Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Ausführliche Stellungnahmen

Nachfolgend lesen Sie ausführliche Stellungnahmen von den Abgeordneten des Bundestages zu unseren Eckpunkten für eine faire Assistenzsicherung in der Broschüre zur Kampagne.

Hermann Bachmaier
Mitglied des Deutschen Bundestages
stv.Vorsitzender des Rechtsausschusses
Berlin, den 13. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
für Ihren Brief sowie den Fragebogen vom 9. Mai 2002 danke ich Ihnen. Ich halte es allerdings nicht für machbar und sinnvoll, sechs komplexe Forderungen pauschal mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Deshalb möchte ich versuchen, allgemein Stellung zum Thema Assistenz zu nehmen.
Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen ist ein wesentliches Ziel unserer Politik. Unsere Reformanstrengungen in der Behindertenpolitik können sich sehen lassen. Wir haben einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet. Der Grundsatz Selbstbestimmung statt Fürsorge bildet dabei die Leitlinie unserer Integrationspolitik. Unserem Politikverständnis entsprechend haben wir die Gesetze nicht nur für behinderte Menschen, sondern vor allem auch gemeinsam mit ihnen und ihren Organisationen entwickelt. Viele Regelungen der neuen Gesetze gehen auf ihre Anregungen zurück. Nachdem wir erfolgreich für die Verankerung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung gekämpft haben, tragen unsere Reformgesetze dazu bei, dass die Grundgesetzergänzung "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" mit Leben erfüllt wird. Einige Ihrer Vorschläge werden bereits intensiv von unserer Facharbeitsgruppe diskutiert und beraten. Wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen, können Sie sich gerne jederzeit wieder an mein Berliner oder Crailsheimer Büro wenden.

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BayernSPD
LANDTAGSFRAKTION
Stellv. Vorsitzende Karin Radermacher
Maximilianeum
D-81627 München
Frau
Elke Bartz
ForseA e.V.
Nelkenweg 5
74673 Mulfingen-Hollenbach
München, den 08.07.02
Sehr geehrte Frau Bartz,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Umfrage "Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Assistenz und Teilhabe behinderter Menschen".
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist ein Anliegen der SPD- Bundestags- aber auch der SPD-Landtagsfraktion, wie Sie aus dem beigefügten Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Beseitigung von Benachteiligung, Diskriminierung und Ausgrenzung ersehen können. Durch unsere Initiative ist es uns gelungen, die bayerische Staatsregierung zum Handeln zu zwingen. Noch vor Jahren hat sie ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung abgelehnt. Nun ist sie soweit, dass sie einen eigenen Entwurf vorlegen will.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für die 14. Legislaturperiode viel vorgenommen und hat Wort gehalten. Die behindertenpolltische Bilanz unserer Regierungszeit kann sich sehen lassen: Das Behindertengleichstellungsgesetz ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten, der Gesetzgeber hat das Recht der Rehabilitation mit dem neuen Sozialgesetzbuch IX weiterentwickelt, das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verbessert nachweislich die Perspektiven von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeits-markt, die Deutsche Gebärdensprache wurde anerkannt.
Mit diesen Schwerpunkten ist die 14. Legislaturperiode geprägt vom größten gesetzgeberischen Programm der Behindertenpolitik seit der Reformära in den Siebziger Jahren - aber wir begreifen unsere bisherige Arbeit als Start, nicht als Ziel.
In der kommenden Legislaturperiode wollen wir die bisherigen Schritte konsequent fortführen und in einem Gesamtkonzept für Teilhabe und Integration behinderter Menschen zusammenbinden. Eckpfeiler eines solchen Konzeptes der individuellen Selbstbestimmung in gesellschaftlicher Solidarität sind u.a.: Die Weiterführung des erfolgreichen Aktionsprogramms 50 000 Jobs für Schwerbehinderte (Berichterstattung 2003), Umsetzung und Fortentwicklung des SGB IX (Berichterstattung 2004) und des Gleichstellungsgesetzes (Berichterstattung 2004) auf Bundesebene sowie die Koordinierung mit den Landesgleichstellungsgesetzen. Die gesundheitliche Versorgung von behinderten und chronisch kranken Menschen muss verbessert werden, ebenso wie die stärkere Berücksichtigung der Belange älter werdender Frauen und Männer mit Behinderung.
Das Europäische Jahr der behinderten Menschen 2003 werden wir zum Anlass nehmen, die gesellschaftliche, politische und rechtliche Integration und Teilhabe der Menschen mit Behinderungen auf nationaler wie europäischer Ebene zu stärken. Mit besonderem Engagement werden wir die soziale Teilhabe angehen, sie ist allzu lange stiefmütterlich behandelt worden.
In Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der behinderten Menschen wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Kampagne zur Assistenz starten - die Vorbereitungen laufen bereits. Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, dürfen nicht länger von der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft ausgeschlossen sein.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind nicht ausreichend - hier wird es unsere Aufgabe sein, eine adäquate Lösung zu finden. Schweden hat bewiesen, dass angemessene Regelungen möglich sind.
Im Rahmen der 2004 anstehenden Berichterstattung zur Weiterentwicklung des SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" ist es meines Erachtens sinnvoll zu prüfen, ob das SGB IX nicht mit einem eigenem Teil zur Sicherung des Assistenz ausgebaut werden kann.
Hierzu müssen auch die Erfahrungen mit dem im SGB IX verankerten persönlichen Budget herangezogen werden. Über die Details müssen wir uns dann im Einzelnen einigen - hier müssen im übrigen auch Bund und Länder an einem Strang ziehen.
Fest steht weiter: Das Sozialhilferecht kommt auf die Tagesordnung - zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden wir prüfen, welche Schritte im Rahmen einer Reform des Sozialhilferechts möglich sind.
Nachdem wir erfolgreich für die Rechte von Menschen mit Behinderung in der Verfassung gekämpft haben, werden wir auch weiterhin uns dafür einsetzen, dass die Grundgesetzergänzung "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" spürbare Wirklichkeit wird.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten vier Jahre kann ich Ihnen schon heute versichern, dass alle Fragen rund um die Assistenz in der nächsten Legislatur bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Rademacher MdL
Stellv. Fraktionsvorsitzende

