierte Leistungen und "ambulant vor stationär" wurden politisch ausdrücklich gewollt. Instrumente wie Persönliches Budget, Assistenzmodelle und individuelle Teilhabeleistungen wurden geschaffen, damit Menschen mit Behinderung nicht länger primär verwaltet, versorgt oder institutionell untergebracht werden, sondern selbstbestimmt leben können.
Und genau das kostet Geld.
Das hätte niemanden ernsthaft überraschen dürfen. Individualisierung ist teurer als Standardisierung. Persönliche Assistenz ist teurer als kollektive Versorgung. Ambulante Freiheit ist aufwendiger als institutionelle Ordnung.
Wer Rechte schafft, muss damit rechnen, dass sie genutzt werden.
Ferda Ataman Foto: Sarah Eick Berlin (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die heute, am 6. Mai 2026, im Bundeskabinett beschlossene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend kritisiert. "Der vorliegende Gesetzentwurf schließt punktuell einige Schutzlücken, etwa beim Schutz vor sexuellen Belästigungen. Er wird aber dem Reformbedarf beim Diskriminierungsschutz in Deutschland nicht gerecht und ist unzureichend, insbesondere mit Blick auf europäische Vorgaben und Standards", bewertet Ferda Ataman den Gesetzentwurf. Ferda Ataman bedauert in ihrer Stellungnahme zum Kabinettbeschluss die "verpasste Chance", durch eine grundlegende Reform des AGG ein sichtbares Zeichen gegen Diskriminierung und für Chancengerechtigkeit zu senden.
Symbol Paragraf Foto: omp Berlin (kobinet) Seit Jahren warten viele behinderte und aufgrund anderer Gründe diskriminierte Menschen auf die immer wieder versprochene Reform des Allgemeinen Gleichhehandlungsgesetz (AGG). Heute, am 6. Mai 2026, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen und damit den Weg zur Behandlung im Bundestag freigemacht. Die Freude der Verbände, die sich für diese Gesetzesreform einsetzen, hält sich allerdings in Grenzen, denn vieles von dem, was nötig wäre, um das 2006 beschlossene Gesetz zeitgemäß zu reformieren und einen wirksamen Diskriminierungsschutz sicherzustellen, blieb im bisherigen Verfahren hängen und musste Wirtschaftsinteressen weichen. So dürfte auch dieses nun anstehende Gesetzgebungsverfahren für das AGG ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für erheblichen Ärger bei den Betroffenen sorgen. Denn, sollte das Gesetz so bleiben, werde eine weitere Chance vertan, dass Deutschland diejenigen, die Diskriminierungen erleben wirksam vor denjenigen schütz, die diskriminieren, heißt es in einer ersten Reaktion von der LIGA Selbstvertretung.