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DBR Foto: DBR BERLIN (kobinet) Angesichts der aktuellen Debatte über Sozialstaatsreformen sowie des von Kanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsidentinnen sowie den Ministerpräsidentinnen veröffentlichtem Beschlusspapier vom 25. Juni 2026 zu den Einsparungen bei der Eingliederungshilfe zeigt sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) zutiefst besorgt. Die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen macht Reformen zweifellos erforderlich. Einsparungen dürfen jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und einer Ihnen gesetzlich zustehenden selbstbestimmten Lebensführung erfolgen. Der DBR warnt eindringlich davor, dass unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung und Haushaltskonsolidierung zentrale Teilhaberechte ausgehöhlt werden könnten.
Paragraphen zeigen, dass etwas geregelt wird Foto: Pixabay/geralt DÜSSELDORF (kobinet) Der Sozialverband VdK hat im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen knapp 51 Millionen Euro an Nachzahlungen für seine Mitglieder erstritten und damit den bisherigen Höchstwert von 48,6 Millionen Euro aus dem Vorjahr übertroffen. Dies teilt der VdK im Rahmen seines Landesverbandstags in Bonn mit. Kritisch sieht der Verband die zunehmende Dauer der Verfahren. Vor den Sozialgerichten beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer rund 16 Monate. Selbst Verfahren zur Anerkennung einer Schwerbehinderung nehmen im Schnitt etwa neun Monate in Anspruch.
"Wir spüren die Unzufriedenheit unserer 425.000 Mitglieder, die immer länger auf Entscheidungen warten müssen und dadurch zermürbt werden", betont Horst Vöge. Hoffnung macht ihm jedoch, dass das Landessozialgericht und die Sozialgerichte für 2027 einen deutlich höheren Personalbedarf angemeldet haben.
ABiD Logo Foto: ABiD BERLIN (kobinet) Trotz breiter öffentlicher Kritik und lautstarker Proteste – darunter die große Demonstration am 5. Mai sowie die Kundgebung vor dem Paul-Löbe-Haus am 22. Juni – ignoriert die Bundesregierung weiterhin die berechtigten Sorgen von Millionen Menschen mit Behinderung. Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD) verurteilt aufs Schärfste, dass Menschen mit Behinderung in den aktuellen Reformplänen zur Eingliederungshilfe faktisch auf einen Kostenfaktor reduziert werden. Die geplanten Einschnitte degradieren Betroffene zu einer vermeintlichen "Einsparmasse" – ein Vorgehen, das grundlegende Menschenrechte missachtet und die Würde von Millionen verletzt.
Logo der Lebenshilfe Foto: Lebenshilfe BERLIN (kobinet) Mit dem Forderungspapier "Berlin für alle" legt der Landesverband Lebenshilfe Berlin e.V. seine politischen Erwartungen zur Abgeordnetenhauswahl 2026 vor. Darin fordert dieser Verband den konsequenten Abbau von Barrieren, mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen und die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Papier richtet sich an alle demokratischen Parteien mit ihren Kandidaten und Kandidatinnen und zeigt auf, welche politischen Weichen jetzt gestellt werden müssen, damit Inklusion und Teilhabe in Berlin Wirklichkeit werden.
Fragezeichen Foto: Susanne Göbel Memmingen (kobinet) Das Thema Gewaltschutz für behinderte Menschen, wie hoch die Betroffenheit dieses Personenkreises ist und welche Maßnahmen hierzu konkret ergriffen werden, wird immer wieder diskutiert. Nun geht ein weiterer Fall durch die Presse, in dem die Staatsanwaltschaft ermittelt. "Haben Mitarbeitende in einer der größten süddeutschen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Schutzbefohlene misshandelt? Diesem Verdacht geht die Staatsanwaltschaft Memmingen nach, und zwar in Bezug auf das katholische Dominikus-Ringeisen-Werk im bayerisch-schwäbischen Ursberg. Die Behörde bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag entsprechende Berichte der Zeitungen 'Augsburger Allgemeine' und 'Die Welt'." So heißt es in einem Bericht auf der Plattform katholisch.de.
Holger Kiesel 1050x1575 Foto: Der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung München (kobinet) "Wunsch- und Wahlrecht beim Thema Schule? Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat Eltern dazu befragt und die Ergebnisse ausgewertet: Die Resultate sind leider mehr als ernüchternd. Eine deutliche Mehrheit der Eltern möchte für ihr Kind die Regelschule, sieht aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen dazu oft keine Chance. Die Folge: Viele Familien entscheiden sich aus Mangel an anderen Optionen für eine Förderschule. Ein echtes Wahlrecht sieht für mich anders aus. Erschwerend kommt hinzu: Die Beratung ist häufig leider nicht so ausgewogen, wie sie sein sollte. Die Studie zeigt für mich: Zwischen dem, was Eltern für ihr Kind möchten, und dem, was unser Schulsystem zulässt, herrscht leider oft eine tiefe Diskrepanz!" So fällt die Einschätzung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, nach der Veröffentlichung der neuen Studie "Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit" des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 30. Juni 2026 aus.