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Volker Beck
Mitglied des Deutschen Bundestages
Rechtspolitischer Sprecher
Mitglied im Fraktionsvorstand der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Berlin, den 30. Mai 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich kann Ihnen mitteilen, dass Volker Beck Ihr Anliegen grundsätzlich gerne und mit Nachdruck unterstützt.
Bündnis 90 / Die Grünen haben die Forderung nach einem Recht auf persönliche Assistenz auch in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2002 aufgenommen-. Dort heißt es im Wortlaut: "Die mit dem neuen Rehabilitationsrecht begonnene Reform des Behindertenrechts muss fortgesetzt werden. Ziel ist die Verankerung eines Rechts auf persönliche Assistenz und ein Leistungsgesetz für behinderte Menschen, durch das die Eingliederungshilfe aus den Beschränkungen der Sozialhilfe herausgelöst wird."
Mit freundlichen Grüßen
Günter Dworek
Referent

Anmerkung von Volker Beck auf dem Fragebogen: Ja, ich unterstütze grundsätzlich die Forderung für eine faire Assistenz behinderter Menschen und werde mich für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen,

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Klaus Brandner
Mitglied des Deutschen Bundestages
Solzialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Berlin, 22. Mai 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 9. Mai, in dem Sie um die Rücksendung eines Fragebogens mit dem Titel "Für eine faire Assistenz" baten. Die von Ihnen vorgestellten Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Assistenz. und Teilhabe, behinderter, Menschen enthalten einige sehr interessante Anregungen. Dafür danke ich Ihnen. Gleichzeitig möchte ich aber um Verständnis bitten, dass ich so verschiedene Aspekte nicht pauschal befürworten oder ablehnen kann. Ich denke, die einzelnen Punkte müssen differenzierter betrachtet werden. Einige der Vorschläge sind ja auch bereits Gegenstand der Beratungen. Daher verzichte ich auf die Rücksendung des Fragebogens und hoffe auf Ihr Verständnis.

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Anmerkung auf dem Fragebogen von
Ekin Deligöz,
Mitglied des Deutschen Bundestages
Ja, ich unterstütze die Forderung für eine faire Assistenz behinderter Menschen und werde mich für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen, Ausnahme bei 3. (Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei den Leistungen der Eingliederungshilfe, Blindenhilfe und Hilfe zur Pflege), hier muss eine differenziertere Verfahrensform gefunden werden.

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Gernot Erler
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 14. Juni 2002
Sehr geehrter Herr Altebäumer,
herzlichen Dank für Ihre e-mail, in dem Sie um die Rücksendung eines Fragebogens mit dem Titel „Für eine faire Assistenz" baten. Ich habe die Unterlagen an die Fachleute meiner Fraktion weitergeleitet. Gleichzeitig möchte ich um Verständnis bitten, dass ich so verschiedene Aspekte nicht pauschal befürworten oder ablehnen kann. Ich denke, die einzelnen Punkte müssen sehr differenziert betrachtet werden. Einige der Vorschläge sind ja auch bereits Gegenstand von Beratungen. Daher verzichte ich auf die Rücksendung des Fragebogens und hoffe auf Ihr Verständnis. Weiter möchte ich auf die umfassende Berichtspflicht der Bundesregierung nach dem Sozialgesetzbuch IX hinweisen, die als Basis für die Fortentwicklung des Behindertenrechts dienen wird.

