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Beim Fußballfinale in Sand am Main gab es viele spannende Zweikämpfe. Foto: Lebenshilfe Bayern - Dr. Jürgen Auer
ERLANGEN (kobinet)
Das Team Wefa Ahorn ist zum dritten Mal in Folge bayerischer Fußballmeister. Beim Landesweiten Fußballturnier 2026 für Menschen mit Behinderungen verteidigte das Meisterteam auf dem Rasen wie bereits in der Halle erneut seine Spitzenposition. Das Turnierfinale fand mit spannenden Wettkämpfen und prominenten Gästen in toller Atmosphäre im unterfränkischen Sand am Main statt. Das Fußballturnier war im Mai, Juni und Juli mit Vorrunden in Ruhmannsfelden, Hammelburg und Ursberg gestartet. Daran hatten rund 35 Teams aus ganz Bayern teilgenommen. Beim Finale des Turniers, also bei der Bayerischen Fußball-Meisterschaft, spielten auf dem Sportgelände vom 1. FC 1920 Sand am Main am 1. August 2026.
Zum Internationalen Tag der Jugend, der am 12. August begangen wird, wird weltweit daran erinnert, wie wichtig junge Menschen für unsere Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie sind. "Doch nicht alle Kinder und Jugendlichen starten mit den gleichen Voraussetzungen, viele wachsen mit Barrieren auf. Das kann ihnen den Zugang zu Bildung, Freizeit, Mitbestimmung und Gemeinschaft erschweren. Und genau hier setzt die Aktion Mensch an: Wir fördern Projekte, die jungen Menschen Teilhabe ermöglichen. Seit 2003 haben wir dafür schon mehr als 400 Millionen Euro bereitgestellt", heißt es im aktuellen Newsletter der Aktion Mensch.
Foto vom Bundesverfassungsgericht Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe / Kiel (kobinet)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von behinderten Menschen gestärkt, die ihre Assistenz über ein Persönliches Budget selbst organisieren. Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 gab es der Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau statt (Az. 1 BvR 1302/26). Die Frau beschäftigt ihre Assistenzkräfte selbst im Arbeitgebermodell. Ihr bewilligtes Budget reichte für den tatsächlichen Bedarf nicht aus. Deshalb beantragte sie im Eilverfahren ein höheres Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein sprach ihr nur einen Teil zu. Den weitergehenden Bedarf sah es als nicht glaubhaft gemacht an, berichtet Heiner Popken, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat.
Anlässlich der Öffnung der Briefwahlstellen für die Berlin-Wahl am 10. August 2026 hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) Landesverband Berlin-Brandenburg seine Forderungen für ein soziales Berlin für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 vorgestellt. Der Verband betont darin vor allem die Notwendigkeit, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe in der Hauptstadt zu stärken. Der SoVD fordert unter anderem Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen. Besonders im Fokus stehen dabei die Sicherung bezahlbaren Wohnraums, die Stärkung der Pflegeinfrastruktur und die Umsetzung inklusiver Bildungsangebote. Der Verband weist darauf hin, dass diese Themen in der kommenden Legislaturperiode Priorität erhalten müssten, um die Lebensqualität aller Berlinerinnen und Berliner zu sichern.
Ottmar Miles-Paul liegt richtig mit seiner kürzlichen Beobachtung, in den öffentlich-rechtlichen Medien finden die Belange von behinderten Menschen zur Zeit etwas mehr Beachtung als zuvor.