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Verzögerungen zur Abwehr von Ansprüchen 2 |
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Am 8.11.2011 schreibt eine bayerische Bezirkssachbearbeiterin an ein Mitglied, dass der Widerspruch vom 9.8.2011 an die Bezirks-Regierung als zuständige Widerspruchsbehörde weitergeleitet wird (wird, nicht wurde!). Auf die Nachfrage, warum der Widerspruch so lange liegen blieb, antwortete die Frau am 14.12.2011: "Im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Widerspruch vom 9.8.2011 im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs an die Regierung von Unterfranken als Widerspruchsbehörde weitergeleitet wurde."
Hier stellt sich uns die Frage, ob es vom Bezirk oder in Bayern eine Dienstanweisung gibt, dass Widersprüche monatelang vor Weiterleitung lagern müssen oder ob das der normale Geschäftsablauf der Sachbearbeiterin ist. Wir ziehen eine Umfrage unter allen unseren Mitgliedern in diesem Bezirk in Erwägung, um zu erfahren, ob deren Erfahrungen ein System erkennen lassen. |
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Am 8.11.2011 schreibt eine bayerische Bezirkssachbearbeiterin an ein Mitglied, dass der Widerspruch vom 9.8.2011 an die Bezirks-Regierung als zuständige Widerspruchsbehörde weitergeleitet wird (wird, nicht wurde!). Auf die Nachfrage, warum der Widerspruch so lange liegen blieb, antwortete die Frau am 14.12.2011: "Im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Widerspruch vom 9.8.2011 im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs an die Regierung von Unterfranken als Widerspruchsbehörde weitergeleitet wurde."
Hier stellt sich uns die Frage, ob es vom Bezirk oder in Bayern eine Dienstanweisung gibt, dass Widersprüche monatelang vor Weiterleitung lagern müssen oder ob das der normale Geschäftsablauf der Sachbearbeiterin ist. Wir ziehen eine Umfrage unter allen unseren Mitgliedern in diesem Bezirk in Erwägung, um zu erfahren, ob deren Erfahrungen ein System erkennen lassen.
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