Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


Sie befinden sich hier »
Beiträge zur Assistenz » Unser Weg zum Arbeitgeberinnenmodell » 2002

2002

02. Januar 2002

Wir gehen, wie immer, mit frohen Erwartungen in ein neues Jahr! Ich schicke unserem Anwalt vorab den Kostenvoranschlag des Mobilen Behindertendienstes per Fax, das Original geht per Post.

04. Januar 2002

Unser Anwalt schickt ein Schreiben an die AOK Sachsen mit Bitte um Stellungnahme bis 18.01.02. Sie erhalten den Kostenvoranschlag. Die Kosten des Mobilen Behindertendienstes wären ca. um das Doppelte höher gegenüber den Kosten für unsere Assistentinnen.

10. Januar 2002

Das Rechtsamt schickt jedem von uns ein Schreiben, dass die Erlassung der Bescheide vom 05.12. rechtmäßig ist. Wir sollen unsere Widersprüche überdenken, weil eine Aufrechterhaltung nicht den gewünschten Erfolg haben wird.

Wir haben eine Überweisung vom Sozialamt auf unserem Konto. Es ist mein Aktenzeichen, entspricht aber nicht meiner Abrechnungssumme. Manchmal hat das Sozialamt einen Abschlag geschickt, dass wäre aber eine runde Summe. Elke’s Anteil kann es auch nicht sein. Mit der Dezemberabrechnung kommt sie über ihr „Limit", aber der überwiesene Betrag ist weder ihr Höchstbetrag noch ihre abgerechnete Summe!

18. Januar 2002

Wir erhalten die „Restbeträge". Die Überweisung vom 10.01. war doch ein Abschlag für mich. Mit der Zahlung von heute stimmen die Beträge mit meiner Abrechnungssumme überein. Elke erhält einen rätselhaften Betrag. Es ist weder ihr Höchstbetrag noch ihre Abrechnungssumme.

29. Januar 2002

Ich schicke ein Fax ans Sozialamt und bitte um Aufklärung der Differenz. Immerhin fehlen 92,32 €.

07. Februar 2002

Die Antwort auf meine Anfrage erhalte ich vom Rechtsamt. Zuerst erinnern sie uns an ihr Schreiben vom 08.01.

Durch meine Anfrage haben sie gemerkt, dass ein Berechnungsfehler vorliegt und die Differenz viel höher ist. Klasse!

Nach Auslegungsweise des Sozialamtes stehen Elke maximal 5.730,98 DM, also 2.930,20 € zu. Ihre Abrechnung ergab im Dezember Kosten in Höhe von 6.031,17 DM, also 3.083,69 €. Ãœberwiesen wurden 2.991,37 €, also bleibt am Ende eine Differenz von 153,49 €. Mal sehen, ob sie die „Überzahlung" mit der Februar-Abrechnung verrechnen!

13. Februar 2002

Unser Anwalt schickt dem Rechtsamt ein Fax mit dem Hinweis, dass der Vergleich keine Festlegung eines Höchstbetrages enthält und bittet um Stellungnahme.

25. Februar 2002

Bisher ist weder die Stellungsnahme der AOK noch die des Sozialamtes eingegangen.

25. Februar 2002

Unser Anwalt schickt eine Anfrage an das Sozialgericht Leipzig, wann mit einem Termin für die erste Verhandlung zu rechnen sei.

05. März 2002

Das Sozialgericht teilt mit, dass ältere Verfahren vorrangig bearbeitet werden müssen und deshalb kein Termin zum jetzigen Zeitpunkt genannt werden kann. Außerdem hat die Krankenkasse noch keine Klageerwiderung vorgelegt, obwohl in dem Verfahren „Elke gegen die AOK" bereits im Juli 2001 Klage eingereicht wurde.

13. März 2002

Unser Anwalt erhält vom Rechtsamt eine Erklärung zur Festlegung der Höchstbeträge. Trotz der Formulierung im Vergleich, gemäß unseren monatlichen Abrechnungen zu zahlen, wurden Höchstbeträge errechnet, die wir monatlich nicht überschreiten dürfen. Begründet wird das mit der Überprüfbarkeit des Einsatzes der finanziellen Mittel.

