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Blick auf den Marktplatz mit zwei großen Kirchengebäuden im Hitergrund Foto: Pixabay/lapping
ERFURT (kobinet)
Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) hat nach einer Beschwerde von Betroffenen die Vorwürfe einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beim Einlass in das Oktoberfestzelt auf dem Erfurter Domplatz überprüft. Anlass war eine Meldung über verweigerte Einlässe, die Betroffene als Diskriminierung wahrnahmen. Ein Vor-Ort-Termin am 13. Oktober 2026 mit dem Zeltbetreiber, dem Abteilungsleiter der Kulturdirektion der Stadt Erfurt sowie dem Sicherheitspersonal ergab, dass der Einlassstopp auf eine temporäre Überfüllung des Zeltes zurückging. Die zulässige Besucherkapazität war zum fraglichen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft. Aus Sicherheitsgründen durften daher keine weiteren Gäste eingelassen werden – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung hatten oder nicht. Einlass erhielten nur noch Personen mit Reservierung oder einem Einlassbändchen. Die Nutzung einer Mobilitätshilfe wie Rollator oder Rollstuhl war laut TLMB nicht der Grund für die Abweisung.
Die AG Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD zeigt sich bestürzt über den Rücktritt von Bärbel Bas als Bundesministerin für Arbeit und Soziales und als Co-Bundesvorsitzende der SPD. Karl Finke, Co-Bundesvorsitzender der AG Selbst Aktiv, betont: "Bärbel Bas hat sich stets für das Recht von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mitten in der Gesellschaft eingesetzt." Sie stehe für eine Sozialpolitik, die auf wirkliche Verbesserungen und Effizienzsteigerung setze, statt Menschen mit Behinderungen nur als Kostenfaktor zu betrachten, dem man Leistungen kürzen könne.
Seit Juli bietet die Bundesfachstelle im Rahmen der Beratung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelmäßig kostenfreie Webinare und Sprechstunden an. Die Angebote sind zwar für Kleinstunternehmen konzipiert, aber vor allem die Webinare mit den verschiedenen Schwerpunktthemen zur digitalen Barrierefreiheit sind hilfreich für alle, die sich zu dem Thema weiterbilden möchten. In der Webinar-Reihe "15 Minuten kompakt - kleine Schritte, große Wirkung" wurden bisher verschiedene Themen behandelt. Alle Webinare werden aufgezeichnet und im Nachhinein mit Untertiteln und Deutscher Gebärdensprache auf der Website der Bundesfachstelle veröffentlicht. In den bisherigen Webinaren wurde zum Beispiel erklärt, wann Alternativtexte benötigt werden und wie sie am besten formuliert werden. Außerdem wurde behandelt, auf was man beim Einsatz von Farben achten muss und welche Kontrastwerte dabei eingehalten werden müssen.
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet)
"Abbau von Sonderstrukturen im Bereich Arbeit und Bildung. Ergebnisse einer international vergleichenden Forschung", so lautet der Titel einer digitalen Abschlussveranstaltung am 19. November 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr im Rahmen des Projekts "Abbau von Sonderstrukturen im internationalen Vergleich" der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bis 12. November 2026 sind noch Anmeldungen zur Online-Veranstaltung möglich.
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG), die am 12. Oktober 2026 stattfand, fordert der evangelische Bundesverband für Teilhabe (BeB), das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und die Reform auf eine tragfähige fachliche Grundlage zu stellen. Der BeB unterstützt ausdrücklich das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Nach Auffassung des Verbandes verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf jedoch wesentliche Ziele des Reformprozesses. Statt die seit Jahren vorbereitete inklusive Gesamtzuständigkeit der Jugendämter umzusetzen, werden zentrale Entscheidungen vertagt und neue Zuständigkeitsfragen geschaffen. Damit droht die angestrebte inklusive Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand aufgegeben zu werden.
Wie wird aus einem komplexen PDF-Fahrplan ein Dokument, das auch mit einem Screenreader wirklich nutzbar ist? Gemeinsam mit den Stadtwerken Marburg, der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) und der Landesbeauftragten für barrierefreie IT des Landes Hessen, Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, hat OVA Media ein Verfahren zur Erstellung barrierefreier PDF-Fahrpläne entwickelt und in der Praxis erprobt. Ausgangspunkt war eine Herausforderung, vor der viele Verkehrsunternehmen stehen: Fahrpläne lassen sich aus bestehenden Planungssystemen zwar als PDF ausgeben, die erzeugten Dokumente erfüllen jedoch nicht automatisch die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz wurde das Projekt nun vorgestellt und gezeigt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit ein PDF-Fahrplan nicht nur technisch barrierefrei, sondern auch tatsächlich nutzbar ist.