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Dr. Uschi Eid
Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarische Staatssekretärin
Berlin, den 5. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Bartz;
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Mai 2002. Mit Ihnen zusammen freue ich mich darüber, dass die rot-grüne Koalition einen Politikwechsel in der Behindertenpolitik erreichen konnte, für den sich Bündnis 90/Die Grünen stark engagiert haben.
Den Aufruf "Für eine faire Assistenz unterstütze ich im Grundsatz. Meine Partei, Bündnis 90/Die Grünen, hat die Forderung nach einem Recht auf persönliche Assistenz in ihr Bundestagswahlprogramm aufgenommen. Hier haben Bündnis 90/Die Grünen und zahlreiche Behindertenverbände also gemeinsame Ziele!

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Rainer Eppelmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 25. Juni 2002
Sehr geehrte Frua Bartz,
vielen Dank für Ihren Brief vom 9. Mai, zur Assistenzsicherung für behinderte Menschen,in dem Sie um Stellungnahme zu den Anliegen Ihres Vereins und der Menschen, die Sie vertreten, bitten. Ich möchte nicht einfach nur ein Kreuz auf Ihrem Fragebogen machen, sondern Ihnen als Anlage den Entschließungsantrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 14. März 2001 zusenden, den wir anlässlich der Beratungen zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in die Beratungen des Ausschusses Arbeit und Soziales eingebracht haben. Hier können Sie sehen, dass die CDU/CSU Bundestagsfraktion vor allem Ihr Anliegen, Leistungen ohne die im Sozialhilferecht übliche Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen zu gewähren, ausdrücklich unterstützt.
Das SGB IX und auch das zum 01. Mai 2002 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen sind im Konsens der großen Parteien im Bundestag verabschiedet worden und haben große Fortschritte für die Betroffenen gebracht, obgleich die praktische Anwendung noch Probleme offenbart.
Insgesamt sollten meiner Meinung nach Menschen mit Behinderungen ihre Ansprüche auf ein eigenständiges, bundesfinanziertes Leistungsgesetz stützen und nicht mehr der Eingliederungshilfe des Bundessozialhilferechts bedürfen. Wann und wie sich ein solches Leistungsgesetz umsetzen lässt, wird sicherlich Gegenstand der nächsten Legislaturperiode sein.

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Anmerkungen auf dem Fragebogen von
Andrea Fischer
Bundesgesundheitsministerin a.D.
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 17. Mai 2002
Ja, ich unterstütze die Forderung für eine faire Assistenz behinderter Menschen und werde mich für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen, bis auf Punkt 3 (Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei den Leistungen der Eingliederungshilfe, Blindenhilfe und Hilfe zur Pflege) da ich grundsätzlich für eine stärkere Zielgenauigkeit von Sozialtransfers bin und die Berücksichtigung von Einkommen für richtig halte.

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Joseph (Joschka) Fischer
Bundesaussenminister
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 27. Mai 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
ich möchte Ihnen im Namen von Joschka Fischer herzlich für Ihren Brief danken, der uns heute in seinem MdB-Büro erreicht hat.Da ich meinen Zivildienst in einem Sonderschulkindergarten für Körper-behinderte absolviert und dabei zwei für mich sehr wertvolle Jahre erlebt habe, möchte ich Ihnen versichern, dass auch mir dieses Thema am Herzen liegt. Ich leite deshalb unverzüglich Ihr Schreiben an das Büro von Volker Beck weiter, das im wesentlichen die Politik der Bundestags-fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Behindertenpolitik gestaltet. Von ihm werden Sie dann die Antworten auf Ihre Fragen erhalten. Ich wünsche Ihnen für Ihre politische Arbeit viel Erfolg und verbleibe mit herzlichen Grüßen Michael Knoll
Wiss. Referent Joschka Fischer

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Harald Friese
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 27. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Mai, das ich mit großer Aufmerksamkeit gelesen habe. Zwischenzeitlich hat Ihnen meine Kollegin, Frau Helga Kühn-Mengel MdB, namens der Bundestagsfraktion ein Antwortschreiben zukommen lassen, dem ich mich voll inhaltlich anschließe. Wir brauchen Initiativen von außen, die dann in Entscheidungen des Gesetzgebers münden. Deshalb wünsche ich Ihrer weiteren Arbeit für die Interessen behinderter Menschen viel Erfolg.

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Martin Hohmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 06. Mai 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben; vom 09. Mai 2002. Wie Ihnen auch mein Kollege Karl -Josef Laumann, der Vorsitzende des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der CDU/CSU - Fraktion, mit dem Entschließungsantrag unserer Fraktion anlässlich, der Beratungen zum Sozialgesetzbuch. Neuntes Buch (SGB IX) übermittelt hat, unterstützt die CDU/CSU - Fraktion Ihr Anliegen nachhaltig. Ich kann Ihnen also mit "Ja" antworten.