Legt somit das Sozialamt am Jahresanfang die Verwendung der Mittel für einen bestimmten Zweck fest? Und wenn das errechnete Limit überschritten wird, ist finito? Wenn sie das auch mit den Stromkosten für die Ämter so machen würden, wäre es in den Amtsstuben schon Mitte Oktober duster!

Die Berechnungsweise des Sozialamtes entbehrt ohnehin jeglicher Logik: Sie haben einen jährlichen Betrag für unsere Assistenzkosten errechnet und diesen durch 12 Monate geteilt. Diesen monatlichen Betrag können wir gern unterschreiten (und erhalten dann weniger), aber nicht überschreiten (mehr kriegen wir nicht).

Logisch wäre dann, jeden Monat diesen errechneten Betrag zu überweisen, egal wie hoch unsere Abrechnung ausfällt und am Jahresende eine Aufrechnung zu machen. Damit würde uns das finanzielle Risiko abgenommen, in manchen Monaten zuzahlen zu müssen, da der Ausgangspunkt für das Sozialamt die jährlich zu erwartenden Gesamtkosten sind.

Aber, was das Sozialamt bis heute nicht begriffen hat: Unsere eingereichte Kostenkalkulation ist eine durchschnittliche Berechnung auf Grundlage des Stundenlohnes und niemand kann am Jahresanfang voraus sehen, welche Entwicklung die SV-Beiträge nehmen und welcher Krankheitsausfall bevorsteht. Die Kalkulation ist demnach eine Orientierungsgrundlage und die tatsächlich anfallenden Kosten können nicht auf Euro und Cent genau voraus berechnet werden.

14. März 2002

Das Sozialamt hat, entgegen meinen Befürchtungen, ihre Überzahlung von der Dezemberabrechnung nicht von der Überweisung für Februar einbehalten.

18. März 2002

Da im Klageverfahren gegen die AOK kein Verhandlungstermin absehbar ist, muss Elke eine einstweilige Anordnung beantragen. Unsere finanzielle Situation ist wieder sehr gespannt und wir wissen nicht, wie wir unsere Assistentinnen bezahlen sollen, wenn es so weitergeht. Die AOK bezahlt nicht ausreichend, das Sozialamt hat seine Zahlungen limitiert und die Differenz können wir nicht ausgleichen.

Für den Antrag auf einstweilige Anordnung schreibt Elke eine eidesstattliche Versicherung, die ihre jetzige Situation darstellt. Besonders deutlich muss sie beschreiben, das unzureichende Versorgung für sie lebensbedrohlich ist. Außerdem machen wir eine Aufstellung aller nötigen Tracheostoma-Maßnahmen sowie eine Gegenüberstellung zwischen den Kosten für täglich 14 Stunden Behandlungspflege und der Zahlweise der AOK.

25. März 2002

Nach erneuter Aufforderung geht die Klageerwiderung mit Datum vom 15.03.02 bei unserem Anwalt ein. Die Krankenkasse fordert, die Klage abzuweisen, weil bei dem Treffen im Oktober 2001 (mit dem Sozialamt der Stadt Leipzig und uns) keine außergerichtliche Einigung mit der AOK erzielt werden konnte. Wieder weist die AOK auf ihre Großzügigkeit hin. Der MDK hat im Widerspruchsverfahren nur 6 Stunden für Behandlungspflegemaßnahmen ermittelt (anhand von Unterlagen, ein Hausbesuch zur Überprüfung fand nicht statt!), sie bezahlen aber trotzdem für 14 Stunden täglich. Die Stundenanzahl ist ja auch nicht strittig, sondern der Stundensatz. Andererseits läuft das Klageverfahren ja gerade, weil keine außergerichtliche Einigung im Oktober erzielt wurde.

