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Ärztliche Zwangsmaßnahmen bei Personen, die gesetzliche Betreuung nutzen, sollen künftig in eng begrenzten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt werden können. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen vor, wie es in einer Meldung auf der Internetseite des Deutschen Bundestages heißt. Dort heißt es u.a.: "Nach geltendem Recht kann laut Entwurf ein Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn diese im Rahmen eines Aufenthalts in einem Krankenhaus durchgeführt wird. Mit der geplanten Neuregelung setzt die Bundesregierung nach eigener Darstellung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2024 um. Das Gericht hatte entschieden, dass diese ausnahmslose Vorgabe in bestimmten Einzelfällen zu einem unangemessenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit führen kann, und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2026 aufgegeben."
Rheinland-Pfalz stärkt den Kampf gegen Diskriminierung sowie den Schutz und die Beratung für Betroffene. Familien- und Jugendministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler unterzeichnet dazu eine Gemeinsame Erklärung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman. Die Erklärung bekräftigt das Engagement für gerechte Teilhabe und gegen Diskriminierung sowie die Verankerung des Schutzgedankens auf Landesebene. Dazu sollen die Antidiskriminierungs-Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz gestärkt werden und Rheinland-Pfalz am bundesweiten Austausch sowie dem Bericht über den Ausbau der Beratungsstellen partizipieren. Die Vereinbarung wird von Bätzing-Lichtenthäler und Ataman am 9. September in Berlin unterzeichnet. Darüber hat Bätzing-Lichtenthäler am 18. August 2026, dem 20. Jahrestag des Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im rheinland-pfälzischen Ministerrat informiert.
Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 nach Informationen des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, hat sich der Verband mittels einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gewandt, wie Diana Hömmen den kobinet-nachrichten mitteilte. Wer öffentlich behaupte, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde "nicht immer alles dem Zufall überlassen", obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das sei verantwortungslos, heißt es vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe.
Für die deutschen Para Dressursportlerinnen und Dressursportreiter geht ein Traum endlich in Erfüllung. Das Quartett von Bundestrainerin Silke Fütterer-Sommer startet im Reitsport erstmals auf der ganz großen Bühne in Aachen bei den Weltmeisterschaften. Vom 19. bis 23. August finden die Para Dressursport-Wettbewerbe inmitten der WM der olympischen Titelkämpfe statt. Dabei geht es neben Medaillen und Sichtbarkeit für den Para Sport auch um die Paralympics-Qualifikation.
Nachdem die neue Regierung in Großbritannien unter Premierminister Andy Burnham bereits im August kostenlose Busfahrten für unter 16-Jährige eingeführt sowie eine Obergrenze von zwei britischen Pfund für Einzeltickets angekündigt hatte, hat die Regierung bekannt gegeben, dass behinderte Menschen in England ab April kommenden Jahres zu jeder Tageszeit kostenlos mit dem Bus reisen können. Der gegenwärtig gültige Behindertenbuspass ist nur zwischen 09.30 Uhr und 23.00 Uhr an Werktagen nutzbar. Damit ist eine Fahrt zur Arbeit oder späteren abendlichen Veranstaltungen bisher schwierig. Die dann neuen können zu jeder Tageszeit am Wochenende und an Feiertagen verwendet werden.
Vor 20 Jahren, am 18. August 2026, war der Behindertenrechtler Ottmar Miles-Paul in Berlin mit dabei als das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hof des Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefeiert wurde. Nach dem jahrelangen Engagement vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen und vor allem auch der Behindertenbewegung war den Aktiven und Ottmar Miles-Paul damals klar, dass das neue Gesetz zwar ein wichtiger Zwischenerfolg, aber längst nicht das Ende der Fahnenstange in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland, ist. Heute, 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, fragt sich Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar für die kobinet-nachrichten vor allem angesichts der anstehenden Landtagswahlen mit enorm hohen Umfragewerten für die AfD und dem schwachen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wie lange die Bundestagsabgeordneten noch zögern wollen, um einen wirksameren Schutz vor Diskriminierungen in Deutschland zu schaffen.