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Josef Hollerith
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 23. Mai 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
dankend habe ich Ihr Schreiben vom 9.5. 2002 mit dem beiliegenden Fragebogen erhalten. Ich möchte nicht einfach nur ein Kreuz auf Ihrem Fragebogen machen, sondern Ihnen gerne als Anlage den Entschließungsantrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 14. März 2001 zusenden, den wir anlässlich der Beratungen zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in die Beratungen des Ausschusses Arbeit und Soziales eingebracht haben. Hier können Sie sehen, dass die CDU/CSU Bundestagsfraktion vor allem Ihr Anliegen, Leistungen ohne die im Sozialhilferecht übliche Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen zu gewähren, ausdrücklich unterstützt.
Das SGB IX und auch das zum 01. Mai 2002 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen sind im Konsens der großen Parteien im Bundestag verabschiedet worden und haben große Fortschritte für die Betroffenen gebracht, obgleich die praktische Anwendung noch Probleme offenbart. Insgesamt sollten meiner Meinung nach Menschen mit Behinderungen ihre Ansprüche auf ein eigenständiges, bundesfinanziertes Leistungsgesetz stützen und nicht mehr der Eingliederungshilfe des Bundessozialhilferechts bedürfen. Wann und wie sich ein solches Leistungsgesetz umsetzen lässt, wird sicherlich Gegenstand der nächsten Legislaturperiode sein.

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Helga Kühn-Mengel
Mitglied des Deutschen Bundestages
Behindertenbeauftragte der SPD-Fraktion
Berlin, den 17. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Umfrage "Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Assistenz und Teilhabe behinderter Menschen". Als Behindertenbeauftragte möchte ich Ihnen für die gesamte SPD-Bundestagsfraktion antworten und Ihnen für Ihren Einsatz danken. Wir hatten uns für die 14. Legislatur viel vorgenommen - und wir haben Wort gehalten. Die behindertenpolitische Bilanz unserer Regierungszeit. kann sich sehen lassen: Das Behindertengleichstellungsgesetz ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten, der Gesetzgeber hat das Recht der Rehabilitation mit dem neuen Sozialgesetzbuch IX weiterentwickelt, das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verbessert nachweislich die Perspektiven von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt, die Deutsche,Gebärdensprache wurde anerkannt.Mit diesen Schwerpunkten ist die 14. Legislaturperiode geprägt vom größten gesetzgeberischen Programm der Behindertenpolitik seit der Reform'ära:in den Siebziger Jahren - aber wir begreifen unsere bisherige Arbeit als Start, nicht als Ziel.In der kommenden Legislaturperiode wollen wir die bisherigen Schritte konsequent fortführen und in einem Gesamtkonzept für Teilhabe und Integration behinderter Menschen zusammenbinden. Eckpfeiler eines solchen Konzeptes der individuellen Selbstbestimmung in gesellschaftlicher Solidarität sind u.a.: Die Weiterführung des erfolgreichen Aktionsprogramms 50.000 Jobs für Schwerbehinderte (Berichterstattung 2003), Umsetzung und Fortentwicklung des SGB IX (Berichterstattung 2004) und des Gleichstellungsgesetzes (Berichterstattung 2004) auf Bundesebene sowie die Koordinierung mit den Landesgleichstellungsgesetzen. Die gesundheitliche Versorgung von behinderten und chronisch kranken Menschen muss verbessert werden, ebenso wie die stärkere Berücksichtigung der Belange älter werdender Frauen und Männer mit Behinderung.
Das Europäische Jahr der behinderten Menschen 2003 werden wir zum Anlass nehmen, die gesellschaftliche, politische und rechtliche Integration und Teilhabe der Menschen mit Behinderungen auf nationaler wie europäischer Ebene zu stärken. Mit besonderem Engagement werden wir die soziale Teilhabe angehen, sie ist allzu lange stiefmütterlich behandelt worden.
In Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der behinderten Menschen wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Kampagne zur Assistenz starten - die Vorbereitungen laufen bereits.
Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, dürfen nicht länger von der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft ausgeschlossen sein. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind nicht ausreichend - hier wird es unsere Aufgabe sein, eine adäquate Lösung zu finden.
Schweden hat bewiesen, dass angemessene Regelungen möglich sind.Im Rahmen der 2004 anstehenden Berichterstattung zur Weiterentwicklung des SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" ist es meines Erachtens sinnvoll zu prüfen, ob das SGB IX nicht mit einem eigenem Teil zur Sicherung des Assistenz ausgebaut werden kann.Hierzu müssen auch die Erfahrungen mit dem im SGB IX verankerten persönlichen Budget herangezogen werden. Über die Details müssen wir uns dann im Einzelnen einigen - hier müssen im übrigen auch Bund und Länder an einem Strang ziehen.Fest steht weiter: Das Sozialhilferecht kommt auf die Tagesordnung - zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden wir prüfen, welche Schritte im Rahmen einer Reform des Sozialhilferechts möglich sind.
Nachdem wir erfolgreich für die Rechte von Menschen mit Behinderung in der Verfassung gekämpft haben, werden wir auch weiterhin uns dafür einsetzen, dass die Grundgesetzergänzung "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" spürbare Wirklichkeit wird.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten vier Jahre kann ich Ihnen schon heute versichern, dass alle Fragen rund um die Assistenz in der nächsten Legislatur bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