Unser Anwalt fordert mit Schreiben vom selben Datum die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

28. März 2002

Wir schicken alle Unterlagen an unseren Anwalt. Elke informiert ihre Hausärztin und ihre behandelnde HNO-Ärztin, dass sie für den Antrag jeweils einen Befundbericht braucht.

07. April 2002

Im Kino steht plötzlich eine Frau neben mir und sagt: „Wir kennen uns!" Ja, bekannt kam sie mir auch vor, aber es dauerte einige Sekunden, bis es bei mir dämmerte. Neben mir stand die Oberärztin, die Elke vor über einem Jahr auf der Intensivstation behandelte. In „Zivil" hätte ich sie fast nicht erkannt. Sie erkundigte sich sofort nach Elke's Befinden und freute sich, dass es ihr soweit gut geht und sie mit ihrer veränderten Situation zurecht kommt. Sie hat mich gleich erkannt, sogar den Namen wusste sie noch. Immerhin hat sie übers Jahr viele „Fälle", die alle ernsthaft und außergewöhnlich sind.

09. April 2002

Wir erhalten das Schreiben von der Hausärztin und leiten es umgehend an unseren Anwalt weiter.

15. April 2002

Die HNO-Ärztin bringt ihren Bericht persönlich und auch diesen schicken wir sofort unserem Anwalt.

17. April 2002

Unser Anwalt beantragt eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Leipzig.

19. April 2002

Für den Antrag ist eine ergänzende eidesstattliche Versicherung nötig, aus der hervorgeht, wie viele Stunden Behandlungspflege Elke derzeit verordnet werden und wie ihre Einkommenssituation ist.

30. April / 01. Mai 2002

Ich fahre zur Festveranstaltung anlässlich des Inkrafttretens des Bundesgleichstellungsgesetzes nach Berlin. Ich muss erst ins Hotel und komme trotz aller Anstrengung zur Pressekonferenz zu spät. Das Festzelt steht direkt neben dem Martin-Gropius-Bau. Bis zum „Markt der Möglichkeiten" ist noch Zeit und so kann ich die Gelegenheit nutzen, um mir dort die Ausstellung „Der (im)perfekte Mensch" anzusehen. Ich bin begeistert und sehr beeindruckt!

Um 14 Uhr beginnt der „Markt der Möglichkeiten". Viele bundesweite Organisationen und Vereine haben ihre Stände aufgebaut und informieren die Besucher, wie der Name schon sagt, über die Möglichkeiten, die behinderten Menschen geboten werden. Die Angebote reichen von Beratung für Persönliche Assistenz über Begleit- und Informationsdienste bis hin zu Reiseveranstaltern.

Gegen 19 Uhr beginnt das Fest, es kommen immer mehr Gäste und das Festzelt platzt bald aus allen Nähten. Wir können uns kaum von der Stelle bewegen. Im Laufe des Abends sehe ich mir die Ausstellung „Der (im)perfekte Mensch" noch einmal in Ruhe an. Zur Feier des Tages ist der Eintritt gratis und sogar bis Mitternacht geöffnet.

Die Freude über das Erreichte ist groß und fast pünktlich 0 Uhr wird das Bundesgleichstellungsgesetz von allen Gästen mit einem Glas Sekt begrüßt!
Ich habe ein bisschen Hummeln, weil überall vor den Krawallen gewarnt wird, die immer in der Nacht zum 01. Mai in Berlin stattfinden. Vor allem, weil das Hotel in dieser Gegend ist. Das Taxi kommt pünktlich und wir treffen glücklicherweise niemanden Gewalttätigen auf dem Weg ins Hotel.

Ohne umfassende persönliche Assistenz hätte ich nie nach Berlin fahren können ...

06. Mai 2002

Das Sozialgericht hat am 19.04.02 den Eingang des Antrages bestätigt. Unser Anwalt bittet um Mitteilung, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, weil die Krankenkasse immer noch keine Erwiderung vorgelegt hat.

08. Mai 2002

Die AOK hat eine Erwiderung zum Antrag auf einstweilige Anordnung bis zum 10.05.02 zugesagt und nach Eingang wird das Sozialgericht entscheiden. Wir rechnen mit einer Entscheidung gleich nach Pfingsten.

