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Dumpinglöhne

Nachdem die Leistungsträger kaum noch Chancen haben, das Arbeitgebermodell an sich zu verhindern, versuchen manche, dieses dadurch unmöglich zu machen, indem sie nur noch Dumpinglöhne bewilligen wollen. Dem hat das Sozialgericht Halle am 18. Dezember 2007 einen Riegel vorgeschoben. In einer einstweiligen Anordnung schreibt es der Sozialagentur Halle ins „Stammbuch":

"Daher hat das Gericht auf den von der Antragsgegnerin bzw. für die Antragsgegnerin tätigen Sozialämtern als angemessen angesehene Vergütung aus dem Jahr 2006 abgestellt, wo für verschiedene Leistungen mit der Formulierung, es werde der Betrag von 9,06 € (ohne Arbeitgeberkosten) 'in ständiger Verwaltungsübung zu Grunde gelegt', dieser Betrag maßgebend für die Bewilligung war.

Es ist für das Gericht genauso unverständlich, wie sich der angemessene ortsübliche Stundenlohn von einem Jahr aufs andere um fast ein Drittel reduziert haben soll.

Da die Antragsgegnerin keine Angaben dazu gemacht hat, wie der seinerzeitige Betrag von 9,06 € ermittelt wurde und auch zu dem Zustandekommen des Betrages von 6,55 € geschwiegen hat, geht das Gericht hinsichtlich des Betrages von 6,55 € von der Darstellung der Pflegegutachterin Frau M. aus, die mit dem bei der Arbeitsagentur zuständigen Mitarbeiter gesprochen hat….

Auch das Argument der Gleichbehandlung mit anderen Hilfeempfängern, denen in 2007 auch nur der Stundensatz von 6,55 € bewilligt worden sei, kann nicht durchgreifen. Insoweit gilt der Grundsatz, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Nur weil die Antragsgegnerin in anderen Fällen einen nicht nachvollziehbaren geringen Stundensatz angenommen hat, braucht sich die Antragsstellerin nicht darauf verweisen lassen, dieser müsse auch für sie gelten, zumal eine Ungleichbehandlung mit den "Altfällen" ja auch immer vorhanden ist."

ForseA setzt sich seit Jahren dafür ein, den Assistentinnen und Assistenten für ihre anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit Tariflöhne zu bezahlen. Als absoluten Mindestlohn sehen wir die Tarifgruppe TVöD-P Gruppe P6 Stufe 2 (entspricht dem früheren BAT KR1,).

Ãœbrigens scheinen sich Sachsen und Sachsen-Anhalt bezüglich menschenverachtender Löhne für qualitativ hochwertige Assistenzleistungen gegenseitig toppen zu wollen. So hat das Sozialamt Leipzig einer jungen behinderten Frau für ihre Assistenz am Tag 3,65 € Bruttostundenlohn und für die nächtliche Assistenz von 1,65 € brutto angeboten. Selbst wenn man fairerweise erwähnen muss, dass hier FSJler und Zivildienstleistende zum Einsatz kommen sollten, muss wohl über die Höhe dieser Beträge nicht diskutiert werden. Sie zeigen auf jeden Fall, wie wenig Anerkennung die Leistungen von AssistentInnen seitens der Sozialhilfeträger erfahren, deren Mitarbeiter in einer Autowerkstatt locker 50 € und mehr je Stunde für die Reparatur ihres Autos bezahlen... Ach ja, auch diese Summen wurden vom Sozialgericht "kassiert". Jetzt müssen 7,50 € Bruttostundenlohn bezahlt werden – und das für alle 24 Stunden. Das erscheint im ersten Moment ebenfalls sehr niedrig, ist aber wegen der darin enthaltenen Bereitschaftszeiten gerade noch akzeptabel.

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