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Renate Jäger
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 30. Mai 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Mai. Die von ihnen geschilderte Problematik, dass zahlreiche Behinderte über den Arbeitsplatz hinaus gerade im privaten Bereich auf persönliche Assistenz angewiesen sind, ist mir wie auch dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten bekannt. Bislang ist persönliche Assistenz nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen auf der Basis von § 3 BSHG lediglich sehr umständlich vom Sozialamt förderfähig.
Eine Neuregelung wird sich jedoch schwierig gestalten, weil die Sozialämter bzw. die Kommunen befürchten, solche Leistungen nicht finanzieren zu können. Eine Ausweitung von finanziellen Leistungen wird daher nur möglich sein, wenn die Frage der Finanzierung geklärt ist. Es ist daher von großer Bedeutung, dass der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen erweitert wird. Dies wollen wir in der kommenden Legislaturperiode mit einer Reform der Gemeindefinanzen tun. Ebenso werden wir die Sozialhilfe in der nächsten Wahlperiode neu regeln.
Eine Ausweitung persönlicher Assistenz wird sowohl vom Bundesbeauftragten als auch von mir ausdrücklich unterstützt. Erste Schritte haben wir im SGB IX unternommen, indem in § 17 SGB IX die modellhafte Erprobung persönlicher, bedarfsorientierter Budgets durch die Rehabilitationsträger eingeführt wurde. In der kommenden Wahlperiode werden wir hierauf aufbauen und im Zusammenhang mit den genannten Gesetzesvorhaben eine breitere Basis für persönliche Assistenz für Behinderte anstreben.

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Dr. Heinrich L. Kolb
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für die Belange behinderter Menschen
Berlin, den 27. Mai 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Mai 2002 an die Mitglieder der FDP--Bundestagsfraktion, welches ich als Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für die Belange behinderter Menschen zugleich für meine Kollegen beantworte.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in der ablaufenden Wahlperiode im Deutschen Bundestag um einen fraktionsübergreifenden Konsens zum Wohle behinderter Menschen bemüht. So konnten wir sowohl das SGB IX wie auch das Gleichstellungsgesetz in enger Kooperation mit den Verbänden und Vertretungen behinderter Menschen erarbeiten und mit großer Mehrheit verabschieden.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich in der kommenden Wahlperiode weiter für Verbesserungen im Behindertenrecht einsetzen. Langfristiges Ziel muss es sein, durch ein eigenes Leistungsgesetz Menschen mit Behinderungen aus dem Geltungsbereich der Sozialhilfe zu lösen und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen. Ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf umfassende Assistenz, ähnlich zum Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz, ist im Rahmen der Beratung über ein solches Leistungsgesetz zu diskutieren. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass alle Beteiligten, auch Ihr Verband, frühzeitig und intensiv in die Erarbeitung eines solchen Gesetzes eingebunden werden. Ich hoffe, Sie verstehen, dass ich Ihnen heute noch nicht zusagen kann, dass die FDP-Bundestagsfraktion all Ihre Forderungen in einem Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Wahlperiode umsetzen wird. Der Umfang und die finanziellen Konsequenzen machen eine gründliche und intensive Beratung Ihrer Vorschläge nötig.
Über die von Ihnen angesprochenen Themen hinaus sehe ich in zwei anderen Themenfeldern der Behindertenpolitik Handlungsbedarf: Auch die verbesserte Integration von Kindern mit Behinderungen in staatliche Bildungseinrichtungen ist ein Ziel liberaler Behindertenpolitik. So ist ein rechtlicher Anspruch auf Integration behinderter Menschen in Kindergärten, Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen denkbar.
Diesem Anspruch sollten nur ernsthafte pädagogische Gründe entgegen stehen. Die Mehrbelastungen des pädagogischen Personals müssen durch entsprechende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie personelle und materielle Ausstattung angemessen aufgefangen werden.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter muss weiter Priorität haben. Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter wird leider nicht die gewünschten Ergebnisse bringen. Die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter wird nicht, wie von der Bundesregierung angekündigt, um 25% gesenkt werden. Gerade im mittelständischen Bereich müssen daher Anreize geschaffen werden, damit mehr behinderte Menschen eingestellt werden. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz ist eine der zentralen und wichtigen Neuerungen im SGB IX. Um auch schwer behinderten Menschen die Arbeitsaufnahme und eine Berufstätigkeit zu ermöglichen, muss das Institut der Arbeitsassistenz weiter ausgebaut werden. Dies darf aber nicht zu Lasten der Werkstätten für Behinderte finanziert werden.Ich bin mit der Veröffentlichung meines Schreibens an Sie im Internet einverstanden und hoffe auf eine weitere interessante und konstruktive Diskussion zu diesen Fragen dann in der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages.