10. Mai 2002

Die Krankenkasse schickt ihre Erwiderung. Sie sehen keinen Grund für eine einstweilige Anordnung, bestätigen aber, dass Behandlungspflege für Elke unumstritten benötigt wird und sie das nie in Frage gestellt haben. Sie verstehen zwar die Gründe für die Inanspruchnahme von selbsteingestellten Pflegekräften, sehen darin aber auch das Problem. Sie müssen die Kosten für Behandlungspflege in angemessener Höhe erstatten und wenn dieser Betrag für die Personalkosten nicht ausreicht, sind sie als Krankenkasse dafür nicht zuständig. Sie schlagen die Suche nach einer Lösung vor, die den Gesamtpflegebedarf in optimaler Weise sichert. Sie erkennen auch deshalb keinen Anordnungsgrund, da seit der Klageerhebung schon mehr als 6 Monate vergangen seien und erst jetzt ein Eilantrag gestellt wird.

Die ganze Begründung ist mir unverständlich.

Die Krankenkasse kritisiert, dass solange mit dem Eilantrag gewartet wurde, aber sie ist daran Schuld. Das Klageverfahren konnte nicht weitergeführt werden, weil die AOK lange Zeit keine Klageerwiderung vorgelegt hat, erst nach mehrmaliger Aufforderung.

Und wie soll in deren Augen eine optimale Sicherung des Gesamtpflegebedarfs aussehen? Die optimale Lösung hat Elke bereits. Alles andere wäre unrealistisch, weil viel teurer. Will die AOK eine Behandlungspflegekraft bezahlen, die wirklich nur Behandlungspflegemaßnahmen erledigt? Diese müsste dafür 24 Stunden vor Ort sein. Andererseits müsste aber auch die Assistentin 24 Stunden vor Ort sein, um alle pflegerischen, hauswirtschaftlichen und begleitenden Tätigkeiten zu erledigen. Denn die Behandlungspflegekraft wäre dafür nicht zuständig, genauso wenig wie die Assistentin dann für die Behandlungspflege.

Unser Anwalt schickt eine Stellungnahme an das Sozialgericht. Wenn die Krankenkasse mit Elke's Mischsystem Bedenken hat, wird eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die AOK zur Ãœbernahme der Behandlungspflege als Sachleistung rund um die Uhr verpflichtet wird.

15. Mai 2002

Unser Anwalt erhält ein Erinnerungsschreiben vom Rechtsamt. Sie erwarten eine Mitteilung, ob wir unsere Widersprüche vom 18.12.02 aufrechterhalten. Wir nehmen die Widersprüche nicht zurück, da die Bescheide nach dem Vergleich nicht zulässig sind und die Festlegung eines Höchstbetrages gleich gar nicht.

17. Mai 2002

Am frühen Vormittag erhalten wir einen Anruf von unserem Anwalt. Der Beschluss vom Sozialgericht ist gekommen ...

22. Mai 2002

... und nun halte ich den in den Händen.

Die AOK wird verpflichtet, 14 Stunden Behandlungspflege täglich mit Tariflohn zuzüglich Arbeitgeberanteile zu bezahlen. Uns fallen mehrere Steine vom Herzen!!!

Das Gericht erkennt an, dass die gefundene Lösung, Grundpflege und Behandlungspflege von derselben Pflegekraft erledigen zu lassen, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht.

Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass die AOK eigentlich für 24 Stunden Behandlungspflege aufkommen müsste, weil es sich auch bei der reinen Beobachtung der Atmung und der technischen Apparaturen um Behandlungspflege handelt. Das erleichtert mich besonders, denn gerade bei den Krankenkassen gibt es in den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedliche Verfahrensweisen in Bezug auf die Erstattung für Behandlungspflege.

Wieder mal sind wir froh über die Entscheidung, auch wenn Mehraufwendungen für Urlaub und Krankheit nicht berücksichtigt wurden. Aber das Hauptverfahren läuft weiter.

