Im Sinne dieses Ãœbereinkommens
schließt "Kommunikation" Sprachen,
Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, leicht
zugängliches barrierefreies Multimedia sowie schriftliche, auditive, in einfache
Sprache übersetzte, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und
alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation, einschließlich leicht
zugänglicher barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnologie, ein;
schließt "Sprache" gesprochene Sprachen sowie
Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen ein;
bedeutet "Diskriminierung aufgrund von
Behinderung" jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund
von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die
Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen,
sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt
oder vereitelt wird. Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung,
einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen;
bedeutet "angemessene Vorkehrungen" notwendige und
geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder
unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall
erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit
Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und
Grundfreiheiten genießen oder ausüben können;
bedeutet "universelles Design" ein Design von
Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie
von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles
Design genutzt werden können. "Universelles Design" schließt
Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie
benötigt werden, nicht aus.