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Karl-Josef Laumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales
Berlin, den 22. Mai 2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihres Fragebogens vom 9. Mai 2002, in dem Sie um Stellungnahme zu den Anliegen Ihres Vereins und der Menschen, die Sie vertreten, bitten. Ich möchte nicht einfach nur ein Kreuz auf Ihrem Fragebogen machen, sondern Ihnen gerne als Anlage den Entschließungsantrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 14. März 2001 zusenden, den wir anlässlich der Beratungen zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in die Beratungen des Ausschusses Arbeit und Soziales eingebracht haben. Hier können Sie sehen, dass die CDU/CSU Bundestagsfraktion vor allem Ihr Anliegen, Leistungen ohne die im Sozialhilferecht übliche Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen zu gewähren, ausdrücklich unterstützt.
Das SGB IX und auch das zum 01. Mai 2002 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen sind im Konsens der großen Parteien im Bundestag verabschiedet worden und haben große Fortschritte für die Betroffenen gebracht, obgleich die praktische Anwendung noch Probleme offenbart.
Insgesamt sollten meiner Meinung nach Menschen mit Behinderungen ihre Ansprüche auf ein eigenständiges, bundesfinanziertes Leistungsgesetz stützen und nicht mehr der Eingliederungshilfe des Bundessozialhilferechts bedürfen. Wann und wie sich ein solches Leistungsgesetz umsetzen lässt, wird sicherlich Gegenstand der nächsten Legislaturperiode sein.

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Vera Lengsfeld
Mitglied des Deutschen Bundestages
per eMail vom 22. Mai 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
herzlichen Dank für Ihren Brief. Sie können sicher sein, dass Sie in mir auch in der kommenden Legislaturperiode eine Unterstützerin der berechtigten Forderungen von Behinderten haben werden.
Ihren Fragebogen werde ich nicht beantworten, weil ich die alternative Formulierung als unfair empfinde. Sie fordern heraus, dass Ihnen die Politiker in Anbetracht der kommenden Wahl alles versprechen, um im Internet nicht bloß gestellt zu werden. Glauben Sie wirklich an den Wert solcher Versprechungen? Und glauben sie wirklich, dass jemand, der nicht jede einzelne Ihrer Forderungen mittragen kann deshalb nicht für faire Assistenz behinderter Menschen ist? Ich nicht.

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Claudia Nolte
Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundesministerin a. D.
Beauftragte der CDU/CSU Fraktion für die Belange der behinderten Menschen
Berlin, den 11. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die Zusendung der Eckpunkte zum Thema Faire Assistenz vom 09. Mai 2002. Die Idee der beruflichen und privaten Assistenz für behinderte Menschen habe ich von Anfang an unterstützt. Sie ist eine Möglichkeit, mit der Menschen mit Behinderungen ein großes Maß an Selbständigkeit erhalten können. Die gesetzlichen Regelungen sind dabei, sich weiter zu entwickeln.
Ihrer Initiative im Rahmen einer Fragebogenaktion anzufragen, wer in der nächsten Legislaturperiode die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung unterstützt, stehe ich jedoch eher skeptisch gegenüber. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie auf diesem Weg Menschen finden, die Ihr Anliegen auch über das Lippenbekenntnis hinaus unterstützen. Ich bin der Meinung, dass man solche Forderungen immer im Gesamtzusammenhang sehen und in Angriff nehmen muss. Dementsprechend bitte ich Sie um Verständnis, dass ich mich an Ihrer Aktion nicht beteiligen werde.

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Dr. Peter Ramsauer
Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe
Berlin, den 3. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
für Ihr Schreiben vom 9. Mai 2002 danke ich Ihnen sehr. Ich möchte Ihnen stellvertretend für alle CSU-Kollegen im Deutschen Bundestag antworten.
Sie kritisieren in Ihrem Schreiben das neue SGB IX und sonstige Änderungen im Behindertenrecht als ungenügend und fordern eine faire Assistenz für Menschen mit Behinderung. Da ich für alle Kollegen antworte, möchte ich nicht einfach ein Kreuz an Ihre Forderung machen, sondern Ihnen unsere Forderungen nach eigenständigen Leistungsansprüchen Behinderter nahe bringen.
Wir wollen die Ansprüche der Menschen mit Behinderung aus dem Sozialhilferecht herauslösen und in einem eigenen Leistungsgesetz zusammen führen. Bei der Umsetzung dieses Leistungsgesetzes können klare Abgrenzungen zu anderen Leistungen erfolgen und weitergehende Forderungen, wie z. B. Wahlrechte, Einkaufslösungen etc., berücksichtigt werden.
Wir haben in der parlamentarischen Beratung des SGB IX beiliegenden Entschließungsantrag in den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung eingebracht, der vor allem Ihr Anliegen, Leistungen ohne Einkommens- und Vermögensanrechnung zu gewähren, beinhaltet. Leider hat die rot-grüne Mehrheit diesen Antrag abgelehnt. Auch weitergehenden Verbesserungen zugunsten von Behinderten, die wir mit Änderungsanträgen durchsetzen wollten, hat sich die rot-grüne Mehrheit verschlossen.Da Sie meine Antwort im Internet veröffentlichen wollen, bitte ich Sie, mit unserem beiliegenden Entschließungsantrag ebenfalls so zu verfahren. Die Menschen sollen unsere Forderungen und Absichten kennen lernen.

