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Aktionssymbol "Vorbild Prävention!" Foto: LVR RHEINLAND / KÖLN (kobinet) Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat mit der neu konzipierte Auszeichnung "Vorbild Prävention!" eine Ehrung für Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeitenden in besonderer Weise präventiv und verantwortungsbewusst handeln. Dieser Präventionspreis ist mit 10.000 Euro dotiert und soll dann jährlich bis zu fünf Mal vergeben werden.
Hörbücher sind Wege zu Wissen und Literatur Foto: Mohamed_hassan In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen WIEN (kobinet) Die Hörbücherei des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) ist durch Streichung von Förderungen im Fortbestand bedroht. Die Hörbücherei bietet blinden und sehbehinderten Menschen und allen, die kein konventionelles Buch lesen können, barrierefreien Lesestoff. Neben Büchern werden von der Einrichtung auch Fachliteratur, Zeitschriften und Magazine als Hörtexte zur Verfügung gestellt. Für Mitglieder ist das vollkommen kostenlos. Wie jetzt bekannt geworden ist, beendeten die Länder Oberösterreich und Niederösterreich die Förderung der Hörbücherei. Das wird unter anderem damit begründet, Betroffene könnten durch den Erhalt des Pflegegeldes auch konventionelle Hörbücher erwerben. Auch Tirol und Vorarlberg haben eine solche Entscheidung angekündigt. Der Hörbücherei würden dann 150.000 Euro fehlen. Sie stünde damit vor dem Aus.
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0 Berlin (kobinet) Die lang erwartete Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt endlich an Fahrt auf. Am 19. November 2025 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte hierzu: "Wir freuen uns, dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich vorankommt. Sie bietet die Chance, große Fortschritte in Richtung Barrierefreiheit zu erzielen. Inklusion und Barrierefreiheit zeichnen eine moderne Gesellschaft aus. Eine Gesellschaft mit Barrieren ist hingegen weder wirtschaftlich noch kundenfreundlich. Auch angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist es, auch private Akteure zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Bürger sollten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Vorgaben nicht erfüllt werden, und die Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden, etwa durch die Stärkung des Verbandsklagerechts. Leider bleibt der Referentenentwurf in diesen Punkten deutlich hinter unseren Erwartungen zurück und muss nachgebessert werden."
Symbol Paragraf Foto: omp Berlin (kobinet) Vor knapp vier Jahren von der Ampelregierung versprochen, für das 100-Tage Programm der großen Koalition vorgesehen, die Reform des Behindertengleichstellungsgeset (BGG) für mehr Barrierefreiheit auch im privaten Bereich war in den Mühlen der Regierungsmaschinerie stecken geblieben. Am 19. November 2025 war es nun soweit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konnte den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Anhörung an die Verbände versenden. Bis 8. Dezember können diese Stellungnahmen zum Referentenentwurf einsenden. Am 17. Dezember 2025 soll der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz dann vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundestag zur Beratung und Verabschiedung weitergeleitet werden.
Drei rote Ausrufezeichen Foto: ht Berlin (kobinet) Die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger und fortschreitender Prozess - Einen Rückschritt darf es nicht geben. Dies stellt ein breites Bündnis mittels der Veröffentlichung von gemeinsamen Eckpunkten zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen mit dem Titel "Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen!" klar. Der Deutsche Behindertenrat, die Liga Selbstvertretung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung stellen damit gemeinsam fest, dass die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger und fortschreitender Prozess ist. Einen Rückschritt dürfe es nicht geben. Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Eckpunkte:
Logo: bidok behinderung inklusion dokumentation Foto: bidok Innsbruck (kobinet) "Es ist still geworden – jedoch das Ende von bidok ist ein Anschlag auf die Bemühungen, Inklusion in Innsbruck, Tirol und Österreich, im gesamten deutschsprachigen Raum, weiter voranzubringen", erklärte Mag.a Julia Golser, Vorsitzende des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt Innsbruck zum angekündigten Stopp des Projekts durch die Streichung der kompletten Förderungen für das Personal durch den Sozialministeriumsservice Tirol. bidok ist ein Beratungs- und Vermittlungsprojekt. Die Abkürzung bidok steht für "behinderung inklusion dokumentation". Das Projekt ist seit Beginn an in Innsbruck an der Leopold-Franzens-Universität beheimatet. bidok wird vom gleichnamigen Verein getragen, den der Innsbrucker Erziehungswissenschaftler und Behindertenaktivist Volker Schönwiese 1997 gegründet hat, wie es in einer Presseinformation des Behindertenbeirats von Innsbruck heißt.