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Bundestag Adler Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Das lange geforderte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde heute am 11. Juni 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Auch wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung weit von dem entfernt ist, was für einen effektiven Diskriminierungsschutz in Deutschland nötig wäre und das Bündnis AGG Reform Jetzt! vorgeschlagen hatte, wird das Gesetz nach der heutigen Bundestagsdebatte im Ausschuss beraten. Vertreter*innen der Bündnisses hoffen nun auf das Engagement der Bundestagsabgeordneten, dass sie entsprechende Verbesserungsanträge einbringen und beschließen, um die Position von diskriminierten Menschen in Deutschland zu stärken.
Flagge Bundesland Baden-Württenberg Foto: Gemeinfrei, public domain STUTTGART (kobinet) Anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Hannover hat Baden-Württembergs Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand deutliche Nachbesserungen am geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefordert. Angesichts bundesweiter Proteste und der anstehenden Bundesratsberatung am Freitag warnte Hildenbrand vor einseitigen Belastungen zulasten der Versicherten, der Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Krankenhäuser.
Ausrufezeichen rot Foto: ht BERLIN (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundestag muss das morgen beginnende parlamentarische Verfahren nutzen, um drohende Versorgungslücken zu schließen. Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen bei den Hilfsmitteln. Ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Sprachcomputer sind für Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Sie entscheiden darüber, ob eine Person mobil ist, sich verständigen, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Fachverbände warnen deshalb davor, die Festbeträge auszuweiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln damit stärker an pauschalen Preisgrenzen auszurichten. Das birgt die Gefahr, dass komplexe Versorgungsbedarfe unberücksichtigt bleiben und Betroffene häufiger um eine passende Versorgung streiten oder zusätzliche Kosten selbst tragen müssen. Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es bei der Familienversicherung: Sie muss für Eltern behinderter Kinder auch beitragsfrei bleiben, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist. Die Ausfallzeiten sind bei Familien mit behinderten Kindern aufgrund des länger bestehenden und aufwändigeren Pflege- und Unterstützungsbedarfs wesentlich länger als bei Kindern ohne Behinderung. Schließlich sollte auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen daher endlich aus Steuermitteln finanziert werden, ohne dass gleichzeitig der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird. Die Beiträge überwiegend durch Einsparungen in der Versorgung und bei den Versicherten zu stabilisieren, ist zu kurz gedacht.
Logo: Bündnis AGG Reform Jetzt! Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt! Berlin (kobinet) Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die heute am 11. Juni 2026 voraussichtlich ab 15:55 Uhr im Deutschen Bundestag stattfindet, appelliert das Bündnis AGG Reform-Jetzt! an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den vorliegenden Entwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich nachzubessern. Das Bündnis, ein Zusammenschluss von Fachverbänden und Communityorganisationen, sieht zwar erste wichtige Fortschritte, kritisiert jedoch, dass die Reform den aktuellen Herausforderungen beim Schutz vor Diskriminierung nicht gerecht wird. Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des AGG sei der Handlungsbedarf größer denn je. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete im Jahr 2025 mit 13.067 Beratungsanfragen einen neuen Höchststand. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei rassistischer Diskriminierung, deren gemeldete Fälle seit 2019 erheblich zugenommen haben. An zweiter Stelle stehen Diskriminierungen, die behinderte Menschen erleben mussten.
Ferda Ataman Foto: Sarah Eick Berlin (kobinet) Vor der heutigen Debatte zur ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Bundestag zeigt eine aktuelle Repräsentativbefragung einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung für einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung in Deutschland. "Anders als oft behauptet, ist die Gesellschaft nicht gespalten beim Thema Antidiskriminierung, sie hat hier eine klare Haltung: 85 Prozent der Befragten wünschen sich eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung", sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am 11. Juni 2026 in Berlin. 88 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass es flächendeckend Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene geben sollte und 82 Prozent sprachen sich für längere Fristen aus, um gegen Benachteiligung vorzugehen. Bisher liegt diese Frist bei zwei Monaten. Auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um Betroffene vor Gericht zu vertreten, sprachen sich 82 Prozent der Befragten aus.
Halloween-Bild mit AGG-Katze Foto: omp Berlin (kobinet) Voraussichtlich ab 15:20 Uhr wird heute, am 11. Juni 2026, die auf 35 Minuten angesetzte Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestags stattfinden und auf www.bundestag.de übertragen. Dabei debattieren die Bundestagsabgeordneten über ein Gesetzgebungsverfahren, das längst überfällig ist, weil das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erhebliche Lücken beim Diskriminierungsschutz aufweist und EU-Richtlinien für einen besseren Diskriminierungsschutz dringend umgesetzt werden müssen. Die Ampelregierung hatte bereits die Reform des AGG angekündigt, was allerdings nicht gelang. Über 100 Organisationen haben sich vor vier Jahren zum Bündnis AGG Reform Jetzt! zusammengeschlossen und Vorschläge für die Reform gemacht, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend unberücksichtigt bleiben. Daher ruht die Hoffnung nun ähnlich wie bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf den Bundestagsabgeordneten, dass diese in der weiteren Behandlung des Gesetzes entsprechende Änderungsanträge zur Stärkung der Position von diskriminierten Menschen in Deutschland beschließen.