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Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Rainer Wilmerstadt
Ministerialdirektor
Leiter der Abteilung V Prävention, Rehabilitation, Behindertenpolitik, Sozialhilfe
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
53107 Bonn
Bonn, 8. Juli 2002

Sehr geehrte Frau Bartz,
im Auftrag des Bundeskanzlers und von Bundesarbeitsminister Walter Riester danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 9. Mai 2002.Ihr Eckpunkte-Papier für gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Assistenz und Teilhabe behinderter Menschen habe ich mit Interesse gelesen. Ich teile nicht Ihre Bewertung, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter, auf Assistenz angewiesener Menschen in der Gesetzgebung seit dem Regierungswechsel nicht berücksichtigt worden sind. Ich denke hier beispielhaft neben den grundsätzlichen Regelungen zum Wunsch- und Wahlrecht, der größeren Ortsnähe von Leistungen, der stärkeren Berücksichtigung des Einzelfalls bei der Auswahl von Hilfsmitteln, der barrierefreien Leistungserbringung und Teilhabe, der kostenfreien Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Gebärdensprachdolmetschers und der Leistung von Wohnungs-hilfen durch die Rehabilitationsträger zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes vor allem an die Einbeziehung der Sozialhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger und den damit verbundenen Verzicht auf den Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens bei Leistungen zu medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie werden sich erinnern, wie schwierig insbesondere im Hinblick auf finanzielle Belastungen es gewesen ist, schon diese Regelungen durchzusetzen, wobei allen Beteiligten bewusst war, dass diese Regelungen zwar einen großen Fortschritt bedeuten, jedoch nicht alle Vorstellungen und Wünsche erfüllen. Das gilt insbesondere für Möglichkeiten zum einkommens- und vermögensunabhängigen Ausbau personeller Hilfe im Privatleben, die nach der von ForseA im Jahr 2000 für den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der behinderten Menschen durchgeführten Untersuchung über "Die Situation Assistenz nehmender behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland" schon bei einem erleichterten Zugang zum sog. Arbeitgebermodell für 5000 bis 10000 pflegebedürftige Menschen im Jahre 2000 zu Kosten von ca. 1 bis 2 Mrd. DM führen würde, wobei nicht übersehen werden darf, dass der zu Grunde gelegte - über die Pflege hinaus gehende - Assistenzbegriff auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und das generelle Verhältnis der Hilfe zur Pflege zur Pflegeversicherung berührt.
In der kommenden Legislaturperiode wird die Behindertenpolitik auf der seit 1998 errichteten Plattform fortzuführen sein. Bei einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird zu prüfen sein, welche Schritte im Rahmen einer Reform des Sozialhilferechts möglich sind. Dabei werden auch Ihre Überlegungen für einen Ausbau der Assistenz und Teilhabe behinderter Menschen in die Prüfung einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wilmerstadt

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DR. HANS-JOCHEN VOGEL
München
München, den 9.07.2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
(...) Gerne unterstütze ich Ihren Aufruf für eine faire Assistenz (...)
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Hans-Jochen Vogel)

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Jochen Welt
Mitglied des Deutschen Bundestages
Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen
Berlin, den 2.09.2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
sehr geeehrter Herr Miles-Paul,
ich bedanke mich bei Ihnen für die mir gesandte Auflistung der "Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Assistenz und Teilhabe behinderter Menschen".
Hoffentlich verstehen Sie, dass eine Entscheidung meinerseits zu diesem Thema nicht möglich ist, da meiner Auffassung nach dazu eine weitgehendere Analyse vonnöten wäre.
Ich nehme jedoch Ihre Hinweise zur Kenntnis und werde sie in der nächsten Legislaturperiode im Zusammenhang mit einer Abstimmung zum SGB IX verwerten.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Welt

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Anmerkungen auf dem Fragebogen von
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 7. Juni 2002
Ja, ich unterstütze die Forderung für eine faire Assistenz behinderter Menschen und werde mich für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen. Dieser "Einsatz ist zu relativieren. Ich bin nicht Mitglied im Ausschuss "Arbeit und Soziales" und werde dort auch nicht Mitglied. Ich bin auch nicht im Haushaltsausschuss. Wenn diese Ausschüsse die weitergehende Forderung ablehnen, mache ich "keinen Aufstand", sondern stimme mit der Fraktion.

