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Einkommens- und Vermögensanrechnung

Von Willy Brandt, dem großen Sozialdemokraten, wird folgender Satz überliefert:

"Fortschreibung der Vergangenheit ergibt noch keine Zukunft"

Trotz aller Reformen der Vergangenheit hat sich die finanzielle Situation behinderter Menschen mit Assistenzbedarf nicht verbessert, bei vielen sogar verschlechtert. Während im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 allerorts Festreden geschwungen wurden, bastelte die Rot/Grüne Koalition am neuen SGB XII, das das bis dahin geltende Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ersetzte. Das SGB XII, seit dem 1. Januar 2005 geltend, brachte zumindest im Bereich Einkommens- und Vermögensanrechnung für viele Menschen Verschlechterungen mit sich. Im Einkommensbereich gab es für wenige Menschen Verbesserungen, für viele andere jedoch Verschlechterungen. Die Vermögensfreibeträge wurden für alle drastisch reduziert.

Wie soll sich ein Mensch wirtschaftlich entwickeln können, wenn sein "Vermögen", sobald es 2600 € (plus 256,- € für jede Person, der überwiegend Unterhalt gewährt wird) übersteigt, sofort für die eigene Assistenz eingesetzt werden muss?

Vor dem Sozialgericht Heilbronn erstritt eine behinderte Arbeitgeberin eine Erweiterung der Nichtanrechnung des Einkommens von 60 auf 75 % (so, wie es nach § 87 SGB XII möglich ist). Dies veranlasste die Vertreterin des Leistungsträgers zu der Aussage "Was wir nicht über das Einkommen kriegen, holen wir uns halt über das Vermögen".

Andere Leistungsträger versuchen, assistenzabhängige Menschen zu veranlassen, ihr Auto zu verkaufen, obwohl dann die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht mehr gewährleistet ist. Diesen Versuch starten sie selbst, wenn das Auto mit öffentlichen Geldern gefördert wurde.

Die Einkommens- und Vermögensanrechnung trägt wesentlich mit dazu bei, dass Menschen mit Assistenzbedarf ihr Leben lang alleine – ohne Partnerin bzw. Partner - bleiben. Welcher nicht behinderte Mensch lässt sich auf eine Beziehung mit einem Behinderten ein, wenn er weiß, dass er – nebst Kindern - beim Assistenzbedarf der behinderten Partnerin bzw. des Partners den Rest seines Lebens in finanzielle Geiselhaft genommen wird?

Wir kennen viele Beziehungen, die nicht zuletzt daran zugrunde gingen. In Süddeutschland wurde trotz bereits versandter Einladungen eine Hochzeit nach Warnungen aus dem Bekanntenkreis wieder abgesagt. Der Bräutigam wollte nicht, dass sich die Braut wegen seines Assistenzbedarfes von "Amts wegen" arm machen lassen musste.

Neben der Zumutbarkeitsprüfung einer Heimunterbringung und der Bedarfsermittlung zeigen sich auch in der Einkommens- und Vermögensanrechnung die ganze Brutalität, zu der die Verwaltung fähig ist. Diese unterscheidet sich eklatant von den schönen Reden, die uns aus der Politik entgegentönen. Wir hoffen, dass sie nicht wissen, was sie tun. Denn das Andere wäre noch schlimmer!

Wir fordern, dass Chancengleichheit durch einkommens- und vermögensunabhängige Nachteilsausgleiche endlich auch im wirtschaftlichen Bereich gewährt wird!

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