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Eingang zum Hotel am See in Rheinsber Foto: H. Smikac RHEINSBERG (kobinet) Im Juni 2026 findet im brandenburgischen Rheinsberg ein Symposium "Loud & Relaxed" der Bundesakademie für junges Musiktheater statt. Die Bundesakademie für junges Musiktheater lädt zum bundesweiten Praxistreffen für inklusives junges Musiktheater ein. Am Mittsommer-Wochenende von Freitag, 19. Juni, bis Sonntag, 21. Juni 2026 richten Workshops, Paneldiskussionen und Vorstellungen den Blick sowohl auf die vielgestaltigen künstlerischen Zugänge zu künstlerischer Innovation und Vielfalt. Im Zentrum stehen Künstlerinnen und Künstler, für die inklusives Theater selbstverständlich, bedingungslos und unverzichtbarer Teil ihrer künstlerischen Arbeit ist. So entsteht ein Fachtreffen, das ästhetische Fragen ebenso ernst nimmt wie die Bedingungen, unter denen Teilhabe im Musiktheater dauerhaft möglich wird. Die Teilnahme am Programm ist kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten für Verpflegung und Unterkunft in der Bundes- und Landesakademie Rheinsberg – rund 80 Kilometer nördlich von Berlin. Weitere Einzelheiten sind hier nachzulesen.
Sharepic des DBSV zur Enttäuschung der Klägerin Renate S. vor dem BGH Foto: DBSV Berlin / Karlsruhe (kobinet) "'Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) für eine blinde Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist.' So hat der Bundesgerichtshof heute entschieden", heißt es in einem Facebook-Post des Deutschen Blinden- und Sehbehidnertenverband (DBSV) in Bezug auf die am 21. Mai 2026 verkündete Entscheidung des Gerichts. Und weiter heißt es vonseiten des DBSV: "Renate S. hatte gegen eine Reha-Klinik geklagt, die sie nicht aufnehmen wollte, weil sie blind ist. Wir haben Renate S. in dem Verfahren unterstützt. Sie sagte uns: 'Ich bin von dem Urteil zutiefst enttäuscht und frage mich, wie es sein kann, dass behinderte Menschen kein bisschen geschützt werden, obwohl wir doch im Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot haben.' Ihr Anwalt Dr. Michael Richter, der sie in den beiden ersten Instanzen vertreten hat, prüft deshalb, mit dem Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen."
Entzündung der Special Olympics Fackel in Berlin auf dem Weg zu den Nationalen Spielen ins Saarland Foto: SOD/ Tilo Wiedensohler BERLIN (kobinet) Mit einem parlamentarischen Gespräch in der Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin und dem anschließenden Auftakt des bundesweiten Fackellaufs zu den Special Olympics Nationalen Spielen Saarland 2026 ist der Startschuss für die Reise der "Flamme der Hoffnung" gefallen. Vertreter*innen aus Politik, Sport, von Special Olympics Deutschland, Ehrenamt und Athlet*innen würdigten die Bedeutung von Inklusion und bürgerlichem Engagement. Der Auftakt des Fackellaufs fällt bewusst in die Woche des erstmals stattfindenden Ehrentags am 23. Mai, dem Geburtstag des Grundgesetzes. Unter dem Motto "Für dich. Für uns. Für alle." stehen Begegnung, gesellschaftliches Engagement und gelebte Solidarität im Mittelpunkt.
Corrina Rüffer Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Zum am 21. Mai 2026 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall einer blinden Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert wurde, haben sich Awet Tesfaiesus, Berichterstatterin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mittels einer gemeinsamen Presseinformation zu Wort gemeldet. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Enttäuschung und ein herber Rückschlag für den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage der blinden Frau nach ihrer Abweisung durch eine Reha Klinik zurückgewiesen. Dass die Abweisung einer blinden Frau durch eine Reha Klinik rechtlich nicht eindeutig als Diskriminierung geahndet wird, ist ein alarmierendes Signal. Die Entscheidung macht unmissverständlich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Gesundheitswesen gravierende Schutzlücken aufweist. Gerade weil der bestehende Rechtsrahmen in einem so klaren Fall keinen verlässlichen Diskriminierungsschutz gewährleistet, sind wir als Gesetzgeber jetzt umso dringender gefordert."
Ferda Ataman Foto: Sarah Eick Berlin (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute, am 21. Mai 2026, mit der Frage befasst, ob ärztliche Behandlungsverträge und Reha-Maßnahmen für behinderte Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: "Umfragen zufolge findet jede vierte Diskriminierung im Gesundheitswesen statt. Leider gilt der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Deutschland aber ausgerechnet in diesem Bereich nicht eindeutig. Menschen können sich nicht grundsätzlich gegen Diskriminierungen beim Arzt, im Krankenhaus oder bei der Reha-Klinik wehren. Das zeigt auch das heutige Urteil." Der Bundesgerichtshof hat letztendlich entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe Foto: Bundesgerichtshof Karlsruhe (kobinet) Der unter anderem der für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute, am 21. Mai 2026, entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat. Diese Entscheidung offenbart nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die massiven Lücken in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland und macht den dringenden Handlungsbedarf für die Verankerung angemessener Vorkehrungen im AGG und im Behindertengleichstellungsgesetz sowie für einen besseren Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen deutlich.