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Klaus-Peter Willsch
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, den 4. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Bartz,
vielen Dank für die Zusendung Ihres Fragebogens vom 9. Mai 2002, in dem Sie um Stellungnahme zu den Anliegen Ihres Vereins und der Menschen, die Sie vertreten, bitten.Ich möchte nicht einfach nur ein Kreuz auf Ihrem Fragebogen machen, sondern Ihnen gerne als Anlage den Entschließungsantrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 14. März 2001 zusenden, den wir anlässlich der Beratungen zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in die Beratungen des Ausschusses Arbeit und Soziales eingebracht haben.
Hier können Sie sehen, dass die CDU/CSU Bundestagsfraktion vor allem Ihr Anliegen, Leistungen ohne die im Sozialhilferecht übliche Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen zu gewähren, ausdrücklich unterstützt.
Das SGB IX und auch das zum 01. Mai 2002 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen sind im Konsens der großen Parteien im Bundestag verabschiedet worden und haben große Fortschritte für die Betroffenen gebracht, obgleich die praktische Anwendung noch Probleme offenbart.
Insgesamt sollten meiner Meinung nach Menschen mit Behinderungen ihre Ansprüche auf ein eigenständiges, bundesfinanziertes Leistungsgesetz stützen und nicht mehr der Eingliederungshilfe des Bundessozialhilferechts bedürfen.
Wann und wie sich ein solches Leistungsgesetz umsetzen lässt, wird sicherlich Gegenstand der nächsten Legislaturperiode sein.

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Lesen Sie hier im "Regierungsprogramm 2002-2006" was dort die CDU zum Thema Behinderte und Assistenz schreibt:

 

Wesentlicher Gradmesser der Humanität einer Gesellschaft ist deren Umgang mit behinderten Menschen. Als Teil unserer Gesellschaft haben Behinderte und ihre Familien Anspruch auf Solidarität und Unterstützung. Integration statt Isolation ist der richtige Weg. (...) Wir werden die Leistungsansprüche Behinderter aus der Sozialhilfe herauslösen und in einem eigenen Gesetz zusammen führen. Wir wollen uns dafür einsetzen, damit es in unserer Gesellschaft von morgen normal sein wird, verschieden zu sein.

DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung 14. Wahlperiode
Ausschussdrucksache 14/1375 14. März 2001

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU
Entwurf eines Sozialgesetzbuchs - Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Drucksache 14/5074,14/... -

Auszüge

6. Eine umfassende Lösung mit Verbesserungen für behinderte Menschen kann nur in einem eigenständigen und einheitlichen Leistungsgesetz für Behinderte erreicht werden, das vom Bund zu finanzieren ist Dieses Gesetz müsste vermögens- und einkommensunabhängig ausgestaltet sein und die Leistungen, die derzeit in der Eingliederungshilfe des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) enthalten sind, zusammenfassen und den Behinderten zur Verfügung stellen, Behinderte Menschen und ihm Angehörigen müssen vor wesentlichen. Sonderbelastungen und vor einer Stigmatisierung als Sozialhilfeempfänger geschützt werden. Eltern müssen wissen, dass die Gesellschaft sie nicht allein lässt, wenn sie ein behindertes Kind bekommen

7. Die Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben in ihren Stellungnahmen und im Rahmen der Anhörung am 19. und 20. Februar 2001 auf die weiterhin, bestehende Notwendigkeit der Schaffung eines Leistungsgesetzes als nächsten Schritt hingewiesen.

8. Für die derzeitige Eingliederungshilfe entstehen Aufwendungen von derzeit rund 15 Mrd. DM pro Jahr; der finanzielle Mehraufwand bei Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung beliefe sich nach Schätzungen auf rund 500 Mio. DM jährlich. Dieser Betrag ist vergleichsweise gering und würde zu einem großen Teil durch den Wegfall des Verwaltungsaufwandes kompensiert, der bei den Sozialhilfeträgem durch die Verfolgung ihrer Regressansprüche entsteht.

9. Ein Leistungsgesetz des Bundes für Behinderte ist aus Sicht der öffentlichen Haushalte vertretbar, wenn - der Leistungsumfang sich an dem bisherigen finanziellen Umfang des Sozialhilferechts orientiert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. die Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilferecht herauszulösen und ein eigenständiges, Eingliederungsgesetz als Leistungsgesetz für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen zu schaffen,

2. die Eingliederungshilfe als ganzheitliche Hilfe zu definieren, die Förderung, Pflege und Betreuung umfasst. Allen gleich Betroffenen sollen gleichwertige Leistungen zukommen, unabhängig von Art und Ursache ihrer Behinderung,

3. die Leistungen nach dem Leistungsgesetz klar abzugrenzen, insbesondere gegenüber den Leistungen der Pflegeversicherung sowie gegenüber der Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz, wodurch die Eingliederungsleistung zur gleichberechtigten Leistung neben den Rehabilitationsleistungen anderer Träger wird,

4. die Bedürftigkeitsprüfung abzuschaffen, d.h. die Leistungen grundsätzlich unabhängig von Einkommen und Vermögen zu gewähren. Hierdurch sollen Behinderte, die in Einrichtungen leben und Behinderte, die in ihren Familien oder in betreuter Wohnform leben, beim Einsatz Im Vermögens und Einkommens für ihren Lebensunterhalt gleichgestellt werden. Dies muss entsprechend auch für die unterhaltsverpflichteten Angehörigen gelten,

5. eine Pflichtversicherung behinderter Menschen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu fairen, vom Leistungsträger zu finanzierenden Beiträgen zu schaffen.

 

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