02. Juni 2002

Zum ersten Mal schicke ich eine gesonderte Abrechnung an die AOK inklusive Mehraufwendungen für Urlaub und Krankheit. Ich lass’ mich überraschen, wie viel sie bezahlen werden.

12. Juni 2002

Die Überweisung der Krankenkasse ist auf unserem Konto eingegangen. Ich muss erst nachrechnen, was diese Summe bedeuten soll. Sie haben nur die Bruttolohnsumme überwiesen. Die Arbeitgeberanteile haben sie gleich ganz weggelassen, obwohl eindeutig im Beschluss steht „zuzüglich Arbeitgeberanteile".

18. Juni 2002

Unser Anwalt erhält einen Anruf von der AOK. Sie wollen eine außergerichtliche Einigung, sind sich aber unsicher, weil sie nicht wissen, wie es eigentlich mit der Abrechnung funktionieren soll. Es nützt gar nichts, wenn sie überweisen was sie wollen. Sie müssen die Behandlungspflegekosten auf Basis unserer monatlichen Abrechnung erstatten, alles andere ist nur halbherzig. Es gibt hier noch einen großen Erklärungsbedarf und wir wollen erst mal die nächsten Monate abwarten, wie sich die Zahlungsweise der AOK gestaltet. Bis dahin ruht das Verfahren vor dem Sozialgericht.

Elke muss jetzt immer wieder nachfragen und auch die Zahlung der Differenz verlangen.

03. Juli 2002

Mit der Abrechnung für den Juni schicke ich eine Zahlungsaufforderung für die Differenz vom Mai. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass zu den Lohnkosten auch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge sowie Aufwendungen für Urlaub und Krankheit der Assistentinnen gehören.

04. Juli 2002

In den letzten Tagen habe ich für die AOK eine Erläuterung zu unserer Abrechnung verfasst. Ich beschreibe genau, wie die Arbeitgeberanteile zustande kommen, was das Umlageverfahren ist und wie die Erstattung der Lohnfortzahlung berechnet wird. Ich hoffe, so wird deutlich, dass Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und Arbeitgeberanteile gesetzliche Verpflichtungen der Arbeitgeber sind. Nur mit der Erstattung der Bruttolohnsumme durch die AOK kann kein ordentliches Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten werden.

12. Juli 2002

Die AOK überweist für den Juni nur die Bruttolohnsumme.

23. Juli 2002

Elke fragt bei der zuständigen Bearbeiterin der AOK nach den Differenzen der vergangenen beiden Monate. Sie hat die Erläuterung zu den Abrechnungen erhalten und verstanden, hat aber noch keine neuen Anweisungen zu den Überweisungen von der Justiziarin bekommen. Sie will sich in Dresden danach erkundigen und zurück rufen.

25. Juli 2002

Wir erhalten neue Bescheide von unserem Sozialamt: Sie verpflichten sich, die Bezahlung für selbst angestellte Pflegekräfte zu übernehmen. Von einem Höchstbetrag, den wir nicht überschreiten dürfen, steht nichts mehr drin!!!

26. Juli 2002

Elke fragt wieder bei der AOK nach. Die Bearbeiterin hat nicht vergessen zurück zu rufen, sie hat die Justiziarin bisher nicht erreicht.

02. August 2002

Elke ruft in Dresden bei der Justiziarin an.

08. August 2002

Elke fragt wieder bei der Bearbeiterin nach.

15. August 2002

Wir überweisen die Löhne für Juli. Auch wenn die AOK bis jetzt noch nicht gezahlt hat, rechne ich jeden Tag mit Eingang des Geldes.

16. August 2002

Elke ruft die Bearbeiterin an: Die Überweisung erfolgt heute. Durch die Hochwasserkatastrophe in Dresden war die Anweisung der Zahlung vorher nicht möglich.

17. August 2002

Wir erhalten ein Schreiben von unserer Sparkasse. Konto überzogen. Zum Glück sind noch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgebucht worden, außer die der AOK. Aber die AOK ist ja der Auslöser des Dilemmas.

