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Sandra Glöckler mit jungen Reit- und Pferdefreunden auf dem Weg zum Reitzelt Foto: Picasa HESSISCH LICHTENAU (kobinet) Seit zehn Jahren betreibt Sandra Glöckler in Hessisch Lichtenau das Therapiezentrum "Rolli auf Trab" – ein Angebot, das es in dieser Form wohl kein zweites Mal in Deutschland gibt. Nun droht diesem beispielhaften Angebot das Aus. Die Stadt Hessisch Lichtenau hat die Pachtverträge für die angrenzenden Wiesenflächen gekündigt und das ohne Eigenbedarf anzumelden sowie ohne konkreten Kaufinteressenten. Der aufgerufene Kaufpreis übersteigt die Möglichkeiten des sozialen Unternehmens wie "Rolli auf Trab" bei Weitem. Bund und Land haben rund 750.000 Euro in die barrierefreie Infrastruktur investiert: Pflasterwege, elektrische Türöffner, Rampe, Liftsystem und ein überdachtes Reitzelt von 21 Metern Durchmesser mit Spezialsand. Auf der gekündigten Weide steht die elektrische Aufstiegshilfe, ohne die Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht reiten können. Besonders kritisch ist ein rund ein Hektar großes Flurstück, das für die artgerechte Pferdehaltung unverzichtbar ist – der Kaufpreis von rund 350.000 Euro ist für ein soziales Unternehmen nicht zu stemmen. 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind direkt betroffen
Gemeinsam zur Schule Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen Berlin (kobinet) Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Exklusionsquote in Europa: Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. 60 Prozent dieser Kinder finden sich in Förderschulen wieder. Dabei lehnen 82 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder mit Behinderungen eine getrennte Beschulung ab. 69 Prozent der Eltern mit Kindern auf Förderschulen würden ihr Kind lieber auf eine allgemeine Schule schicken, wenn die Bedingungen dort besser wären. Das zeigt die neue Studie "Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit" des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Erstmals wurden bundesweit rund 7.500 Eltern von Kindern mit Behinderungen zu ihren Erfahrungen befragt.
Protest zur BGG-Reform am Paul-Löbe-Haus am 22. Juni 2026 Foto: laut-werden.de / Dennis Steinhilber / instagram.com/lautwerden Berlin (kobinet) Ein Blick auf die Tagesordnung des Plenum des Deutschen Bundestages für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause vom 8. bis 10. Juli 2026 zeigt, dass der Gesetzentwurf zu Ändereungen des Behindertengleichstellungsgesetz nun wohl erst nach der Sommerpause in zweiter und dritter Lesung behandelt und beschlossen werden dürfte. Damit reiht sich der Bundestag nahtlos in die bisherige Entwicklungsgeschichte der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz ein, die bisher von vielen Ankündigungen und ständigen Verschiebungen bis zu einem heftig kritisierten Gesetzentwurf reicht. Ob die erneute Verschiebung der abschließenden Behandlung des Gesetzes nach der von massiven Protesten begleiteten Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 22. Juni 2026 gut oder schlecht für mögliche Verbesserungen des Gesetzentwurfs im Sinne einer wirksamen Barrierefreiheit ist, dazu gibt es verschiedene Ansichten innerhalb der Behindertenorganisationen.
Blick auf das Bundeskanzleramt Foto: H. Smikac Berlin (kobinet) "Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen Monaten in einem umfangreichen Prozess Vorschläge zum effizienten Ressourceneinsatz diskutiert. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stellen fest, dass sich die erzielten Ergebnisse in die vom Bund angestoßenen übergeordneten Reformpakete einordnen müssen, damit eine insgesamt ausgewogene und zukunftsgerechte Neujustierung der Sozialsysteme und des Steuerrechts gewährleistet wird. Auf dieser Grundlage halten Bund und Länder die aus der Anlage ersichtlichen Änderungen in mehreren Leistungsgesetzen des Bundes (Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Unterhaltsvorschuss) für geboten, um vertretbare und notwendige Einsparungen und Effizienzen erreichen zu können. Die durch diese Änderungen erzielten Einsparungen sind von dem Regelmechanismus gemäß Ziffer 2 ausgenommen. Im weiteren Verlauf der Gesetzgebungsverfahrens kommt es jetzt darauf an, auch die betroffenen Verbände und Sozialpartner in den Prozess einzubinden." So heißt es u.a. im Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026 in Berlin.
Statue Justitia Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay Halle (kobinet) Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat in einem Beschluss von März 2026 entschieden, dass ein Träger der Sozialhilfe verpflichtet sein kann, auch vorläufig Kosten für einen Assistenzhund zu übernehmen. Die Antragstellerin beantragte dies bereits vor einer endgültigen Entscheidung. Auf diese Entscheidung macht Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichtren aufmerksam.
Symbol Ausrufezeichen mit Schatten Foto: ht Berlin (kobinet) Berlin soll für alle Menschen zugänglicher werden. Wie das wirklich gelingen kann, darüber hat sich die Berliner Sozialsenatorin Cansel Kızıltepe am 29. Juni 2026 mit dem Team der Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen ausgetauscht. Der Verein Sozialhelden führt seit November 2025 im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die neue Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen. Mit dabei war auch Inklusionsaktivist und Vorstand der Sozialheld*innen Raúl Krauthausen, wie es in einer Presseinformation der Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen Berlin heißt.