19. August 2002

Elke ruft die Bearbeiterin der Arbeitgeberkonten bei der AOK an, erklärt ihr unsere Misere und bittet um etwas Zeit bis zur Abbuchung der Beiträge. Sie sagt ihr, dass sie eine Überweisungszusage vom 16. hat. Die Bearbeiterin ist sehr verständnisvoll!

21. August 2002

Endlich! Das Geld ist auf unserem Konto. Die Differenzen für die Monate Mai und Juni und die gesamten Kosten für Juli!

Das bedeutet, wir haben es durchgestanden: Die unendliche Geschichte hat doch ein

ENDE?

N E I N     !!!

16. September 2002

Bis heute ist noch keine Überweisung für August von der AOK auf unserem Konto eingegangen. Uns ist nicht ganz klar, warum das wieder nicht klappt. Elke ruft die Sachbearbeiterin an und will nachfragen. Die betreffende kann sie nicht erreichen, weil sie zurzeit im Haus unterwegs ist. Elke soll es später erneut versuchen.

18. September 2002

Elke ruft immer wieder bei der AOK an. Die Sachbearbeiterin ist nie erreichbar. Zuerst ist sie im Haus unterwegs, dann außer Haus. Letztendlich erfährt Elke, dass sie zurzeit im Urlaub ist und erst Ende September zurückkommt.

Keine der anderen Mitarbeiterinnen kann die Erledigung übernehmen, weil sie nicht Bescheid wissen. Eine Kollegin will sich erkundigen, was zu tun ist und Bescheid geben. Elke macht ihr klar, dass es dringend ist und die Überweisung doch nicht nur von einer einzigen Sachbearbeiterin abhängen darf.

24. September 2002

Unser Anwalt schickt an die Justitiarin der AOK in Dresden ein Schreiben. Er macht deutlich, wie wichtig die Zahlungen der AOK sind und dass Urlaub der Sachbearbeiterin die Leistungsgewährung nicht zum völligen Erliegen bringen darf. Er fordert sie auf, in ihrem Haus für entsprechende Ordnung zu sorgen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr geschehen kann. Außerdem soll eine Bestätigung bis zum 30.09. geschickt werden.

26. September 2002

Die komplette Überweisung für August ist auf unserem Konto. Obwohl im Beschluss nur die Verpflichtung zur Zahlung mit den Arbeitgeberanteilen festgelegt wurde, zahlt die AOK komplett mit Mehraufwendungen für Krankheitsvertretung und Urlaub.

19. Dezember 2002

In den letzten Monaten klappt die Kostenerstattung durch die AOK reibungslos. Es werden immer die gesamten Kosten überwiesen.

Zurück zum Jahr 2001 - Weiter zum Jahr 2003 - Zurück zur Übersicht

 

Derzeit aktuell:

Unsere Rechte oder der Unterschied zwischen Theorie und der oftmals traurigen Praxis

Neue Tarife ab dem 1.3.2024 im TVöD-P

Respekt? Aber doch nicht für die! 

Die Zielvereinbarung - Vom Traum der Politik zum Albtraum der davon abhängigen Menschen

Inklusion, ein anderes Wort für Demokratie
Eine Kolumne von Prof. Dr. Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung

Menschliche Winterkälte: Ansichten vom Rande der Norm

Kommentar von cNicoletta Rapetti

Wir versenden an unsere Mitglieder bei aktuellen Anlässen Rundschreiben. Das letzte war vom 30.03.24 und wies auf einen interessanten MDR-Beitrag hin. Sollten Sie diese Rundmail nicht erhalten haben, obwohl sie diese mal angefordert haben, teilen Sie uns bitte eine neue Mailadresse mit. Vielen Dank!

 

Links

Kontakt

Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

Login

 
Hilfe
Impressum 










All Rights Reserved by ForseA

copyright © Thomas Kappel -> TK CMS & Shopsoftware

Banner und Link www.assistenzjobonline.de

copyright © 2018 mobile & more gmbh. All rights reserved